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takatis

AL - BUZ-/Rürup-Entkopplung im Jahr 2017

Empfohlene Beiträge

takatis

Hallo zusammen,


ich bin seit September '13 bei der Alten Leipziger BU-versichert. Damals als Student geworben (nicht MLP, aber ähnlich), inkl. zwei Jahre "vergünstigtem" Tarif und vor allem als BUZ mit Rürup-Rente.

Anfang des Jahres habe ich nun angefangen zu arbeiten, dementsprechend plane ich nun eine Erhöhung der Prämie. In diesem Zuge habe ich nachgeholt, was ich damals nur sehr wenig getan habe: mich noch weiter informiert. Meine Schlussfolgerung aus den Informationen, die ich teilweise hier gelesen, teilweise an anderer Stelle im Netz gefunden habe, ist, dass ich mich um eine Umgestaltung meines Vertrages kümmern will, d.h. um eine Entkopplung. Dennoch möchte ich die BU als BUZ laufen lassen, d.h. wahrscheinlich AL-Rente Flex. Weitere Anpassungen habe ich bei Fonds, Dynamik, Überschussverwendung und ggfs. bei der Zahlweise ins Auge gefasst, die ich mit meinem Berater durchsprechen möchte. Dennoch bzw. genau deswegen interessiert mich eine zweite (gern auch eine dritte ;) ) Meinung.

 

Meine Vertragsdetails:

- Tarif: fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie (FR 75) mit BUZ BZ21

- Vertragsbeginn: 1.11.2013

- Dynamik: Erhöhung des Vorjahresbeitrages um 5 % (Modus P)

- Fonds: AL FT Wachstum/AL DWS GlobalAktiv+

- Überschüsse: Wertzuwachs

- Relax50

- Laufzeit: bis 67 Jahre

- monatliche Kosten: 82,87 €

- Berufsgruppe: 1++

- BU-Rente: 1000 €

- keine Vorerkrankungen

 

Meine Basisangaben:

- 28, ledig, Renteneintritt 2055

- angestellt, Akademiker, rund 55000 € Bruttojahreseinkommen, 1000 € / Monat bleiben übrig

- für Altersvorsorge reserviert: ich rechne mit 500 €/Monat

- Risikotyp: Aktienfonds / ETF's sind in Ordnung

- es besteht eine klassische private RV (700€/Jahr), ein Bausparvertrag, eine Privathaftpflichtversicherung, kein Riestervertrag oder bAV

 

Was ich hier u.a. bisher gelesen habe und worauf ich mich stütze:


Für mich die klarsten Aussagen bzgl. der Schichten-Thematik:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/33377-kombination-bu-rürup-aus-steuerlicher-sicht-sinnvoll/

 

Generelle Infos bzgl. BU bzw. BUZ habe ich dem hier entnommen:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfähigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/?page=2#comment-971396

 

Unterschiede im Vertragswerk letztes / dieses Jahr... und 'BU ist nie "überschaubar"':
https://www.wertpapier-forum.de/topic/50965-bu-erst-beratung-fondsgebundene-basisrente-buz/

 

Hieraus habe ich vor allem die Information entnommen, dass die AL bei der RV/BUZ-Kombi nicht die schlechteste Wahl ist - oder vielmehr "war", zumindest bis Ende des vorigen Jahres. Meine Fragen knüpfen daher hierdran an:

- gilt die alte Empfehlung für die AL (bei genereller Eignung für die AL als Versicherer) auch immer noch für die AL mit neuem Vertragswerk? Mein Eindruck aus verschiedenen Kommentaren hier ist, dass sich die Konditionen der AL teilweise verbessert, teilweise verschlechtert haben, daher bin ich mir da nicht sicher.

- für mich aus Interesse: gibt es innerhalb der AL-Rente flex gravierend unterschiedliche Tarife (abgesehen von klassisch/Fonds) mit besonderen Eigenarten?
- fallen euch neben meinen oben genannten Änderungen (v.a. Entkopplung/Reaktivierung) weitere Punkte ein/auf, die änderungswürdig sind?
- gibt es noch etwas, was ich (zumindest anhand meiner hier gegebenen Infos) offensichtlich nicht berücksichtigt habe?

