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Nesiha

USA-Aktien: Quellensteuer zurückholen, wenn unter Sparerfreibetrag?

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Nesiha

Hallo zusammen,

 

ich bin Einsteigerin, daher Verzeihung im Voraus für eine vielleicht triviale oder gar dumme Frage.

 

Ich habe mehrere Einzelaktien aus den USA in meinem comdirect Depot. Ich bekomme bei 2 Posten monatliche Dividenden und bei 3 weiteren (davon 2 REITs) quartalsweise. Jetzt habe ich die ersten Dividenden erhalten und die 15 % Quellensteuer wurden abgeführt. Ich weiß, dass eigentlich 30 % fällig wären aber aufgrund eines DBA sind es nur 15 %. Nach meiner oberflächlichen Rercherce kann ich diese 15 % im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Was ist aber, wenn ich in diesem Jahr auf jeden Fall unter 801 Euro bleiben werde? Ich hatte bei der comdirect einen Freistellungsauftrag gestellt. Dh das war eigentlich dumm von mir, denn so kann ich die 15 % nicht zurück holen?

Auf finanztip.de wird empfohlen, man solle für das Depot mit USA Aktien KEINEN Freistellungsauftrag stellen, ansonsten würde die Quellensteuer verpuffen. Wenn man ohnehin Abgeltungssteuer zahlen muss, kann ich das auch nachvollziehen. Aber ich verstehe es irgendwie nicht für den Fall, dass 801 Euro nicht ausgeschöpft wurden.

Kann mir jemand (für Dummies) erklären, was ich nun tun soll? Freistellungsauftrag für die Zukunft löschen und dann nächstes Jahr Anlage KAP einreichen? Auch wenn ich unter dem Sparerfreibetrag bleibe? Was ist mit den bereits in den letzten zwei Monaten abgeführten Steuern, kann ich diese noch irgendwie zurückholen?

Vielen Dank im Voraus.

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eugenkss
· bearbeitet von eugenkss

Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist nur für die deutsche Abgeltungssteuer wirksam. Bei US-Dividenden wird 15% an ausländischen Quellensteuern auf jeden Fall einbehalten. Diese werden auf *tatsächlich zu zahlende* deutsche AbgSt angerechnet. Das heißt, statt 25% AbgSt müsstest du nur noch 25-15=10% AbgSt bezahlen.

 

Wenn du wegen noch nicht ausgeschöpftem FSA keine AbgSt zu zahlen hast, dann läuft die Anrechnung zunächst in Leere und wird in dem Topf "anrechenbare ausländische Quellensteuer" bei deinem Broker aufbewahrt. Für den Fall, dass später im Jahr eine deutsche AbgSt anfällt, auf die angerechnet werden kann.

Sollte bis zum Jahresende immer noch keine deutsche Steuer angefallen sein, auf die die ausländische angerechnet werden könnte, also selbst innerhalb der Jahres-Einkommenssteuererklärung nicht, dann verfällt die Anrechenbarkeit, d.h. der Topf wird fürs neue Jahr wieder auf null gesetzt.

 

Tipps?

Man könnte vermuten, dass man keine anrechenbaren ausländischen QS bekommen sollte, solange man den Sparerfreibetrag im Kalenderjahr noch nicht ausschöpft. Bis dahin würde ich ggf Papiere aus ausländischen Staaten ohne QS nehmen (wie GB) oder Titel, die vorerst noch keine Dividenden ausschütten (u.a. z.B. Amazon oder Berkshire Hathaway).

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reckoner

Hallo,

 

die Tipps von eugenkss waren richtig, mehr fällt mir auch nicht ein.

Wobei Aktien ohne Dividende auch nicht besser wären, denn dann verschenkt man ja einen Teil des Sparer-Pauschbetrages. Ich rate eher dazu, möglichst die vollen 801 Euro auszunutzen (etwa mit relativ hohen Dividenden, möglichst natürlich ohne ausländische Quellensteuer).

 

Mit dem Freistellungsauftrag hat das auch nichts zu tun, selbst wenn keiner gestellt wird zieht die Bank nur 10% Abgeltungsteuer + Soli ein, und auch nur das kann man via Steuererklärung zurückholen.

