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20 % Beihilfe-Krankenversicherung für Neugeborenen - Was und Wo?

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cmonDE

Meine Eigenrecherche kommt langsam an ihre Grenzen, daher wende ich mich an euch und hoffe, dass ihr mir etwas Orientierung in der Frage geben könnt!

 

Meine Frau und ich haben seit 1 Woche einen gesunden Sohn und stehen nun vor der Frage, wie und wo wir seinen 20% Beihilfe-Eigenanteil versichern. Wir sind beide Soldaten auf Zeit mit freier Heilfürsorge (ich SaZ 8, sie 17) und haben eine Anwartschaftsversicherung (ich bei der Allianz, sie bei der DBV).

 

Die folgenden Fragen kommen nun auf:

 

1) gibt es grundlegende Vor- oder Nachteile zwischen DBV und Allianz bzw. Mitversicherung beim Vater oder der Mutter

 

ich gehe sehr ungern zu Versicherungsagenturen / Vertretern, da ich meine finanziellen Belange sehr gerne selbst regle und die nach unseren Erfahrungen teilweise sehr aggressive Verkaufsatmosphäre nicht mag. Nach einem Telefonat mit der Allianz scheint die Quintessenz aber zu sein, dass ich einen Termin in einer Agentur bei mir vor Ort machen muss, da aus "Datenschutzgründen" keine Angebotsabgabe und Besprechung direkt zwischen Versicherung und Kunden möglich sei. Daher möchte ich mich vor diesem Termin bestmöglich informieren, um einschätzen zu können, was wirklich wichtige Details der Versicherung sind. Ich habe mich durch die Produktinformationsblätter beider Elterntarife gekämpft (und die fehlenden angefordert), und versucht die Unterschiede möglichst gut zu verstehen.

 

2) was sind eurer Erfahrung nach die wirklich wichtigen Bestandteile und Stolpersteine einer solchen Beihilfeversicherung? Es ist ja ein sehr umfangreiches Gebiet (Wahlleistung, Reha, GoÄ, GoÄ*x, ...) bei dem mir noch der Blick fürs Wesentliche fehlt

 

3) Konkret habe ich z.B. bei der Allianz die Wahl die Versicherung meines Sohnes analog zu meiner zu führen. Hier müsste dieser mit 21 Jahren neu versichert werden. Alternativ könne ich einen Unisex-Tarif für ihn wählen, der "sehr ähnliche Bedingungen" habe. Zu den Kosten konnte mir die Dame am Telefon nichts sagen. Was diese Wahl für uns konkret bedeutet habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden.

 

4) zuletzt habe ich noch eine scheinbar triviale Verständnisfrage: Beziehen sich alle Versicherungsdetails immer nur auf die 20%-Restanteil?

Also am konkreten Beispiel: Die Beihilfe lehnt die Kostenübernahme für Behandlung X ab, in der Versicherung ist diese Leistung aber mit drin. Trägt die Versicherung dann nur 20 % der Kosten, oder übernimmt sie statt der Beihilfe die gesamten Kosten?

 

Noch fehlende Informationen reiche ich gerne nach.

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tyr

Möchtest du nicht lieber zu einem Versicherungsmakler mit Spezialisierung und langjähriger nachgewiesener Erfahrung für PKV und den vielen Angeboten des freien Marktes gehen statt zu Ausschließlichkeitsvermittlern, die nur Produkte eines Versicherers anbieten?

 

Klar kann man das als fachfremder alles selber machen, das erfordert dann sehr viel Zeit und du weißt mangels Grundlagenwissen selten sicher, ob du den Überblick hast, die Situation richtig einschätzen zu können.

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postguru
vor einer Stunde schrieb cmonDE:

4) zuletzt habe ich noch eine scheinbar triviale Verständnisfrage: Beziehen sich alle Versicherungsdetails immer nur auf die 20%-Restanteil?

