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Abfindung Kleinst-BAV sinnvoll?

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Hallo,

 

ich habe in meinem ersten Job eine BAV (Sparkassen-Pensionskasse) über Entgeldumwandlung abgeschlossen, aber lediglich die VWL (40 € p.M.) einbezahlt. Als ich nach drei Jahren den AG wechselte, wurde die BAV beitragsfrei gestellt. Kapital derzeit ca. 1500 Euro. Garantiezins 2,25%.

 

Nun schreibt mich die BAV an, ob ich nicht eine Abfindungszahlung dieser Kleinstanwartschaft erhalten möchte. Und nun brauche ich Rat :-)

 

1. Frage: BAV behalten, um sie ggf. später wieder zu aktivieren?

Hintergrund der Überlegung ist der recht hohe Garantiezins und das Betriebsrentenstärkungsgesetz, nachdem m.W.n. auch bei Altverträgen ab 2022 der AG Zuschüsse leisten muss. Dadurch könnte sich die Entgeldumwandlung wieder rechnen... ABER: Ich arbeite ab nächsten Jahr im öD (BUND). Habe ich einen Anspruch darauf, dass mein bestehender Vertrag für die BAV genutzt wird? Falls nein, werden beim Übertrag des Guthabens Gebühren fällig (erneute Abschlussprovision?)? Zusammengefasst: Kann es bei dieser Konstellation sinnvoll sein, den bestehenden Vertrag zu behalten, für den Fall, dass ich mich später dafür entscheiden sollte, wieder in eine BAV einzuzahlen?

 

Falls nein:

 

2. Frage: Beitragsfrei weiterlaufen lassen oder Auszahlung in Anspruch nehmen?

Da meine Gehalt über der BBG KV liegt werden keinerlei Sozialversicherungsbeiträge bei einer Auszahlung fällig, korrekt? Die Auszahlung jetzt dürfte dann vorteilhafter sein als bei Renteneintritt?!

 

Habe ich etwas übersehen? Danke für jeden Rat.

 

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