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dieNeugier

Basler BU PB17

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Hallo, 

 

zwar gibt es gerade einen aktuellen Beitrag, in welchem es ebenfalls um die Basler BU geht, dennoch möchte ich gern selbst einen Beitrag eröffnen. Ich möchte euch gern zeigen, welche Punkte mir aufgefallen sind und ich hoffe auf Hinweise von euch, mit dem Ziel nichts zu übersehen: Ich habe meine Auswertung anhand des BU Stickys von polydeikes gemacht.

 

Basler BU PB17

Alter bei Beginn des Vertrages: 30 (w)

Beruf: Standesbeamter/in (öffentlicher Dienst)

Bürotätigkeit: 80%

BU-Rente: 1500€

Beitrag: 81,59 Tarifbeitrag / 61,19 Zahlbeitrag (Überschussverrechnung)

Endalter: 67 (Versicherungsdauer + Leistungsdauer)

Dynamik: 5%

 

Im Anhang findet ihr die Vertragsbedingungen (Vorläufiger Versicherungsschutz, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgmeine Infos, Steuerinfos)

 

Dabei habe ich die folgenden Punkte bewertet: (grün - gut, gelb - geht so, rot - schlecht)

 

1. Versicherte Ereignisse: Krankheit, Verletzung des Körpers, Verfall der Kräfte

2. Dauer/Prognosezeitraum: Dauer 6 Monate, Prognosezeitraum 6 Monate

3. Leistungszeitpunkt: rückwirkend ab Eintritt BU, zum Anfang des nächsten Monats

4. Karenzzeit: keine Karenzzeit

5. Einstufung Beruf/Lebensstellung: bisherige Lebensstellung: soziales Ansehen, Wertschätzung der bisherigen maßgeblichen beruflichen Tätigkeit, Einkommen (Vergleichsentscheidungen Gericht, aber nicht mehr als 20% Einbußen)

6. Verweisbarkeiten: konkrete Verweisung

7. Anerkenntnisbefristung: keine Anerkenntnisbefristung

8. AU: wäre möglich: in DT zugelassener Arzt

9. Arztanordnungsklausel: keine Operationspflicht, konkrete Maßnahmen genannt

10. Ausscheiden aus Berufsleben: unbegrenzt gleiche Kriterien

11. Umorganisation: nur für Selbständige, wenn Akademiker + 90% Büro auch hier keine Prüfung Umorganisation

12. Leistungsausschlüsse allg.: OK

13. Leistungsausschlüsse Straßenverkehr: OK

14. Mitteilungspflicht: wie soll man entscheiden wann es zu einer Verbesserung gekommen ist?

15. Dynamik: Endzeitpunkt 55, 2 mal widersprechen möglich, nach Leistungsfall entfällt Dynamik

16. Leistungsdynamik: keine Leistungsdynamik gewählt

17. Nachversicherungsgarantie: angemessene Einschränkungen (gut: zum 6. und       11. Jahr ohne Einschränkungen), bis 50J, max. 2500€, max. 60% Brutto

18. Tätigkeitsbeschreibung: Vorhanden im Anhang

19. örtliche Einschränkungen: gilt weltweit

 

Ich würde mich über ein Feedback von euch freuen, bisher schätze ich die BU als ganz gut ein, über die nicht optimale Auslegung der Dynamik würde ich hinwegsehen.

 

Edit: Habe überlegt gleich 1750 oder 2000€ abzusichern, da ja bei einer Nachversicherung nur max. 60% des Bruttos möglich sind. Das wären hier gerade einmal 1600€ und wenn die Dynamik ein paar Jahre läuft ist da nicht mehr viel Spielraum bei der Nachversicherung. Daher lieber gleich auf 2000€, die Nachversicherung wahrscheinlich nie nutzen, aber dafür kann die Dynamik bis 55 zumindest noch etwas nach oben leisten!?

 

Allgemeine Bedingungen.pdf

Vorläufiger VSchutz.pdf

ZE_Beruf.pdf

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polydeikes

Ist man hier nun Beamter oder Standesbeamter als Angestellter im öffentlichen Dienst? Und wenn Letzteres, mit welcher Ausbildung?

 

Die ganzen Zahlenüberlegungen sind auch irgendwie sinnfrei ohne Brutto / Nettoangabe ...

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Aragorn

Müsste Verwaltungsfachangestellte sein.

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Berufsbezeichnung ist Standesbeamter, aber Sachsen verbeamtet kaum noch, daher "nur" öffentlicher Dienst. Ausbildung ist Bachelor of Arts.

