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etto

ETF Konto in DE aus Italien Eröffnen +Steuerabgaben

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etto

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bezüg meiner Fragen.

 

Erstmal meine Fakten als Übersicht der Lage und Stand der Dinge:

 

-besitze die deutsch und italienisch Staatsbürgerschafft 

 

-bin vor 2 Jahren nach Italien gezogen lebe und arbeite dort für ein deutsches Unternehmen das dort ansässig ist

 

-somit habe ich in Deutschland keine Einkünfte und zahle Logischerweise keine Steuern mehr dort

 

-beziehe meine  Einkünfte in Italien, somit zahle ich Steuern auch nachdem Italienischen Recht.

 

Jetzt komme ich zu meiner Frage :Ich würde gerne bei einem deutschen online Anbieter (zb OnVista) ein Depot Eröffnen zum Handel /Sparplan von EFT 's. Ist das überhaupt möglich oder muss ich das bei einem Italienischen Sitzenden Broker machen . Vielleicht wegen der Steuerabgaben etc von denen ich Null Ahnung habe ....

 

Frage zwei ist bezieht sich auf die  Jahressteuer bzw Steuerausgleich den ich in Italien zb noch Nie gemacht habe da meines wissens das nicht zwingend nötig ist und da meine Ausgaben zu gering sind um da etwas auszuschlagen.

 

Frage drei wäre falls das möglich ist wie bei Frage eins schon Formuliert mit dem online Depot in DE wie schaut das dann aus mit der Versteuerung im Allgemeinen und bei zb. Verlauf des ETF nach zb. 10 Jahren 

 

Ich hoffe ihr konntet meine Fragen verstehen und mir Vielleicht dort weiterhelfen 

 

Danke im voraus schon mal 

 

 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar

Wenn Du noch einen Wohnsitz in DE hast sollte die Eröffnung eines Depots kein Problem sein. 

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etto

Hallo foolbar 

 

aber wo Zahl ich dann Steuern?

da ich in Italien wohne und arbeite und dort auch italienische Steuern zahle muss ich es denke ich mal in Italien versteuern.....in Deutschland Zahl ich keine Steuern bin dort nur noch angemeldet.

 

zb. ich eröffne online ein Konto über die de Giro (die bieten ein Konto über eine .it adresse an) und ich handle dort mit Wertpapieren bekommt man dort einmal im Jahr eine Auflistung der dividen bzw Erträge...die ich vermute ich mal dann in italien versteuern muss richtig? das ist dass was ich wissen will ....

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 28 Minuten schrieb etto:

in Deutschland Zahl ich keine Steuern bin dort nur noch angemeldet.

 

Du unterhältst einen Wohnsitz in D, du bist steuerpflichtig in D.

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Manticore
vor 18 Minuten schrieb Ramstein:

 

Du unterhältst einen Wohnsitz in D, du bist steuerpflichtig in D.

 

Oh Vorsicht! Das Besteuerungsrecht richtet sich in den Doppelbesteuerungsabkommen nach der Ansässigkeit und die liegt wohl nach dem düftigen Sachverhalt in Italien. Ich würde das wie folgt lösen (ohne Gewähr!)

Kapitalerträge in Deutschland, du bist dort noch angemeldet, hast also einen festen Wohnsitz? Dann bist du unbeschränkt Steuerpflichtig in DE.

 

Hast du keinen Wohnsitz müssen wir schauen ob du nach § 1Abs. 4 EStG beschränkt Steuerpflichtig in DE bist. Dies liegt nach § 49 EStG vor, wenn du inländische Einkünfte erzielst. Kapitalvermögen zählt dabei nur, wenn es durch inländischen Grundbesitz gesichert ist (du wirst wohl kaum eine inlädnische Grundschuld dafür bestellen, also ist das raus). In dem Fall wäre es in Deutschland nicht steuerbar und ziemlich sicher in Italien Steuerpflichtig. Aus dem Grund nimmt dich wohl auch keine deutsche Bank, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast...Das für dich zu dokumentieren ist einfach zu aufwendig.