 

Ich sage schon einmal an dieser Stelle für alle Hilfe, Denkanstöße, hilfreiche Links und passende Kritik:
Danke.

 

Lieber Gruß

taka

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Perma

Hallo,

 

ich bin kein AL Spezialist und kann dir daher nichts zu  den Tarifen sagen. Mir sind 2 Punkte spontan aufgefallen:

1. Wenn die Vermittlung "so ähnlich wie MLP" war, wurden die Gesundheitsfragen sauber beantwortet?

2. Die versicherte Rente kommt mir sehr niedrig vor, wenn du bei diesem Vertrag bleibst, solltest du dich so bald wie möglich mit einer möglichen Erhöhung beschäftigen.

 

Viele Grüße!

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tyr
· bearbeitet von tyr

Wofür brauch man denn als junger Arbeitnehmer eine Fondspolice? Das ist oft teuer und hat nur selten sichere Verrentungsbedingungen. Die Steuerverschiebetaktik von Fondspolicen würde ich nach aktuellem Steuerrecht frühestens dann anwenden, wenn der Sparerpauschbetrag zuverlässig ausgeschöpft ist und man eher älter ist, es also zur Verrentung des Vertrags kommen kann und man dann von Ertragsanteilsbesteuerung profitieren könnte. Dazu muss die Fondspolice dann aber auch so günstig sein, dass die Vertragsmantel- und Fondskosten nicht die Steuervorteile wieder auffressen. Also eher nichts für junge Berufseinsteiger-Arbeitnehmer U30 mit geringem Vermögen.

 

Der Klassiker wäre daher aus meiner Sicht eher eine SBU, Schicht 3 (nicht Rürup!) mit Überschussverwendung Beitragsverrechnung. Dann hat man direkt etwas von den Überschüssen und kann das gesparte Geld besser selber kostengünstiger anlegen.

 

Und natürlich siehe Hinweis von Perma: wurden die Patientenakten sauber aufgearbeitet beim BU-Abschluss? Wenn bei den Ärzten irgendwo Abrechnungsdiagnosen erstellt wurden kann das im Leistungsfall bis 10 Jahre nach Vertragsbeginn ein Eigentor werden, das der Versicherer gerne aufnimmt. Das würde ich mit einem fähigen BU-Spezialisten prüfen, ob der BU-Vertrag nicht leicht anfechtbar ist, ob der Schutz einen Wert hat.

 

Edit:  bitte lese den BU Sticky: https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfähigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/

 

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takatis
· bearbeitet von takatis

Hallo ihr beiden und danke euch schon einmal,

 

der Reihe nach:

11 hours ago, Perma said:

1. Wenn die Vermittlung "so ähnlich wie MLP" war, wurden die Gesundheitsfragen sauber beantwortet?

 

9 hours ago, tyr said:

Und natürlich siehe Hinweis von Perma: wurden die Patientenakten sauber aufgearbeitet beim BU-Abschluss? Wenn bei den Ärzten irgendwo Abrechnungsdiagnosen erstellt wurden kann das im Leistungsfall bis 10 Jahre nach Vertragsbeginn ein Eigentor werden, das der Versicherer gerne aufnimmt. Das würde ich mit einem fähigen BU-Spezialisten prüfen, ob der BU-Vertrag nicht leicht anfechtbar ist, ob der Schutz einen Wert hat.

Danke für den Hinweis, fühle ich aber aussagekräftig und sauber beantwortet, zudem keine kritischen / chronischen Krankheiten vorhanden.

 

11 hours ago, Perma said:

2. Die versicherte Rente kommt mir sehr niedrig vor, wenn du bei diesem Vertrag bleibst, solltest du dich so bald wie möglich mit einer möglichen Erhöhung beschäftigen.

Das kommt dir nicht nur so vor, das verhält sich tatsächlich so ;) habe ich oben nicht geschrieben, Verdopplung ist der Plan. Bisher ist sie noch auf Studiumsniveau.