Also am konkreten Beispiel: Die Beihilfe lehnt die Kostenübernahme für Behandlung X ab, in der Versicherung ist diese Leistung aber mit drin. Trägt die Versicherung dann nur 20 % der Kosten, oder übernimmt sie statt der Beihilfe die gesamten Kosten?

Nur aus eigener Erfahrung (selbst im Beihilfetarif der Allianz versichert), die PKV übernimmt den versicherten Anteil. Bei 20% Versicherung, von der Rechnung auch nur 20%.

Übernimmt die Beihilfe nicht die restlichen 80%, ist das der PKV erst einmal egal.

Ein Beispiel: Brille

PKV übernimmt bei mir alle 2 Jahre bis zu einem maximalen Betrag X. Die Beihilfe ziert sich etwas.

 

Soweit ich weiß, gibt es aber auch Zusatztarife, der Kosten durch nicht übernommenen Beihilfe versichern läßt.

Ich habe damals aus Kostengründen Abstand davon genommen und kenne auch nicht das aktuelle Vertragswerk der Allianz.

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cmonDE
vor 57 Minuten schrieb tyr:

Möchtest du nicht lieber zu einem Versicherungsmakler mit Spezialisierung und langjähriger nachgewiesener Erfahrung für PKV und den vielen Angeboten des freien Marktes gehen statt zu Ausschließlichkeitsvermittlern, die nur Produkte eines Versicherers anbieten?

 

Klar kann man das als fachfremder alles selber machen, das erfordert dann sehr viel Zeit und du weißt mangels Grundlagenwissen selten sicher, ob du den Überblick hast, die Situation richtig einschätzen zu können.

 

das ist ein guter Punkt! ich habe auch bereits nach "unabhängigen" Beratern gesucht, in meiner Gegend gesucht, aber z.B. auf der BVVB Homepage absolut nichts gefunden. Der zweite Punkt war, dass mir zumindest die Dame der Allianz sagte, dass bis zum Alter des Kindes von 2 Jahren ein Vertrag nicht alleine (also ohne Elternvertrag) geführt werden kann.

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Nachdenklich

Kommen für Dich nur diese beiden Anbieter in Frage?

Die Debeka bietet (oder bot zumindest früher) einen Beihilfeergänzungstarif an.

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

spannendes Thema, das eine ganze Reihe Fragen aufwirft, die ich nicht aus dem Stegreif beantworten kann - will aber gerne versuchen, ein paar Denkanstösse zu liefern.

 

Erstmal alles Gute und herzliche Glückwünsche an Euch und den kleinen Krakeeler!
(Frage am Rande, hat jetzt nix mit der Frage zu tun: Gibt/gab es eigentlich schon die Schwangerschaftsuniformen?)

 

Vorweg:

Kinder von Zeitsoldaten haben Anspruch auf 80% Erstattung der Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe. Für die restlichen 20% kann man eine private Restkostenversicherung abschliessen.
(Ist übrigens kein Beihilfergänzungstarif - @nachdenklich meint zwar vermutlich das richtige, aber der Begriff meint was ganz anderes)

 

Weiterhin:
Im Rahmen des sog. Kontrahierungsgebotes müssen private Krankenversicherer die Kinder von privat versicherten Eltern auf Antrag ebenfalls OHNE Gesundheitsprüfung versichern,(ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschlüsse),
sofern  diese Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt des Zwerges beantragt wird..

Das solltet Ihr als erstes abklären: Ob das Bestehen einer Anwartschaftversicherung diesen Kontrahierungszwang auslöst! mMn nicht, bin mir da aber nicht zu 100% sicher.
Wenn ja, folgender Ansatz:
Erstmal freie Wahl, versuchen, wo man das Kind unterbringen kann/möchte - falls es da Probleme gibt (siehe unten bei nein): KV der Elternteile DBV/Allianz unter Berücksichtigung der 2 Monate!

