Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
ollimerk

Bausparen - Mindestsparbeitrag?

Empfohlene Beiträge

ollimerk

Guten Tag euch!

 

Es geht um den allseits bekannten Regelsparbeitrag, besonders im Hinblick auf den Bausparvertrag (BS1) der Debeka.

 

Wie wir wissen, schützen sich Bausparkassen wie Debeka & Co. ja in ihren ABB explizit davor, dass mehr als der Regelsparbeitrag gezahlt wird. Nun habe ich auch andersherum gelesen, dass es wohl auch Bausparkassen gibt, die sich vor Sparbeiträgen unterhalb des Regelsparbeitrages in ABBs schützen.

 

Weiß jemand, ob dies bei Debeka-Verträgen auch möglich ist?

 

 

Liebe Grüße euch allen!!

 

Oliver

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asche

Ja. Müsste in den Kündigungsgründen geregelt sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ollimerk
vor 14 Minuten schrieb asche:

Ja. Müsste in den Kündigungsgründen geregelt sein.

 

asche, leider habe ich dahingehend in den ABB nichts gefunden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asche
vor 25 Minuten schrieb asche:

Ja. Müsste in den Kündigungsgründen geregelt sein.

Erst lesen, dann posten.

 

Es ist nicht in den Kündigungsgründen §11 noch in den Kündigungsgründen §14 (ABB BS1) geregelt -- der dortige Zahlungsverzug bezieht sich nur auf Darlehenszahlungen, nicht auf den Regelbeitrag.

 

Sehr indirekt ergibt sich ein Kündigungsgrund aus § 14 Abs. 2 lit. (b): Ist nach 15 Jahren(!) die Zuteilungsreife nicht erreicht, kann die Debeka kündigen.

 

Sorry.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ollimerk
vor 16 Minuten schrieb asche:

Erst lesen, dann posten.

 

Es ist nicht in den Kündigungsgründen §11 noch in den Kündigungsgründen §14 (ABB BS1) geregelt -- der dortige Zahlungsverzug bezieht sich nur auf Darlehenszahlungen, nicht auf den Regelbeitrag.

 

Sehr indirekt ergibt sich ein Kündigungsgrund aus § 14 Abs. 2 lit. (b): Ist nach 15 Jahren(!) die Zuteilungsreife nicht erreicht, kann die Debeka kündigen.

 

Sorry.

Ja, die Klausel mit den 15 Jahren nach Vertragsbeginn kenne ich auch, die ist ganz sicher einzuhalten. Nur steht die Klausel ja nicht direkt dem entgegen, in diesen 15 Jahren z.B. mal ein paar Jahre keine Beiträge zu leisten, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
andjessi

Der BS1 hat wohl mehrere Versionen der ABB abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Man kann daher nicht verallgmeinern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ollimerk
Am 18.4.2017 um 15:05 schrieb andjessi:

Der BS1 hat wohl mehrere Versionen der ABB abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Man kann daher nicht verallgmeinern.

Ja, da hast du recht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...