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Ramstein

Neue Regeln für Fonds geplant

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Ramstein

FAZ meldet:

 

Fondsanlegern drohen höhere Ausstiegshürden

In Krisenzeiten kann ein Ausstieg von zu vielen Fondsanlegern die Börse schwächen. Finanzaufseher wollen jetzt zusätzliche Instrumente schaffen.

 

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB), dem Vertreter der Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus den führenden 20 Wirtschaftsländern (G20) angehören, will die von der Branche ausgehenden Systemrisiken besser überwachen und kontrollieren. Strengere Rahmenbedingungen werden im BVI als Grundlage für das Vertrauen der Anleger in die Fondsanlage begrüßt. „Die Empfehlungen des FSB gehen in die richtige Richtung“, lobt der BVI-Sprecher.

 

Doch Anlegern soll nach den Vorschlägen des Gremiums, das die G-20-Regierungen berät, in Krisenzeiten der Ausstieg aus den Fonds deutlich erschwert werden. Denn die Vermögensverwalter, die laut Finanzstabilitätsrat 40 Prozent aller Vermögenswerte im Finanzsystem der Welt halten, können nach Ansicht der Aufseher Krisen an den Börsen verstärken. Wenn in Marktkrisen viele Fondsanleger gleichzeitig aussteigen wollen, kann das die Liquidität der Fonds überfordern. Diese wären gezwungen, ihre Bestände an Aktien oder Anleihen zu verkaufen, was wiederum die Abwärtsbewegung an den Börsen verstärken könnte.

 

In Deutschland wünschen sich die Fondsgesellschaften weitere Instrumente, um in Krisen ihre Liquidität besser zu steuern. Neben der Rücknahmeaussetzung können sie auch Rücknahmeabschläge erheben. Der BVI spricht sich aber für weitere Werkzeuge wie die Begrenzung der Rücknahme oder die Zuordnung von Transaktionskosten beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aus.

Mit anderen Worten: Großanleger, die direkt in Aktien investieren, können weiter sofort aussteigen, falls erforderlich und/oder gewünscht. Das Kleinanlegerproletariat soll aber in den Fonds gehalten werden.

 

Das läuft dann unter "Anlegerschutz".

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Walter White

Läuft! ! ! Die acht reichsten der Welt und das Dutzend dahinter machen sich weiterhin die Taschen voll, das Proletariat dient als Sicherheitspuffer.

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odensee

FAZ meldet:

 

Fondsanlegern drohen höhere Ausstiegshürden

In Krisenzeiten kann ein Ausstieg von zu vielen Fondsanlegern die Börse schwächen. Finanzaufseher wollen jetzt zusätzliche Instrumente schaffen.

 

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB), dem Vertreter der Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus den führenden 20 Wirtschaftsländern (G20) angehören, will die von der Branche ausgehenden Systemrisiken besser überwachen und kontrollieren. Strengere Rahmenbedingungen werden im BVI als Grundlage für das Vertrauen der Anleger in die Fondsanlage begrüßt. „Die Empfehlungen des FSB gehen in die richtige Richtung“, lobt der BVI-Sprecher.

 

In Deutschland wünschen sich die Fondsgesellschaften weitere Instrumente, um in Krisen ihre Liquidität besser zu steuern. Neben der Rücknahmeaussetzung können sie auch Rücknahmeabschläge erheben. Der BVI spricht sich aber für weitere Werkzeuge wie die Begrenzung der Rücknahme oder die Zuordnung von Transaktionskosten beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aus.

Mit anderen Worten: Großanleger, die direkt in Aktien investieren, können weiter sofort aussteigen, falls erforderlich und/oder gewünscht. Das Kleinanlegerproletariat soll aber in den Fonds gehalten werden.

 

Das läuft dann unter "Anlegerschutz".

Naja... BVI und Fondsgesellschaften sind da wohl auf Seiten der "Politik"....

 

Der Großanleger verkauft seine Aktien (sofern er einen Käufer findet) deutlich unter Wert, gleiches kann der Kleinanleger zumindest mit börsengehandelten Fonds auch. Oder verstehe ich da was falsch? Dass viele Kleinanleger bei ihrer Sparkasse / Voba Fonds direkt über die KAG kaufen und gar nicht wissen, dass sie die auch über die Börse handeln können mal außen vor. Bei OIs gibt es ja entsprechende Regelungen. Da im Krisenfall ein Aktienfonds zwar seine Aktien, ein Immofonds aber nicht unbedingt seine Immos, problemlos verkaufen kann, ist das aber eine andere "Baustelle".

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Maikel
Mit anderen Worten: Großanleger, die direkt in Aktien investieren, können weiter sofort aussteigen, falls erforderlich und/oder gewünscht. Das Kleinanlegerproletariat soll aber in den Fonds gehalten werden.

Natürlich ist das problematisch.

 

Aber dem Kleinanleger nutzt ein Fonds wenig, der ständig zig Prozent Cash vorhalten muß, weil er jederzeit darauf eingestellt sein soll/muß, daß viele Anleger auf einmal aussteigen könnten.

Das drückt die Rendite.

Erst recht in Zeiten von Negativ-Zinsen, wenn das Vorhalten von Cash direkt kostet.

 

Auch längerfristig angelegte Strategien, ggf. mit Absicherungen sind schwierig bis unmöglich, wenn man jederzeit bereit sein muß, erhebliche Positionen aufzulösen um Anleger auszahlen zu können.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Zuordnung von Transaktionskosten beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aus

[/Quote]

 

Gerade dieser Punkt kommt mehr und mehr auf der institutionellen Seite. Und ich finde ihn sehr gut muss ich sagen. Denn zappelige Großinvestoren, die in engen Märkten rein und raus springen verursachen Kosten im Fonds, die dann alle anderen Anleger zu tragen haben.

Swingpricing ist ein gutes Instrument die wirklichen Langfristinvestoren vor solchen nervösen Investoren etwas zu schützen.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Mit anderen Worten: Großanleger, die direkt in Aktien investieren, können weiter sofort aussteigen, falls erforderlich und/oder gewünscht. Das Kleinanlegerproletariat soll aber in den Fonds gehalten werden.

 

Das läuft dann unter "Anlegerschutz".

 

Naja, so ganz kann ich das nicht stehen lassen. Denn Anleger die direkt in Aktien investieren tragen die von ihnen verursachten Kosten selbst. Und ich rede da nicht von 9,90 EUR Gebühr beim Broker sondern von ggf. weiten Spreads und durch hohe Volumina hervorgerufene Kursbewegungen.

Im Fonds trägt das nicht ausschlißlich derjenige der das verursacht, sondern alle Anleger.

Und darum geht es bei den Änderungen. Ob man deshalb Gates einziehen muss, ist nochmal eine andere Frage. Aber die Zuordnung der Handelskosten nach dem Veursacherprinzip sollte eigentlich die Kleinanleger freuen, denn diese verursachen mit ihrem Kleinorders keine/kaum derartige Kosten.

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Holgerli

„Fonds sind keine Schattenbanken, denn sie sind als Treuhänder für die Anleger tätig“

Aha. Und was unterscheidet dann ein Depotbank von einer Fondsgesellschaft? Und was bedeutet "Ihre Liquidität"? in "In Deutschland wünschen sich die Fondsgesellschaften weitere Instrumente, um in Krisen ihre Liquidität besser zu steuern". Als Treuhänder verwalten die MEINE Liquidität.

 

Ganz nebenbei: Das Wort "ETF" ist nicht gefallen. Soll das auch für ETFs gelten?

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magicw

Für den nicht-zockenden Langfristanleger sind solche Kurseinbrüche ja eher Kauf- als Verkaufsgelegenheiten. Insofern bin ich gegen diese Regelung, da sie mich um Kaufgelegenheiten bringen könnte. rolleyes.gif

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magicw
Ganz nebenbei: Das Wort "ETF" ist nicht gefallen. Soll das auch für ETFs gelten?

Vermutlich wird der Creation/Redemption Prozess diesbzgl. ausgebremst. Ohne Nachfrage kriegst du deine Anteile dann auch nicht mehr los.

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Infocollector
Vermutlich wird der Creation/Redemption Prozess diesbzgl. ausgebremst. Ohne Nachfrage kriegst du deine Anteile dann auch nicht mehr los.

Nur dann, wenn deine Verkaufsorder so gross ist, dass du nicht mit dem Marketmaker oder anderen Börsenteilnehmern handelst, sondern doch direkt mit dem Emittenten des ETF. Und selbst in dem Fall gäbe es immer noch die Option anstelle von Cash den Gegenwert in Aktien des Index zu erhalten.

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odensee

Und selbst in dem Fall gäbe es immer noch die Option anstelle von Cash den Gegenwert in Aktien des Index zu erhalten.

Ist das so? Wenn (durch was auch immer) am Montag die Börsenkurse um 50% einbrechen, alle wollen verkaufen, die KAGs haben nicht soviel Cash, bekomme ich dann die Aktien des Index? Auch bei comstage? rolleyes.gif

 

Wenn ja: woher hast du die Info?

