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Micha_R

Asset Allokation - Vorschläge für RK1 & RK2

Empfohlene Beiträge

Juninho
· bearbeitet von Juninho
vor 10 Minuten schrieb tyr:

 

Schön. Man ist also nicht reich, sondern bettelarm, wenn man 300k EUR an Vermögen besitzt? Gilt das auch im Vergleich zu Afrikanern, Südamerikanern oder Süd- und Südostasiaten?

 

Immer die selben Ausweichargumente. Besser hättest du meine These von "reich sind immer nur andere, nie man selbst" nicht bekräftigen können.

 

Es ging darum, in welches Dezil man damit gehört. Zudem eben auch die Frage ist wie sich diese 300k zusammensetzen. Wenn die Grundlage ein selbstgenutztes Reihenhaus in irgendeiner Vorort-Idylle ist, sehe ich das nicht als reich an. Auch bei jeder anderen AA würde ich es nicht als reich ansehen. Eher als wohlhabend.

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xfklu
vor 2 Stunden schrieb tyr:

Gilt das auch im Vergleich zu Afrikanern, Südamerikanern oder Süd- und Südostasiaten?

 

Immer die selben Ausweichargumente.

 

Apropos Ausweichargumente: Ging es nicht um das Vermögensdezil der deutschen Bevölkerung?

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 16 Minuten schrieb xfklu:

 

Apropos Ausweichargumente: Ging es nicht um das Vermögensdezil der deutschen Bevölkerung?

 

Nein!

 

Darum ging es:

 

"Zum Jahreswechsel möchte ich nun alles mal sauber aufsetzen. Der Plan ist bei den klassischen 20/10/70 für RK1/RK2/RK3 zu bleiben.

 

In RK1 wäre ein Teil Cash als Reserve angesacht. Insgesamt gilt es zunächst rund 70.000 € zu verteilen.

Weiterhin hatte ich für RK1 noch den ComStage iBOXX EUR Liquid Sovereigns Diversified Overall TR UCITS ETF (Euro Staatsanleihen) im Auge.

Kann man das so bei der aktuellen Zinssituation empfehlen?

 

Bei RK2 bin ich etwas verunsichert, da hier ja üblicherweise Unternehmensanleihen oder EM Staatsanleihen genannt werden.

Bsp: iShares J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF oder iShares Euro High Yield Corporate Bond UCITS ETF

Dann hatte ich irgendwo im Forum mal gelesen, dass RK2 zur Zeit nicht viel Sinn macht. Wie seht ihr das?

Soll ich das evtl weglassen und dafür RK1 auf 30% aufblähen? Die Positionen sind ja bei meinem Kapital ohnehin nicht so groß...

 

Für RK3 plane ich eine Mischung aus einem 3er ETF-Weltdepot und ein paar Einzelaktien.

 

Habt Ihr mir evtl ein paar gute Tip?"

 

Und in der Konkretisierung ging es dann darum, ob die beschleunigte Tilgung des Immobilienkredits als Anlage in RK 1 verstanden werden kann.

 

 

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otto03
vor 10 Minuten schrieb Nachdenklich:

 

 

 

Habt Ihr mir evtl ein paar gute Tip?"

 

Lass die Einzelaktien weg

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Settembrini

Danke für die Rückmeldungen zu den Risikoklassen!

Ich hätte GRV-Ansprüche auch am ehesten der RK1 zugerechnet - wenn man unterstellt, dass hier zumindest ein nominaler Werterhalt gesichert ist. (Sicher - man kann sich Szenarien vorstellen, in denen das nicht der Fall ist; aber das gilt für Tagesgeld und Festgeld doch noch stärker.)

 

Das würde aber bedeuten - egal ob man Renteneinzahlungen nun in RK1 oder RK2 einordnet -, dass ein Arbeitnehmer, der den Höchstsatz in die RV einzahlt (knapp 1200 € monatlich inkl. Arbeitgeberbeitrag) und sein komplettes (!) freies Kapital von, sagen wir, 800 € monatlich in einen World-ETF steckt, eine Aktienquote von „nur“ 40 % fährt (in Bezug auf die Einzahlungen). 

