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Tefane

ETFs und Abgeltungssteuer

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Tefane

Hallo zusammen,

vorneweg:
Ich habe bereits versucht eine Antwort auf meine Frage hier im Forum und anderswo im Netz zu finden, leider bisher erfolglos.
Is wahrscheinlich auch ne blöde Frage, wahrscheinlich stehe ich bloß auf dem Schlauch, aber naja, vielleicht kanns ja jemand schnell beantworten. :)

Und zwar verstehe ich nicht ganz wann denn nun genau die Abgeltungssteuer fällig wird.
Ich würde gerne in einen oder mehrere thesaurierende ETFs investieren.
Wird die Abgeltungssteuer nun auf die jährlichen Erträge angewandt, sprich, alle 12 Monate bzw. zur Fälligkeit der Einkommenssteuer-Erklärung?
Oder immer zum Jahresende?
Oder erst wenn ich den ETF irgendwann einmal komplett verkaufe, also auflöse?
Kommen dann die 26% auf die Gesamtsumme der bis dahin erwirtschafteten Erträge? :/

Wem die Frage zu doof is, der darf sie gerne ignorieren, allen anderen schon mal vielen Dank im Voraus. :)

Beste Grüße,
Tefane

 

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otto03

Die Thesaurierung und damit die Auslösung der Steuerpflicht findet immer zum Geschäftsjahresende statt, kann der 31.12. sein muß aber nicht, steht in den Unterlagen der KAG.

 

Bei swapbasierten entsteht in der Regel keine Steuerpflicht bei der Thesaurierung (im Bundesanzeiger überprüfen).

 

Bei deutschen Replizierern übernimmt die Bank die Steuerabführung.

Bei ausländischen Replizierern muß man die Versteuerung selbst per Steuererklärung durchführen.

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Tefane

Hallo otto03,

wow, das ging ja fix, vielen Dank! :)
Dann ist das Stichwort "Geschäftsjahresbeginn" auf den Seiten der KAG wahrscheinlich das richtige. :)

Hab vielen Dank, das hat mir schon sehr geholfen! :thumbsup:

Beste Grüße und ein schönes Wochenende,
Tefane

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Raccoon
vor einer Stunde schrieb Tefane:

Oder erst wenn ich den ETF irgendwann einmal komplett verkaufe, also auflöse?
Kommen dann die 26% auf die Gesamtsumme der bis dahin erwirtschafteten Erträge? :/

Du musst wie otto03 schon sagte ausschüttungsgleiche Erträge jährlich versteuern. Bei Verkauf zahlst du Steuern auf den Kursgewinn. Dadurch kommt es zu einer Doppelbesteuerung, d.h. bei Verkauf weist du nach, daß du die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuert hast. Somit solltes du alle Unterlagen über den Zeitraum der Haltedauer aufbewahren, damit du die entsprechenden Nachweise dann später erbringen kannst.

 

Wie das ab 2018 aussieht musst du dir mal im entsprechenden Thread durchlesen.

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Tefane
· bearbeitet von Tefane

Hallo Geldwäscher,

 

ja, die neuen Regelungen muss ich mir auch noch genauer anschauen.

Ok, dann muss man also nur die Unterlagen aufbewahren, die ich beim Kauf von Anteilen dann wahrscheinlich vom Online-Broker zugeschickt bekomme,
und muss mich in der Zwischenzeit eigentlich um nichts anderes kümmern als die Frage wieviel ich pro Monat investieren kann/will.

Das klingt doch ganz entspannt. :)

Danke für die Infos und beste Grüße :)
Tefane

Edit:
Sorry, eben erst meinen Fehler bemerkt:
Danke Raccoon, nicht "Geldwäscher". :)

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Joe32

Wenn mein Pauschbetrag (801€) bereits ausgeschöpft ist, und mir wurden z.b. 100€ Abgeltungssteuer abgezogen, dann kann ich ja das vom Finanzamt zurückholen. Nun meine Frage: kann ich die kompletten 100€ zurückholen oder nur ein Teil davon?

So wie ich das im Netz verstanden habe, kann ich alles zurückholen?

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chirlu
vor 2 Minuten von Joe32:

Wenn mein Pauschbetrag (801€) bereits ausgeschöpft ist, und mir wurden z.b. 100€ Abgeltungssteuer abgezogen, dann kann ich ja das vom Finanzamt zurückholen.

 

Hast du sonst keine Einkünfte?

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Joe32

Lohn ca. 48k Brutto. Steuerklasse 1. Ansonsten keine weiteren Einkünfte. Hab vergessen zu erwähnen, dass es hier um Dividenden geht, die bereits den Pauschbetrag übertreffen.

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Ramstein
vor 15 Minuten von Joe32:

Wenn mein Pauschbetrag (801€) bereits ausgeschöpft ist, und mir wurden z.b. 100€ Abgeltungssteuer abgezogen, dann kann ich ja das vom Finanzamt zurückholen. Nun meine Frage: kann ich die kompletten 100€ zurückholen oder nur ein Teil davon?

