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Der Heini

Steuergesetz ab 2018 - Altbestände

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Der Heini

Hallo, mir ist das neue Steuergesetz zu den ETFs noch nicht ganz klar im Bezug zu vor 2009 gekauften (abgeltungssteuerfreien) ETfs.

Zitat

Bei börse-online steht:

Mit dem geplanten Start des neuen Steuerregimes - geplant ist Anfang 2018 - sollen alle Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum per 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und dann ab 1. Januar 2018 fiktiv als wieder angeschafft gelten, die Daten dafür werden bei den depotführenden Stellen gespeichert. Gewinne aus Altanteilen, die bis dahin tatsächlich realisiert werden oder als Buchgewinne aufgelaufen sind, bleiben komplett steuerfrei. Verkaufsgewinne aus Anteilen, die vor 2009 angeschafft wurden und dann ab 2018 entstehen, sollen dagegen künftig nur bis zu einem Wert von insgesamt 100 000 Euro pro Anleger steuerfrei bleiben. Darüber hinaus unterliegen auch sie dann der Abgeltungsteuer.

D.h. alle  Kurswerte, die bis jetzt abgeltungssteuerfrei sind, bleiben steuerfrei. Das Depot vor 2009 wird (quasi komplett verkauft und neu gekauft bzw.) neu angelegt und unterliegt ab jetzt komplett der Abgeltungssteuer.

Somit wären alle ETFs gleich gestellt, ob vor oder nach 2009 angeschafft.  Alle Gewinne ab 100.000 € werden dann besteuert.

Somit wäre es ja sinnvoll alle Altbestände, die einem nicht mehr gefallen (nur wegen Steuerfreiheit noch im Depot) zu verkaufen und in neue EFTs, die jetzt sinnvoller sind (Steuerthread-Holzheimer) umzuschichten.

 

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist: Wenn ich im Altbestand (vor 2009) jetzt über 100.000 € Gewinne schon drin hab werden die auf Null gesetzt und nur die Gewinne, die ab 2018 entstehen ab 100.000€ versteuert?

Ist dann nicht eigentlich egal wann ich die Altbestände (teilweise) verkaufe, 2017 oder 2018?

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otto03
vor 15 Minuten schrieb Der Heini:

Hallo, mir ist das neue Steuergesetz zu den ETFs noch nicht ganz klar im Bezug zu vor 2009 gekauften (abgeltungssteuerfreien) ETfs.

D.h. alle  Kurswerte, die bis jetzt abgeltungssteuerfrei sind, bleiben steuerfrei. Das Depot vor 2009 wird (quasi komplett verkauft und neu gekauft bzw.) neu angelegt und unterliegt ab jetzt komplett der Abgeltungssteuer.

Somit wären alle ETFs gleich gestellt, ob vor oder nach 2009 angeschafft.  Alle Gewinne ab 100.000 € werden dann besteuert.

Somit wäre es ja sinnvoll alle Altbestände, die einem nicht mehr gefallen (nur wegen Steuerfreiheit noch im Depot) zu verkaufen und in neue EFTs, die jetzt sinnvoller sind (Steuerthread-Holzheimer) umzuschichten.

 

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist: Wenn ich im Altbestand (vor 2009) jetzt über 100.000 € Gewinne schon drin hab werden die auf Null gesetzt und nur die Gewinne, die ab 2018 entstehen ab 100.000€ versteuert?

Ist dann nicht eigentlich egal wann ich die Altbestände (teilweise) verkaufe, 2017 oder 2018?

 

Verkaufen ist keine gute Idee, 100.000,00 gelten zusätzlich ab 31.12.2017

 

Gewinne bis 31.12.2017 bleiben steuerfrei völlig unabhängig von den zusätzlichen 100.000,00

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Der Heini
vor 10 Minuten schrieb otto03:

 

Verkaufen ist keine gute Idee, 100.000,00 gelten zusätzlich ab 31.12.2017

 

Gewinne bis 31.12.2017 bleiben steuerfrei völlig unabhängig von den zusätzlichen 100.000,00

Und wenn ich jetzt schon absehen kann, daß die Altbestände, die ich behalte in den nächsten 10 Jahren wahrscheinlich die 100000 € an Gewinnen überschreiten werden, dann sollte ich die ungünstigen Altbestände doch verkaufen oder?