 

Hast du einen Wohnsitz in Deutschland und bist du unbeschränkt Steuerpflichtig, so müssen wir prüfen ob auch Italien deine Einkünfte besteuern will. Italien hat auch das Welteinkommensprinzip. Will also auch alle Einkünfte egal wo auf der Welt besteuern (Quelle https://www.bvmw.de/auslandsvertretungen/auslandsbueros/italien/steuerrecht.html)

Damit gibt es 2 Länder, die beide besteuern wollen, also ein Doppelbesteuerungsproblem. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen würde ich das wie folgt lösen: (Quelle DBA Italien
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Italien/1990-08-18-Italien-Abkommen-DBA.html;jsessionid=685C0BF37F73462ACF9174D02DEF63B0)

 

Wir prüfen erstmal wo du ansässig bist:

 

 

Art 4 Abs. 2:

 

a) Du bist dort ansässig wo du deinen WOhsnitz hast, hast du 2 Wohnsitze bist du dort ansässig, wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist. Sprich da wo du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast. Daran entscheidet es sich jetzt? Frau und Kinder auch in Italien oder noch in DE? Wenn du auch Italiener bist, wohnt wohl auch ein großer Teil deiner Familie in Italien? Da du sonst keine Einkünfte in DE hast bzw. deine Einkünfte in Italien beziehst (wirtschaftliche Beziehungen), spricht wohl viel dafür, da du in Italien ansässig bist.

 

Bist du in Italien ansässig:

 

gilt für Dividenden Art 10 Abs. 1 Italien hat das Besteuerungsrecht (DE darf 15% Quellensteuereinbehalten, behält aber im Rahmen eines treaty overrides (§ 50d EStG) 25% ein...den 10 % DIfferenz darfst du dann dem deutschen Fianzamt hinterher rennen!

Italien rechnet die 15% dt. Quellensteuer an.

 

Mein Rat, lass das...so lange du in Italien bist ist das doch den Aufwand nicht Wert.

 

Alles unter der Prämisse, dass meine Lösung richtig ist. Evtl. schaut ja unser TaxAdvisor nochmal drüber:)

 

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etto

@Ramstein

ich bin halt in Deutschland bei meiner Mutter gemeldet ...bevor ich nach IT gegenagen bin habe ich mich umgemeldet...

 

@Manticore

bin in Deutschland nicht als Arbeitslos oder so gemeldet , dennoch Arbeite ich in Italien( für ein deutches Unternehmen mit einer Niederlassung in Italien)  und zahle dort auch die Italienischen Steuern .....nachdem ich beide Staatsbürgerschafften habe bzw immer schon hatte habe ich mich auch nicht in irgendeiner Art abgemeldet .(da ich nicht weiß wie lange ich hier in Italien bleiben möchte )

 

Frau und Kind habe ich noch nicht . der größte Teil meiner Familie lebt auch in Deutschland .....

 

Ein Bankkonto besitze ich auch noch in Deutschland .Dazu habe ich mal  bei der Onvista Bank gefragt ob das möglich sei und die meinten ja ...ich müsse das nur mit den Steuern klären aber das will ich ja genau wissen damit ich keinen ärger wegen Steuerhinterziehung oder sonst was bekomme.

 

 

Nur mal für mich zum Verständniss da ich in diesem bereich NEU bin ......ein Bespiel : Ich  Eröffne ein Aktien Depot bei zb der De Giro (die gibt es ja auch in Italien,haben aber Ihren Sitz in Holland )

Sprich ich kaufe dort verschiedene ETF die dort angeboten werden .....nach 1-2 Jahren sind gewinne/dividenen/verluste was auch immer zu versteuern.......... auf diese ETF .......muss ich dann die ETF(z.b. 1x ETF aus Deutschland , 1x ETF aus den USA usw )  je nach Land versteuern ? oder wie funktioniert das ? zahle ich einfach nur einmal Steuer in dem Land wo ich eben Steuer zahle ??.....ich blick das leider nicht ganz 

 

Danke im voraus

 

Grüße

 

 

 

 

 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
Am 3.9.2017 um 11:51 schrieb Manticore:

 

Oh Vorsicht! Das Besteuerungsrecht richtet sich in den Doppelbesteuerungsabkommen nach der Ansässigkeit und die liegt wohl nach dem düftigen Sachverhalt in Italien. Ich würde das wie folgt lösen (ohne Gewähr!)

Kapitalerträge in Deutschland, du bist dort noch angemeldet, hast also einen festen Wohnsitz? Dann bist du unbeschränkt Steuerpflichtig in DE.

 

Hast du keinen Wohnsitz müssen wir schauen ob du nach § 1Abs. 4 EStG beschränkt Steuerpflichtig in DE bist. Dies liegt nach § 49 EStG vor, wenn du inländische Einkünfte erzielst. Kapitalvermögen zählt dabei nur, wenn es durch inländischen Grundbesitz gesichert ist (du wirst wohl kaum eine inlädnische Grundschuld dafür bestellen, also ist das raus). In dem Fall wäre es in Deutschland nicht steuerbar und ziemlich sicher in Italien Steuerpflichtig. Aus dem Grund nimmt dich wohl auch keine deutsche Bank, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast...Das für dich zu dokumentieren ist einfach zu aufwendig.

 

Hast du einen Wohnsitz in Deutschland und bist du unbeschränkt Steuerpflichtig, so müssen wir prüfen ob auch Italien deine Einkünfte besteuern will. Italien hat auch das Welteinkommensprinzip. Will also auch alle Einkünfte egal wo auf der Welt besteuern (Quelle https://www.bvmw.de/auslandsvertretungen/auslandsbueros/italien/steuerrecht.html)

Damit gibt es 2 Länder, die beide besteuern wollen, also ein Doppelbesteuerungsproblem. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen würde ich das wie folgt lösen: (Quelle DBA Italien
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Italien/1990-08-18-Italien-Abkommen-DBA.html;jsessionid=685C0BF37F73462ACF9174D02DEF63B0)

 

Wir prüfen erstmal wo du ansässig bist:

 

 

Art 4 Abs. 2:

 

a) Du bist dort ansässig wo du deinen WOhsnitz hast, hast du 2 Wohnsitze bist du dort ansässig, wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist. Sprich da wo du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast. Daran entscheidet es sich jetzt? Frau und Kinder auch in Italien oder noch in DE? Wenn du auch Italiener bist, wohnt wohl auch ein großer Teil deiner Familie in Italien? Da du sonst keine Einkünfte in DE hast bzw. deine Einkünfte in Italien beziehst (wirtschaftliche Beziehungen), spricht wohl viel dafür, da du in Italien ansässig bist.

 

Bist du in Italien ansässig:

 

gilt für Dividenden Art 10 Abs. 1 Italien hat das Besteuerungsrecht (DE darf 15% Quellensteuereinbehalten, behält aber im Rahmen eines treaty overrides (§ 50d EStG) 25% ein...den 10 % DIfferenz darfst du dann dem deutschen Fianzamt hinterher rennen!

Italien rechnet die 15% dt. Quellensteuer an.

 

Mein Rat, lass das...so lange du in Italien bist ist das doch den Aufwand nicht Wert.

 

Alles unter der Prämisse, dass meine Lösung richtig ist. Evtl. schaut ja unser TaxAdvisor nochmal drüber:)

 

Wenn er sich mehr als 183 Tage in IT aufhält ist er eingeschränkt steuerpflichtig in DE. Seine Steuern zahlt er in IT weil er sich dort überwiegend aufhält. Wenn er noch eine deutsche Meldeadresse hat kann er in DE ein Depot eröffnen, müsste aber die Kapitalerträge der böersennotierten deutschen AGs in DE beim zuständigen FA versteuern (falls Mieterträge in DE vorliegen ebenfalls in DE zu versteuern). Bei seiner deutschen Depotbank gibt er nach Einrichtung des Depots seine IT Adresse an an die er "verzogen" ist. Die deutsche Depotbank zieht dann keinen Soli und Steuern mehr ein. Die deutsche Meldeadresse hat aber auch Nachteile, er muss weiter für den Beitragsservice zahlen (anderes Thema) und ggf. noch Kosten für die Adresse/Wohnung usw.

Der Aufwand ist gering, denn er muss nach der Einrichtung des Depots der Bank in DE nur seine neue Auslandsadresse mitteilen. Das war bei mir genauso als ich für 12 Monate nach AT gegangen bin. Meine Kapitalerträge musste ich in AT versteuern. 

 

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etto

@foolbar

genau also ich befinde mich mehr als 183 Tage in Italien und wie gesagt zahle nur hier Stuern usw. In Deutschland habe ich keine Zahlungen oder sonstigen bin nur noch dort angemeldet das wars

Hab ich das richitg verstanden also kann ich auch einen deutschen Broker nehmen als Ausgangspunkt zum handel ?

