Zum Inhalt springen
EllenP

Kündigung einer fondgebundenen Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

EllenP

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier und hoffe, die richtige Kategorie für meine Frage erwischt zu haben.

 

Ich habe 1999 eine fondgebundene Rentenversicherung bei der Nürnberger abgeschlossen.

 

Die habe ich bereits am 01.06.2015 gekündigt und ca. 2/3 des Betrages (Rückkaufswert) ausgezahlt bekommen.

 

Jetzt ist aber immer noch ein Betrag vorhanden, der in 5 unterschiedlichen Metzler Fonds angelegt ist.

 

Dieser wird mir erst im November 2024 ausgezahlt.

 

 

 

 

Wörtlich in dem Schreiben heißt es:

 

Nachdem die Rückvergütung ausgezahlt wurde bestehen weitere Ansprüche. Es wird eine beitragsfreie Anwartschaft auf eine Rente ohne Todesfallleistung vor Rentenbeginn gebildet. Eine Kündigung der beitragsfreien Anwartschaft ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

Warum ist das so? Gibt es keine Möglichkeit die Restsumme zu erhalten?

 

Ist das üblich so?

 

 

 

 

Wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

 

Ellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
easyjo

Sie sollten einen unabhängigen Versicherungsmakler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen; ggf. auch hin Erwägung ziehen den zuständigen Ombudsmann einzuschalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Sie sollten einen unabhängigen Versicherungsmakler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen; ggf. auch hin Erwägung ziehen den zuständigen Ombudsmann einzuschalten.

Warum ausgerechnet einen Vermittler?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Ich habe 1999 eine fondgebundene Rentenversicherung bei der Nürnberger abgeschlossen.

Laienfrage: Einfach so abgeschlossen? Oder ist das irgendwie im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge geschehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EllenP

Die Versicherung wurde privat abgeschlossen, also keine betriebliche Altersvorsorge.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Über welchen Vermittler hattest du die private Fondspolice abgeschlossen? Dieser Vermittler sollte dir Fragen zum Vertrag beantworten können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EllenP

Der ist leider nicht mehr für diese Versicherung zuständig .

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Salamitaktik: ich mache dir einen Vorschlag, du gibst eine möglichst knappe Antwort, mehr ist nicht zu lesen.

 

Du willst doch, dass wir dir helfen. Soll ich dir jetzt die nächste Frage aus der Nase ziehen?

 

Noch ein Versuch: wenn der Vermittler von damals nicht mehr für die Versicherung zuständig ist: wer war denn zuletzt für die Versicherung zuständig?

 

Man kann den Versicherer auch mal selber mit Fragen löchern. Telefonisch, oder per Brief.

 

Du könntest auch mal die Vertragsbedingungen von damals wälzen, was dort drin steht zu Kündigung und beitragsfreien Anwartschaften. Das lässt sich sicherlich mit ein wenig Eigeninitiative alles nach voll ziehen. Mit "Der ist nicht mehr zuständig." (Punkt) wird das eher nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EllenP

Also für die Versicherung zuständig ist die Apella Agentur in Brandenburg, mit denen hatte ich aber bis jetzt nicht viel zu tun. Bei der letzten Frage bezüglich der Kündigung wurde ich von dort direkt an die Nürnberger verwiesen.

Was die Versicherung selbst sagt- schriftlich als auch mündlich- habe ich oben geschrieben.

Das ich scheibchenweise antworte liegt daran , dass ich leider nicht mehr antworten kann, da ich mich mit der Sachlage nicht auskenne und nicht weiß, welche Auskünfte benötigt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Also für die Versicherung zuständig ist die Apella Agentur in Brandenburg, mit denen hatte ich aber bis jetzt nicht viel zu tun.

Ich bediene mal die Google Websuche für dich mit dem Suchbegriff "Apella Agentur". Darüber komme ich zu http://apella.de/impressum.php Dort finde ich dann mit der Registrierungsnummer D-71BD-5ORKC-67 auf http://www.vermittlerregister.info/ den Status dieses Vermittlers:

Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

 

Du hast diesen Vermittler doch mit der Betreuung deines Vertrags beauftragt und bezahlt. Warum lässt du dich abwimmeln? Dieser Vermittler soll dir bitte genau erklären, was es mit der beitragsfreien Anwartschaft auf sich hat.

