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Nachdenklich

Riester und Steuern

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Nachdenklich

Nach einigem Suchen bei Tante Google komme ich doch nochmal auf dieses Forum zurück. Schließlich weiß ich die Kompetenz einiger Fachleute hier zu schätzen.

 

Es geht um Einzelheiten zur nachgelagerten Besteuerung.

 

1.) Während der Einzahlphase werden keine Steuern fällig, die Beitragszahlungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Grundregel ist klar.

Gilt das auch, wenn keine Zulagenberechtigung mehr besteht und dennoch weiter eingezahlt wird?

 

2.) Zahlungen aus der Riester-Rente müssen versteuert werden. Das ist auch klar.

Gilt das auch, wenn auf die Einzahlungen keine Zulagen mehr gezahlt (oder Sonderausgaben gelten gemacht) werden konnten, weil die Zulagenberechtigung entfallen ist?

 

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Tradeoff

Beides Ja.

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Nachdenklich

Danke.

 

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odensee
vor 9 Minuten schrieb Tradeoff:

Beides Ja.

Nachgelagerte Besteuerung auf einen ungeförderten Riestervertrag? Wirklich?

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Tradeoff

Hab nur die Zulagen gelesen. Ist ein ungeförderter Riestervertrag überhaupt möglich? In welcher Konstellation?

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Matthew Pryor

Die Frage war ja lediglich, ob "versteuert" werden muss. Muss. Nur eben anders.

Ansonsten: Förderung durch Sonderausgabenabzug auch bei fehlender Berechtigung...okay...

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domkapitular
vor 22 Minuten schrieb odensee:

Nachgelagerte Besteuerung auf einen ungeförderten Riestervertrag? Wirklich?

BMF Dok 2013/0699161 RZ121 :

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2013-07-24-Steuerliche-Foerderung-private-Altersvorsorge-betriebliche-Altersversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

"§ 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direkt-versicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase besteuert (nachgelagerte Besteuerung; zu Ausnahmen vgl. Rz. 190 ff.), und zwar auch dann, wenn zugunsten des Vertrags ausschließlich Beiträge geleistet wurden, die nicht nach § 10a/Abschnitt XI EStG gefördert worden sind. § 22 Nr. 5 EStG ist gegenüber anderen Vorschriften des EStG und des InvStG eine vorrangige Spezialvorschrift. Dies bedeutet auch, dass die ab dem 1. Januar 2009 geltende Abgeltungsteuer in diesen Fällen keine Anwendung findet."

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Nachdenklich
vor 2 Stunden schrieb Tradeoff:

Ist ein ungeförderter Riestervertrag überhaupt möglich? In welcher Konstellation?

 

Ein Riestervertrag war ursprünglich zulagenberechtigt. Wenn eine berufliche Veränderung dazu führt, daß die Zulagenberechtigung wegfällt, dann kann der Vertrag ja dennoch weiter bespart werden. (Nun mal unabhängig davon, ob dies eine wirklich geschickte Entscheidung ist.)

Und die Frage war einfach, ob die dann nicht mehr durch eine Zulage geförderten Beiträge dennoch zu einem Sonderausgabenabzug führen können. Wenn das so ist, dann ist es völlig klar, daß dann später die vollen Auszahlungen versteuert werden müssen.

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Tradeoff

Gefördert =/= Zulage. Gefördert kann bspw. auch durch den Steuerabzug werden. Tatsächlich wird die Zulage ja auch besteuert - aber die Gesamtaufwendungen als Vorsorgeaufwand sind abzugsfähig. Ob das lohnend ist, ist eine andere Geschichte.

 

Details im Sticky.

 

 

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Borusse
vor 5 Stunden schrieb Tradeoff:

Hab nur die Zulagen gelesen. Ist ein ungeförderter Riestervertrag überhaupt möglich? In welcher Konstellation?

 

 

vor 5 Stunden schrieb odensee:

Nachgelagerte Besteuerung auf einen ungeförderten Riestervertrag? Wirklich?

Hier mal meine traurige Geschichte dazu ^_^

 

Gruß

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