 

Brutto: 3143,33€

Netto: 2206,47€ (Steuerklasse 3, bAV, VL)

 

Preis für 2000€ BU läge bei 81€ netto, 1750€ bei 71€ netto

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polydeikes

So ganz scheint das Prinzip einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht klar zu sein. Es ist dabei durchaus naheliegend, dass man bei einer BUV zunächst mal klärt, was eigentlich der Beruf ist, was den Beruf ausmacht. Ist lediglich der relevanteste Punkt einer BUV. Um es für preisfokussierte blau strukturierte Denkweisen hinsichtlich nebensächlicher Begleitfaktoren zu übersetzen: Auch Listenpreise hängen am Ende von der tatsächlichen Einstufungen nach ggf. Tätigkeitsbeschreibung ab, gerade bei Berufen, die es nicht pauschal in Berufsgruppensystematiken gibt.

 

Es ist mir zu mühsig eine preisfokussierte Diskussion auf Basis von irrelevanten Listenpreisen zu führen.

 

Und bevor ich wieder Lebenszeit auf Inhalte verschwende, gibt es zwecks "was ist von Basler und vermeintlichen Kampfpreisen zu halten" einen platten Link, den ich nicht weiter kommentieren muss: https://www.anwalt.de/rechtstipps/basler-lebensversicherung-ag-anfechtung-der-bu-versicherung-wegen-nichtangabe-von-albtraeumen_109536.html

 

 

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dieNeugier

Also zum einen gibt es bei der bei der Basler Versicherung und auch bei anderen "Listenkandidaten" die Berufsgruppe Standesbeamter. Da ich der Sache aber nicht ganze vertraue wollte ich eben noch den Zusatzfragebogen zur beruflichen Einstufung ausfüllen. Ist das deiner Meinung nach der falsche Ansatz oder nicht ausreichend?

Ich verstehe, dass du selbst wohl anders vorgehst und anstatt mit Listen zu arbeitest scheinbar direkt bei der Versicherung im Einzelfall anfragst, das möchte ich ja durch die Tätigkeitsbeschreibung auch tun. Warum sollte ich aber die Einstufung "Standesbeamter" hinterfragen, wenn es nun genau die Berufsbezeichnung laut Arbeitsvertrag ist.

Außerdem liegt mein Fokus nicht darauf, den Kandidaten auszuwählen, der in der Preisliste ganz oben, also am günstigsten ist, sondern welcher die Besten Konditionen für den Einzelfall bietet. Vielleicht könntest du nicht ausschließlich auf die blau strukturierte Denkweise reduzieren... Ich habe mir die Vertragsbedingungen genauer angeschaut, da ich jedoch keine gravierend negativen Punkte entdeckt habe, wüsste ich nicht was gegen die Basler spricht. Bei des Basler ist der Unterschied von Brutto zu Nettobeitrag im Gegensatz zu anderen Anbietern sehr akzeptabel. 


Deinen Link habe ich gelesen. Natürlich eine unschöne Sache die gar nicht geht, aber ich ich denke solche Einzelfälle findet sich wohl bei fast jedem Anbieter!?

 

Gruß

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Peski
· bearbeitet von Peski

Für mich wäre das Grund genug, das Unternehmen zu meiden. Ich kann mir vorstellen, dass die Sachbearbeiter Vorgaben haben, wie bei der Leistungsprüfung zu verfahren ist. Natürlich muss man vorsichtig sein, wenn man nicht alle Hintergründe des Falles kennt. Ein geringer Unterschied von Netto zu Bruttobeitrag muss nicht unbedingt nur ein Vorteil sein, das Unternehmen hat dann ggf. wenig Spielraum, bei den Leistungen "großzügig" zu sein.

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dieNeugier

Ich verstehe natürlich, dass Listenpreise für die Tonne sind, wenn wir davon ausgehen, dass der Versicherer das Risiko erst anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Habe ich aber schon eine feste Berufsgruppe beim Versicherer gefunden und die Gesundheitshistorie aufgearbeitet, wobei ich unterstelle, dass keine relevanten Erkrankungen aufgetreten waren, dann werden sich die Konditionen doch stark am Listenpreis orientieren oder nicht?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Nachweis im Leistungsfall (ein rein medizinischer Nachweis) ist auf den tatsächlich zuletzt ausgeübten Beruf hin zu führen. Das ist schon einmal pauschal überhaupt nicht das, was in einem Arbeitsvertrag steht, sondern das, was den Beruf tatsächlich ausmacht.

 

Plattes Beispiel wäre die Verbeamtung hier: Der Beruf des Beamten wäre nie der Standesbeamte, es wäre schlichtweg die jeweilige Beamtenlaufbahn, immer. Im öffentlichen Dienst trifft das Problem bedingt ähnlich auch auf Angestellte zu. Von Verweisungsunterschieden Akademiker vs. Nichtakademiker mal ganz zu schweigen ...

