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alsuna

Erträgnisaufstellung ungleich Ausschüttungsabrechnung

Empfohlene Beiträge

alsuna
· bearbeitet von alsuna

Ich versuche gerade, meine Erträgnisaufstellungen der ebase der letzten Jahre zu verstehen und habe das Gefühl zu scheitern.

 

Nehmen wir mal den Sarasin-FairInvest-Universal-Fonds Anteilklasse A – ISIN DE000A0MQR01 im Jahr 2015.

 

Für diesen Fonds gab es nur eine Abrechnung:

Bildschirmfoto_2017-04-27_21-42-54.png

Die Ertragsausschüttung selber habe ich gar nicht gesehen, die wurde direkt wieder angelegt. Also bin ich davon ausgegangen, mit diesem Fonds einen Ertrag von 23,66 EUR zu haben.

 

In der Erträgnisaufstellung lese ich aber andere Zahlen, die einen Ertrag von 36,61 EUR ergeben:

Bildschirmfoto_2017-04-27_21-21-49.png

 

Wenn ich im Bundesanzeiger schaue, dann sehe ich in den Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum 01.11.2014 bis 31.10.2015:

Zitat

Für die Ausschüttung per 15.01.2016 für den Zeitraum: 01.11.2014 bis 31.10.2015

 

Für die Ausschüttung gelten die steuerlichen Daten des Vorjahres? Verstehe ich nicht, aber das ist eine andere Frage.

Mit den Daten der Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014 kann ich nachrechnen und komme auf dieselben Werte wie in der Erträgnisaufstellung.

 

Kann mir jemand erklären, wo die Differenz geblieben ist? Sind das Gebühren, die in der Abrechnung nicht auftauchen?

 

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moonraker

Wurden Steuern abgezogen, gab es noch einen Freibetrag?

Im Ürigen kann man auf den Bundesanzeiger so nicht verlinken.

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alsuna
vor 8 Stunden schrieb moonraker:

Wurden Steuern abgezogen, gab es noch einen Freibetrag?

Oh. In der Abrechnung wurde kein Steuerabzug ausgewiesen, was zumindest in den Abrechnungen von Verkäufen gemacht wird, deswegen hatte ich da gar nicht dran gedacht. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Nachdem ich dann später im Jahr einen Freistellungsauftrag eingerichtet habe, habe ich dann aber Steuerguthaben ausbezahlt bekommen. Dieses Guthaben entspricht der Summe, die ich an Steuer aus den Beträgen in der Erträgnisaufstellung ausrechnen kann. So weit so gut. Allerdings ist der Betrag nicht groß genug, um den Unterschied zu erklären: 36,61 * 0,7209 = 26,36

Da ist immer noch Differenz in Höhe von 11%. Selbst wenn bei der Wiederanlage Ausgabeaufschlag von 5% fällig geworden ist, passt das noch nicht.

 

Später in dem Jahr hatte ich dann eine Ausschüttung, bei der in der Abrechnung ein deutlich höherer Betrag (50,80€) steht als in der Erträgnisaufstellung (30,83€).

Da hatte ich den Freistellungsauftrag schon eingerichtet.

 

vor 8 Stunden schrieb moonraker:

Im Ürigen kann man auf den Bundesanzeiger so nicht verlinken.

Ich habe den Beitrag mit dem Link aktualisiert, der am nächsten dran führt. Danke für den Hinweis.

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