Was finanztip.de da schreibt ist entweder falsch, oder anders gemeint (nämlich: wenn man insgesamt über 801 Euro liegt und mehrere Depots hat, dann sollte man den Freistellungsauftrag nicht auf das US-Depot legen - am Ende gleicht es sich zwar wieder aus, aber man verzichtet halt etwa ein halbes Jahr auf das Geld).

 

Stefan

 

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Nesiha

Ich danke euch. Werde ich als Lehrgeld verbuchen. 

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mab78

d.h. wenn ich den FSA im Jahr nicht ausschöpfe "verpufft" die nicht verrechnete Quellensteuer?

Oder kann ich mir die nicht verrechnete Quellensteuer mit dem W-8BEN Formular zurückholen, es handelt sich auch bei mir um US-Dividenden.

Laut meiner Abrechnung steht da..."abzügl. Quellensteuer 15% von..."

                                                  "anrechenbare Quellensteuer 15% von..."

Klingt für mich, als könnte ich die restlichen 15% noch geltend machen.

 

Danke im Vorraus

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eugenkss

Ja, sie landen zunächst in deinem Topf für anrechenbare, aber noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer.

Solltest du später im Laufe des Kalenderjahres deinen Freibetrag überschreiten, so wird es zur Anrechnung kommen.

Spätestens in deiner Steuererklärung kannst du die anrechenbare ausländische Quellensteuern anrechnen lassen, wenn du zB bei einer anderen deutschen Bank keinen FSA hattest und daher Steuer abgezogen wurde. Oder wenn du bisher nicht versteuerte Einkünfte aus dem Ausland hattest, die du im Rahmen der Einkommensteuererkläung erklärst und versteuerst.

Ansonsten verfallen die nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern.

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seven7yseven

Hallo erstmal,

 

ich muss das alte Thema noch mal aufgreifen, sorry.

 

Bedeutet das im o. g. Beispiel:

 

Wenn ich einen FSA habe, der nicht ausgeschöpft ist, fallen die 15% QS an, weiter nichts.

Wenn ich einen FSA habe, der ausgeschöpft ist, fallen die 15% QS +10% Abgeltungssteuer komplett an, ich kann mir nichts wieder holen.

Wenn ich keinen FSA habe, fallen die 15% + 10% Abgeltungssteuer komplett an, ich kann mir die 10% aber wieder holen.

 

Ist das grob so richtig? Danke euch!

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Taxadvisor

Ja, aber nur wenn in Fall drei die Kapitalerträge den Pauschbetrag von EUR 801/1.602 insgesamt nicht übersteigen.

 

Gruß

Taxadvisor

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seven7yseven

Also ist die Quellensteuer für die, die mehr als 801/1602€ Kapitalerträge haben, eigtl egal, weil sie sonst eh 25% (+Soli, Kirchensteuer) gezahlt hätten und so zahlen sie halt 15% QS und ca. 10% an den deutschen Fiskus, anstatt 25% an den deutschen. Und wenn der Pauschbetrag noch nicht überschritten ist; hätte man in DE nichts gezahlt und so zahlt man dann 15% Quellensteuer. Somit für Leute unter den Pauschbeträgen 15% steuern statt 0%; für die drüber ist es quasi egal (grob gesagt).

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reckoner

Hallo,

 

ja, alles korrekt.

Auf die Quellensteuer spart man übrigens den Soli, ist aber nur ein kleiner Vorteil.

 

Und das alles gilt natürlich nur bei anrechenbarer Quellensteuer (der Thread handelt zwar von den USA, aber nicht das das jemand vergisst - für Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz und viele mehr ist es weitaus komplizierter).

 

Stefan

 

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seven7yseven

Prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe :-)

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Sasa

Hallo zusammen,

 

könnt ihr bitte bei dem folgenden Fall helfen? Es geht nun um die Schweizer Quellensteuer mit folgender Konstellation:

 

Habe ein Depot in der Schweiz und in Deutschland. In der Schweiz habe ich einen Titel, der dieses Jahr folgendes Ausgeschüttet  bzw. so soviel Steuern entfalleln sind:

 

Bruttobetrag: 4471,85 CHF

Quellensteuer (35%): 1565,15 CHF

 

Ich habe bei dem Deutschen Konto noch einen restlichen Sparerpauschbetrag von 942,54 EUR.