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Limit

Ich sehe ehrlich gesagt keinen wirklichen Grund dafür. Wer in Blue Chips investiert sollte eigentlich keine Probleme mit der Liquidität der Aktien bekommen und wer in Nebenwerte oder irgendwelche Exoten investiert muss sich dem Liquiditätsrisiko bewusst sein.

Für mich hört sich das wieder nach einer teuren Kindersicherung an, die der Staat einführt, weil er die Anleger für unfähig hält selbst zu entscheiden. Genau wie bei Riester dürfte das aber wider in aller erster Linie den Banken/KAGs nutzen und die Anleger müssen dafür blechen.

 

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Stoiker
· bearbeitet von Stoiker

ETFs sind ebenfalls Fonds und die wären von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Der weitaus größte Anteil der "Anlagegelder" auch in Publikumsfonds stammt übrigens nicht von den "Proleten"tongue.gif sondern (semi) institutionellen Anlegern. Dazu zählen u.a. Pensionskassen, die kein eigenes Mandat (Spezialfonds) wünschen bzw. nicht die notwendigen 50-100 Mio. aufbringen, Family Offices, Vermögensverwalter, Dachfonds etc. (selbstredend zu weitaus besseren Konditionen als Private). Diese Gruppe wäre ebenfalls von den Änderungen betroffen.

 

Die Finanzkrise hat gelehrt, dass der Handel zwar weiter möglich ist, aber mit hohem Abschlag zum Nettoinventarwert. In einigen Assetklassen herrschte zudem ein Liquiditätsproblem, weshalb z.B. Fonds mit festen Laufzeiten und wenigen Handelsfenstern aufgelegt wurden, die aber kaum breites Interesse fanden.

Es kann schlichtweg niemand sagen, wie irrational der Handel in der nächsten veritablen Krise ablaufen wird. Der Einsatz von Derivaten (auch CDS und anderen Schweinereien) liegt übrigens deutlich höher als 2009.

Mein Fazit: Wem Liquidität in Krisenzeiten wichtig ist, der sollte sich mit Änderungen dieser Art befassen. Je nachdem reduziert sich in Zukunft die Auswahl an geeigneten Vehikeln.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

ETFs sind ebenfalls Fonds und die wären von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Können (ausreichend viele Anteile an) ETFs nicht gegen sein Inventar (bei Replizierern Aktien) getauscht werden? Das sollte gegen den Effekt wirken, dass man zwar noch die Aktien aber nicht die ETFs handeln kann.

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Holgerli

ETFs sind ebenfalls Fonds und die wären von dieser Regelung nicht ausgenommen.

 

Glaubst Du das oder weisst Du das?

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Ramstein

ETFs sind ebenfalls Fonds und die wären von dieser Regelung nicht ausgenommen.

 

Glaubst Du das oder weisst Du das?

Ich zumindest weiss es nicht. Aber das Argument "plötzlicher Abgabedruck verwirrt die Märkte" trifft natürlich auf ETFs genauso zu, wie auf aktive Fonds; eher noch stärker, da die Handelskosten meistens niedriger sind. Daher würde ich vermuten, dass auch ETFs betroffen sein könnten. Aber wie gesagt: ob die Politiker wissen, was sie da tun (möchten)?

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Holgerli

Scheinbar ist das genau das Problem. Es wurde eine Idee lanciert und jezt kommen direkt die Fragen von denen mit etwas bis ganz viel Ahnung.

Die Frage ist ja nun auch ob und ab welcher Grenze das Ganze gilt.

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Stoiker

ETFs sind ebenfalls Fonds und die wären von dieser Regelung nicht ausgenommen.

 

Glaubst Du das oder weisst Du das?

 

Die angedachte Regulierung wird für UCITS/OGAW diskutiert Dazu zählen ebenso ETFs. Bei tiefergehendem Interesse hilft sicherlich der bvi, der auch die Anbieter von ETFs vertritt.

 

Aber Diskussionen und Änderungen dieser Art wurden in den letzten Jahren en masse geführt. Von "wissen" kann also ohne klaren Beschluss noch lange nicht die Rede sein.

 

Abwarten und sollte es tatsächlich so kommen, ist noch ausreichend Zeit, die neue Situation zu bewerten.

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Infocollector
· bearbeitet von Infocollector

Und selbst in dem Fall gäbe es immer noch die Option anstelle von Cash den Gegenwert in Aktien des Index zu erhalten.

Ist das so? Wenn (durch was auch immer) am Montag die Börsenkurse um 50% einbrechen, alle wollen verkaufen, die KAGs haben nicht soviel Cash, bekomme ich dann die Aktien des Index? Auch bei comstage? rolleyes.gif

 

Wenn ja: woher hast du die Info?

Lies z. B. mal die Definition des Creation/Redemption Prozesses, Stichwort "creation in kind". Als Quellen bieten sich Wikipedia, investopedia oder auch diverse Emissionspropekte verschiedener ETFs an. Und Authorized Participants sind eben vielfach auch Grossinvestoren, nicht nur die Fondsgesellschaften selbst.

 

Ps: ich habe mich nicht auf Swapper bezogen (comstage und co), sondern auf die ordentliche Definition eine physischen Replizierers, und insbesondere auf so grosse Orders, dass der C/R-Prozess überhaupt tangiert sein könnte.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Solange es kein endgültig verabschiedetes Gesetz gibt bleibt die Diskussion eine Spekulation, da niemand weiß, wer oder was ab wann und wie betroffen sein könnte.

 

Da es Spaß macht zu spekulieren und mich der Artikel ebenfalls bewegt hat hier mein Meinungsbeitrag zur Spekulationsrunde: ich glaube, dass wenn diese Idee wirklich mal Gesetz werden könnte zum Zeitpunkt des Inkrafttreten bekannt sein wird, wie man damit sinnvoll umgehen kann.

 

Keine Panik notwendig. Nicht jeder Vorschlag, den irgendein Gremium für sinnvoll hält wird wirklich Gesetz. Wenn doch schlage ich vor, dass alle Teilnehmer in diesem Diskussionsfaden bis zu diesem Posting hier ab sofort jährlich aus dem Einkommen oder Vermögen der Mitglieder des FSB einen 1 kg-Goldbarren zur beliebigen Verwendung geschenkt bekommen. Steuer- und Abgabenfrei. Das halten wir hier für sinnvoll. Mal sehen, wann die FAZ darüber berichtet und was das FSB dann dazu meint.

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DrFaustus

Ich finde auch, dass da vorschnell sehr viel Panik geschoben wird ohne überhaupt zu wissen was genau, wie geregelt wird. Viele sehen sich als Langfristanleger und würden doch eher von diesen Regelungen profitieren. Trader, die in Fonds "traden" werden vermutlich Nachteile haben.

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Infocollector

Nicht, dass solche Rückgabegebühren bei Fonds in den USA zugunsten der im Fonds verbleibenden Anleger seit Jahrzehnten gang und gäbe wären. Wie das allerdings bei einem ETF umgesetzt werden sollte, ist mir ein Rätsel (siehe creation/redemption). Lohnt das Gackern wohl wirklich noch nicht.

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Winter70

Nicht, dass solche Rückgabegebühren bei Fonds in den USA zugunsten der im Fonds verbleibenden Anleger seit Jahrzehnten gang und gäbe wären. Wie das allerdings bei einem ETF umgesetzt werden sollte, ist mir ein Rätsel (siehe creation/redemption). Lohnt das Gackern wohl wirklich noch nicht.

Ich hoffe hier auf eine Gleichbehandlung der aktiven und passiven Fonds.

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Infocollector
Ich hoffe hier auf eine Gleichbehandlung der aktiven und passiven Fonds.

Bei einem passiven FONDS wird das wohl auch der Fall sein. Bei einem ETF hingegen kann ich mir nach aktueller Kenntnislage nicht vorstellen, wie das einheitlich gehandhabt werden können sollte, da der Kleinanleger eben nicht mit der KAG handelt, sondern mit einem Kontrahenten an einer Börse oder im Direkthandel. Und Institutionelle, die doch direkt mit der KAG handeln könnten (siehe oben), nutzen creation/redemption in kind. Das kann prinzipiell also nicht zu einer Gleichbehandlung mit klassischen Fonds führen, da das Konstruktionsprinzip sich elementar unterscheidet.

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magicw

Naja - alles außerhalb Creation/Redemption ist für mich keine Rückgabe sonder banaler Handel.

Und wenn die KAG nicht mehr "redempted" dann ist das doch indirekt nix anderes als Anteile nicht mehr zurück zu nehmen. Der Market Maker wird sich auch nicht beliebig die Finger verbrennen und alle Verkäufe schön einsammeln egal zu welchem Preis.

Ich denke bei ETFs trocknet einfach die Nachfrage in solchen Fällen sehr schnell aus und dann bleibt man als Verkäufer auch erst mal drauf sitzen.

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