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Mareilesan

Wohnsitz in Belgien, Depot in Dtl, was ist mit Abgeltungssteuer?

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Mareilesan

Ich frage mal ins Blaue, vielleicht kennt sich ja jemand mit Wohnsitzen im EU-Ausland aus! Schon einmal danke für etwaige Antworten!Ich bin 24, single, dieses Jahr habe ich im Januar und Februar in Frankreich und nun seit März in Belgien gewohnt. In Belgien bin ich seit 1. März gemeldet.In Deutschland habe ich mich nie abgemeldet.

Ich habe dieses Jahr mit einem ETF Depot bei comdirect von 18.000 etwa 1.700€ Gewinne erwirtschaftet. Erste Käufe fanden am 4. Januar diesen Jahres statt.Seit September (zuvor Praktikum) bin ich in Belgien fest angestellt und werde hier auch eine Steuererklärung für 2016 einreichen.

Im Internet habe ich gelesen, dass die belgische Abgeltungssteuer nur 15% beträgt und es einen Freibetrag von etwa 1600€ Gibt. Nun überlge ich fast das gesammte Depot zu verkaufen um die Gewinne zu realisieren. Hat jemand Erfahrungen damit, der deutschen Bank zu melden, dass man im Ausland besteuert wird? Bereitet es mir Probleme, dass ich mich nicht abgemeldet habe?Könnte dies so viel Arbeit werden, dass es die Ersparnis nicht wert ist?

Für 2016 bin ich nun am 31. wohl auch zu spät dran... Oder kann ich Samstags be comdirect verkeufen?Danke für die Hilfe!

 

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Rider

Wenn du in D nicht abgemeldet bist, hast du dort noch einen Wohnsitz? Wenn nicht, sofort abmelden.

Danach: Abmeldebescheinugung an Bank, mit Mitteilung über alleinigen Auslandswohnsitz. Evtl. wollen die Nachweise, Anmeldung im Ausland, Stromrechnung usw.

Sobald das anerkannt ist, wird in D keine Abgeltungssteuer mehr kassiert. Bei mir war das ganz easy, allerdings abhängig von der Bank. Wenn die zicken, kündigen!

PS: Versteuern in Belgien nicht vergessen. Die kriegen das alles mitgeteilt.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Für 2016 bin ich nun am 31. wohl auch zu spät dran... Oder kann ich Samstags be comdirect verkeufen?Danke für die Hilfe!

Wenn du noch nichts verkauft hast, dann hast du auch keine Gewinne realisiert und musst keine Abgeltungssteuer zahlen.

 

Eine Abmeldung sollte unbedingt gemacht werden, hat aber u.U. ein Bußgeld zur Folge. Siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckwirkende-Abmeldung-in-D,-nach-5-Jahren-wohnhaft-in-AT-evtl-Konsequenzen--f116246.html

 

Allerdings ist fraglich ob das steuerlich für das Jahr 2016 noch seitens des Brokers anerkannt wird, ggfs. musst du dir dann die Abgeltungssteuer über die dt. Steuererklärung wieder holen (sofern du noch Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen in Deutschland hast).

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Mareilesan

Danke euch beiden, melde mich direkt morgen am 2. Januar hier ab (bin bei meinen Eltern gemeldet, faktisch aber nie dort) bevor ich zurück nach Belgien fahre.Für 2016 ist es zu spät, ich habe auch nichts realisiert, aber für 2017 kann ich jetzt alles geraderücken!

Anscheinend auch gar nicht so schlimm: mich in Belgische Steuerrecht einzulesen ist eine kleine Herausforderung aber anscheinend werden bei ihrer Abgeltungssteuer (Freibetrag um 1.600€, darüber 15%) nur Dividendengewinn berücksichtigt während Kurssteigerungen immer aussen vor und steuerfrei bleiben.

Wie genau (und wer, meine Bank direkt oder später das belgische Steueramt) Dividenden und Kursgewinne bei meinen Thesaurierenden MSCI World etc auseinanderfrimelt werde ich dann schon herausfinden.