Etwas kompliziert ausgedrückt daher meine Gedanken einfach:

Altbestände , die ich behalte werden in den kommenden 10 Jahren 100000€ Gewinne machen -> Freibetrag ausgereizt. [in 10 Jahren will ich wegen Rente das Depot auflösen bzw. umschichten]

Altbestände, die schlecht laufen raus, da eh dann besteuert werden (da Freibetrag schon ausgenutzt).

 

Ist das so richtig?

 

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odensee
vor 2 Minuten schrieb Der Heini:

Und wenn ich jetzt schon absehen kann, daß die Altbestände, die ich behalte in den nächsten 10 Jahren wahrscheinlich die 100000 € an Gewinnen überschreiten werden, dann sollte ich die ungünstigen Altbestände doch verkaufen oder?

Was sind denn "ungünstige Altbestände"? Die Steuerfreiheit hast du ja immer noch, zumindest bis 100.000 Euro. Und der Vorteil könnte noch größer werden, falls die nächste Regierung an der Abgeltungssteuer was ändert.

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Der Heini
· bearbeitet von Der Heini

Mit "ungünstige ALtbestände" meine ich ETFs, die seit 2008 schlecht gelaufen sind im Gegensatz zu den anderen ETFs und nicht so ganz in meine Portfolio-Struktur passen. Damals gab es ja nicht soviele ETFs  (Small Cap und Value).

 

Hab mal nachgesehen: In den 9 Jahren seit Kauf hab ich über 100000 € Gewinn in den "günstigen Altbeständen".

D.h. wenn ich jetzt davon ausgehe, daß ich das in den kommenden 10 Jahren wieder erreiche, dann ist der Freibetrag doch weg.

Also die ungünstigen Altbestände verkaufen ohne steuerliche Nachteile, oder mach ich wieder einen Denkfehler?

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otto03
vor 16 Minuten schrieb Der Heini:

Mit "ungünstige ALtbestände" meine ich ETFs, die seit 2008 schlecht gelaufen sind im Gegensatz zu den anderen ETFs und nicht so ganz in meine Portfolio-Struktur passen. Damals gab es ja nicht soviele ETFs  (Small Cap und Value).

 

Hab mal nachgesehen: In den 9 Jahren seit Kauf hab ich über 100000 € Gewinn in den "günstigen Altbeständen".

D.h. wenn ich jetzt davon ausgehe, daß ich das in den kommenden 10 Jahren wieder erreiche, dann ist der Freibetrag doch weg.

Also die ungünstigen Altbestände verkaufen ohne steuerliche Nachteile, oder mach ich wieder einen Denkfehler?

 

JA

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odensee
vor 16 Minuten schrieb Der Heini:

Mit "ungünstige ALtbestände" meine ich ETFs, die seit 2008 schlecht gelaufen sind im Gegensatz zu den anderen ETFs und nicht so ganz in meine Portfolio-Struktur passen. Damals gab es ja nicht soviele ETFs  (Small Cap und Value).

Wenn du sie bis jetzt behalten hast, weil der Steuervorteil den Nachteil der schlechteren Performance überwiegt, kannst du das doch auch weiter hin.

 

vor 16 Minuten schrieb Der Heini:

D.h. wenn ich jetzt davon ausgehe, daß ich das in den kommenden 10 Jahren wieder erreiche, dann ist der Freibetrag doch weg.

Ja. Und dann verkaufst du eben, wenn die 100.000 Euro erreicht sind. Natürlich nur, wenn... siehe oben...

 

 

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west263
vor einer Stunde schrieb otto03:

 

Verkaufen ist keine gute Idee, 100.000,00 gelten zusätzlich ab 31.12.2017

 

Gewinne bis 31.12.2017 bleiben steuerfrei völlig unabhängig von den zusätzlichen 100.000,00

gut , das Du das so direkt erwähnst.

Das hatte ich so nicht auf dem Schirm. Ich dachte, die 100.000€ betreffen den ganzen Gewinn, vor und nach 2009 zusammen.

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Der Heini
vor 22 Minuten schrieb odensee:

Wenn du sie bis jetzt behalten hast, weil der Steuervorteil den Nachteil der schlechteren Performance überwiegt, kannst du das doch auch weiter hin.

