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Kolle

Unfreundliches Schreiben vom Finanzamt

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Kolle

Gestern hatte ich meine Steuererklärung online abgeschickt, heute fand ich folgendes Schreiben im Briefkasten:

 

post-22756-0-69721200-1476478383_thumb.jpg

 

Ich konnte mich gerade noch bremsen folgende Antwort zu schreiben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr freundliches Angebot das ich gerne annehme. Bitte schätzen Sie meine Steuern. Wo bitte finde ich in Elster das Formular zur Günstigerprüfung ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kolle

 

Gesucht wird das frechste Schreiben des Finanzamts.whistling.gif

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Manticore

Naja, so unfreundlich finde ich es nicht. Ist halt eine Aufforderung, in der gleichzeitig die Konsequenzen einer Nichtabgabe aufgezeigt werden. Gibt genug Leute die es trotzdem ignorieren;)

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west263

na dann werde ich das morgen wohl auch im Briefkasten haben. Wollte mich am Wochenende sowieso da heran setzen.

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Kolle

na dann werde ich das morgen wohl auch im Briefkasten haben.

 

Glaube ich nicht. Letzte Woche habe ich einem Bekannten geholfen, seine letzten 4 ESt-Erklärungen fertigzustellen. Er hatte nicht eine Aufforderung dazu erhalten. Ich vermute, dass der Finanzrechner schon "geschätzt" hat, dass die Erklärungen zugunsten des Steuerzahlers ausgehen...

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kleinerfisch

Ich kenne ja Deinen Bekannten nicht aber in meinem Freundeskreis, wo ich ebenfalls ein Ansprechpartner für solche Dinge bin, fallen ähnliche Kandidaten idR in eine dieser zwei Kategorien

- Schlamper, die dann eben auch Schreiben des FA verschlampt haben

- Leute, die keine Erklärung abgeben müssen, also auch keine Aufforderungen bekommen

 

Ich habe übrigens bereits am 28.06. eine entsprechende Aufforderung bekommen, mit ähnlichem aber höflicher formuliertem Text:

Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen dass ... nachfolgend Hinweise auf die Möglichkeit von Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Schätzung.

 

Da ich immer etwas zurückbekomme, scheinen die Unterschiede in Formulierung und Datierung eher am FA oder Bundesland zu liegen, bei letzterem vielleicht auch an der Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters.

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Kolle

Ich habe übrigens bereits am 28.06. eine entsprechende Aufforderung bekommen, mit ähnlichem aber höflicher formuliertem Text:

Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen dass ... nachfolgend Hinweise auf die Möglichkeit von Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Schätzung..

 

Ja genau, mich hat der überhebliche und herablassende Ton geärgert, nicht das Anliegen an sich. War in RLP.

 

Eine erste Erinnerung hatte ich schon erhalten und telefonisch eine Verlängerung bis heute. Die EÜR, USt, Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung war schon 2 Monate fertig, im privaten Bereich hat noch die Studienbescheinigung meines Sohns gefehlt, der im südlichen Afrika gerade ein Paktikum macht, das Finanzamt wollte dass ich alles zusammen abliefere. Die größten Brocken (Feststellungen zweier GbR-Beteiligungen) habe ich schon vor einigen Monaten abgeschickt und bisher keine Reaktion erhalten. In Zukunft werde ich alles abschicken was fertig ist und wenn was fehlt gibts einen Einspruch.

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Mato

Diese unfreundlichen Töne sind halt Standard. Ich habe es zweimal erlebt, dass meine Steuererklärungen im Finanzamt angeblich nicht angekommen sind, obwohl ich sie pünktlich Ende Mai abgegeben habe. Das eine Mal hatte ich per Post verschickt, das andere Mal beim Pförtner abgeben. Dann wurde auch ein paar Monate später jeweils direkt mit Schätzungen und Zwangsgeldern gedroht. Dann habe ich mich natürlich auch ziemlich aufgeregt, aber diese Schreiben seien laut Finanzamt so üblich. Ich gebe meine Steuererklärungen seitdem nur noch bei meiner Bearbeiterin ab und lasse mir das gegenzeichnen. Sie sagte in diesem Jahr, dass es auch ein Bürgerbüro im Finanzamt geben soll, die das auch quittieren können. Werde ich dann im nächsten Jahr mal antesten.