 

Hier im Forum wird ja häufig auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Reflexion der AA hingewiesen - aber diese Aspekte habe ich noch nicht so ausführlich diskutiert gesehen. 

 

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Ramstein

Problem ist, dass du an das Geld in der Rentenkasse nicht dran kommst.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Interessant, wenn man das Eigenheim als Klumpenrisiko ansieht, die Rentenansprüche gegen den deutschen Staat aber nicht und im Gegenzug in "RK1" dann weitere Ansprüche gegen den deutschen Staat hortet.

 

Aus Risikogesichtspunkten meiner Meinung nach völlig unverständlich.

Eine Asset-Allocation mache ich doch vor allem auch aus Risikogesichtspunkten. Ich diversifiziere deswegen, weil ich Klumpenrisiken für mein Vermögen und meine Altervorsorge(sic!) vermeiden will.

Aber Ansprüche, die ich gegen den deutschen Staat habe, zähle ich da nicht dazu? Warum? Weil: "Die Renden sin sischer!"?

Oder weil ich sie nicht liquidieren kann wann ich will? Also: Wo ich nicht ran komme, da hab ich kein Risiko? Seltsame Argumentation.

Dann sollte man geschlossene Immobilienfonds (also beide Formen: geplant und ungeplant geschlossen) ebenso nicht zur Asset Allocation zählen?

Oder Private Equity?

Wenn ich schon ein Eigenheim, dass ich evtl. niemals zu Lebzeiten veräußern will, dazu zähle, dann auch Zahlungsströme aus der Rentenkasse. Wenn schon, denn schon.

 

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Juninho
vor 52 Minuten schrieb DrFaustus:

Interessant, wenn man das Eigenheim als Klumpenrisiko ansieht, die Rentenansprüche gegen den deutschen Staat aber nicht und im Gegenzug in "RK1" dann weitere Ansprüche gegen den deutschen Staat hortet.

 

Aus Risikogesichtspunkten meiner Meinung nach völlig unverständlich.

Eine Asset-Allocation mache ich doch vor allem auch aus Risikogesichtspunkten. Ich diversifiziere deswegen, weil ich Klumpenrisiken für mein Vermögen und meine Altervorsorge(sic!) vermeiden will.

Aber Ansprüche, die ich gegen den deutschen Staat habe, zähle ich da nicht dazu? Warum? Weil: "Die Renden sin sischer!"?

Oder weil ich sie nicht liquidieren kann wann ich will? Also: Wo ich nicht ran komme, da hab ich kein Risiko? Seltsame Argumentation.

Dann sollte man geschlossene Immobilienfonds (also beide Formen: geplant und ungeplant geschlossen) ebenso nicht zur Asset Allocation zählen?

Oder Private Equity?

Wenn ich schon ein Eigenheim, dass ich evtl. niemals zu Lebzeiten veräußern will, dazu zähle, dann auch Zahlungsströme aus der Rentenkasse. Wenn schon, denn schon.

Aus Wikipedia:

 

Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will.[1] Für wirtschaftliche Zwecke ist jedenfalls erforderlich, dass dem Gegenstand nach objektiven Maßstäben ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann und die Wirtschaftseinheit über ihr Vermögen frei verfügen darf, wobei es nicht erforderlich ist, ob das Vermögen auch Erträge erbringt.

 

Dürfte jetzt klar sein, weshalb man es gar nicht mitzählt und du Äpfel mit Tankstellen vergleichst.

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Nachdenklich
vor 3 Minuten schrieb Juninho:

Aus Wikipedia:

 

Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will.[1] Für wirtschaftliche Zwecke ist jedenfalls erforderlich, dass dem Gegenstand nach objektiven Maßstäben ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann und die Wirtschaftseinheit über ihr Vermögen frei verfügen darf, wobei es nicht erforderlich ist, ob das Vermögen auch Erträge erbringt.

 

Dürfte jetzt klar sein, weshalb man es gar nicht mitzählt und du Äpfel mit Tankstellen vergleichst.