Wenn nein bleibt die Lösung, das Kind bei einem anderen privaten Versicherer zu versichern - gegen entsprechende Gesundheitsprüfung.
Hier dann gleich das nächste Problem: Nicht jeder private Krankenversicherer versichert Kinder OHNE Elternteil alleine (oder erst ab einem gewissen Eintrittsalter!)

 

Als nächstes folgt dann die Frage, welche Kriterien bei der Auswahl des Restkostenversicherer-Tarifes wichtig sind.

Meiner Ansicht nach kommen hier - ähnlich wie bei einem klassischen Beihilfetarif - eigentlich nur drei Versicherer in Frage, wenn man 
a) Leistungsumfang
b) Was ist NACH einem evtl. Wegfall der Beihilfe?

c) Umstellungsmöglichkeiten

 

berücksichtigt: Barmenia, Alte Oldenburger, LKH
Hier solltet Ihr auf alle Fälle Angebote einholen.

 

Viel Erfolg.

 


 

 

 

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Nachdenklich
vor 58 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Ist übrigens kein Beihilfergänzungstarif - @nachdenklich meint zwar vermutlich das richtige, aber der Begriff meint was ganz anderes

 

Nein! Oder doch, je nachdem wie man es sieht.

 

Ich meine nicht die simple Restkostenversicherung. Die bekommen die Eltern bei beiden Versicherungsgesellschaften, bei denen sie eine Anwartschaftsversicherung haben.

Ich meine einen echten Beihilfeergänzungstarif. Der tritt dort ein, wo die Beihilfe nicht zahlt (ich meine nicht für die 20 %, sondern dort, wo die Beihilfe sagt: Dies ist nicht beihilfefähig).

 

vor 5 Stunden schrieb cmonDE:

Die Beihilfe lehnt die Kostenübernahme für Behandlung X ab, in der Versicherung ist diese Leistung aber mit drin. Trägt die Versicherung dann nur 20 % der Kosten, oder übernimmt sie statt der Beihilfe die gesamten Kosten?

 

 

Der normale Tarif zur Abdeckung der 20 % zahlt nur die Restkosten in Höhe von 20 %. Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt (manche) Krankheitskosten, die nicht beihilfefähig sind. Ich weiß aber nicht, ob die beiden vom Fragesteller genannten Versicherer solche Beihilfeergänzung anbieten.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 15 Stunden schrieb Nachdenklich:
 
Ich weiß aber nicht, ob die beiden vom Fragesteller genannten Versicherer solche Beihilfeergänzung anbieten.


Ja.

 

 

 

vor 3 Minuten schrieb Matthew Pryor:

 

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cmonDE
vor 16 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

Erstmal alles Gute und herzliche Glückwünsche an Euch und den kleinen Krakeeler!

(Frage am Rande, hat jetzt nix mit der Frage zu tun: Gibt/gab es eigentlich schon die Schwangerschaftsuniformen?)

Danke für die Glückwünsche!! Ich kann nicht allgemein sprechen, aber meine Frau hat zunächst meine Hosen getragen und als diese auch nicht mehr passten war es ihr erlaubt bequeme Zivilkleidung zu tragen. Also in unserem Fall: nein. :)

 

vor 16 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

Weiterhin:
Im Rahmen des sog. Kontrahierungsgebotes müssen private Krankenversicherer die Kinder von privat versicherten Eltern auf Antrag ebenfalls OHNE Gesundheitsprüfung versichern,(ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschlüsse),
sofern  diese Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt des Zwerges beantragt wird..

...

 

Als nächstes folgt dann die Frage, welche Kriterien bei der Auswahl des Restkostenversicherer-Tarifes wichtig sind.

