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Debeka im Zinsdilemma

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satgar
vor 8 Stunden von chirlu:

Damit würde ich argumentieren und umgehend den Verzicht auf das Darlehen erklären und die Auszahlung des Guthabens einschließlich Zinsbonus verlangen. Kommt natürlich auch darauf an, welche Fristen im Vertrag so vorgesehen sind.

Allerdings wird mit rückwirkendem Zinsbonus (0,6% p.a. rückwirkend zum Vertragsbeginn) die Bausparsumme überschritten.

 

Wenn ich es richtig im Kopf habe, argumentieren die Bausparkassen so und bekommen Recht damit. 

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Fritz57
· bearbeitet von Fritz57

Debeka hat natürlich auch kein Bock mir den Bonuszins auf mein Bausparguthaben zu zahlen.

Letzte Woche kam der Brief..

(Hab leider verpennt rechtzeitig zu verzichten). 

Hab den FSA sofort storniert und darauf verwiesen das die BS Summe erst am Jahresende erreicht wird. 

 

Unfassbar!

 

Hatte min der Debeka auch eine Jahrelangen Rechtsstreit wegen meiner Riesterrente zum Thema Erhöhungsbeitrag den sie nicht mit den von 2002 garantieren Zinsen verzinsen wollte. Hab letztlich ein Anwalt genommen der genau darauf spezialisiert war und die Debeka hat dann ohne Prozess eingelenkt und verzinst nun meine Erhöhungsbeiträge auch mit den 2002er Zinsen. 

 

 

Mir fällt dazu nur eins ein:

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Ohne Druck geht bei diesen Laden gar nichts!

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Am 24.9.2025 um 09:56 von Schildkröte:

Danke für Eure Antworten. In der Tat habe ich nie schriftlich auf das Barspardarlehen verzichtet, sondern es einfach nur nicht in Anspruch genommen. Ich habe gegoogled, die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Einerseits entschied das OLG Stuttgart 2011 (Az 9 U 151/11):

Quelle: verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

 

Andererseits entschied das OLG Stuttgart 2023:

Quelle: fch-gruppe.de

 

Der o. g. Kontostand über 9.796,53 € ist vom 1. Januar 2025 inkl. Zinsen für 2024. Die Zinsen für 2025 werden zum 1. Januar 2026 gutgeschrieben. Mit den bisher in 2025 angefallenen Zinsen müsste die Bausparsumme in Höhe von 10.000,00 € inzwischen erreicht sein.

 

Mein Freistellungsauftrag bei der Debeka Bausparkasse liegt bei 0,00 €, kann also nicht gesenkt werden.

 

Insofern war ich zu leichtgläubig, dass eine Nichtannahme des Bauspardarlehens genügt. Ist die Frage, ob ggf. rechtliche Schritte in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert stehen. Letztlich hätte ein rechtzeitiger schriftlicher Verzicht auf das Bauspardarlehen den Basiszins von 3,00 % auf (und nicht um) 3,60 % erhöht. Über 15 Jahre läppern die 0,60 % mehr sich zwar. Bei einem Bausparguthaben von knapp unter 10.000,00 € deckt das allerdings vielleicht gerade mal die Erstberatung beim Anwalt.

 

Insofern tendiere ich dazu, es zwar mit einem schriftlichen Verzicht nach der Kündigung und noch vor der Auszahlung bzw. der Gutschrift der Zinsen für 2025 zu versuchen, doch noch die Bonuszinsen zu kriegen, aber es rechtlich nicht weiter auszutragen. Wie seht Ihr das?

 

Ich habe der Debeka einen Brief geschrieben und in diesem unter anderem auf das o. g. Urteil vom OLG Stuttgart von 2011 verwiesen, wonach eine Nichtinanspruchnahme einen faktischen Verzicht darstellt.

 

Nun habe ich eine Antwort der Debeka erhalten, in der diese natürlich einige Urteile aufführt, welche ihre Rechtsauffassung untermauern:

 

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War ja nicht anders zu erwarten. Bemerkenswert finde ich allerdings diese Textpassage auf der ersten Seite:

 

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Das bedeutet, dass meine Bausparsumme bereits zum 19. September 2025 erreicht wurde und bis zum Ende des Jahres keine weiteren Zinsen gewährt werden, auch keine Basiszinsen?

 

Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Nach meiner Auffassung muss das Bausparguthaben gemäß § 3 (1) der Geschäftsbedingungen bis zur ausgesprochenen Kündigung am 29. Dezember 2025 verzinst werden. 

 

Wie seht Ihr das? Meine Google-Recherche ergab hierfür leider keine klaren Gerichtsurteile oder Rechtsauffassungen von Fachanwälten oder Verbraucherschutzzentralen.

