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gordon_gekko

Frage zum Versicherungsschutz an die Rechtschutzversicherung --> Die eröffnet direkt einen Schadensfall?!

Empfohlene Beiträge

gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

Hi,

 

ich habe eine Frage zur Rechtschutzversicherung, mir und meinem Vater ist nämlich folgender Fall passiert, und ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar:

 

Mein Vater hat vor über 10 Jahren 3 Lebensversicherungen abgeschlossen (ich bin als versicherte Person eingetragen, er ist aber der Versicherungsnehmer). Wir möchten jetzt prüfen lassen, ob man die widerrufen lassen kann (siehe hier). Da sowas fast immer über einen Anwalt läuft, wollte ich vorher natürlich wissen ob seine Rechtschutzversicherungspolice so etwas prinzipiell abdeckt. Von seiner Rechtschutzpolice hatte mein Vater leider fast keine Unterlagen (also nichts woraus ich sehen konnte ob Vertragsrecht mit abgedeckt ist). Also haben wir eine Mail an die Rechtschutz geschrieben (an die info@ adresse):

 

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit einigen Jahren habe ich die o.g. Rechtsschutzversicherung bei Ihnen abgeschlossen.

 

Lebensversicherungen arbeiten z.Z. immer unwirtschaftlicher und werden unattraktiver für uns Kunden.

 

Ich würde gerne wissen, ob meine Police auch den Bereich Vertragsrecht abdeckt, wenn ich zum Beispiel eine privat abgeschlossene Lebensversicherung widerrufen möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vater von gordon gekko

 

Kam Wochenlang keine Antwort, also bat ich den Makler meines Vaters mal nachzufragen, der alle seine Versicherungen betreut. Er meldete sich dann nach paar Tagen zurück, dass die RSV einen Schadensfall angenommen hätte und aus diesem Grund direkt einen Schadensfall eröffnet hat. Mein Vater hat bis jetzt weder eine Lebensversicherung prüfen noch widerrufen lassen, wie soll es sich da um einen Schadensfall handeln? Die Versicherung möchte jetzt den Widerruf + Anwort der Versicherung haben, den es natürlich noch gar nicht gibt.

Der Makler hat der Sachbearbeiterin das auch so erklärt, dass mein Vater eine Auskunft wollte und keine Schadensmeldung.

Daraufhin hat die Versicherung an ihn ein Schreiben geschickt, dass es sich nicht um einen Rechtschutzfall handelt, da "es sich weder um einen Rechtsverstoß handelt, noch wird ein solcher behauptet. Es handelt sich um eine rein vorsorgliche Interessenwahrnehmung, daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz".

Wenn durch meinen Vater ein Widerruf erklärt wird und dieser anschließend zurückgewiesen wird, dann würde man die Eintrittspflicht erneut prüfen.

 

Klar, es ist (nocht) nichts passiert, da kanns auch noch keinen Rechtschutz geben. Dem Makler haben sie anscheinend gesagt, dass Vertragsrecht (und damit ein zurückgewiesener Widerruf) mit abgedeckt ist. Das war die einzige Information, die wir eigentlich haben wollten.

Die Versicherung ist allerdings nicht bereit den falsch angenommen Schadensfall zu löschen, "das ginge nicht mehr zu löschen".

Ich bin jetzt ziemlich sauer, dass mein Vater durch so eine einfache Frage gleich einen Schadensfall in seinem Schadenspiegel hat. Meiner Meinung nach ist das kein Schadensfall und hat im Schadenspiegel/Schadenskartei auch nichts zu suchen.

 

Gerade bei Rechtschutzversicherungen, die ihre Kunden gerne mal kündigen, wenn sie zu viele Schäden haben und man dann sehr schwer nur einen neue RSV findet, würde ich das ungern einfach so stehen lassen. Ich wollte mir mit ihm zusammen sowieso genau überlegen, ob wir es letztendlich wirklich über seine RSV abwickeln oder es nicht ohne RSV machen, eben wegen der Schadenspiegelproblematik, daher wollten wir auch einfach nur wissen, ob die RSV es überhaupt abdeckt.

 

Kann ich die Versicherung dazu bewegen, den Schadensfall aus dem Schadenspiegel zu löschen oder darf sie sowas wirklich als Schadensfall deklarieren und hinterlegen?

 

 

Würde mich über Antworten sehr freuen,

 

Mit freundlichen Grüßen

gordon gekko

 

 

 

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TaurusX

Ein Schadensfall ohne Zahlung bzw. ein gewonnenen Schadensfall ohne Zahlung durch deinen Versicherer

spielt in der Regel keine Rolle, sieh es als Aktennotiz.

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polydeikes

nope

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gordon_gekko

soweit ich das im Internet gefunden habe, wird ein Schadensfall zentral im HIS gespeichert und ist beim Versicherungswechsel auch wahrheitsgemäß anzugeben bzw. wird von der aktuellen Versicherung herangezogen um zu entscheiden, ob der Versicherungsnehmer gekündigt wird oder in der RSV bleiben "darf". Deshalb finde ich es von der aktuellen RSV auch nicht besonders lustig, dass die einfach mal einen Schadensfall bei so einer Anfrage aufmachen.

 

Ich habe mit meinem Vater zusammen eine Mail an die Sachbearbeiterin geschrieben, mit der Bitte den Schadensfall zu löschen und das auch zu bestätigen, mal schauen obs was bringt.

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davidh

Hol dir doch mal eine Selbstauskunft bei der HIS. 

Ich war erstaunt, wie viel da über mich gespeichert war (nämlich gar nix, nur mal eine Anfrage wegen Kfz-Versicherung - wohl sowas wie eine Schufa-Bonitätsauskunft).

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

Haben bei der Versicherung nochmal nachgebohrt und die haben uns jetzt schriftlich bestätigt, dass sie im Falle einer Anfrage eines Folgeversicherers den Vertrag als schadensfrei bestätigen wird.

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