Meiner Ansicht nach kommen hier - ähnlich wie bei einem klassischen Beihilfetarif - eigentlich nur drei Versicherer in Frage, wenn man 
a) Leistungsumfang
b) Was ist NACH einem evtl. Wegfall der Beihilfe?

c) Umstellungsmöglichkeiten

 

berücksichtigt: Barmenia, Alte Oldenburger, LKH
Hier solltet Ihr auf alle Fälle Angebote einholen.

danke auch für diese Infos. Ich habe bei den besagten 3 Versicherungen direkt mal per eMail angefragt ob eine Versicherung unter unseren Bedingungen möglich wäre und falls ja, ob unter Kontrahierungszwang oder mit Gesundheitsprüfung. @Nachdenklich: auch bei der Debeka habe ich mal angefragt. Ich werde von den Antworten berichten...

 

Parallel werde ich heute noch einen Termin bei der örtlichen Allianzvertretung ausmachen und mich dort "beraten" lassen.

 

Insgesamt habe ich jetzt zumindest gefühlt schonmal einen besseren Überblick. Wer noch wichtige Hinweise hat (z.B. X muss im Leistungsumfang unbedingt drin sein, Y kannst du dir komplett sparen...) immer her damit.

 

Vielen Dank für alle bisherigen Antworten!!

 

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cmonDE

Von der Alten Oldenburger habe ich eine sehr nette und umfangreiche Antwort bekommen. Dort sei eine Versicherung des Kindes allein erst ab dem 6. Lebensjahr möglich und eine Gesundheitsprüfung wäre in jedem Fall notwendig.

 

Ich denke das wird bei anderen Versicherungen ähnlich sein, sodass es  bei uns auf die Allianz rauslaufen wird.

 

So wie ich es verstanden habe, werden dort die Konditionen meiner Anwartschaft übernommen. Bleibt für mich noch die Frage bezüglich der Thematik

 

"Neuer" Unisex-Tarif mit leicht anderen (aber sehr ähnlichen) Kondtionen oder gleicher Tarif wie ich, ohne Unisex, und dann Zwang mit 21 Jahren einen neuen Vertrag abschließen. Kann mir da jemand sagen, was für mich wohl vorteilhafter sein wird?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 22.6.2017 um 09:43 schrieb cmonDE:

Von der Alten Oldenburger habe ich eine sehr nette und umfangreiche Antwort bekommen. Dort sei eine Versicherung des Kindes allein erst ab dem 6. Lebensjahr möglich und eine Gesundheitsprüfung wäre in jedem Fall notwendig.

 

Ich denke das wird bei anderen Versicherungen ähnlich sein, sodass es  bei uns auf die Allianz rauslaufen wird.

.

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cmonDE

nachdem mir hier gut und sinnvoll geholfen wurde, möchte ich euch abschließend noch eine rückmeldung geben.

 

ich habe die sache letztlich mit einem lokalen, auf PKV spezialisierten makler abgeschlossen.

 

entschieden habe ich mich für einen "neuen" unisex tarif der allianz da:

 

1) mein Sohn bei der Allianz spätestens mit 21 Jahren in einen unisex tarif wechseln müsste

2) in meinem, sehr alten tarif einige leistungen (z.B. ambulantes Operieren, Logo- und Ergotherapie) nicht vorgehen sind und daher die allianz nur aus kulanz zahlen würde, dazu aber nicht verpflichtet wäre

3) in einer sehr ausführlichen übersicht die sonstigen merkmale des allianz tarifes für mich in ordnung sind (GOA über Höchstsatz...)

4) es bei vielen anderen versicherern bei meiner konstellation an formalien scheitert (z.B. keine alleinversicherung unter 6 jahren) und überall eine gesundheitsprüfung notwendig wäre (was kein problem, nur aufwand darstellt, da mein sohn gesund ist)

 

der beitragsunterschied bisex / unisex beträgt (stand heute) 1500 Euro bis zum 21. Lebensjahr

 

danke für all die konstruktiven beiträge!!

 

Grüße

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Okabe
Zitat

1) mein Sohn bei der Allianz spätestens mit 21 Jahren in einen unisex tarif wechseln müsste

 

Also die Begründung würde ich gern mal hören.

 

 

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