 

Macht es ggf. Sinn, sofort eine Auszahlung zu verlangen? Nach § 3 (2) der Geschäftsbedingungen werden die Zinsen dem Bausparguthaben jedoch erst am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Im krassesten Fall verlangen sie dann noch eine Vorfälligkeitsentschädigung.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 4 Stunden von Schildkröte:

Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Nach meiner Auffassung muss das Bausparguthaben gemäß § 3 (1) der Geschäftsbedingungen bis zur ausgesprochenen Kündigung am 29. Dezember 2025 verzinst werden. 

Dass das Bausparguthaben noch bis zum 29. Dezember weiter verzinst wird, steht m. E. außer Frage. Gewichtiger ist der davon unabhängige Tatbestand des Erreichens der Bausparsumme. Aber das hat Dir die Debeka Bausparkasse ja bereits dargelegt und die Konsequenz aus dem Sachverhalt sachgemäß gezogen.

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vani1986

Da ich hier in letzter Zeit nichts mehr zu dem Thema gelesen habe möchte ich es einfach hier mit aktuellem Datum nochmal anmerken:

 

Die Debeka hat, wie ja vielen bekannt, mehrmals bei unterschiedlichen Verträgen (LV, RV und Riester) die Garantiezinsen für die Erhöhungen gesenkt und teilweise auch Sterbetafeln geändert.

So auch bei uns in 3 Verträgen. Auf unseren Widerspruch hat die Debeka, wie zu erwarten, ablehnend reagiert.

 

Hier sollte jeder gegen die Debeka vorgehen und sich das nicht gefallen lassen.

Wir haben das ganze an einen spezialisierten Anwalt übergeben und haben heute von der Debeka ein Anerkenntnis bekommen in dem sie uns für die 3 Verträge die ursprünglichen Konditionen zusichert und entsprechend die Verträge korrigiert. Auch wird zugesichert das die Zinsen für alle zukünftigen Erhöhungen gelten.

Zwischen Anwaltsschreiben und Antwort der Debeka liegen gerade mal 4 Wochen.

Also die Debeka weiß ganz genau das Sie das nicht durchbekommt vor Gericht, sonst würden die nicht so schnell einlenken

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Holgerli
vor 2 Stunden von vani1986:

Wir haben das ganze an einen spezialisierten Anwalt übergeben

Was kostet der Anwalt, oder wird das dann von der Debeka übernommen?

Hintergrund der Frage: Ein Anwalt ist nicht gerade billig und im Endeffekt muss sich das Ganze ja auch finanziell lohnen.

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vani1986

Da hast du natürlich Recht. Lohnen muss es sich.

Unsere genaue Abrechnung steht zwar noch aus.

 

Allerdings ist es bei uns so das die Debeka (Lebensversicherung) einen Großteil der Kosten übernimmt. Es gibt noch Unstimmigkeiten bzgl. Streitwert.

Für den Rest, bzw. für den kompletten Betrag, hatten wir auch eine Deckungszusage der RSV.

 

Bei uns waren es jetzt 3 Verträge was in Summe 1700 € Rechtsanwaltskosten mit sich zog.

Wie gesagt. Das meiste muss die Debeka tragen. Der Rest wird unsere RSV abzgl. 200 € SB zahlen.

 

Da unsere Verträge alle noch > 20 Jahre laufen wird sich das sicher lohnen je nachdem um welche Zinshöhe es ging.

 

Dazu kommt noch, das die Debeka Beiträge zurück erstattet da aufgrund der höheren Zinsen weniger Eigenbeitrag notwendig ist (außer bei Riester).

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Holgerli

Danke für die Info. 

Dann ist es ja doch recht gut für Euch gelaufen. Freut mich zu hören. 

Gut, dass es diesen Thread hier gibt.

Kann man nur hoffen, dass andere Betroffene - außerhalb des WPF - Deine Posts auch finden! 

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vani1986

Nichts zu danken.

Zumindest wenn man nach der Thematik googled findet man direkt den entsprechenden Anwalt mit vielen Informationen dazu.

Aber ja, schade das man diesen Aufwand treiben muss

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satgar

Leider hat es mich heute mit der Debeka auch ereilt. Ich hatte noch einen kleinen Bausparvetrag mit 5000er BS Summe, in dem jetzt rund 3.900 EUR drin sind. Ich hatte diesen zuletzt mit 15 EUR mtl. bespart und einen Garantiezins von 3%. Mit Darlehensverzicht rückwirkend 3,6% p.a. Leider war der Vertrag jetzt schon 10 Jahre zugeteilt, was die Bausparkasse als Grund nimmt, den Vertrag zu kündigen. Ist auch rechtens. Leider sieht es wohl so aus, dass ich den Bonuszins nun rückwirkend nicht mehr kriege. 