 

Da frage ich mich dann aber schon, ob ich eine Definition aus der Wikipedia als "Gebetbuch" und damit verbindlich verstehen möchte?

Den Ansprüchen an die Rentenkasse ist sicherlich ein wirtschaftlicher Wert beizumessen. Völlig unsicher ist dagegen, wie hoch dieser Wert sein wird.

Damit wird der Einleitungssatz des Zitats maßgeblich: "Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will."

Wenn ich meine eigene Risikotragfähigkeit bewerten will, dann ist es zweckmäßig, zu berücksichtigen ob und welche Rentenansprüche man hat.

Die Frage ist dann aber, wie hoch man diese Ansprüche veranschlagt.

Ich habe gerade mal einen Rentenbarwert-Rechner angeworfen und das für mich selbst berechnet. Je nach Annahme über die zu erwartende Rentenbezugszeit und die Höhe der kalkulierten Zinsen, kommen Werte zwischen 300.000,- Euro und 1.200.000,- Euro heraus. Was will ich da in eine Vermögensbilanz übernehmen?

Aber die Erkenntnis, daß ich dort erhebliche Ansprüche habe, beeinflußt natürlich meine Einschätzung meiner Risikotragfähigkeit ganz erheblich.

Die Erkenntnis, daß ich erhebliche Ansprüche habe, deren Werthaltigkeit von der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft abhängig ist, beeinflußt auch meine Asset Allokation bezüglich der regionalen Verteilung meiner Anlagen. 

Und wenn die Wikipedia behauptet, daß ich nur etwas zum Vermögen zählen kann, worüber ich frei verfügen darf, dann beweist mir das nur wieder, daß ich die Inhalte der Wikipedia nicht allzu ernst nehme sollte.

Schließlich ist auch das Stiftungsvermögen einer Stiftung Vermögen. Und meist darf die Stiftung darüber eben nicht verfügen.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 31 Minuten schrieb Juninho:

Aus Wikipedia:

 

Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will.[1] Für wirtschaftliche Zwecke ist jedenfalls erforderlich, dass dem Gegenstand nach objektiven Maßstäben ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann und die Wirtschaftseinheit über ihr Vermögen frei verfügen darf, wobei es nicht erforderlich ist, ob das Vermögen auch Erträge erbringt.

 

Dürfte jetzt klar sein, weshalb man es gar nicht mitzählt und du Äpfel mit Tankstellen vergleichst.

 

Ok, nach der Definition ist jegliches illiquides Vermögen gar kein Vermögen. Super!

Auch vinkulierte Namensaktien sind übrigens nach der Definition kein Vermögen. Man benötigt für die Übertragung nämlich die Zustimmung der AG. Also ist "frei verfügen" hier schon nicht mehr gegeben.

Es lebe Wikipedia!

 

vor 13 Minuten schrieb Nachdenklich:

 

Da frage ich mich dann aber schon, ob ich eine Definition aus der Wikipedia als "Gebetbuch" und damit verbindlich verstehen möchte?

Den Ansprüchen an die Rentenkasse ist sicherlich ein wirtschaftlicher Wert beizumessen. Völlig unsicher ist dagegen, wie hoch dieser Wert sein wird.

Damit wird der Einleitungssatz des Zitats maßgeblich: "Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will."

Wenn ich meine eigene Risikotragfähigkeit bewerten will, dann ist es zweckmäßig, zu berücksichtigen ob und welche Rentenansprüche man hat.

Die Frage ist dann aber, wie hoch man diese Ansprüche veranschlagt.

Ich habe gerade mal einen Rentenbarwert-Rechner angeworfen und das für mich selbst berechnet. Je nach Annahme über die zu erwartende Rentenbezugszeit und die Höhe der kalkulierten Zinsen, kommen Werte zwischen 300.000,- Euro und 1.200.000,- Euro heraus. Was will ich da in eine Vermögensbilanz übernehmen?

Als Zinsen für Ansprüche gegen den deutschen Staat würde ich natürlich das aktuelle Zinsniveau der Gegenpartei heranziehen. Also: Bunds.

Restlaufzeit kann man die aktuelle Sterbetafel heranziehen.

 

 

Zitat

Aber die Erkenntnis, daß ich dort erhebliche Ansprüche habe, beeinflußt natürlich meine Einschätzung meiner Risikotragfähigkeit ganz erheblich.

Na hoffentlich!

Zitat

Die Erkenntnis, daß ich erhebliche Ansprüche habe, deren Werthaltigkeit von der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft abhängig ist, beeinflußt auch meine Asset Allokation bezüglich der regionalen Verteilung meiner Anlagen. 

Nicht nur die Leistungskraft der Wirtschaft, auch die Bonität des Staates, die Inflation (Rentenansprüche sind zwar in irgendeiner Form schon inflationsgesichert, aber Gottgegeben ist das nicht gerade im Falle eine Hyperinflation), etc.

Mal eben Steuern auf Rentenzahlungen erheben? Hatten wir schon. Wer sagt, dass die Besteuerung von Renten nicht erhöht werden kann?

 

Zitat

Und wenn die Wikipedia behauptet, daß ich nur etwas zum Vermögen zählen kann, worüber ich frei verfügen darf, dann beweist mir das nur wieder, daß ich die Inhalte der Wikipedia nicht allzu ernst nehme sollte.

Schließlich ist auch das Stiftungsvermögen einer Stiftung Vermögen. Und meist darf die Stiftung darüber eben nicht verfügen.

Vielen Dank!

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Nachdenklich
vor 10 Minuten schrieb DrFaustus:

Als Zinsen für Ansprüche gegen den deutschen Staat würde ich natürlich das aktuelle Zinsniveau der Gegenpartei heranziehen. Also: Bunds.

 

Das geht nicht!

 

Der von mir benutzte Rechner verweigert die Annahme von Zinssätzen unter 1.0 %.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 1 Minute schrieb Nachdenklich:

 

Das geht nicht!

 

Der von mir benutzte Rechner verweigert die Annahme von Zinssätzen unter 1.0 %.

30 jährige Bunds haben aktuell 1,18% p.a. Rendite.

Edit: Was für ein dummer Rechner...

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Nachdenklich
Gerade eben schrieb DrFaustus:

30 jährige Bunds haben aktuell 1,18% p.a. Rendite.

Edit: Was für ein dummer Rechner...

 

Aber ich rechne doch nicht damit, daß ich noch so lange lebe, daß die durchschnittliche Haltedauer 30 Jahre beträgt.

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Juninho
· bearbeitet von Juninho
vor 2 Stunden schrieb Nachdenklich:

Und wenn die Wikipedia behauptet, daß ich nur etwas zum Vermögen zählen kann, worüber ich frei verfügen darf, dann beweist mir das nur wieder, daß ich die Inhalte der Wikipedia nicht allzu ernst nehme sollte.

Schließlich ist auch das Stiftungsvermögen einer Stiftung Vermögen. Und meist darf die Stiftung darüber eben nicht verfügen.

Eine Stiftung hat eine Satzung. Da wird sowas festgelegt. Wenn einem die Satzung nicht passt, hält man sich von der Stiftung fern. So ähnlich auch für Namensaktien. Das gilt nicht für die gesetzliche Rentenversicherung, sagt einem auch der Teil mit dem gesetzlich. Da musst man halt einzahlen. Und ob ich in 40 Jahren da auch nur einen Penny rauskriege steht in den Sternen. Ich kann weder frei verfügen, noch hab ich die Wahl etwas anderes mit dem Geld zu machen, noch kann ich einen objektiven Wert beimessen. Kriegste ja auch nicht hin wie du eindrucksvoll gezeigt hast. Darüber hinaus wird die Kohle auch in nichts investiert. sondern an die transferiert die gerade Rantenanspruch haben. Dann musste auch deine Krankenversicherung zum Vermögen zählen.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 15 Stunden schrieb Juninho:

