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fels

Berufsunfähigkeitsversicherung: Behandlung im Ausland

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fels

Hallo zusammen,

 

zurzeit beschäftige ich mich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. 

 

Hier ist es ja notwendig, stationäre und ambulante Behandlungen der letzten Jahre im Vorfeld anzugeben. 

Meine Frage ist, wie es sich mit Behandlungen im Ausland verhält. Wenn z.B. jemand im Ausland im relevanten Zeitraum behandelt wurde, in dieser Zeit aber nicht in Deutschland krankenversichert war, sondern eine ausländische Krankenversicherung hatte. Ist es dann der Versicherungsgesellschaft möglich, diese Behandlungen im Ausland nachzuprüfen bzw. diese Behandlungsdaten anzufordern?

 

Vielen Dank

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Ramstein

Fragst du, ob du in betrügerischer Absicht Behandlungen im Ausland verschweigen kannst? 

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fels

Verschweigen kann man alles, das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob Behandlungen im Ausland für die Versicherungsgesellschaft nachprüfbar sind oder nicht.

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Matthew Pryor

Die Antwort lautet: Ja, wenn auch nicht grundsätzlich. Und natürlich stellt sich die Frage, warum diese Frage gestellt wird.

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tyr

Wo ist der Sinn, eine BU-Versicherung abschließen zu wollen und schon bei der Antragstellung etwas verschweigen zu wollen? Gewinnst du damit Sicherheit oder willst du gegen Zahlung vierstelliger Beiträge pro Jahr eine Wette eingehen? Wenn dir im Leistungsfall auf anderem Wege nachgewiesen werden kann, dass der BU-Schutz wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nicht gewährt werden kann hast du nichts gewonnen.

 

Da du nicht schreibst, worum es genau geht kann hier zudem nur geschwurbelt werden. Wenn du allerdings im Urlaub ohne Auslandsreisekrankenversicherung im nicht-EU Ausland nur eine Erkältung auf eigene Rechnung hast behandeln lassen wirst du kaum hier fragen. Also nur zu, viel Freude beim Roulette-Spielen...

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Matthew Pryor

Natürlich verschweigt man bei der Antragstellung gerne etwas. Nämlich das, was man nicht zu beantworten hat.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Dem stimme ich zu.

 

Daher: Gesundheitsfrage im Antrag: Ereignis im Ausland angabeflichtig? Dann wahrheitsgemäß beantworten. Wenn nicht: gut.

 

Eigentlich nicht so schwer. Besser noch: man knobelt solche Fragestellungen nicht selber oder mit Unbekannten im Internet aus, sondern mit einem nachweislich in BU-Versicherungen kompetenten und erfahrenen Versicherugsmakler an der Seite.

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Matthew Pryor

Wer einen Antrag findet, der ausschließlich auf das Inland abzielt, darf ihn behalten.

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