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doko

Reed Elsevier / RELX Kapitalmaßnahme - Steuer

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doko

Hallo,

 

ich bin neu hier und hoffe sehr eine Antwort zu erhalten. (Ich habe mein Problem bereits in einem anderen Forum geschildert, dort jedoch leider keine Antwort erhalten.)

 

Um das Problem besser zu verdeutlichen, nutze ich folgend fiktive Angaben.

 

  • Bestand Reed Elsevier / RELX NV A0M95P, 1.000 Stück (Altbestand, Erwerb vor 2009)

 

  • RELX führte im Juli 2015 eine Kapitalmaßnahme durch, um eine "Vereinfachung der Unternehmensstruktur" zu erreichen,  es wurden 0,538 "new RELX NV shares" für jede gehaltene "existing RELX ordinary share" ausgegeben

 

  • Bestand nach der Maßnahme: 1.538 St. 

 

  • am Tag der Maßnahme verringerte sich der Kurs entsprechend,
  • vor der Maßnahme: 1.000 St. Reed Kurs "15,38"= € 15.380
  • nach der Maßnahme: 1.538 St. RELX Kurs "10,00"= € 15.380

 

  • Verkauf des Papiers in 2016 zu Kurs "10,00" = € 15.380

 

  • Abrechnung der Bank:
  • Verkauf: € 15.380
  • Kapitalertragssteuer € 1.345 (wurde an den Staat abgeführt)
  • Soli: € 73,98

 

  • obwohl sich am Tag der Maßnahme der Kurs entsprechend verringerte, sieht meine Depotbank diese Maßnahme als einen steuerlichen Neuerwerb an und bewertet die 538 neuen Aktien mit einem Einstandswert von € 0.-- (538 St. x € 10 = € 5.380)

 

 

 

Folgend die Begründung der Depotbank:

 

Zitat

Die REED ELSEVIER hat im Jahresbericht 2014 die Umstrukturierung und Vereinfachung der Unternehmensstruktur angekündigt. Alle unterhalb der beiden Muttergesellschaften (Reed Elsevier PLC und Reed Elsevier NV) vorhandenen Tochterunternehmen wurden in einen neu gebildeten Konzern zusammengefasst, eventuell vorhandene Kreuzbeteiligungen wurden bei dieser Gelegenheit aufgelöst. Gemäß dem Jahresbericht 2015 (http://www.relx.com/investorcentre/reports%202007/Pages/2015.aspx) ist der Konzern neu aufgeteilt worden, die beiden Muttergesellschaften wurden stimmrechtlich gleichgestellt.

Um die Gleichstellung der beiden Gesellschaften zu erreichen wurden für die Aktionäre der Reed Elsevier NV Bonusaktien ausgegeben. Diese Kapitalmaßnahme fällt unter "Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Absatz 4a Satz 5 EStG)" und wurde in der Neuveröffentlichung des Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (GZ: IV C 1 - S 2252/08/10004; DOK: 2015/0468306) wie folgt zur Bearbeitung angewiesen:

 

Bezug von Bonus-Aktien: Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Davon ist bei ausländischen Sachverhalten auszugehen, es sei denn, dem Anleger steht nach ausländischem Recht (z. B. Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und Freianteilen zu oder dem Anleger wurden mit ausländischer Quellensteuer belastete Anteile eingebucht.

 

Laut Veröffentlichung des Emittenten (http://www.relx.com/investorcentre/corporatestructure/Pages/Home.aspx) handelt es sich nicht um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, es gab auch kein Wahlrecht zwischen Dividende und Freianteilen. Die Anteile waren nicht mit ausländischer Quellensteuer belastet, folglich gelten die Bonusaktien aus dem Bezug zum Ex-Tag der Kapitalmaßnahme als angeschafft. Da es sich um einen ausländischen Sachverhalt handelte, wurden die Anschaffungskosten mit 0 € angesetzt. Mit der Einbuchung von 0 € wurde am 03.07.2015 die Belastung mit Kapitalsteuer vermieden, allerdings ist im Zeitpunkt der späteren Veräußerung bzw. Einlösung dieser Aktien aufgrund der Einbuchung mit 0 € Anschaffungskosten dann der gesamte Veräußerungserlös abzgl. Veräußerungskosten als kapitalertragsteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn zu behandeln.

 

Ich kann keinen "Gewinn / steuerlichen Ertrag" erkennen und kann der Einschätzung der Bank nicht folgen.

 

 

Inzwischen ist natürlich auch die Steuerbescheinigung der Depotbank bereits eingegangen.

 

Was kann ich tun?

 

Vielen Dank.

doko

 

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moonraker

Die neuen Anteile wurden an Dich quasi ausgeschüttet, wie eine Dividende, nur hier eben gleich von 50%. Unterschied ist jetzt nur, dass Du erst bei Verkauf die Steuern bezahlst, und nicht sofort.

Dass der Kurs der Alt-Anteile sinkt folgt der gleichen Logik.

 

Fäden zu Aktiensplits allgemein und anderen Firmen im Einzelnen gibt es auch schon im Forum - einfach mal suchen.

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doko

@ moonraker: vielen Dank für Deine Einschätzung.

 

 

M. E. wurden der Vorgang von der Bank falsch eingeschätzt. Diese bezieht sich auf das BMF-Schreiben, Punkt 111.

 

Anzuwenden wären m.E. die Punkte 88 und 89 des Schreibens (auch wenn das Splitverhältnis nur 1:1,538 beträgt).

 

Zitat

Aktiensplit und Reverse-Split

88 Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich.

 

89 Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag , an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die

     Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen.

 

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doko

Wie bereits geschrieben, bewerte ich den Fall eher als steuerneutralen Split bzw. als Bezug steuerneutraler Gratisaktien.

 

Liege ich denn so falsch?

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doko

Hallo,

 

hat jemand Zugriff auf die Daten des "wm datenservice" und könnte mir diese zu der o.g. Kapitalmaßnahme zur Verfügung stellen?

 

Grüße

doko

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