 

Aber es ist mir zu mühsig jedes Mal wieder gegen Windmühlen zu diskutieren, die Posts gelöscht zu bekommen etc. ... . Daher mir wayne, mach worauf du Bock hast und wir sind beide glücklich.

 

 

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Danke für deine Antwort. Auch wenn es dir zu mühselig ist, hoffe ich trotzdem die Konversation weiterführen zu können. 

 

Sehe ich es richtig, dass ich, anstatt mich auf Risikoeingruppierungen oder die bloße Beschreibung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag zu verlassen, den Weg über eine umfangreiche, ausformulierte Beschreibung des täglichen Arbeitsablaufes durch den zukünftigen Versicherungsnehmer gehen muss bzw. sollte?

 

Ich möchte nicht gegen dich diskutieren, dafür fehlt es mir an Erfahrung und auch an Wissen. Worauf ich Bock habe ist die richtige Lösung für diesen Fall zu finden und nicht mal eben eine BU abzuschließen...

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dieNeugier

Ich habe jetzt folgendes gemacht. Von der Basler Versicherung habe ich mir bestätigen lassen, dass neben der Eingruppierung Standesbeamter und des Zusatzfragebogens eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung durch den Versicherungsnehmer Vertragsbestandteil wird. Von der Arbeitsstelle gibt es eine solche "Arbeitsplatzbeschreibung" mit prozentualer Aufteilung der Tätigkeiten, diese ist jedoch nicht aktuell und teilweise nicht ausgefüllt, daher habe ich eine Aktualisierung veranlasst. Außerdem erfolgt zusätzlich die Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung durch den Versicherungsnehmer selbst in Textform, welche vom Amtsleiter bestätigt wird. Wenn diese beiden Dokumente Bestandteil des Vertrages werden, bin ich dann in Sachen "tatsächlich zuletzt ausgeübter Beruf" auf der sicherten Seite?

 

Gruß

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Peter Wolnitza

Nö.

 

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Peter Wolnitza

Tschuldigung, aber Du stocherst mit der zu kurzen Stange im Nebel - und das auch noch an der falschen Stelle.
Du hast Dir einen Versicherer ausgesucht, (nach welchen Kriterien auch immer?) - dann im nächsten Schritt versucht, dessen Bedingungen zu analysieren (im Vergleich wozu?) - und bist jetzt damit beschäftigt, eine Randbaustelle mit einer gehörigen Portion Akribie abzuarbeiten, die an anderen Stellen besser eingesetzt wäre.

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Das mit dem einen Versicherer und Listenpreisen habe ich eingesehen, daher ist der Plan nicht: einen Antrag bei der Basler stellen. Da ich die Tätigkeitsbeschreibung aber sowieso brauche, egal für welche Versicherung am Ende, wollte ich das ganze erstmal klären (Ich gehe davon aus, dass jede angefragte Versicherung die erstellte Tätigkeitsbeschreibung in den Vertrag aufnehmen würde). Ich würde im nächsten Schritt Risikovoranfragen bei Basler und weiteren Kandidaten stellen und dort die Tätigkeitsbeschreibung bereits mit einreichen!?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

.

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polydeikes

Er hängt sich an dem Satz hier auf:

 

Zitat

Auch Listenpreise hängen am Ende von der tatsächlichen Einstufungen nach ggf. Tätigkeitsbeschreibung ab, gerade bei Berufen, die es nicht pauschal in Berufsgruppensystematiken gibt.

 

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Matthew Pryor
vor 3 Minuten schrieb polydeikes:

Er hängt sich an dem Satz hier auf:

 

 

Musste ich mehrfach lesen, er ist doch eine sie...aber ja :thumbsup:

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Generisches Maskulinum, der Thread Opener. Mit dem Genderzeugs hab ich es nicht so. :w00t:

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Richtig, an dem Satz hänge ich mich auf :D 

 

zu den weiteren Kandidaten: Ich habe insgesamt 19 Optionen die ich anfragen könnte, ich würde mir jedoch vorab anschauen, welcher Kandidat auf welche Berufsgruppe spezialisiert ist, spezialisiert heißt in dem Fall: die Versicherung möchte präferiert eine oder mehrere Berufsgruppen und bietet deshalb preisliche Vorteile... Ich kann mir vorstellen, dass der ein oder andere jetzt lachen muss, aber so ist meine Information.