So wie ich das im Netz verstanden habe, kann ich alles zurückholen?

 

vor 6 Minuten von Joe32:

Lohn ca. 48k Brutto. Steuerklasse 1. Ansonsten keine weiteren Einkünfte. Hab vergessen zu erwähnen, dass es hier um Dividenden geht, die bereits den Pauschbetrag übertreffen.

Wieso sollte das gehen?

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Joe32

Lese es gerade in einem Buch, aber da steht nicht drin wieviel.

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chirlu

Da steht: „obwohl der Sparerpauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft war.“ Bei dir steht:

vor 36 Minuten von Joe32:

mein Pauschbetrag (801€) bereits ausgeschöpft

 

Suche den Unterschied.

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Joe32

Also wenn ich den Pauschbetrag vergessen habe zu beantragen oder falsch aufgeteilt hab, kann ich den Betrag nachträglich bis 801€ zurückholen. Dann hab ich was falsch verstanden.

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Maciej

Wenn man sich Steuern auf Kapitaleinkünfte, die über den Pauschbetrag hinausgehen, wieder erstatten lassen könnte, wäre der Pauschbetrag doch komplett sinnlos. :w00t:

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Ramstein
vor 12 Minuten von Joe32:

Also wenn ich den Pauschbetrag vergessen habe zu beantragen oder falsch aufgeteilt hab, kann ich den Betrag nachträglich bis 801€ zurückholen. Dann hab ich was falsch verstanden.

Da verstehst du immer noch was falsch. Du könntest in so einem Fall die Steuer auf die 801 Euro zurück holen, nicht die 801 Euro.

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Joe32
vor 11 Minuten von Maciej:

Wenn man sich Steuern auf Kapitaleinkünfte, die über den Pauschbetrag hinausgehen, wieder erstatten lassen könnte, wäre der Pauschbetrag doch komplett sinnlos. :w00t:

Jap. Manche Menschen machen keine Steuererklärung, somit entgeht Ihnen Geld. Wenn sich der Fiskus nur den Teil holen würde, der Ihm „zusteht“, anstatt einen größeren Teil, wo dann die Menschen wieder ein Teil zurückfordern können..:rolleyes:

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Aktie
vor 6 Minuten von Joe32:

Jap. Manche Menschen machen keine Steuererklärung, somit entgeht Ihnen Geld. Wenn sich der Fiskus nur den Teil holen würde, der Ihm „zusteht“, anstatt einen größeren Teil, wo dann die Menschen wieder ein Teil zurückfordern können..:rolleyes:

Ich mache in den meisten Jahren keine Steuererklärung und mir entgeht trotzdem nichts. Der Fiskus schenkt mir nämlich Geld, indem er z.B. einen sehr großzügigen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro anrechnet ohne dass ich so hohe Werbungskosten habe... Das ist halt das System von Pauschbeträgen und ich finde es eigentlich auch ziemlich großzügig, dass man es sogar noch nachträglich richten kann, wenn man sich selbst nicht um ausreichende Freistellungsaufträge gekümmert hat und aus eigenem Verschulden Kapitalertragsteuer einbehalten wurde...

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odensee
vor 22 Stunden von Joe32:

Jap. Manche Menschen machen keine Steuererklärung, somit entgeht Ihnen Geld.

Selber schuld.

vor 22 Stunden von Joe32:

Wenn sich der Fiskus nur den Teil holen würde, der Ihm „zusteht“, anstatt einen größeren Teil, wo dann die Menschen wieder ein Teil zurückfordern können..:rolleyes:

Dummerweise weiß "der Fiskus" erst am Jahresende, was ihm zusteht (ohne ""), und das auch nur, wenn lediglich Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit vorliegen. Wer ein ausreichend niedriges Einkommen hat, kann über eine Günstigerprüfung auch noch einen Teil der Steuern zurückholen, die schon per Kapitalertragssteuer einbehalten wurden (wohlgmerkt: für Erträger oberhalb des Pauschbetrages!).

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intInvest
Am 31.5.2020 um 17:21 von Joe32:

So wie ich das im Netz verstanden habe, kann ich alles zurückholen?

Und du investierst mit Kredithebel in ETFs ohne auch nur die Basics verstanden zu haben?

Sorry, kann ich nicht verstehen sowas.

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Joe32
vor 4 Minuten von intInvest:

Und du investierst mit Kredithebel in ETFs ohne auch nur die Basics verstanden zu haben?

Sorry, kann ich nicht verstehen sowas.

Mit Steuern hab ich’s nicht so, deswegen Steuerberater das nächste Mal fragen.

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Totti3004
· bearbeitet von Totti3004
vor 2 Minuten von Joe32:

Mit Steuern hab ich’s nicht so, deswegen Steuerberater das nächste Mal fragen.

Hauptsache du hast es mit Krediten dann um so mehr. 

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Joe32
vor 5 Minuten von Totti3004:

Hauptsache du hast es mit Krediten dann um so mehr. 

Schuldig! ^_^

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