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SM77

Anwartschaft bei Erhöhung des Beihilfesanspruchs?

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SM77
· bearbeitet von SM77

Hallo in die Runde,

 

da wir jetzt zwei Kinder haben erhöht, sich der Beihilfeanspruch meiner Frau von 50 auf 70%. Dementsprechend kann die PKV (Universa) ja nun von 50 auf 30% reduziert werden. Irgendwann (also wenn Kind 1 älter als 18/25 ist) wird sich der Beihilfeanspruch ja wieder auf 50% reduzieren. Die Versicherung sagte uns, dass eine Anwartschaft auf die 20% nicht notwendig sei, da man innerhalb von 6 Monaten nach Veränderung des Anspruchs ohne Gesundheitsprüfung wieder "upgraden" kann. Ist das so korrekt? Im Internet konnte ich nur etwas zum Kontrahierungszwang bei Verbeamtung finden, aber das ist ja etwas ganz anderes.

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Matthew Pryor

Hey,

passt schon so. Rechtsquelle: Versicherungsvertragsgesetz, Paragraph 199.

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SM77

Perfekt. Danke!

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