 

 

 

 

9 hours ago, tyr said:

Wofür brauch man denn als junger Arbeitnehmer eine Fondspolice? Das ist oft teuer und hat nur selten sichere Verrentungsbedingungen. Die Steuerverschiebetaktik von Fondspolicen würde ich nach aktuellem Steuerrecht frühestens dann anwenden, wenn der Sparerpauschbetrag zuverlässig ausgeschöpft ist und man eher älter ist, es also zur Verrentung des Vertrags kommen kann und man dann von Ertragsanteilsbesteuerung profitieren könnte. Dazu muss die Fondspolice dann aber auch so günstig sein, dass die Vertragsmantel- und Fondskosten nicht die Steuervorteile wieder auffressen. Also eher nichts für junge Berufseinsteiger-Arbeitnehmer U30 mit geringem Vermögen.

Die Fondspolice ist für mich nur notwendiges Übel. Worum es mir tatsächlich geht, ist die Übernahme der Rentenzahlungen im BU-Fall. Kannst du den Punkt "nur selten sichere Verrentungsbedingungen" noch weiter ausführen?

Vom Sparerpauschbetrag bleibt mir durch Bausparen/Fonds längerfristig nicht viel übrig, daher beschäftige ich mich natürlich auch mit der Ertragsanteilsbesteuerung (was letztlich auch einer der ausschlaggebenden Gründe gegen Riester ist).

 

 

9 hours ago, tyr said:

Der Klassiker wäre daher aus meiner Sicht eher eine SBU, Schicht 3 (nicht Rürup!) mit Überschussverwendung Beitragsverrechnung. Dann hat man direkt etwas von den Überschüssen und kann das gesparte Geld besser selber kostengünstiger anlegen.

Um das "nicht Rürup" geht es mir ja! SBU siehe oben.

 

 

9 hours ago, tyr said:

 

22 hours ago, takatis said:

Was ich hier u.a. bisher gelesen habe und worauf ich mich stütze:

[...]

Generelle Infos bzgl. BU bzw. BUZ habe ich dem hier entnommen:
https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfähigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/?page=2#comment-971396

 

;)

 

 

Eine Frage ist mir noch aufgekommen:

Wisst ihr, ob es mit Ausnahme des Neuausfüllens von Gesundheitsfragen und Eingruppierung (was bei mir beides keine Unterschiede mit sich führt) generelle Unterschiede zwischen einem Neuabschluss und Auskopplung mit anschließender Anpassung der BU-Rente gibt? Anders gefragt: habe ich Vorteile, wenn ich im alten BU-Tarif verbleibe?

 

Ich danke nochmal!

 

Lieber Gruß

taka

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tyr
vor 4 Minuten schrieb takatis:

 

Danke für den Hinweis, fühle ich aber aussagekräftig und sauber beantwortet, zudem keine kritischen / chronischen Krankheiten vorhanden.

Bist du in der GRV?

 

Wenn ja: dann bekommst du das, was in deiner/n Patientenakte/n steht ggf. gar nicht mit. Du denkst, alles ist in Ordnung und der Arzt hat etwas ganz anderes aufgeschrieben und abgerechnet, aus "Abrechnungs-technischen Gründen". Im Leistungsfall ist es dem Versicherer egal wie gesund du dich bei Vertragsabschluss gefühlt hast oder was du glaubst was die Ärzte denken. Was allein zählt ist, was dokumentiert ist. Wenn du das nicht beim Abschluss eingeholt und fachkundig ausgewertet hast: viel Glück! Das kann im Leistungsfall nach hinten los gehen. Ich an deiner Stelle würde nicht noch mehr Geld in einen Vertrag ein zahlen, der vielleicht im Leistungsfall vom Versicherer nach Aktenlage angefochten werden kann.

 

Wenn du meinst, dass der Versicherer sich nach deinem Gefühl richten und schon zahlen wird ohne alles zu prüfen solltest du diesen wechseln. Weil: dann zahlst du zu hohe Beiträge, weil dieser Versicherer dann auch anderen Versicherten im Kollektiv Leistungen aus deinen Beiträgen zahlt und damit deinen Beitrag erhöht, die er gar nicht zahlen müsste.

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takatis
· bearbeitet von takatis

Ich bin in der Tat in der GRV - ich war es zur Zeit des Abschlusses nicht. Tatsächlich wäre es ein Argument für den Neuabschluss, um Akten anzuhängen, was ich damals nicht getan habe.

 

Danke für die nochmaligen Erläuterungen zu diesem Punkt. Wenn du konstruktive Beiträge zu meinen eigentlichen Fragestellungen hast, lese ich die auch gern :)

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polydeikes

"Anfechten" bedingt arglistige Täuschung. Arglistige Täuschung ist nur ob Indizien ala Einschränkungen im Alltag, zeitlicher Nähe und klarer Kenntnis der Konsequenzen der VVA möglich. Es ist sehr weit hergeholt, dass eine BUV ob nicht berücksichtigter, falscher Abrechnungsdiagnosen "wertlos wäre" oder "angefochten" werden könnte. Unnötige Panikmache ...

 

Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei relevanten Unstimmigkeiten zwischen Aktenlage und Antrag Probleme mit dem Versicherer vorprogrammiert sind. Und in diesem Kontext ist die Schlußfolgerung simpel: Unstimmigkeiten bereinige ich, wenn ich gesund bin und Zeit habe - sprich vor dem Antrag. Im BU-Leistungsfall kann man solche Diskussionen, Gutachterbingo oder ggf. folgenden Rechtsstreit nun wahrlich nicht auch noch gebrauchen.

 

---

 

Zum den ursprünglichen Fragen: Alles bereits rauf und runter diskutiert, wieder und wieder und wieder und wieder ...

 

Zu der technischen Konstruktion: Die (via Endalterersparnis und / oder BG Verbesserung) alimentierte AL BUZ gibt es seit Jahreswechsel nicht mehr, das heutige Produkt hat mit den Beschreibungen im Forum für die alte RV15 + BUZ absolut nichts mehr zu tun.

 

 

 

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Relich
7 hours ago, tyr said:

Bist du in der GRV?

Meinst du GKV?

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tyr
vor einer Stunde schrieb Relich:

Meinst du GKV?

Ja. GKV. Sorry. Da bekommt man die Abrechnung für gewöhnlich nicht zu Gesicht.

vor 7 Stunden schrieb polydeikes:

 

Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei relevanten Unstimmigkeiten zwischen Aktenlage und Antrag Probleme mit dem Versicherer vorprogrammiert sind. Und in diesem Kontext ist die Schlußfolgerung simpel: Unstimmigkeiten bereinige ich, wenn ich gesund bin und Zeit habe - sprich vor dem Antrag. Im BU-Leistungsfall kann man solche Diskussionen, Gutachterbingo oder ggf. folgenden Rechtsstreit nun wahrlich nicht auch noch gebrauchen.

 

... und das würde ich nach holen. Das will ich damit sagen.

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Relich
3 minutes ago, tyr said:

Ja. GKV. Sorry. Da bekommt man die Abrechnung für gewöhnlich nicht zu Gesicht.

... und das würde ich nach holen. Das will ich damit sagen.

 

Das stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich als GKV-Patient eine Patientenquittung geben zu lassen oder sowohl als GKV- als auch PKV-Patient gleich im Anschluss des Arztbesuchs einen Auszug der Patientenakte anzufordern. Damit hat man ggf. auch noch die Chance, etwas (falsches) korrigieren zu lassen, bevor am Quartalsende die Diagnosen zur Abrechnung weitergeleitet werden. 

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takatis
· bearbeitet von takatis

Hehe, da habe ich den Typo einfach mit übernommen. Allein die Antwort bleibt gleich :)

 

 

7 hours ago, polydeikes said:

Zum den ursprünglichen Fragen: Alles bereits rauf und runter diskutiert, wieder und wieder und wieder und wieder ...

 

Zu der technischen Konstruktion: Die (via Endalterersparnis und / oder BG Verbesserung) alimentierte AL BUZ gibt es seit Jahreswechsel nicht mehr, das heutige Produkt hat mit den Beschreibungen im Forum für die alte RV15 + BUZ absolut nichts mehr zu tun.

Wie du selbst schon schreibst: Zum einen ist natürlich alles rauf und runter diskutiert, zum anderen gibt es im Laufe der Zeit Änderungen der Vertragswerke, sodass "wieder" und "wieder" sich teilweise widersprechen oder ungültig sind für den Fall, dass sich die Aussagen mit konkreten Produkten beschäftigt haben. Daher meine detaillierte Nachfrage.

Und darauf bezieht sich meine Frage: ist "absolut nichts mehr zu tun" bloß gleichbedeutend mit "seine Vorteile vollständig eingebüßt und hebt sich nicht mehr vom Rest ab" oder mit "ist nicht mehr empfehlenswert, da von Konkurrenzprodukten übertroffen", beispielsweise gegenüber LV1871 oder WWK, was hier erwähnt wurde?

 

Danke für die Klarstellungen!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nein, das widerspricht sich in keinster Weise, weil es zwei unterschiedliche Ebenen sind.

 

A) technische Ebene

 

Das betrifft Details wie die MiniBUZ ( -> gibt es nicht mehr ), den Erhalt der ursprünglichen BG, die Obergrenze des ursprünglichen Absicherungsumfangs, den Erhalt der ursprünglichen VVA Frist (exkl. ich bin aktuell nicht berufsunfähig) im Zuge einer Reaktivierung.

 

Am Reaktivierungsprozedere hat sich nichts, absolut nichts geändert und es wurde bis zum Erbrechen wiederholt und erklärt. Wenn man es nicht versteht oder die Zeit zum ewigen Einlesen sparen will, lässt man es sich von einem fähigen Makler durch dessen Beauftragung erklären, den braucht man eh zur Reaktivierung in Schicht 3.

 

B) AVB-seitige Ebene bzgl. Leistungswahrscheinlichkeit

 

Die AVBs der Versicherer ändern sich zwar jährlich, bei den Gesellschaften auf hohem Niveau aber nie maßgeblich. Die AVB der AL sind 16 auf 17 schlechter geworden. Allerdings kaum fühlbar, nur dadurch bedingt, dass man sich auf die Elende intransparente optische Darstellung der Allianz eingelassen hat. Ändert aber nichts daran, dass die AL gerade im kaufmännischen Bereich nach wie vor eine der Referenzen ist. Rest hängt von der individuellen Konstellation ab, es gibt keine pauschal geeignete BUV.

 

---

 

Die einzige beide Ebenen "betreffende" Änderung "betrifft" wiederum die Reaktivierung nicht oder nicht direkt.

 

Während bis 17 Nachversicherung immer nur technisch eigenständig ging (was die Basis für die AL Flexibilitätsoptionen war), kann ab 17 zwischen im Tarif und technisch eigenständig gewählt werden. In dem Punkt gehen Leistungswahrscheinlichkeit und technische Ausgestaltung ineinander über, hat aber mit der Reaktivierung selbst eben nichts zu tun.

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takatis

Hi,

danke für die allgemein erläuternden Erklärungen, die so ausgeschrieben sicherlich nicht nur mir helfen.

 

On 24.5.2017 at 10:28 AM, polydeikes said:

Nein, das widerspricht sich in keinster Weise, weil es zwei unterschiedliche Ebenen sind.

Keine Sorge. Ich habe nicht gesagt, dass du dir widersprichst, sondern lediglich alte, produktbezogene Aussagen: '[...] sodass "wieder" und "wieder" sich teilweise widersprechen oder ungültig sind für den Fall, dass sich die Aussagen mit konkreten Produkten beschäftigt haben.'

 

On 24.5.2017 at 10:28 AM, polydeikes said:

Rest hängt von der individuellen Konstellation ab, es gibt keine pauschal geeignete BUV.

Die suche ich zum Glück auch nicht ;) sondern nur nach Informationen, ob es Anbieter bzw. Produkte gibt, die heute ein ähnlich gutes Leistungsspektrum für einen Fall wie den meinen bieten wie die AL bis Ende vergangenen Jahres.