So scheine ich meine (hoffentlich in 364 Tagen noch existierenden Gewinner) einfach am Ende von 2017 realisieren zu können.Insgesamt ist das alles gut zu wissen, laufen die Kursteigerungen so weiter könnte ich dann in einem Jahr bis zu 600€ Steuern einsparen.

Gut zu wissen ist das allemal, ich werde wohl auch in der Zukunft im Ausland arbeiten können und wollen, etwaige Gewinnrealisierungen werd ich dann vielleicht wieder irgendwann timen können :)

Zum Thema habe ich noche eine etwas chaotische und begrenzt aufschlussreiche Diskussion hier gefunden:http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1183587-1-10/steuer-aktienverkaeufe-belgien

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Rider
· bearbeitet von Rider

Tip:

Wenns bei den Eltern noch ein "Kinderzimmer" gibt, sollte das leer geräumt werden. Persönliche Sachen irgendwo lagern, das Zimmer wird dann Gästezimmer oder so.

Grund: die Steuerfahndung schaut da gerne mal rein. Klingt beschéuert, aber so sind die nun mal. Gerade bei Wegzug ins Ausland sind die misstrauisch. Die Eltern instruieren, dass sie richtig antworten "der Junge wohnt hier längst nicht mehr, hat alle seine Sachen mitgenommen ".

 

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Raccoon

Tip:

Wenns bei den Eltern noch ein "Kinderzimmer" gibt, sollte das leer geräumt werden. Persönliche Sachen irgendwo lagern, das Zimmer wird dann Gästezimmer oder so.

Grund: die Steuerfahndung schaut da gerne mal rein. Klingt beschéuert, aber so sind die nun mal. Gerade bei Wegzug ins Ausland sind die misstrauisch. Die Eltern instruieren, dass sie richtig antworten "der Junge wohnt hier längst nicht mehr, hat alle seine Sachen mitgenommen ".

Ein kurzer Aufenthalt bei den Eltern stellt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt dar. Wichtig ist, das keine Verfügungsgewalt besteht, wie ein Schlüssel zum elterlichen Haus / zur Wohnung.

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Mareilesan

Abgemeldet bin ich jetzt, jetzt prankt "keine Hauptwohnung in Deutschland" auf dem Ausweis.

Hmm, jetzt stutze ich doch nochmal!

 

Ich arbeite hier Vollzeit, kann meine 40-Stunden Woche in Belgien nachweisen, es sollte kein Zweifel bestehen wo ich mein Leben friste.

Freu mich gerade einfach über diesen kleinen überraschenden Vorteil nun "Belgierin" zu sein.

 

Ja, es gibt das komplette wohnliche "Kinderzimmer" noch.Aber es zählt doch wo faktisch der Lebensmittelpunkt ist? Wo ich meine Kuscheltiere sammel ist doch egal?! ;)

Schlüssel etc besitze ich nicht.

 

Die Summen sind ja nun auch noch nicht groß, wenn es doch nicht klappt ist es kein Beinbrechen, ich gönne es Vater Staat ja auch.

Doch in 2 Staaten steuerpflichtig zu sein hat sicher Nachteile, es gibt sicher Bereiche wo der Belgische Staat stärker zugreift als der Deutsche (Mehrwertsteuer ist 21% zB, mein Essen ist teurer).

Wenn ich dann von Deutschland nochmal nachbesteuert werde habe ich am Ende das schlechteste von 2 Welten ....

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Raccoon

Abgemeldet bin ich jetzt, jetzt prankt "keine Hauptwohnung in Deutschland" auf dem Ausweis.

Hmm, jetzt stutze ich doch nochmal!

Abmelden kann sich im Prinzip jeder, muß aber nicht unbedingt stimmen bzw. manchen ist nicht bewusst, daß sie eigentlich noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Daher ist eine Abmeldung nur ein Indiz, das FA wird sich aber nach der tatsächlichen Situation richten.

 

Generell gilt sofern du Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Bei der Definition was einen Wohnsitz darstellt ist das FA sehr flexibel und kreativ.

 

Ich arbeite hier Vollzeit, kann meine 40-Stunden Woche in Belgien nachweisen, es sollte kein Zweifel bestehen wo ich mein Leben friste.

Freu mich gerade einfach über diesen kleinen überraschenden Vorteil nun "Belgierin" zu sein.