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Baddschkappelui
· bearbeitet von Baddschkappelui

Ich habe übrigens bereits am 28.06. eine entsprechende Aufforderung bekommen, mit ähnlichem aber höflicher formuliertem Text:

Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen dass ... nachfolgend Hinweise auf die Möglichkeit von Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Schätzung..

 

Ja genau, mich hat der überhebliche und herablassende Ton geärgert, nicht das Anliegen an sich. War in RLP.

 

Eine erste Erinnerung hatte ich schon erhalten und telefonisch eine Verlängerung bis heute. Die EÜR, USt, Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung war schon 2 Monate fertig, im privaten Bereich hat noch die Studienbescheinigung meines Sohns gefehlt, der im südlichen Afrika gerade ein Paktikum macht, das Finanzamt wollte dass ich alles zusammen abliefere. Die größten Brocken (Feststellungen zweier GbR-Beteiligungen) habe ich schon vor einigen Monaten abgeschickt und bisher keine Reaktion erhalten. In Zukunft werde ich alles abschicken was fertig ist und wenn was fehlt gibts einen Einspruch.

 

Das ist einfach, wie es auf den Schreiben auch deutlich hervorgehoben ist, der maschinelle Standardtext. Was daran frech sein soll erschließt sich mir nicht. Im Übrigen, dein Ansatz ist schonmal richtig, EÜR, Gew-St. und UST kannste natürlich einreichen sobald sie fertig sind. Da ist es erstmal egal, was dein Finanzamt gerne hätte. Zumindest bezüglich dieser Erklärungen wäre dir dann die Zwangsgeld- und Schätzungsandrohung erspart geblieben.

Bezüglich Erklärungsabgabe und später dann per Einspruch irgendwelche Kosten geltend machen wäre ich jedoch vorsichtig. Im vorliegenden Fall: Wie hättest du 2 Monate nach Erlass des Bescheides einen Einspruch begründen wollen? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand dürfte ja nicht möglich sein. Somit wäre die Einspruchsfrist abgelaufen.ggf. einfach die Kosten fürs Studium eintragen ohne Belegnachweis zu führen. Wenn Sie es dann streichen, kannste Einspruch einlegen. Allerdings müsstest du den dann auch begründen (ergo Belege vorlegen). Allerdings kannste auf diese Weise etwas Zeit gewinnen und den Bescheid diesbezüglich "offen" halten.

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Back-Broker

Bekommt man bei der elektronischen Steuererklärung nicht so eine Art "Empfangsbestätigung" (in PDF-Form etc.), welche Du dem FA einfach i. V. m. einem Einzeiler zukommen lässt (wenn überhaupt).

 

Habe übrigens ein ähnliches Schreiben bekommen. Da das alles über meinen Steuerberater läuft, habe ich den natürlich angeschrieben und gefragt was da los sei. Habe aber erst nach nochmaligem nachfassen zwei Wochen später eine Antwort erhalten (und meine Steuerrückzahlung noch immer nicht dry.gif). Also da mache ich das nächstes Jahr wohl lieber selbst...

 

MfG

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Kolle

Bezüglich Erklärungsabgabe und später dann per Einspruch irgendwelche Kosten geltend machen wäre ich jedoch vorsichtig. Im vorliegenden Fall: Wie hättest du 2 Monate nach Erlass des Bescheides einen Einspruch begründen wollen? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand dürfte ja nicht möglich sein. Somit wäre die Einspruchsfrist abgelaufen.ggf. einfach die Kosten fürs Studium eintragen ohne Belegnachweis zu führen. Wenn Sie es dann streichen, kannste Einspruch einlegen. Allerdings müsstest du den dann auch begründen (ergo Belege vorlegen). Allerdings kannste auf diese Weise etwas Zeit gewinnen und den Bescheid diesbezüglich "offen" halten.

 

Ist mir schon klar, dass 4 Wochen nach Bescheid die Sache bestandskräftig ist und kein Einspruch mehr geltend gemacht werden kann. Man gewinnt aber die Zeit in der die Steuer bearbeitet wird, bei mir in der Regel 3 Monate. Was mich ärgerte war, dass ich das telefonisch schon abgeklärt hatte und auf dem Schreiben genau die gleiche Telefonnummer stand. Vielleicht bin ich auch den Ton des Schreibens einfach nicht gewohnt, jede Geschäftsverbindung würde ich nach so einem arrogant gestalteten Schreiben abbrechen.

