Zum Inhalt springen
DrNick

Wann handelt eine GbR auf eigene Rechnung?

Empfohlene Beiträge

DrNick

Hallo zusammen,

 

ich habe zusammen mit einigen anderen Familienmitgliedern einen geschlossenen Schiffsfonds geerbt, den wir nun gemeinsam als GbR weiterführen wollen. Gemäß Geldwäschegesetz müssen wir nun Identifizierungsbögen ausfüllen - und zwar sowohl für jeden Erben als Einzelperson als auch für die GbR als juristische Person.

 

Ich gehe einmal davon aus, daß die einzelnen Erben - obwohl sie nur als Teil einer GbR am Fonds beteiligt sind - ankreuzen müssen, daß sie auf eigene Rechnung handeln.

 

Mir ist aber überhaupt nicht klar, ob auch die GbR auf eigene Rechnung handelt  - oder nicht vielmehr auf Rechung der einzelnen Erben.

 

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlapShot

Ja, der Aussteller des Identifizierungsbogen ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DrNick

Schon klar, aber der Identifizierungsbogen hat ja abgesehen vom Layout nicht viel mit der jeweiligen Gesellschaft zu tun. Ich müßte ja nur wissen, was es eigentlich heißt. daß eine juristische Person auf eigene Rechnung handelt oder eben nicht.

 

Zudem habe ich schon mehrfach festgestellt, daß die Verwaltungsgesellschaften bei Fragen dieser Art ungern nähere Auskunft geben. So ist mir auch schon mal mit einem komplizierten FATCA-Formular gegangen, wo mir empfohlen wurde, das mit einem Steuerberater zu besprechen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
McScrooge

Genau das würde ich Dir auch empfehlen, oder wollt ihr als Familie so ein Konstrukt ohne Beratung eines Steurberaters führen?

Eine GBR braucht ja auch eine Art vertragliche Grundlage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
incts

Falls mich mein Gedächtnis nicht trügt bzw. das BGB nicht zwischenzeitlich entsprechend geändert wurde, dann ist die GbR gerade keine juristische Person.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
vor 6 Stunden schrieb incts:

Falls mich mein Gedächtnis nicht trügt bzw. das BGB nicht zwischenzeitlich entsprechend geändert wurde, dann ist die GbR gerade keine juristische Person.

 

Google hilft. Guckst du hier.

 

Zitat

Wenn die Gesellschaft selber und nicht ihre einzelnen Gesellschafter als Träger der in ihrem Namen begründeten Rechte und Pflichten anzusehen ist, so kann ihr insoweit eigene Rechtsfähigkeit nicht abgesprochen werden.

BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 = NJW 2001, 1056

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
incts
vor 36 Minuten schrieb Ramstein:

Google hilft. Guckst du hier.

Interessant.

Anscheinend macht dieses Urteil allein aus einer GbR (formal) noch keine juristische Person sondern nähert sie der OHG an.

Die OHG ist ebenfalls (formal) keine juristische Person sondern ein Personenzusammschluss, der in vielerlei Hinsicht einer juristischen Person entspricht.

 

Aber vermutlich ist das im Kontext dieses Fadens irrelevant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DrNick
vor 2 Stunden schrieb incts:

Aber vermutlich ist das im Kontext dieses Fadens irrelevant.

 

Stimmt. ;) Für uns ist nur wichtig, daß wir einige Beteiligungen als Erbengemeinschaft weiterführen können, einige als GbR - und einige müssen zwingend auf natürliche Personen übetragen werden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...