 

Bei den Gesundheitsfragen ergaben sich zwei Unklarheiten bzw. konkrete Angaben. Zum einen Neurodermitis, wird jedoch nicht aktiv ärztlich behandelt. Das zweite ist eine eventuelle Gerinnungsstörung. Hier habe ich beim Transfusionszentrum angefragt und bekomme den Arztbericht der damaligen Diagnose bzw. Behandlung übersandt. Das erste würde ich auf jeden Fall angeben, beim zweiten warte ich den Bericht ab, würde diesen aber im Zweifelsfall einfach an die Rivo anhängen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 5 Minuten schrieb dieNeugier:

Richtig, an dem Satz hänge ich mich auf :D 

 

zu den weiteren Kandidaten: Ich habe insgesamt 19 Optionen die ich anfragen könnte, ich würde mir jedoch vorab anschauen, welcher Kandidat auf welche Berufsgruppe spezialisiert ist, spezialisiert heißt in dem Fall: die Versicherung möchte präferiert eine oder mehrere Berufsgruppen und bietet deshalb preisliche Vorteile... Ich kann mir vorstellen, dass der ein oder andere jetzt lachen muss, aber so ist meine Information.

 

Ja, ich. Nach wie vor Preisgruppenbingo.

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dieNeugier

Ich würde auch alle 19 anfragen, einfach um mal zu sehen was rum kommt :-*

 

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polydeikes

Du vermischt zwei Aussagen.

 

1) Die Frage, was ist eigentlich der Beruf (und wie ist er tatsächlich ausgestaltet) ist das Alpha und das Omega einer BUV. Wenn die Frage nicht geklärt ist, ist jede weitere AVB Prüfung leidlich sinnfrei. Und das bezog sich primär auf die unzureichenden Informationen. Es gibt viele Berufe, bei denen das völlig unklar ist. Berufsbetreuer (sinngem. Vormund für Erwachsene) wäre so ein weiteres Extrembeispiel. Kann vom absoluten Laien ohne jede Quali bis hin zum Volljuristen alles sein.

 

Ein klar denkender Versicherer, wie z.Bsp. die AL, wird idR solche Berufe daher auch NICHT als Berufsgruppe anbieten.

 

2) Das führt zu 2., der Preisfokussierung. Die Prämie bestimmt nun mal die Berufsgruppe. Gibt es die Tätigkeit nicht im BG Katalog, kann ich auch keinen "Prämienvergleich" machen.

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

 

Dann bin ich doch mit der Klärung des eigentlichen Berufes auf dem richtigen Weg... wenn ich die Rivos dann inklusive der berufsklärenden Dokumente stelle, sollte ich doch mehrere Voten (Vota) bekommen, die ich dann miteinander vergleichen kann. Somit wäre dann ein Preisvergleich möglich, nur eben nicht anhand von Listenpreisen, sondern tatsächlich geprüften Kriterien. Sehe ich das richtig?

 

Könntet ihr mir noch ein Feedback zu den Gesundheitspunkten geben, ist meine Vorgehensweise hier richtig.

 

Was denkt ihr über die im ersten Post angesprochene Höhe der BU Rente in Bezug auf die Nachversicherungsgarantie (1750€ bzw. 2000€ da evtl. Nachversicherung nicht möglich)

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

.
 

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dieNeugier
· bearbeitet von dieNeugier

Ah alles klar, du sprichst du von dem Unterschied zwischen Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung. Leuchtet ein! Das kann im Einzelfall natürlich eine deutlich schlechtere Regelung sein. Da ich bei einer 2000€ Absicherung aber davon ausgehe, dass keine Nachversicherung stattfindet, würde es sich in diesem Fall nicht negativ auswirken. Das Beispiel mit der Leistungssteigerung ist in diesem Fall jedoch ein wichtiger Unterschied. Danke für den Hinweis.

 

Zur Höhe der BU Rente: Im Falle der Basler hätte der Unterschied von 1500 zu 2000 lediglich 17€ betragen, was so in Ordnung wäre. Wenn ich aber nun mehrere Rivos mache, kann ich schlecht einschätzen, wie die Antworten ausfallen und auch wie die Unterschiede von 1500 zu 2000 hier ausfallen könnte. Sollte ich hier für jeden Anbieter jeweils eine Rivo zu 1500 und eine zu 2000 BU Rente stellen?

 

Ich werde nun aber abwarten, was sich aus den Risikovoranfragen ergibt und dann die in Frage kommenden Anbieter im Detail prüfen. Für die Risikovoranfragen steht mir ein allgemeines, für alle 19 Anbieter gültiges "Formblatt" zur Verfügung. Seht ihr das negativ, hat jeder Anbieter ein eigenes Formblatt, welches man in jedem Fall vorziehen sollte?

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