 

Ansonsten bin ich steuerlicher Laie und muss mich jedesmal mühsam durcharbeiten wenn ein neuer Sachverhalt dazukommt. Vielleicht meine Schuld keine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, mein Auto oder meine Heizung warte ich ja seit Ende des Studiums auch nicht mehr selbst wenn es anfängt kompliziert zu werden. Und die Steuern sind einfach zu kompliziert geworden, Bürgernähe sieht anders aus. Man kann ja sein Finanzamt nicht einfach auswählen wie eine Bank oder einen Arzt und muss sich dann jeden ruppigen Ton gefallen lassen.

 

Andererseits weiß ich, dass alles "maschinell" abläuft und vielleicht nehme ich solche Vorgänge einfach auch nur zu persönlich.

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Kolle

Bekommt man bei der elektronischen Steuererklärung nicht so eine Art "Empfangsbestätigung" (in PDF-Form etc.), welche Du dem FA einfach i. V. m. einem Einzeiler zukommen lässt (wenn überhaupt).

 

Bei Elster-Formular erhält man nur beim Absenden den Hinweis:

post-22756-0-52612400-1476519000_thumb.jpg

 

Da gibt es kein Feld für irgendwelche Mitteilungen. Bei Elster-Online bekommt man eine Bestätigung ins elektronische Postfach, auch hier ist kein Feld für Mitteilungen. Ich mache je nach Anwendung beides, in Elster-Formular kann man z.B. keine "Einheitliche und gesonderte Feststellung" machen.

 

Übers Jahr gesehen verbringe ich nicht wenige Stunden mit den ganzen Steuerangelegenheiten, die drei monatlichen USt-Voranmeldungen (davon zwei für Familien-GbRs) gehen ja noch schnell, aber für die Jahreserklärungen müssen abseits der Formulare Gestaltungsspielräume ausgelotet werden und man muss immer aufpassen dass man nichts übersieht oder ungünstig gestaltet. Auf der anderen Seite sehe ich nicht ein, dass wir unsere Wohnung selbst putzen und unseren Garten selbst pflegen und reine Schreibtischarbeit abgeben. Ich bin schon froh, dass wenigstens alle Bankangelegenheiten durch die Abgeltungssteuer außen vor bleiben, aber das wird ab 2018 auch wieder anders.crying.gif

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Baddschkappelui

Bezüglich Erklärungsabgabe und später dann per Einspruch irgendwelche Kosten geltend machen wäre ich jedoch vorsichtig. Im vorliegenden Fall: Wie hättest du 2 Monate nach Erlass des Bescheides einen Einspruch begründen wollen? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand dürfte ja nicht möglich sein. Somit wäre die Einspruchsfrist abgelaufen.ggf. einfach die Kosten fürs Studium eintragen ohne Belegnachweis zu führen. Wenn Sie es dann streichen, kannste Einspruch einlegen. Allerdings müsstest du den dann auch begründen (ergo Belege vorlegen). Allerdings kannste auf diese Weise etwas Zeit gewinnen und den Bescheid diesbezüglich "offen" halten.

 

Ist mir schon klar, dass 4 Wochen nach Bescheid die Sache bestandskräftig ist und kein Einspruch mehr geltend gemacht werden kann. Man gewinnt aber die Zeit in der die Steuer bearbeitet wird, bei mir in der Regel 3 Monate. Was mich ärgerte war, dass ich das telefonisch schon abgeklärt hatte und auf dem Schreiben genau die gleiche Telefonnummer stand. Vielleicht bin ich auch den Ton des Schreibens einfach nicht gewohnt, jede Geschäftsverbindung würde ich nach so einem arrogant gestalteten Schreiben abbrechen.

 

Ansonsten bin ich steuerlicher Laie und muss mich jedesmal mühsam durcharbeiten wenn ein neuer Sachverhalt dazukommt. Vielleicht meine Schuld keine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, mein Auto oder meine Heizung warte ich ja seit Ende des Studiums auch nicht mehr selbst wenn es anfängt kompliziert zu werden. Und die Steuern sind einfach zu kompliziert geworden, Bürgernähe sieht anders aus. Man kann ja sein Finanzamt nicht einfach auswählen wie eine Bank oder einen Arzt und muss sich dann jeden ruppigen Ton gefallen lassen.

