Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
sinv

Genehmigung für Beratung zu ETFs erforderlich?

Empfohlene Beiträge

sinv

Liebe Forengemeinde,

Gibt es hier jemand der Ahnung hat bezüglich der rechtlichen Regelung von Honorarberatung?

Mal angenommen man möchte jemandem gegen ein Honorar ein ETF-Portfolio bauen (wichtig: bestehend nur aus ETFs bzw. Bankguthaben), ist hierfür eine Berechtigung gem. §34f GewO notwendig ? Diese kann ja dann in eine Berechtigung nach §34h umgewandelt werden.

Und angenommen eine solche Genehmigung liegt vor, darf man dann auch zu Festgeld/Tagesgeld beraten oder ist dann eine Genehmigung der Bafin notwendig?

Nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG sind ja erstmal nur Beratung zu Investmentvermögen von der Registrierung bei der Bafin befreit.

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Beste Grüße

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Zusammenfassungen/zs_mb_alle_merkblaetter_finanzdienstleistungen_ba.html

-> Merkblatt Anlageberatung

 

"Eine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Anlageberatung gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht wird, der objektiv einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§32 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit §1 Abs.1a Satz 1 KWG). Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Betrieb der betreffenden Geschäfte auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Für das Merkmal der „Gewinnerzielungsabsicht“ kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Auch die Absicht, mittelbar über die Anlageberatung Gewinn zu erzielen, genügt, um eine Tätigkeit als gewerbsmäßig zu qualifizieren, z.B. wenn die Beratung lediglich um ihres Werbeeffektes willen unentgeltlich durchgeführt wird, indirekt aber den Vertrieb entgeltlicher Leistungen fördern soll."

 

Wenn der Aufbau des Portfolios ein einmaliger Fall ist und die Beratungstätigkeit nicht auf Dauer ausgeübt wird, dann sollte es ohne Erlaubnis der Bafin gehen .... ansonsten würde ich erstmal von einer Erlaubnispflicht ausgehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...