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feymo211283

Konto geschlossen, Dauerauftrag wird weiter ausgeführt - Rechtliche Frage

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feymo211283

Vielen Dank Allesverwerter.

Was einige hier schreiben, ist wirklich unglaublich.

 

@Dr.Faustus und Hund

Habt ihr eure "Beispiel" auch selbst durchgelesen oder lediglich geggogled und hier hineinkopiert?

 

So, geh mich jetzt für die Freitagsdemo fertig machen.

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Davidix
Am 4.5.2017 um 10:37 schrieb Allesverwerter:

Wenn die Bank weiterhin monatlich aus einem dunklen Loch überweist (siehe oben, keine Ahnung wie das kontotechnisch funktionieren und niemandem auffallen kann), kann der TE nach 3 Jahren die Zahlungen behalten, die Forderungen sind verjährt.

 

Da die genauen Hintergründe zu den Falschüberweisungen nicht bekannt sind, sollte man von einer Verjährungsfrist von zumindest 10 Jahren ausgehen:

 

Zitat

§ 195 BGB
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

 

§ 199 BGB

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und

2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Maßgeblich ist die früher endende Frist.

 

 

(Hervorhebungen durch mich.)

 

Für die Frage der Verjährung und einer neben der Rückzahlung auch noch bestehenden Pflicht zu Zinszahlungen (Verzug, Schadensersatz, Vertragsstrafe, etc.) dürften die AGBs der beteiligten Banken von Bedeutung sein. Ebenso könnte relevant sein, aus welchen Gründen die Bank das ursprüngliche Konto gekündigt hat. Da der TO weder die beteiligten Banken benannt noch den Kündigungsgrund angegeben hat, steht hinter allem ein großes Fragezeichen.

 

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Allesverwerter

Es ist eine Bank, es ist ein Kaufmann, es ist eine geprüfte Bilanz.

Da passiert doch nix grob fahrlässiges :-*

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feymo211283

Guten Morgen!
 

Für Verzugszinsen, Schadenersatz und Vertragsstrafe müssten wir zuerst angemahnt werden.

Um welche Bank es sich handelt ist für die Beurteilung des Sachverhaltes irrelevant.

Eine Begründung der Kündigung gab es nicht, es wurde vom normalen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Gab aber eine etwas größere Kündigungswelle Ende letzten Jahres.

 

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feymo211283

Update!

 

Es gibt keine Neuigkeiten.

Wir haben letzten Monaten eine kurze Email an den ehemaligen Sachbearbeiter geschickt und dezent auf das Thema hingewiesen.

Bisher keine Reaktion, seitdem wurde wieder zweimal gezahlt^^

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Raccoon

Ich würde an den Geschäftsstellenleiter bzw. die interne Revision schreiben (Briefpost), und Kopien der Email sowie des Schreibens anfertigen.

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TheMarl

Bei der DIBa kann man übrigens ein Gemeinschaftskonto einrichten. Würde ich auch empfehlen. 

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feymo211283
vor 2 Stunden schrieb TheMarl:

Bei der DIBa kann man übrigens ein Gemeinschaftskonto einrichten. Würde ich auch empfehlen. 

Das stimmt, haben wir grade für unser Baby gemacht, bzw. Konto auf ihn und meine Frau und ich als Vertreter.

Hat super easy funktioniert.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

 

Gibts hier was neues?

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feymo211283

Ja, gibt es.

Sry, vergessen zu updaten.

 

Denke aufgrund unserer letzten Email hat sich die Bank gemeldet.

Bis heute wurde uns kein Grund genannt, warum es schief ging, es wurde virtuell munter Geld hin und her geschoben und das Konto existierte tatsächlich noch nach der Kündigung.

Es war sogar mehr Geld drauf als vorher.

Naja, nach dem ersten Telefonat mit der verantwortlichen Person wurde gesagt, dass das Konto nun geschlossen sei, dass wir eine Abrechnung bekommen und wir die aufgelaufenen Zinsen bezahlen sollten und den zu Unrecht überweisenen Betrag.

Bis die Abrechnung kam vergingen knapp 2 Monate in denen weiterhin auf unser Konto derselbe Betrag überwiesen wurde. Verrückt.

Dann beim letzten Telefonat mit dem "Abteilungsleiter" gesprochen, der dann relativ schnell auf die Zinsen verzichtet hat.

 

Ende von der Geschichte: Konto wurde dann tatsächlich geschlossen, wir haben den zu unrecht überwiesenen Betrag zurückgezahlt, auf die Zinsen wurde verzichtet, Fall geschlossen.

 

 

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dev
· bearbeitet von dev

Ui, das habe ich jetzt auch, Konto gekündigt und der Dauerauftrag lauft nach über 3 Wochen noch weiter, ohne Guthaben und ohne Dispo!?

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