 

Andererseits weiß ich, dass alles "maschinell" abläuft und vielleicht nehme ich solche Vorgänge einfach auch nur zu persönlich.

 

Ich glaube exakt das ist der Fall. Du nimmst das zu persönlich. Ich finde da keinen ruppigen Ton. Die Nummer auf dem Schreiben wir ebenfalls automatisch zugeschossen, dein Veranlagungsbezirk sieht dieses Schreiben nicht mal. Wenns telefonisch abgeklärt war, hat der nette Bearbeiten vermutlich vergessen entsprechend den maschinellen Mahnlauf rauszunehmen. Passiert halt. Absolutes Massenverfahren, dass ich selbst als Finanzbeamter kacke finde, aber politisch ist es eben so gewollt. Früher wurden Zwangsgelder manuell festgesetzt. Da konnte man sich auf die steuerlich relevanten Fällen beschränken.. Auf der anderen Seite sagst du ja selbst, beim Auto geht man auch in die Werkstatt. Gerade als selbständiger macht es m.E. schon sich einen guten STeuerberater zu suchen....

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tz03

Ich hatte die letzten 10 Jahre sowohl mit den Schweizer Steuerbehörden (Schaffhausen) als auch dem deutschen Finanzamt zu tun und kann sagen dass im Ton Welten dazwischen liegen. Die Kommunikation mit der Schweiz war wie zwischen normalen Leuten, mit Danke und Bitte. Briefe vom Finanzamt sind da bestes Behördendeutsch, oftmals kaum zu verstehen und immer im ruppigen Befehlston.

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Kolle

Gerade als selbständiger macht es m.E. schon sich einen guten STeuerberater zu suchen....

 

Den habe ich sogar im Bekanntenkreis und neue Anforderungen habe ich initial auch von ihm machen lassen mit der Vorgabe es mir so zu erklären dass ich die Folgeerklärungen selbst machen kann. Die ganzen Belege zu sammeln und aufzubereiten muss ich dann doch selbst machen, das ist schon ein großer Teil Arbeit.

 

Und meine persönlichen Kontakte zu Finanzamtsmitarbeitern waren auch immer gut. Einer war dabei, der meine Investitionen genau verfolgt und teilweise nachgemacht hatte.biggrin.gif Den hat mir dann aber die Leitung der Behörde entzogen und mir immer wechselnde andere Mitarbeiter zugeteilt.crying.gif

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odensee

Ich bin schon froh, dass wenigstens alle Bankangelegenheiten durch die Abgeltungssteuer außen vor bleiben, aber das wird ab 2018 auch wieder anders.crying.gif

Es ändert sich nichts, ausser der Besteuerung von Investmentfonds. Siehe auch den anderen Thread.

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Schwachzocker

...Andererseits weiß ich, dass alles "maschinell" abläuft und vielleicht nehme ich solche Vorgänge einfach auch nur zu persönlich.

Der Fehler liegt schon darin, in einem maschinell gefertigten Schreiben überhaupt etwas persönliches zu vermuten.

 

Bürgernähe sieht anders aus. Man kann ja sein Finanzamt nicht einfach auswählen wie eine Bank oder einen Arzt und muss sich dann jeden ruppigen Ton gefallen lassen.

Einen ruppigen Ton vermag ich hier nicht zu erkennen. Eigentlich erkenne ich überhaupt keinen bestimmten Ton, nur sachliche Hinweise bzw. Aufforderungen.

Und ja, eine Behörde ist nicht von Dir beauftragt und macht auch nicht das, was Du schön findest, sondern man kann Dich tatsächlich sanktionieren. Ich glaube, es ist auch gar nicht deren Ziel als schön empfunden zu werden. Das ist nämlich ohnehin nicht möglich.

 

 

 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar

Versuche einfach die Abgabefristen einzuhalten. Den 31. Mai des folgenden Jahres wenn ohne Steuerberater und am Ende des folgenden Jahres mit Berater.

Obwohl schon länger Pflicht wird anscheinend seit 2015 darauf geachtet dass z.B. eine EÜR oder selbstständige Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und die Umsatzsteuererklärung über Elster abgegeben werden. Vermutlich deshalb damit man die elektronisch erhobenen Daten besser abgleichen kann.

Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind dazu eine einfache Übung. Die Schreiben von deutschen Finanzämtern sind für ihren speziellen Stil bekannt. Meine Steuererklärung für 2015 umfasste 42 Seiten, auch ich wurde ermahnt alle Teile meiner Erklärung in Zukunft nur noch elektronisch abzugeben - da sonst eine Strafzahlung erhoben wird.

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bondholder

Versuche einfach die Abgabefristen einzuhalten. Den 31. Mai des folgenden Jahres wenn ohne Steuerberater und am Ende des folgenden Jahres mit Berater.

Das wäre eigentlich 'mal eine lustige Idee: Ich gebe fristgerecht zum 31. Mai meine Einkommensteuererklärung ab und trage dort ganz viele Fragezeichen [Angaben liegen mir noch nicht vor] ein...

Allerdings dürfte mein Sachbearbeiter damit nicht so glücklich sein, oder?

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Manticore
· bearbeitet von Manticore

Bei leeren Steuererklärungen bzw. "cleveren" Leuten, die nur den Mantelbogen abgeben, wird der Erklärungseingang storniert und du bekommst ein Schreiben, dass deine Erklärung nicht anerkannt werden kann....je nachdem wieviel fehlt, wird der Rest u.U. halt geschätzt (und sicher nicht zu deinen Gunsten ;P)

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bondholder

Bei leeren Steuererklärungen bzw. "cleveren" Leuten, die nur den Mantelbogen abgeben, wird der Erklärungseingang storniert und du bekommst ein Schreiben, dass deine Erklärung nicht anerkannt werden kann....

Da hast du mich falsch verstanden:

Mir liegen Ende Mai regelmäßig genau Null Steuerbescheinigungen für die Anlage G vor – wie soll ich dann dort irgendwelche Zahlen eintragen?

(Daraus folgend fehlen dann z.B. auch die korrekten Werte für geleistete Spenden.)

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Baddschkappelui

Bei leeren Steuererklärungen bzw. "cleveren" Leuten, die nur den Mantelbogen abgeben, wird der Erklärungseingang storniert und du bekommst ein Schreiben, dass deine Erklärung nicht anerkannt werden kann....

Da hast du mich falsch verstanden:

Mir liegen Ende Mai regelmäßig genau Null Steuerbescheinigungen für die Anlage G vor – wie soll ich dann dort irgendwelche Zahlen eintragen?

(Daraus folgend fehlen dann z.B. auch die korrekten Werte für geleistete Spenden.)

 

Also Entschuldigung, aber dir fehlen dann quasi die Spendenbescheinigungen? Dann solltest du bei den Organisationen/Vereinen eben mal deutliche Worte finden. Ich bekomme meine Spendenbescheinigungen innerhalb einer Woche nach dem ich die Spende geleistet habe. Einzige Ausnahme sind Spenden/Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, da langen dem FA aber zumindest im Falle der Mitgliedsbeiträge in der Regel auch die Kontoauszüge. Welche Steuerbescheinigungen fehlen denn sonst noch? Bin bei 5 verschiedenen Banken, 2 Bausparern und einem Vorsorgeplan, auch da ist aber bis spätestens Ende März alles da.

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Holgerli

Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind dazu eine einfache Übung. Die Schreiben von deutschen Finanzämtern sind für ihren speziellen Stil bekannt. Meine Steuererklärung für 2015 umfasste 42 Seiten, auch ich wurde ermahnt alle Teile meiner Erklärung in Zukunft nur noch elektronisch abzugeben - da sonst eine Strafzahlung erhoben wird.

Anderrum wird ein Schuh draus: In einem Jahr habe ich direkt sämtliche Belege mitgeschickt. Da bekam ich dann ein Schreiben, dass ich doch bitte nicht die Belege mitschicken solle. Wenn man wirklich mal Belege bräuchte würde man sich melden.

Im nächsten Jahr habe ich keine Belege mitgeschickt und bekam ein einen Anruf, dass das ja wohl nicht ohne Belege ginge. Das waren dann ca. 80 bis 90% de Belege, die ich in dem Jahr davor direkt mitgeschickt habe. Also nicht nur einige wenige. Ich hab' dann freundlich gefragt ob man sich mal entscheiden könne. Seither schicke ich alle Belege mit, die werden auch wohl in irgendeiner Form geprüft und mir dann zurückgeschickt.

