SM77 August 28, 2017 · bearbeitet August 28, 2017 von SM77 Hallo in die Runde, da wir jetzt zwei Kinder haben erhöht, sich der Beihilfeanspruch meiner Frau von 50 auf 70%. Dementsprechend kann die PKV (Universa) ja nun von 50 auf 30% reduziert werden. Irgendwann (also wenn Kind 1 älter als 18/25 ist) wird sich der Beihilfeanspruch ja wieder auf 50% reduzieren. Die Versicherung sagte uns, dass eine Anwartschaft auf die 20% nicht notwendig sei, da man innerhalb von 6 Monaten nach Veränderung des Anspruchs ohne Gesundheitsprüfung wieder "upgraden" kann. Ist das so korrekt? Im Internet konnte ich nur etwas zum Kontrahierungszwang bei Verbeamtung finden, aber das ist ja etwas ganz anderes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 28, 2017 Hey, passt schon so. Rechtsquelle: Versicherungsvertragsgesetz, Paragraph 199. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag