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bullrin

Depot auf andere Person übertragen (Steuerfragen)

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bullrin

Hallo,

 

ich habe eine steuerliche Frage, um eine Entscheidung zu treffen.

Ich formuliere das Neutral dann wird es einfacher:

 

Im Depot von Person A befinden sich Aktien im Wert von 10.000€.

Die Aktien stammen von vor 2009. Leider wurden die Aktien aber 2016 von einem Depot auf ein anderes übertragen (Gleiche Person)

Dadurch fällt nun Abgeltungssteuer auf die jährliche Dividende an. <= Frage 1: Hätte man das verhindern können?

 

Person A will das Depot an Person B übertragen, da kein Interesse mehr an Aktien vorliegt. 

Person A überlegt ob das Depot entweder als Schenkung oder ganz normal übertragen werden soll.

 

Schenkung:

Als Schenkung wird bei Person B der Freibetrag bei Schenkung um 10.000€ belastet.

Person B soll bei tot von Person A weiteres Erben. Die Dauer bis zum tot könnte unter 10 Jahre liegen.

Daher hätte Person B nur noch einen Freibetrag bei Erbschaft von 10.000€, da bereits 10.000€ von der Schenkung "belegt" wurden.

 

Übertrag ohne Schenkung:

Person A überträgt das Depot auf Person B ohne es als Schenkung zu deklarieren. Dadurch wird der Übertrag als Verkauf gewertet.

Person A muss also Steuern für den Verkauf der Aktien bezahlen. Dies wird mit der Steuererklärung im Jahr 2017 erledigt <= Frage 2: Welche Steuern und wie hoch fallen diese aus, wenn man berücksichtigt, dass für 2016 bereits Abgeltungssteuer bezahlt wurde (siehe oben)

Person B hat keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Schenkungs/Erbschaftsfreibetrag und erhält das volle Aktienpaket in Höhe von 10.000€

 

 

Stimmt das so alles wie ich es erklärt habe? Und was könnt ihr mir zu den zwei Fragen sagen?

 

 

Grüße

 

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vanity
vor 17 Minuten schrieb bullrin:

 

Im Depot von Person A befinden sich Aktien im Wert von 10.000€.

Die Aktien stammen von vor 2009. Leider wurden die Aktien aber 2016 von einem Depot auf ein anderes übertragen (Gleiche Person)

Dadurch fällt nun Abgeltungssteuer auf die jährliche Dividende an. <= Frage 1: Hätte man das verhindern können?

 

Nein. Dividenden sind immer steuerpflichtig, auch bei Altbeständen. Falls zwischen 2009 und 2016 keine Steuern auf die Dividenden abgeführt wurden, hört sich das nicht so gut an, kann aber natürliche Gründe haben (FSA, NVB, Substanzausschüttung (, Auslandsdepot)).

 

Zitat

Person A will das Depot an Person B übertragen, da kein Interesse mehr an Aktien vorliegt. 

Person A überlegt ob das Depot entweder als Schenkung oder ganz normal übertragen werden soll.

 

Schenkung:

Als Schenkung wird bei Person B der Freibetrag bei Schenkung um 10.000€ belastet.

Person B soll bei tot von Person A weiteres Erben. Die Dauer bis zum tot könnte unter 10 Jahre liegen.

Daher hätte Person B nur noch einen Freibetrag bei Erbschaft von 10.000€, da bereits 10.000€ von der Schenkung "belegt" wurden.

 

Richtig. Person B bekommt das Steuerprivileg des Altbestands hier mitgeschenkt.

 

 

Zitat

Übertrag ohne Schenkung:

Person A überträgt das Depot auf Person B ohne es als Schenkung zu deklarieren. Dadurch wird der Übertrag als Verkauf gewertet.