 

Ja. Und dann verkaufst du eben, wenn die 100.000 Euro erreicht sind. Natürlich nur, wenn... siehe oben...

 

 

Danke das ist doch mal eine hilfreiche Aussage.

 

Nochmal damit ich das nicht verwechsel: Die 100000€ Freibetrag gelten nur für Fonds vor 2009. Die danach gekauften werden ohne Freibetrag weiterhin ab dem ersten Gewinn-€ besteuert.

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vanity

Der 100k-Freibetrag gilt für vor 2009 erworbene Fonds (und andere Anlagen) für die ab 2018 erwirtschafteten Erträge, die nicht ausgeschüttet werden oder ausschüttungsgleich sind (das sind dann die Kurserträge, die ab 2018 anfallen).

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edwin

Wenn Schäuble diese neuen Investment-Steuerregeln verständlich und ohne stottern erklären kann, dann ziehe ich meinen Hut.

 

Ich erwarte aber eher, dass dies zu mehr Intransparenz führt und Anleger mehr Steuern zahlen, weil bei der ganzen Komplexität Anrechnungen übersehen werden, oder zuviel gezahlte Steuern nicht zurückgefordert werden.
Die Selfstorage-Anbieter sollen sich schon die Hände reiben, wenn Anleger jetzt noch mehr Papier sammeln müssen.

 

Wenn jetzt Altfälle auch Steuerpflichtig werden, wie verhält es sich dann bei Verlusten?
Das 200000,-Euro-Fondsvermögen gekauft 2008 schmilzt z.B. bis Ende 2017 auf 1,-Euro ab, zum 1.1.2018 wird dieser 1,-Euro eingeloggt, jetzt steigen die Kurse wieder auf 200000,-Euro.
Nach altem Recht wäre dies Steuerfrei da ja kein Kursgewinn, nach neuem Recht wäre der fiktive Kursgewinn 199000,-Euro abzgl. "Freibetrag" wären dann 99000Euro zu versteuern ???  

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Sascha.
vor 12 Minuten schrieb edwin:

nach neuem Recht wäre der fiktive Kursgewinn 199000,-Euro abzgl. "Freibetrag" wären dann 99000Euro zu versteuern ??? 

Ich glaube das ist Richtig.

 

Dann hoffen wir mal, das es zum Jahresende keinen Crash gibt :lol:

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beamter97
vor 10 Stunden schrieb vanity:

Der 100k-Freibetrag gilt für vor 2009 erworbene Fonds (und andere Anlagen) für die ab 2018 erwirtschafteten Erträge, die nicht ausgeschüttet werden oder ausschüttungsgleich sind (das sind dann die Kurserträge, die ab 2018 anfallen).

welche "anderen Anlagen" meinst Du?

 

meines Wissens gilt der Freibetrag nur für den Verkauf von "bestandsgeschützten Altanteilen" an Investmentfonds.

Bei Verkauf von direkt gehaltenen Aktien (Kauf vor 2009) gilt die Steuerfreiheit der Kursgewinne weiterhin.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 11 Stunden schrieb odensee:

Ja. Und dann verkaufst du eben, wenn die 100.000 Euro erreicht sind. Natürlich nur, wenn... siehe oben...

 

und an die Vorabpauschalen denken!

zum Zeitpunkt des Verkaufs werden schon einige Vorabpauschalen versteuert sein. Für die Steuerberechnung wird dein Gewinn um die Summe dieser Pauschalen vermindert, der verbleibende Rest wird bei der Bank versteuert. Der Freibetrag wird erst vom Finanzamt im ESt-Bescheid berücksichtigt und führt zur Rückzahlung der Steuern.

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Der Heini

Nächste Frage:

Ich hab noch den Lyxor MSCI EMU (FR0010168781) im Depot. Jetzt ist der mit einem anderen Fond zusammengelegt worden und dafür von der Diba verkauft und der neue Fond neu gekauft worden. Ist jetzt die "Abgeltungssteuerfreiheit" weggefallen oder bleibt die, da nur die Fondgesellschaft von sich aus Fonds zusammengelgt hat?

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Bärenbulle

Abgeltungssteuerfreiheit bleibt soviel ich weiß. Habe andere Comstage->Lyxors bei denen es so ist.

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