Poeps Dezember 1, 2016 Liebe Community, ich dachte eigentlich, ich hätte die steuerlichen Implikationen eines de facto "steuereinfachen" inländischen ETF verstanden, bin aber gerade am verzweifeln. Hier das Beispiel: 1) Kauf von 750 Anteilen für 50.000 € Anfang des Jahres. 2) Ertragsmitteilung meiner Bank über eine "Bruttoausschüttung pro Stück" von 2€. Ensprechend ein ausgewiesener Gewinn von 1.500€, auf die ich über 400€ Steuern gezahlt habe. Auf dem Konto sind in Summe 3€ davon angekommen. Meines Kenntnisstandes nach handelt es sich dabei um die thesaurierten Beträge - also ein "virtueller Gewinn", ich verstehe nur nicht, wo die 3€ "Endbetrag" her resultieren. 3) Verkauf der Papiere für 49.500€, somit einem Kursverlust von in Summe 500€. Auf meiner Abrechnung sind Verluste von 1.600€ ausgewiesen, worunter 1.100€ auf "ausschüttungsgleiche Erträge" fallen. Entsprechend der 1.600€ wurden mir Steuern zurückgezahlt. Meines Wissens nach (Und so lief es bei vorigen Transaktionen ab) hätten jedoch die 1.500€ Thesaurierungsgewinn bei Veräußerung gegengerechnet werden sollen, oder? Also ein Verlust von 500 + 1500 € = 2.000€ ausgewiesen werden sollen? Ich verstehe die Diskrepanz hierbei nicht. Handelt es sich um einen Fehler der Bank oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank an Euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 1, 2016 Hallo, die Angaben sind arg rudimentär, aber vermutlich hast Du die Zwischengewinne, die Dir beim Kauf gutgeschrieben wurden, vergessen. Das müssten ca. 400 Euro sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Poeps Dezember 8, 2016 ISIN? ISIN: DE0005933931 Hallo, die Angaben sind arg rudimentär, aber vermutlich hast Du die Zwischengewinne, die Dir beim Kauf gutgeschrieben wurden, vergessen. Das müssten ca. 400 Euro sein. Mir wurden keinerlei Zwischengewinne ausgewiesen. In der Regel halte ich die Positionen nicht lange, nur diesmal über den Thesaurierungstag. Es kann doch nicht sein, dass wenn ich nen Tag vorher verkauft hätte, diesen Betrag nicht "verloren" hätte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag