Zum Inhalt springen
takatis

AL - BUZ-/Rürup-Entkopplung im Jahr 2017

Empfohlene Beiträge

polydeikes

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gordon_gekko
Am 24.5.2017 um 10:28 schrieb polydeikes:

Nein, das widerspricht sich in keinster Weise, weil es zwei unterschiedliche Ebenen sind.

 

A) technische Ebene

 

Das betrifft Details wie die MiniBUZ ( -> gibt es nicht mehr ), den Erhalt der ursprünglichen BG, die Obergrenze des ursprünglichen Absicherungsumfangs, den Erhalt der ursprünglichen VVA Frist (exkl. ich bin aktuell nicht berufsunfähig) im Zuge einer Reaktivierung.

 

 

Hey Polydeikes,

Erstmal Danke für deine ganzen hilfreichen Beiträge hier :thumbsup:

ich hatte mal eine typische Schicht 1 - BUZ bei der AL vermittelt von MLP, die ich dann 2016 in Form von einer SBU in Schicht 3 reaktiviert habe. Nun ärgere ich mich, dass ich diese nicht als hier im Forum beschriebene Mini-BUZ reaktiviert hab.

Ich suche jetzt nach einer (günstigen) Möglichkeit folgendes, von dir im BU-Thread beschriebenes Risiko, abzusichern:

"Selbst wenn ich mich sehr umfangreich gegen eine BU absichere (was in der Praxis äußerst selten der Fall ist), sichere ich bestenfalls die Möglichkeit eigenverantwortliche Sparpläne fortzuführen ab. Und umfangreich heißt bei einer BU etwa 70 % des Bruttos oder 90 % des Nettos, viel mehr ist in gängigen Konstellationen meist gar nicht möglich.

Man könnte bspw. schon an der Stelle in Frage stellen, dass Menschen, die heute nicht einmal 10 % des Nettos für Vermögensaufbau / Altersvorsorge zur Seite legen, im Falle einer BU noch großartig sparen würden oder könnten.

Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass die 18,7 % Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge im Falle einer BU schlichtweg überhaupt nicht abgesichert sind. Und das ist ja die Basis, auf der eigenverantwortliche Sparbemühungen überhaupt erst aufsatteln."

 

Ist es denn überhaupt für mich möglich ohne erneute Risikoprüfung/Gesundheitsfragen aus meiner SBU eine BUZ (mit gleich bleibender BU-Rente) zu machen? Oder ist das garnicht oder nur als Nachversicherung (z.B. bei Studienabschluss) möglich?

 

Ich habe als Laie versucht zu verstehen, was die von dir oben genannten "Detailänderungen" für mich bedeuten würden (wenn es überhaupt für mich möglich wäre aus dem Vertrag eine BUZ zu machen). Ich versuche es mal in meinen eigenen Worten widerzugeben:

- Sollte ich mir die BUZ später nicht mehr leisten können oder wollen, und erneut als eine SBU reaktivieren wollen, dann würde meine ursprüngliche Berufsgruppe für die neue reaktivierte SBU nicht erhalten bleiben, die ursprüngliche VVA Frist auch nicht und meine ursprünglich gewährte Obergrenze würde auch nicht erhalten bleiben.

- Die Mindestgröße des Sparbausteins: bei der ehemaligen Mini-BUZ war es ja so, dass die daraus zu erwartende garantierte Rente nur 1/20tel der BU Rente betragen musste. Wie hoch bei der aktuellen BUZ die Mindestgröße des Sparbausteins sein muss, damit dieser im BU Fall jährlich um 10% erhöht wird, habe ich in den 2017er Bedingungen der BZ10 leider nicht gefunden. Hat sich an den 1/20 was verändert?

 

Habe ich das soweit richtig verstanden oder irgendwas durcheinander gebracht?

 

LG gordon gekko

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Im Prinzip kannst du alle technischen Ausführungen zur alten AL Buz vergessen, das Produkt gibt es schlichtweg nicht mehr. Die neue Police ist hochgradig erklärungsbedürftig und hat keinen der praktischen technischen Vorteile des alten Produkts mehr.

 

Eine "Umwandlung" geht immer nur BUZ > SBU. SBU > BUZ geht nicht, ging noch nie.

 

AL Altverträge sehen die Möglichkeit technisch eigenständiger Nachversicherung vor. Die Nachversicherung als technisch eigenständiger Vertrag geht formal auch als BUZ, aber nur mit den verfügbaren heutigen Tarifen.

 

Eine pauschale Musterlösung für obiges Problem mit kleinem Einsatz / respektive gratis gibt es nicht mehr. Gleichwohl gibt es natürlich genügend BUZ Produkte und andere Lösungsansätze am Markt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gordon_gekko

Danke für die schnelle Antwort Polydeikes!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...