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Passivanleger

ETF-Auswahl bei nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag ab 2018

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Passivanleger

Hallo zusammen,

 

ich möchte eine Frage stellen, von der ich glaube, dass sie im Forum noch nicht isoliert beantwortet wurde.

 

Es geht um die Auswahl eines ETF-Typs bei nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag bei dem ab 2018 geltenden Recht (nach der Reform der Investmentbesteuerung).

Ich möchte wissen, ob die Empfehlung, bei nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag in ausschüttende statt thesaurierende ETFs zu investieren (unter Vernachlässigung weiterer Aspekte wie der Trackingdifferenz, TER etc...), nach wie vor Bestand hat.

 

Mein Verständnis ist wie folgt:

- Sofern die Wertsteigerung aus (ggf. thesaurierten) Dividenden bzw. Kursanstieg größer als 0 ist, ist es irrelevant, ob man einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF hält, da beide den Sparer-Pauschbetrag in gleicher Höhe in Anspruch nehmen

- Sofern die Wertsteigerung kleiner als 0 ist, haben ausschüttende ETF auch in Zukunft einen Vorteil, da die Dividenden beim ausschüttenden ETF unter Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags zahlungsneutral versteuert werden. Demgegenüber mindern die thesaurierten Dividenden beim thesaurierenden ETF zwar den Kursverlust, es fallen aber keine Steuern an, sodass der Sparer-Pauschbetrag für das Jahr verfällt und die thesaurierten Dividenden in der Zukunft versteuert werden müssen.

 

Darüber hinaus ist noch unklar, ob synthetisch-thesaurierende ETF von einer Steuerbefreiung in Höhe von 30% profitieren.

Demnach gilt die Aussage, dass bei nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag eine Investition in ausschüttende statt thesaurierende ETF vorteilhaft ist (unter Vernachlässigung weiterer Aspekte), auch in Zukunft.

 

Ist das richtig?

Muss man noch eine Differenzierung vornehmen für den Fall, dass die Wertsteigerung größer/gleich 0, aber kleiner als die Vorabpauschale ist?

 

Viele Grüße!

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magicw
· bearbeitet von magicw

Da weder die Wertsteigerung noch die Höhe der Vorabpauschale (bzw. des Basiszinssatzes) noch die Höhe der Ausschüttung pauschal festlegen lässt, lässt sich mit 3 -mehr oder weniger- beliebig änderbaren Größen nur schwer eine pauschale Aussage ableiten. 

Am Ende liegt es an der zeitlichen Kombinatorik dieser 3 Größen ob ein Ausschütter oder doch eher der Thesaurier im Vorteil ist.  

 

Im speziellen Fall kleinerer Anlagevermögen, bei denen die SFB-Ausschöpfung im Vordergrund steht, würde ich Ausschütter aber auch noch im Vorteil sehen weil: 

 

Bei Wertsteigerung >= 0:    

  • Vorabpauschale je Anteil > Ausschüttung    => SFB bis 801 EUR greift  Besteuerbare Wertsteigerung unterhalb des SFB somit irrelevant ob durch Kurssteigerung oder Kurssteigerung+Ausschüttung erzielt. 
  • Vorabpauschale je Anteil < Ausschüttung    => SFB bis 801 EUR greift  wird wegen der höheren Ausschüttung potentiell "besser" ausgenutzt --> Vorteil Ausschütter

Bei Wertsteigerung < 0:    

  • keine Vorabpauschale  aber Ausschüttung    => SFB bis 801 EUR greift  Vorteil ggü Thesaurier, da er dort keine Verwendung findet und verfallen würde. --> Vorteil Ausschütter

 

 

 

 

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