 

Ja, es gibt das komplette wohnliche "Kinderzimmer" noch.Aber es zählt doch wo faktisch der Lebensmittelpunkt ist? Wo ich meine Kuscheltiere sammel ist doch egal?! ;)

Der Lebensmittelpunkt ist für ein Doppelbesteuerungsabkommen relevant, nicht aber für den Wohnsitz. Wenn du z.B. eine Wohnung zur Eigennutzung hättest würde dies einen Wohnsitz begründen, auch wenn du dich dort nur vorübergehend oder gar nicht aufhalten würdest (alleine die Absicht zur Eigennutzung reicht aus). Wäre die Wohnung aber langfristig vermietet, dann wäre es kein Wohnsitz.

 

Gelegentliches Übernachten bei Verwandten (auch im Kinderzimmer) zählt nicht als Wohnsitz oder als gewöhnlicher Aufenthalt sofern du keine Verfügungsgewalt hast und dich nicht länger als 6 Monate am Stück dort aufhältst.

 

Schlüssel etc besitze ich nicht.

Das hilft. ;)

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Dirknrw

Hallo,

 

anlehnend an das Thema habe ich eine Frage zur Brokerwahl. Ehepaar mit Kindern zieht in einem Jahr von D nach Beldien. Der Beruf wird weiterhin in Deutschland ausgeübt.

 

Geplant sind ETF-Investments (Einmalanlage und/oder Sparpläne).

 

Sollte das Depot in Deuschland oder erst in Beldgien eingerichtet werden? Welche deutschen Depotanbieter lassen den Umzug nach Belgien zu (ohne das Konto zu kündigen)?

ING setzt einen deutschen Wohnort voraus. Eventuell nur für die Erstregistrierung?

 

Welche Banken bieten ein kostenloses Depot in Belgien an?

 

Viele Dank

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Bonilla
· bearbeitet von Bonilla
vor 5 Minuten von Dirknrw:

ING setzt einen deutschen Wohnort voraus. Eventuell nur für die Erstregistrierung?

Ich weiß, dass zumindest die comdirect auch einen ausländischen Wohnsitz zulässt.

 

vor 5 Minuten von Dirknrw:

Welche Banken bieten ein kostenloses Depot in Belgien an?

Die Keytradebank bietet als Direktbank ein kostenloses Depot an und hat auch eine relativ große Auswahl an ETFs. Die Kommunikation ist per E-Mail auch problemlos auf Englisch möglich.

 

Grundsätzlich ist meine Erfahrung, dass Belgien in Sachen passives Investieren noch nicht so weit wie Deutschland ist und die Broker dort oft auch weniger Produkte anbietern. Sofern möglich, würde ich daher überlegen, das Depot in Deutschland zu belassen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Zitat

Wohnsitz in Belgien, Depot in Dtl, was ist mit Abgeltungssteuer?

Mareilesan,

so wie ich das hier gerade lese, bist (bzw. warst) du in beiden Staaten ansässig. Lies Dir mal das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien durch und dort Artikel 4. Das betrifft genau Deinen Fall und regelt, in welchem Staat du als ansässig giltst.

Davon wieder ist abhängig, ob du Dividenden (Artikel 10), Zinsen (Artikel 11) oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen (Artikel 13 Absatz 3) in Deutschland oder Belgien versteuern musst. Lies auch die Methoden der Freistellung bzw. Anrechnung in Artikel 23. 

 

Ich habe die Vermutung, dass du in Deutschland nicht als ansässig giltst und damit auch hier nicht der Abgeltungssteuer unterliegst, sondern nur in Belgien einkommenssteuerpflichtig bist. 


Falls das zutrifft und du fälsch in Deutschland Steuern bezahlt hast (ob per Abgeltungssteuer oder per falscher Steuererklärung), solltest du das umgehend zu Deinen Gunsten berichtigen.