 

 

Dazu habe ich noch einmal das aktuellste Thema herausgesucht: https://www.wertpapier-forum.de/topic/50965-bu-erst-beratung-fondsgebundene-basisrente-buz/

Quote

So haben wir Stand 01/2017 jetzt 3 Anbieter mit optional lebenslanger BU Rente für zusätzlichen Euro gem. AVB-Leistungsauslöser (LV1871, WWK, Nürnberger). Das war früher nur bei der LV1871 erhältlich. Es werden sicherlich weitere Anbieter folgen.

 

Es gibt inzwischen leidlich attraktive BeitragsbefreiungsBUZ-Lösungen. So kann ich bspw bei der LV1871 eine BU für meinen ETF Sparplan abschließen, auch mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Im BU-Fall zahlt der Versicherer mir dann halt meinen (wie auch immer gearteten) Sparplan weiter (allerdings ohne die Dynamisierung der BUZ).

 

Kurzum, was vor 1-2-3 Jahren ganz oder weitgehend rechnerisch alternativlos war, kann man heute je nach Präferenzen auf unterschiedlichste Weise lösen.

Kann jemand etwas zu den "leidlich attraktiven BeitragsbefreiungsBUZ-Lösungen" schreiben, gerne auch Links zu Spezifikationen/Produkten?

 

Ich gestehe ein, dass meine Fragen in die Richtung des von dir unmittelbar danach Geschriebenen reichen. Insofern ist das natürlich in Ordnung, wenn ihr die Fragen als zu spezifisch erachtet.

 

Wie gehabt: Danke.

 

Llieber Gruß,

taka

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polydeikes

Die Eignung oder Nichteignung eines Tarifs ist vom individuellen Risiko abhängig. Also bspw. vom konkreten Beruf, Lebensplanung und der nicht vorhersehbaren Lebensentwicklung. Ein Arzt braucht bspw. gänzlich andere AVB Schwerpunkt als ein Dipl. Kaufmann. Und "den Arzt" gibt es nicht, da gibt es mind. 3 wiederum gänzlich unterschiedliche Szenarien und deren Nuancen.

 

Dazu entscheiden individuelle Präferenzen, die sich erst entwickeln können, wenn man sich angeschaut und verstanden hat, was man am Markt gegen Euros kaufen kann.

 

Von daher führen solche individuellen Fragestellungen zu nichts, sie können im Forum nicht sinnvoll beantwortet werden.

 

---

 

Technische Spielerreien (wie die angesprochenen) sind reine Lust und Laune Geschichten nach persönlicher Präferenz, keine Variante ist ohne Nachteile und die Vorteile greifen in unterschiedlichen Szenarien.

 

Ich lehne mich soweit aus dem Fenster, dass die alte MiniBUZ bis Herbst 2016 die technische "NonPlusUltra-Lösung" als Baustein für Studenten und Berufseinsteiger gelten konnte. Das hilft dir aber nicht weiter, weil es diese Lösung eben nicht mehr gibt.

 

Abgesehen davon nützen dir auch meine Präferenzen für technische Lösungen nichts. Ich würde zum Beispiel bei einer AL niemals in der SBU auf Zahlbeitrag gehen, sondern immer mit Tarifbeitrag abschließen, die Differenz in nen MSCI World packen und später die steuerfreie Ablaufleistung einstreichen. Ich kann mich nicht erinnern, wann ein Kunde zuletzt der gleichen Meinung war wie ich.

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gordon_gekko
vor 4 Stunden schrieb polydeikes:

Ich lehne mich soweit aus dem Fenster, dass die alte MiniBUZ bis Herbst 2016 die technische "NonPlusUltra-Lösung" als Baustein für Studenten und Berufseinsteiger gelten konnte. Das hilft dir aber nicht weiter, weil es diese Lösung eben nicht mehr gibt.

 

Meinst du so eine Konstruktion, mit der von dir im Sticky beschriebenen MiniBUZ, kommt von der AL nochmal wieder oder wirds die ne ganze Weile nicht mehr geben? Klar, ist reine Spekulation, aber könnte ja sein, dass du ein paar "tiefere" Informationen hast.

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polydeikes

Davon ist nicht auszugehen.