 

Nun: Die 20% der Quellensteuer kann ich mir direkt aus der Schweiz anfordern. Was passiert nun mit den restlichen 15%? Diese müssen doch mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden und ich muss im Gegenzug 10% für den Betrag, der um den restlichen Sparerpauschbetrag reduziert worden ist, an Steuern zahlen oder?

 

Wie wäre hier die genauen Rechnung bzw. Vorgehensweise bei der Steuererklärung?

 

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

 

Sabrina

 

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MeinNameIstHase

Sabrina,

die restlichen 15% behält der Schweizer Staat. Dem ist es egal, ob du einen SPB hast oder nicht. Grundlage ist das Doppelbesteuerungsabkommen. Dafür wird der Betrag in D auf die Steuer angerechnet. Wenn du in D allerdings mangels hinreichendem Einkommen (Kapitaleinkünfte unterhalb des SPB) keine Steuer bezahlst, kann auch nichts angerechnet werden.

Wichtig:
In der Anlage KAP musst du die Brutto 4471,85 CHF (in EUR umgerechnet mit dem Tageskurs vom Datum der Kontogutschrift) als Dividende angeben (Anlage KAP 2019 Zeile 15 bzw. in der Anlage KAP 2020 Zeile 19).
15% davon in die Sonderzeile "anrechenbare noch nicht angerechnete ausl. Steuern". In der Anlage KAP 2019 ist das Zeile 52, in der KAP 2020 Zeile 41.

 

Beispiel:

4000 EUR Dividende brutto, 15% davon = 600 EUR behält CH. 20% = 800 EUR bekommst du von der CH auf Antrag zurück.
Zeile 19 (KAP 2020) = 4000 EUR

Zeile 41 (KAP 2020) = 600 EUR (15% aus 4000)
Kapitaleinkünfte letztlich 4000 - 801 = 3199 (nach Abzug des SPB)

Abgeltungssteuer 25% auf 3199 = 799,75 EUR

Anrechnung der QSt 600 EUR
zu zahlen somit 199,75 EUR

Soli 5,5% auf 799,75 = 43,98 EUR

 

Rechenfehler darfst du behalten ...

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Sasa

Vielen lieben Dank!! Das hat mir sehr geholfen

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Dahlia

Guten Tag, 

bzgl. der QuSt stellt sich mir hierbei die Frage, wie diese bei einer Günstigerprüfung angerechnet wird. 
 

Beispiel:

Mein Großvater ist Renter und zahlt auf seine ausländischen Dividenden folgende Quellensteuern: USA 15%, Finnland 30% und Spanien 19%, ebenso stellt er einen Antrag auf Günstigerprüfung. 
Wie sieht in diesem Fall die Anrechnung der Quellensteuern bei Günstigerprüfung und einem persönlichen Steuersatz von unter 25% (und nicht 25% Abgeltungsteuer) aus? 
 

Grüße, Dahlia 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

auch bei der Günstigerprüfung ändert sich nichts, die Quellensteuern werden auf die Kapitalertragssteuern angerechnet (aber natürlich nur 15% - nur weil du 30% und 19% erwähnt hast).

 

 

Beispiel (Sparerpauschbetrag schon komplett verbraucht, Soli lasse ich weg):

400 Euro Dividenden aus Deutschland (=100 Euro Abgeltungsteuer)

1000 Euro Dividenden aus den USA (=150 Euro Quellensteuer plus 100 Euro Abgeltungsteuer)

[soweit die Bankabrechnungen]

Kommt nun bei der Steuererklärung mit Günstigerprüfung beispielsweise ein persönlicher Steuersatz von 10% heraus, dann würden anteilig auf die Kapitalerträge 140 Euro Steuern festgesetzt (1400 * 10%) und darauf die 150 Euro Quellensteuer wieder angerechnet (das kann imho sogar ins Minus gehen, solange weitere Einkommensteuern vorhanden sind).

 

Oder etwas einfacher: Ausschließlich US-Dividenden und persönlicher Steuersatz von 15% - dann bleibt für den deutschen Fiskus ganz genau nichts übrig.

 

Stefan

 

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