Person A muss also Steuern für den Verkauf der Aktien bezahlen. Dies wird mit der Steuererklärung im Jahr 2017 erledigt <= Frage 2: Welche Steuern und wie hoch fallen diese aus, wenn man berücksichtigt, dass für 2016 bereits Abgeltungssteuer bezahlt wurde (siehe oben)

Person B hat keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Schenkungs/Erbschaftsfreibetrag und erhält das volle Aktienpaket in Höhe von 10.000€

 

 

Durch den entgeltlichen Übertrag (entspricht Verkauf) fallen im konkreten Fall keine Ertragssteuern (bei Person A) an, da ja Altbestand. Bei Person B (dem Erwerber) wird der ausgehandelte Preis (der sich nicht zu sehr vom Marktpreis unterscheiden sollte) dann die Anschaffungskosten für künftige Besteuerung bilden. Wegen der steuerlichen Implikationen sollte man den Vorgang nicht zu salopp abhandeln (Schriftform, Ausgestaltung des Geschäfts wie bei einem unbeteiligten Dritten, Kaufpreis muss fließen). 

 

 

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Zu Frage 1: Abgeltungsteuer fällt bei Dividenden immer an, unabhängig vom Kaufdatum.

Bei Altbeständen ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, nicht die jährlichen Erträge.

 

Zu Frage 2: Es fällt keine Steuer fpr den Verkauf durch Übertrag an, da es sich ja um Altbestände handelt.

 

A und B sind offenbar maximal weitläufig verwandt, sonst wären die Freibeträge höher.

Wenn A vor dem oder ohne einen unentgeltlichen Übertrag stirbt, erbt B die Aktien + x mit x > 10 TEUR?

Dann steht sich B genauso, wie wenn der unentgeltliche Übertrag stattgefunden hätte und A innerhalb von 10 Jahren stirbt. Zwar ist der Freibetrag teilweise aufgebraucht aber das Erbe ist ja auch geringer.

 

Wenn ein entgeltlicher Übertrag gewählt wird und später der Erbfall eintritt, kann es durchaus sein, dass das Finanzamt den Übertrag prüft. Wenn dann keine Gegenleistung vorgezeigt werden kann...

 

Edit: Vanitiy war schneller, ich muß aber widersprechen.

Ich habe schon entgeltliche Überträge vorgenommen und wurde nie nach den Anschaffungskosten gefragt. Die Bank übernimmt schlicht die Werte am Übertragstag.

Ob man das auf Antrag ändern kann, habe ich nicht ausprobiert.

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vanity

Da darfst du gerne widersprechen, zumal ich keine Erfahrung mit entgeltlichem Übertrag habe und das nur angenommen hatte (weil es naheliegende wäre, was im Steuerrecht ja nichts heißen muss).

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bullrin

Es handelt sich trotz Übertrag auf ein anderes Depot dergleichen Person (was 2016 gemacht wurde) um Altbestände? Daher Veräußerungsgewinn steuerfrei.

 

Den Satz verstehe ich nicht ganz (evtl war mein Tag heute zu lang) Die Aktien sind ja dann zum Zeitpunkt des todes schon übertragen.

Zitat

Wenn A vor dem oder ohne einen unentgeltlichen Übertrag stirbt, erbt B die Aktien + x mit x > 10 TEUR?

 

Also wenn ich das richtig verstehe, würde man mit einem entgeltlichen Übertrag besser fahren, da Person A keine Steuern mehr abführen muss, da Altbestände UND Person B unter Umständen wenn der Erbfall ein paar Jahre spätere eintritt, seinen Freibetrag evtl. voll erhalten kann.

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kleinerfisch

Ja, Depotübertrag ändert den Status nur bei Entgeltlichkeit. Du hast aber von gleicher Person gesprochen.

 

Ich glaube es liegt am Tag. :-*

A kann morgen sterben, bevor der Übergang gemacht ist.


Man fährt mit der entgeltlichen Variante nur besser, wenn B die Aktien nicht (oder unter Wert) bezahlt.

Denn sonst erhöht sich ja das spätere Erbe von B um die 10 TEUR, die A bezahlt bekommt.

Wenn B aber die Aktien nicht bezahlt begehen A und B Steuerhinterziehung, da die Steuerfreiheit der Altbestände nur so erhalten bleibt, aber dann ja auf falschen Behauptungen beruht.

Zusätzlich begeht B nochmals Steuerhinterziehung, wenn A vor der 10-Jahresfrist stirbt und die faktische Schenkung bei der Erbschaftssteuer nicht angegeben wird. 2 Steuern - 2 Delikte.

Und natürlich fährt man damit immer besser, wenn man nicht erwischt wird. Sonst würde es ja keiner machen.

 

Mit der Schenkungsvariante fährt man dagegen ganz legal besser, wenn A noch >10 Jahre lebt. Wenn nicht, ist es fast egal, ob jetzt geschenkt oder später vererbt. Lediglich die Wertsteigerungen ab heute bis zum Erbfall wären dann noch zu beachten. Das können aber auch Wertminderungen werden.

 

B kann übrigens (wenn auch unerwartet) auch vor A sterben. Wenn dann A "zurückerbt" werden ggf. auch Steuern fällig. Dass A faktisch seine eigenen Aktien zurückbekommt, ist dem Gesetz egal.

 

Beim Erbe bleibt übrigens auch der Status der Altbestände erhalten. Man könnte also auch ohne Schaden alles lassen, wie es ist.

 

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bullrin
· bearbeitet von bullrin

Vielen Dank kleinerfisch für die umfassende Aufklärung. Unfassbar wie schnell man in Deutschland als Steuerhinterzieher gilt, obwohl man das ja nicht will.

Es wird also geraten die Schenkungsvariante (untentgeltiche Variante) zu wählen. A würde sich über die Dividenden die ausgeschüttet werden schon ab jetzt freuen, daher soll der Depotübertrag schon jetzt stattfinden, da sich am Status auch nichts ändert.

 

Legale Steuertricks in der Hinsicht sind keine bekannt oder? ^_^

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Ramstein
vor 2 Minuten schrieb bullrin:

Legale Steuertricks in der Hinsicht sind keine bekannt oder? ^_^

 

Definiere Steuertrick. Da der Steuerfreibetrag vom Verwandtschaftsgrad abhängt, kann man über Heirat oder Adoption schon was machen.

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kleinerfisch
vor 2 Minuten schrieb bullrin:

Unfassbar wie schnell man in Deutschland als Steuerhinterzieher gilt, obwohl man das ja nicht will.

Was ist daran unfassbar?

Damit das geschieht musst Du

1. wider besseren Wissens auf dem Depotübertragsformular "entgeltlichen Übertrag" ankreuzen - also Deine Bank anlügen, trotz klarer Hinweise auf die steuerlichen Folgen,

2. wider besseren Wissens auf dem Erbschaftsteuerformular angeben, dass keine Schenkungen in den letzten Jahren stattgefunden haben - also das Finanzamt anlügen, wahrscheinlich trotz klarer Hinweise auf die Folgen (habe jetzt gerade kein Formular zur Hand).

 

Wer als mündiger Bürger behandelt werden will, muss auch mal ein Formular durchlesen und verstehen können.

 

 

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bullrin
Am 3.2.2017 um 21:01 schrieb kleinerfisch:

Was ist daran unfassbar?

Damit das geschieht musst Du

1. wider besseren Wissens auf dem Depotübertragsformular "entgeltlichen Übertrag" ankreuzen - also Deine Bank anlügen, trotz klarer Hinweise auf die steuerlichen Folgen,

2. wider besseren Wissens auf dem Erbschaftsteuerformular angeben, dass keine Schenkungen in den letzten Jahren stattgefunden haben - also das Finanzamt anlügen, wahrscheinlich trotz klarer Hinweise auf die Folgen (habe jetzt gerade kein Formular zur Hand).

 

Wer als mündiger Bürger behandelt werden will, muss auch mal ein Formular durchlesen und verstehen können.

 

 

Da ich die Formulare bisher nicht kenne, war mir das auch nicht bekannt. Da sollte ja eigentlich nichts schief gehen.

 

Danke für die Hilfe hier, hat mir sehr geholfen :)

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