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Shak
Am 30.5.2017 um 10:18 schrieb polydeikes:

Abgesehen davon nützen dir auch meine Präferenzen für technische Lösungen nichts. Ich würde zum Beispiel bei einer AL niemals in der SBU auf Zahlbeitrag gehen, sondern immer mit Tarifbeitrag abschließen, die Differenz in nen MSCI World packen und später die steuerfreie Ablaufleistung einstreichen. Ich kann mich nicht erinnern, wann ein Kunde zuletzt der gleichen Meinung war wie ich.

 

Bist du so nett und führst das noch aus?

 

Hätte es jetzt grundsätzlich so verstanden, dass du dir eine SBU-Berechnung anschaust die bspw. 110 Euro Tarifbeitrag und 80 Euro Zahlbeitrag bietet.

Mit dem entsprechenden BU-Gegenwert schließt du dann eine BUZ ab, wobei dann 30 Euro (Differenz Tarifbeitrag und Zahlbeitrag) in eine Fondspolice der AL geht, wo ein MSCI-Fonds bespart werden kann.

Jedoch passt diese Vermutung zu der "steuerfreien Ablaufleistung" nicht, da eine heute abgeschlossene Police doch nur zu 50% steuerfreu ist.

 

Wäre dir sehr dankbar, wenn du (oder jemand der weiß was du meinst) das erklären könntest.

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Matthew Pryor
vor 15 Minuten schrieb Shak:

 

Bist du so nett und führst das noch aus?

 

Hätte es jetzt grundsätzlich so verstanden, dass du dir eine SBU-Berechnung anschaust die bspw. 110 Euro Tarifbeitrag und 80 Euro Zahlbeitrag bietet.

Mit dem entsprechenden BU-Gegenwert schließt du dann eine BUZ ab, wobei dann 30 Euro (Differenz Tarifbeitrag und Zahlbeitrag) in eine Fondspolice der AL geht, wo ein MSCI-Fonds bespart werden kann.

Jedoch passt diese Vermutung zu der "steuerfreien Ablaufleistung" nicht, da eine heute abgeschlossene Police doch nur zu 50% steuerfreu ist.

 

Wäre dir sehr dankbar, wenn du (oder jemand der weiß was du meinst) das erklären könntest.

Ich bin mal so frei, Torsten hat mit Sicherheit noch die ein oder andere Ergänzung / Anmerkung.. Der Vertrag ist überschussberechtigt. Die Art der Überschussverwendung kann mehr oder minder frei gewählt werden. Eben zur Reduzierung des Tarifbeitrages (Zahlbeitrag) oder zur Besparung eines "separaten Kontos" (Überschussansammlung). Als Anlagevehikel lässt sich bei der AL ein kostengünstiger, breit streuender (mfG an Tür) ETF wählen. Stand heute wäre eine etwaige Ablaufleistung bei dieser Konstruktion steuerfrei.

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Shak
· bearbeitet von Shak
vor 58 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Ich bin mal so frei, Torsten hat mit Sicherheit noch die ein oder andere Ergänzung / Anmerkung.. Der Vertrag ist überschussberechtigt. Die Art der Überschussverwendung kann mehr oder minder frei gewählt werden. Eben zur Reduzierung des Tarifbeitrages (Zahlbeitrag) oder zur Besparung eines "separaten Kontos" (Überschussansammlung). Als Anlagevehikel lässt sich bei der AL ein kostengünstiger, breit streuender (mfG an Tür) ETF wählen. Stand heute wäre eine etwaige Ablaufleistung bei dieser Konstruktion steuerfrei.

Ah dankeschön!

 

Ich habe dazu mal nach der Grundlage Google bemüht und (für den Fall, dass es noch andere Personen interessiert) das hier gefunden:

 

Vom Oktober 2009: IV C 1 - S 2252/07/0001 zu dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2005 (Versteuerung von Versicherungserträgen)

 

Zitat

Eine Leistung aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung), fällt nicht unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Dies gilt sowohl für Kapitalauszahlungen aus reinen
Risikoversicherungen als auch für Rentenzahlungen (z. B. Unfall-Rente, Invaliditätsrente). Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbesondere § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) ergeben.
Die Barauszahlung von Überschüssen (vgl. Rz. 13 ff.) sowie die Leistung aufgrund einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse (vgl. Rz. 17) ist bei einer reinen Risikoversicherung keine Einnahme im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG und auch nicht im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG.