 

Hab nochmal hingemailt, aber mal sehen. Geht dann, grob überschlagen, um 200 EUR entgangene, zusätzliche Verzinsung. Wurmt mich aber trotzdem, das nicht genau genug auf dem Schirm gehabt zu haben. menno

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B2BFighter

Substanzkraft der PKV Anbieter auf dem Prüfstand

04.11.2025

Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat ein Rating zu den 31 wichtigsten PKV-Anbietern erstellt, bei denen mehr als 95 Prozent aller Kunden versichert sind.

Ein wichtiges Kriterium neben Produktqualität und Service war dabei die finanzielle Substanzkraft. Die Substanzkraft misst die finanzielle Stabilität und die langfristige Leistungsfähigkeit eines privaten Krankenversicherers. Bewertet wurden dabei die Substanzkraftquote, Solvency-II-Quote, das versicherungstechnische Ergebnis, die Nettoverzinsung, der Marktanteil sowie die Entwicklung der Vollversicherten. Versicherer, die hier eher schlecht aufgestellt sind, müssen tendenziell ihre Beiträge stärker erhöhen als solche, die finanziell gut dastehen.

 

Debeka Substanzkraft "befriedigend". Meiner Meinung sehr bedenklich, wenn der absolute Marktführer der PKV so schlecht abschneidet im Vergleich zu anderen PKVen.

 

https://www.presseportal.de/pm/115029/6150910

Ergebnisliste PKV Rating 202526.jpg.jpg

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Holgerli

Die AXA und die HUK-Coburg stehen IMO auch nicht gerade gut da.

Sind ja wohl auch nicht gerade klein.

Nicht gut...

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satgar
Am 5.11.2025 um 14:59 von satgar:

Leider hat es mich heute mit der Debeka auch ereilt. Ich hatte noch einen kleinen Bausparvetrag mit 5000er BS Summe, in dem jetzt rund 3.900 EUR drin sind. Ich hatte diesen zuletzt mit 15 EUR mtl. bespart und einen Garantiezins von 3%. Mit Darlehensverzicht rückwirkend 3,6% p.a. Leider war der Vertrag jetzt schon 10 Jahre zugeteilt, was die Bausparkasse als Grund nimmt, den Vertrag zu kündigen. Ist auch rechtens. Leider sieht es wohl so aus, dass ich den Bonuszins nun rückwirkend nicht mehr kriege. 

 

Hab nochmal hingemailt, aber mal sehen. Geht dann, grob überschlagen, um 200 EUR entgangene, zusätzliche Verzinsung. Wurmt mich aber trotzdem, das nicht genau genug auf dem Schirm gehabt zu haben. menno

Zum Glück konnte ich noch ein einlenken bewirken. Ich hatte wohl schon vor 2 Jahren vorsorglich den Darlehensverzicht erklärt. Nochmal Glück gehabt.

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Ungeheuer
· bearbeitet von Ungeheuer
Am 5.11.2025 um 11:54 von vani1986:

Da ich hier in letzter Zeit nichts mehr zu dem Thema gelesen habe möchte ich es einfach hier mit aktuellem Datum nochmal anmerken:

 

Die Debeka hat, wie ja vielen bekannt, mehrmals bei unterschiedlichen Verträgen (LV, RV und Riester) die Garantiezinsen für die Erhöhungen gesenkt und teilweise auch Sterbetafeln geändert.

So auch bei uns in 3 Verträgen. Auf unseren Widerspruch hat die Debeka, wie zu erwarten, ablehnend reagiert.


Hab ich das richtig verstanden, dass dir die Debeka auch für eine Kapital-LV den bei Abschluss genannten Garantie-Zins abgesenkt hat?
Wenn ja, wie hat sie dir das mitgeteilt?
Hintergrund meiner Frage: Ich besitze noch eine LV mit einem Garantie-Zins von 4,0% und mir sind solche Mitteilung im Rahmen der Dynamik nicht aufgefallen!?

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satgar
vor 14 Minuten von Ungeheuer:

Hintergrund meiner Frage: Ich besitze noch eine LV mit einem Garantie-Zins von 4,0% und mir sind solche Mitteilung im Rahmen der Dynamik nicht aufgefallen!?

Für die bisherigen Beiträge können sie das nicht. Aber sie fingen irgendwann an, dynamiken und die Erhöhungsbeiträge mit neuen Zinsen zu versehen. Mit geringeren Zinsen. Sie behaupteten dabei, die Versicherungsbedingungen sagten nicht zwangsweise aus, dass dynamiken auch mit dem anfänglichen Garantiezins verzinst werden müssten.

 

Das muss oder kann aber eventuell nicht für jede Tarifgeneration gelten. Schau dir deine Anschreiben und Dynamiknachträge seit Vertragsbeginn mal ganz genau an. Sie schreiben das rein. Umgesetzt haben sie es im Zeitraum der Niedrig- und Negativzinsphase.

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wadi1982

Hier findet sich ein Beispiel wie die Debeka das wohl mitgeteilt hatte:

 

 

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