 

So ein Abkommen ist mitunter schwierig zu verstehen, weil ständig hin und her verwiesen wird. Mach Dir die Mühe, und schau bei jedem Verweis genau nach, worauf verwiesen wird. Das ist das, wo Jurastudenten extra so Seitenmarkier-Post-its (Haftmarker) in die Gesetze reinkleben. Und wenn es zu kompliziert wird und mehr als ein Taschengeld an Steuern im Spiel sind ... schnapp Dir einen StB, um das zu berichtigen bzw. richtig zu machen. Je nach Einzelfall ist einmal das "alte" FA (noch) zuständig oder aber das BZSt. Und die Bank in D muss man natürlich auch darüber informieren, wo Dein steuerlicher Wohnsitz gemäß DBA BE-DE ist (wo du als ansässig giltst).

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Dirknrw
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Mareilesan,

so wie ich das hier gerade lese, bist (bzw. warst) du in beiden Staaten ansässig. Lies Dir mal das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien durch und dort Artikel 4. Das betrifft genau Deinen Fall und regelt, in welchem Staat du als ansässig giltst.

Davon wieder ist abhängig, ob du Dividenden (Artikel 10), Zinsen (Artikel 11) oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen (Artikel 13 Absatz 3) in Deutschland oder Belgien versteuern musst. Lies auch die Methoden der Freistellung bzw. Anrechnung in Artikel 23. 

 

Ich habe die Vermutung, dass du in Deutschland nicht als ansässig giltst und damit auch hier nicht der Abgeltungssteuer unterliegst, sondern nur in Belgien einkommenssteuerpflichtig bist. 


Falls das zutrifft und du fälsch in Deutschland Steuern bezahlt hast (ob per Abgeltungssteuer oder per falscher Steuererklärung), solltest du das umgehend zu Deinen Gunsten berichtigen.

 

So ein Abkommen ist mitunter schwierig zu verstehen, weil ständig hin und her verwiesen wird. Mach Dir die Mühe, und schau bei jedem Verweis genau nach, worauf verwiesen wird. Das ist das, wo Jurastudenten extra so Seitenmarkier-Post-its (Haftmarker) in die Gesetze reinkleben. Und wenn es zu kompliziert wird und mehr als ein Taschengeld an Steuern im Spiel sind ... schnapp Dir einen StB, um das zu berichtigen bzw. richtig zu machen. Je nach Einzelfall ist einmal das "alte" FA (noch) zuständig oder aber das BZSt. Und die Bank in D muss man natürlich auch darüber informieren, wo Dein steuerlicher Wohnsitz gemäß DBA BE-DE ist (wo du als ansässig giltst).

Ich bin nicht der ursprüngliche Fragesteller. Ich habe eine ergänzende Frage gestellt. Mit leicht anderem Fall:

 

Derzeit in Deutschland ansässig und steuerpflichtig. In einem Jahr in Belgien wohnhaft und weiter in Deutschland arbeitend.

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MeinNameIstHase
vor 1 Minute von Dirknrw:

Derzeit in Deutschland ansässig und steuerpflichtig. In einem Jahr in Belgien wohnhaft und weiter in Deutschland arbeitend.

Hi Dirknrw,

es geht zunächst um den steuerlichen Wohnsitz. Selbst für den Fall dass man in beiden Staaten ansässig ist, gilt man letztlich nur in einem der beiden als ansässig.

 

Wo welche Einkünfte steuerpflichtig sind, regelt das DBA danach. Es gibt Einkünfte, die am "Belegenheitsort" steuerpflichtig sind, wie z.B. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Artikel 6 DBA) oder auch Einkünfte aus unselbständiger Arbeit am Ort der Arbeit (siehe Artikel 15 DBA) inkl. Ausnahmen gem. 183 Tageregelung und für Grenzgänger (die täglich nach Hause über die Grenze fahren).

Und dann Einkünfte, die am Ansässigkeitsort besteuert werden (wie oben ausgeführt für Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus beweglichem Vermögen) oder die sog. Ausnahmefälle in Artikel 15, die für viele dann der Regelfall sind.

 

Lies Dir das Abkommen durch. Es fängt an mit Begriffsdefinitionen, regelt dann die Ansässigkeit, dann die Regeln wo welche Einkünfte besteuert werden und am Ende, wie Steuern aus dem "anderen" Staat zu berücksichtigen sind. Wohnhaft in Belgien, ist man dann mit bestimmten Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

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