 

Da steht ja ziemlich eindeutig, dass eine Auszahlung der Überschüsse nicht zu versteuern ist. Es steht zwar etwas von Barauszahlung und verzinslicher Ansammlung, aber darunter fällt dann wohl auch die Anlage in Wertpapieren? Sonst habe ich wohl die falsche Grundlage gefunden.

 

 

Das ist zwar jetzt nur noch Interesse und nachforschen, aber wenn das von den Profis noch mal abgenickt oder - falls falsch - korrigiert werden würde, wäre ich erneut dankbar.

 

 

 

Edit: Da frage ich mich natürlich grundsätzlich, warum das nicht bzw. kaum gemacht wird.
Vorausgesetzt man ist Wertpapieren gegenüber offen, bespart diese sogar auf herkömmlichen Weg und ist nicht auf de Ersparnis aus den Überschüssen angewiesen. Dann sollte das doch auf jeden Fall gemacht werden, da das keine Nachteile hat? Die Alternative wäre ja das durch Überschüsse gesparte Geld selbst anzulegen - der einzige Unterschied besteht dann in der Steuerfreiheit.

Verpasse ich da ein Risiko? Zwar sind Überschüsse nicht garantiert, aber das Problem besteht ja auch bei einer Beitragsreduktion durch Überschüsse.

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polydeikes

Natürlich ist das so, wie ich es gesagt habe. Wurde sogar hier im Forum mehrfach thematisiert. Warum es nicht gemacht wird? Was weiß ich, Geiz ist geil etc. ... es wird halt nicht genutzt.

 

MPs Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

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Shak

Gna, kein Beitrag sollte Zweifel an deiner Aussage sein. Ich wollte nur mehr wissen.

 

Auf jeden Fall dankeschön.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

War auch nicht negativ gemeint. Ich weiß schlichtweg nicht, warum meine Kunden es nicht nutzen. Derartige technische Spielerreien und Möglichkeiten verstecken sich ja nicht nur bei der AL. Ich persönlich hab an technischer Optimierung am meisten Spaß im ganzen Beratungsprozess.

 

Das der Wald- und Wiesenvermittler es nicht anbietet, ist logisch. Ab 25 Euro könnte man ja bequem in eine extra verprovisionierte FoPo drücken ...

 

Ansonsten isset in Bezug auf AL so, wie von MP beschrieben. Zahlbeitrag bspw. 80, Tarifbeitrag bspw. 110. Die Differenz fließt ohne Nachteile und Mantelkosten in den gewählten ETF, die Ablausumme ist steuerfrei.

 

Der Vermittler wird eh nach Tarifbeitrag vergütet. Hat also keinen Nutzen, wenn die bspw. 30 Euro zusätzlich gezahlt werden. (entsprechend siehe oben, wird lieber in ne FoPo zwecks Provioptimierung gedrückt)

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whitecobra82
· bearbeitet von whitecobra82

Vermutlich läss sich die Art der Überschussverwendung nachträglich nicht ändern, oder? Zumindest finde ich in den Bedingungen nur folgende Aussage: "Für die Verwendung der jährlichen Überschussanteile während der Aktivitätszeit können Sie bei Abschluss der Versicherung wählen zwischen Beitragsverrechnung, verzinslicher Ansammlung oder Investmentfonds."

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polydeikes

jup

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arteon
Am 30.5.2017 um 10:18 schrieb polydeikes:

Technische Spielerreien (wie die angesprochenen) sind reine Lust und Laune Geschichten nach persönlicher Präferenz, keine Variante ist ohne Nachteile und die Vorteile greifen in unterschiedlichen Szenarien.

 

Ich lehne mich soweit aus dem Fenster, dass die alte MiniBUZ bis Herbst 2016 die technische "NonPlusUltra-Lösung" als Baustein für Studenten und Berufseinsteiger gelten konnte. Das hilft dir aber nicht weiter, weil es diese Lösung eben nicht mehr gibt.

Gibt es denn eine neue "NonPlusUltra"-Lösung für das Jahr 2017 im Hinblick auf Berufseinsteiger?

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