 

Bezüglich des Stils des Finanzamtes: Keine Ahnung wo ihre Eure Finanzämter habt aber ich empfinde die schreiben in NRW als deutlich höflicher von der Wortwahl her.

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Baddschkappelui

 

 

Bezüglich des Stils des Finanzamtes: Keine Ahnung wo ihre Eure Finanzämter habt aber ich empfinde die schreiben in NRW als deutlich höflicher von der Wortwahl her.

 

Also gerade was das Schreiben von Kolle angeht, so dürfte dieses bundesweit ziemlich identisch sein, da sich mittlerweile fast alle Bundesländer des selben Programms bedienen. Bei persönlichen Anschreiben, also von einem Bearbeiter gefertigten, gibt es allerdings deutliche Unterschiede. Diese liegen nicht in den Bundesländern begründet, sondern man kann selbst innerhalb eines Finanzamts eben auf den Typ "Ich bring hier ne Dienstleistung" oder eben auf den Typ "Ich bin Beamter, ich über hier hoheitliche Macht aus" treffen.

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Kolle

Seit 2004 mache ich alle Steuererklärungen per Elster-Formular (sieht aus wie auf dem Papier) bzw. Elster-Online. Einige Dinge gehen nur mit Elster-Online, z.B. Feststellungen oder USt mit dem Ausland.

 

Die benötigten Unterlagen werden nach dem Absenden der Steuererklärung angezeigt. Nur bei der eigentlichen ESt-Erklärung werden Unterlagen angefordert und die stehen auf dem automatisch generierten Anschreiben. Das sah bei mir so aus:

post-22756-0-22215000-1476562748_thumb.jpg

 

Also noch nicht einmal die Studienbescheinigung meines Sohnes auf die ich zwei Monate gewartet habe, keine Bescheinigungen über die Handwerkerrechnungen, kein Nachweis über die Haftpflichtpolicen usw. Ich hatte aber alles fertig und gab es trotzdem mit ab um Rückfragen zu vermeiden. Im gewerblichen Teil forderte das Finanzamt letztes Jahr die Berechnung des Arbeitszimmers an weil der angegebene Betrag zum Vorjahr gestiegen war, vorletztes Jahr die Darlehensverträge weil auf einem davon USt auf die Zinsen berechnet werden und die Sachbearbeiterin das nicht für möglich hielt.

 

Zusammenfassend kann ich sagen, dass nur nachgefragt wird wenn sich im laufenden Jahr Dinge gegenüber dem Vorjahr zugunsten des Steuerzahlers geändert haben. Mal sehen ob sie dieses Jahr meine gestiegenen Fahrtkosten aufgedröselt haben wollen, ich habe zu jeder Fahrt irgendeinen Nachweis aufgehoben (Tankrechnung, Parkschein, Gaststättenquittung etc.). Meine Betriebsstätten sind bis 330 km entfernt und auf 4 Bundesländer verteilt. Ich bleibe oft mehrere Tage, übernachte i.d. Regel in meinem Campingbus (nur Verpflegungspauschale) und nur ausnahmsweise im Hotel. Ich mache auch Fortbildungen und Messebesuche.

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Holgerli

Bezüglich des Stils des Finanzamtes: Keine Ahnung wo ihre Eure Finanzämter habt aber ich empfinde die schreiben in NRW als deutlich höflicher von der Wortwahl her.

 

Also gerade was das Schreiben von Kolle angeht, so dürfte dieses bundesweit ziemlich identisch sein, da sich mittlerweile fast alle Bundesländer des selben Programms bedienen. Bei persönlichen Anschreiben, also von einem Bearbeiter gefertigten, gibt es allerdings deutliche Unterschiede. Diese liegen nicht in den Bundesländern begründet, sondern man kann selbst innerhalb eines Finanzamts eben auf den Typ "Ich bring hier ne Dienstleistung" oder eben auf den Typ "Ich bin Beamter, ich über hier hoheitliche Macht aus" treffen.

 

Nöö, zumindest 2015 sah das Schreiben in NRW noch deutlich anders aus.

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