 

Wenn der Vermittler dich an den Versicherer verweist soll er das doch mal bitte begründen, auf welcher Basis er das tun will. Stichhaltig. Wenn du einen Brief vom Versicherer nicht verstehst ist dein Versicherungsmakler, der diesen Vertrag betreut zuständig. Oder hast du den Vermittler in der Vergangenheit nur aus reiner Nächstenliebe bezahlt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EllenP

 

Ich hatte 1999 einen Makler für sämtliche Versicherungen, der mir auch die Nürnberger verkauft hat. Jahre später wurde mir von der Nürnberger mitgeteilt, dass der für mich zuständige Makler nun die Apella sei, mit denen ich nie etwas zu tun hatte und die auch keine Provision kassiert haben. Mein alter Makler - der die Provision bekam - hat nix mehr mit der Nürnberger zu tun.

 

Ich werde trotzdem die Apella noch mal anrufen und mein Glück versuchen. Meine Frage zielte aber darauf ab, ob jemand dieses Problem des Nichtauszahlens einer beitragsfreien Anwartschaft schon hatte.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr
· bearbeitet von tyr

Es gibt neben Vertragsabschlussprovision/-Courtage noch Bestandsprovision. Wenn der neue Makler die Bestandsprovision bekommt sollte er in der Lage sein, dafür Bestandsbetreuung zu leisten. Daher: nicht gleich abwimmeln lassen. Und wenn, dann mit stichhaltiger Begründung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
utopie84

Ich hole diesen Beitrag mal wieder hervor, da ich einen ähnliche Situation habe:

 

fondsgeb. RV bei der Nürnberger, 1999 abgeschlossen

Todesfallleistung deutlich unter Deckungskapital

 

In den Vertragsbedingungen steht:

bei ... Kapitalabfindung oder Kündigung legen wir den Wert des Deckungskapitals am Stichtag (=letzter Börsentag) des vorletzten Versicherungsmonats zugrunde

Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, wörtlich: "jederzeit kündbar zum Ende der Versicherungsperiode", also monatlich.

Nach Rücksprache mit der Nürnberger heißt das tatsächlich, dass man zB. am 30.06. kündigen könnte und der Wert der Fondsanteile per 31.05. maßgeblich ist. Seltsam, aber so steht es geschrieben.

 

ABER, dann hießt es weiter:

"Bei Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. "

"Rückkaufswert ist die Rückvergütung, höchstens jedoch die vertragliche Todesfallleistung, die zum Zeitpunkt der Kündigung fällig werden würde." (Ferner werden noch pauschlae Abzüge geregelt, wenn die versicherte Person nicht ein bestimmtes Alter erreicht hat oder bestimmte Vertragslaufzeiten nicht erfüllt sind).

"Kommt die Begrenzung des Rückkaufswerts auf die Todesfallleistung zum Zuge, wird nur diese Teil der vertraglichen Todesfallleistung ausgezahlt. Beträgt der nicht ausgezahlte Teil der Rückvergütung mindestes 5.000 DM so wird aus ihm eine eine beitragsfreie Anwartschaft auf eine Rente ohne Todesfallleistung von Rentenbeginn gebildet. [..] Aus einer verbleibenden beitragsfreien Anwartschaft auf eine Rente nach Kündigung wird ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine Rente mit Rentengarantiezeit fällig; im Todesfall vor diesem Termin wird daraus keine Leistung erbracht. Eine Kündigung der beitragsfreien Anwartschaft ist ausgeschlossen."

 

Laut Aussage der Versicherung heißt das "auf Deutsch":

Wenn man kündigt wird erst die Todesfallsumme ausbezahlt, und erst wenn man den Rentenbeginn erlebt wird der "Rest", (d.h. Deckungskapital im Zeitpunkt der Kündigung - Todesfallsumme) ausbezahlt. Hintergrund ist, dass die Versicherung vermeiden will, dass jemand die Vers. kündigt, der sehr genau weiß, dass er den Rentenbeginn nicht mehr erleben wird.... Soweit so gut, nur sehe ich diese Aussage nirgendwo in dem Vertrag. Eher im Gegenteil: Dort steht ja "Eine Kündigung der beitragsfreien Anwartschaft ist ausgeschlossen". Die Aussage der Versicherung war telefonisch....

 

Kann uns ein Versicherungsexperte hier im Forum auf die Sprünge helfen? Nach welcher Klausel muss ich Ausschau halten?

 

Viele Grüße

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...