Wie ist das dann mit den Steuern was habe ich zu machen ? Den normal wenn ich in Deutschland leben sollte werden die Steuern  ja automatisch verrechnet mit der Bank richtig?

Als beispiel : Habe ja schon mit den DeGiro gesprochen und die haben ja auch ein Onlineangebot in Italien .....Sie meinten das ich Ende des Jahres immer eine Abschlußauflistung mit den erträgen erhalte ...nur weiß ich net wo ich damit in Italien hin muss ...

 

...... wie hast du die Kapitalerträge versteuert in AT versteuert über einen Steuerberater? (sorry kenn mich nur null damit aus )

 

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Ramstein

Ich empfehle den Steueroasen-Faden im BondBoard.

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
vor 17 Minuten schrieb etto:

@foolbar

genau also ich befinde mich mehr als 183 Tage in Italien und wie gesagt zahle nur hier Stuern usw. In Deutschland habe ich keine Zahlungen oder sonstigen bin nur noch dort angemeldet das wars

Hab ich das richitg verstanden also kann ich auch einen deutschen Broker nehmen als Ausgangspunkt zum handel ?

Wie ist das dann mit den Steuern was habe ich zu machen ? Den normal wenn ich in Deutschland leben sollte werden die Steuern  ja automatisch verrechnet mit der Bank richtig?

Als beispiel : Habe ja schon mit den DeGiro gesprochen und die haben ja auch ein Onlineangebot in Italien .....Sie meinten das ich Ende des Jahres immer eine Abschlußauflistung mit den erträgen erhalte ...nur weiß ich net wo ich damit in Italien hin muss ...

 

...... wie hast du die Kapitalerträge versteuert in AT versteuert über einen Steuerberater? (sorry kenn mich nur null damit aus )

 

Bist Du bei einer Firma mit Sitz in DE angestellt und bekommst Dein Gehalt auf ein Konto in DE - arbeitest Du aber für eine Zweigstelle bzw. Tochter dieser Firma in IT, oder

entsandt nach IT und das Gehalt kommt auf ein Konto in IT?

oder bei einer IT Firma beschäftigt mit Gehalt auf IT Konto?

 

 

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etto

@foolbar ja arbeite für ein deutsches Unternehmen die eine Niederlassung/zweitstelle in Italien haben . Gehälter werden aus Deutschland überwiesen......auf das italienische Konto und die Abzüge/Steuern gelten aus Italien .

Wie gesagt in deutschland bin ich nur noch gemeldet (Postanschrift bei meiner Mutter ) und habe dort auch keine Kosten oder sonstige Einkünfte  

 

 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
vor 10 Minuten schrieb etto:

@foolbar ja arbeite für ein deutsches Unternehmen die eine Niederlassung/zweitstelle in Italien haben . Gehälter werden aus Deutschland überwiesen......auf das italienische Konto und die Abzüge/Steuern gelten aus Italien .

Wie gesagt in deutschland bin ich nur noch gemeldet (Postanschrift bei meiner Mutter ) und habe dort auch keine Kosten oder sonstige Einkünfte  

 

 

Dann am besten einen italienischen Steuerberater einschalten bzgl. der Versteuerung von Kapitalerträgen die auf einem deutschen Depot anfallen. Ich musste 2 Steuererklärungen abgeben, eine in AT und eine in DE. Die Kapitalerträge meines Deutschen Depots musst ich wegen der 183 Tage Regel in AT versteuern da ich dort ab dem 183. Tag mit ALLEN meinen Einkünften steuerpflichtig wurde. Aktien aus DE hatte ich nicht mehr (deren Dividenden hätte ich dann beim Finanzamt in DE melden müssen), nur Aktien aus Währungsräumen <> EURO. Meine Deutsche Depotbank hat durch die Änderung meiner Adresse auf AT keine Steuern mehr einbehalten.

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etto

das heisst wenn ich ein deutschen anbieter habe mit sitz in deutschland MUSS ich es versteuern richtig?

Hm nun die frage wie das ist wenn der Broker in Holland zb Sitz aber dort werde ich einen Steuerberaten fragen ......denke ist am sinnvollsten

Vielen Dank trotzdem für die Infos

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