Eine Stiftung hat eine Satzung. Da wird sowas festgelegt. Wenn einem die Satzung nicht passt, hält man sich von der Stiftung fern. So ähnlich auch für Namensaktien. Das gilt nicht für die gesetzliche Rentenversicherung, sagt einem auch der Teil mit dem gesetzlich. Da musst man halt einzahlen. Und ob ich in 40 Jahren da auch nur einen Penny rauskriege steht in den Sternen. Ich kann weder frei verfügen, noch hab ich die Wahl etwas anderes mit dem Geld zu machen, noch kann ich einen objektiven Wert beimessen. Kriegste ja auch nicht hin wie du eindrucksvoll gezeigt hast. Darüber hinaus wird die Kohle auch in nichts investiert. sondern an die transferiert die gerade Rantenanspruch haben. Dann musste auch deine Krankenversicherung zum Vermögen zählen.

Nur spielt das alles keine Rolle für die Betrachtung ob es Vermögen ist oder nicht.

Angenommen ich bin Teilerbe einer Firma. Im Gesellschaftsvertrag wird eine Veräußerung der Firmenanteile an nicht Familienmitglieder ausgeschlossen. Und nun? Sind die Firmenanteile auch kein Vermögen?

- ICh kann nicht frei verfügen

- Ich hatte nicht die Wahl in etwas anderes zu investieren

- Bewertung: Naturülich kann ich Rentenansprüche bewerten. Die Frage ist: Wie? Das ist aber auch die Frage beim Firmenanteil. Ertragswert? Mit welchem Multiple? Bilanzwert? Etc. pp.

 

Krankenversicherung ist natürlich, wie sagtest du so schön, Äpfel mit Tankstellen.

Mach dich mal schlau, was das Wort "Renten" bedeutet. Sowohl im Sinne von Alterzahlungen, als auch im Sinne eines festverzinslichen WP. Frag dich mal, warum man für beide Dinge, die gleiche Bezeichnung verwendet.

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Juninho
vor 22 Minuten schrieb DrFaustus:

Nur spielt das alles keine Rolle für die Betrachtung ob es Vermögen ist oder nicht.

Angenommen ich bin Teilerbe einer Firma. Im Gesellschaftsvertrag wird eine Veräußerung der Firmenanteile an nicht Familienmitglieder ausgeschlossen. Und nun?

Kannst du das Erbe ausschlagen, wenn dir das nicht passt. Ansonsten kannst du im Sinne des Vertrages frei verfügen. Freiheit bedeutet natürlich auch Verträge schließen zu können oder sind Menschen mit Arbeitsverträgen auch nicht frei?

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DrFaustus
vor 4 Minuten schrieb Juninho:

Kannst du das Erbe ausschlagen, wenn dir das nicht passt. Ansonsten kannst du im Sinne des Vertrages frei verfügen. Freiheit bedeutet natürlich auch Verträge schließen zu können oder sind Menschen mit Arbeitsverträgen auch nicht frei?

Nach diesem Quatsch beende ich hiermit die Diskussion. Schönes Leben noch...

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Nachdenklich

Schon wieder ein Faden, in dem die Gefahr besteht, daß wir uns in unsinniger Wortklauberei verlieren.

@Juninho Du hast ja recht, daß das Anrecht auf eine Rente nicht wie ein frei verfügbares Geldvermögen zu betrachten ist. Genauso ist es aber auch unsinnig, diese Ansprüche nicht mit einzubeziehen.

Die von Dir zitierte Definition beginnt: "Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will."

Ich halte es für Unsinn, sich generell festlegen zu wollen, ob diese Ansprüche nun Vermögen sind oder nicht. Es kommt drauf an, was ich mit meiner Analyse meines Vermögens (Vermögensbilanz) erreichen will.

Wenn ich beispielsweise meine Allokation zwischen RK1 und RK3 festlegen will, dann ist es wichtig zu berücksichtigen, welche Ansprüche ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe. Bei hohen Ansprüchen kann ich mit weniger RK1 auskommen. Bei geringen Ansprüchen möchte ich vielleicht mehr Geld "sicher" anlegen [Zur Frage der Sicherheit: siehe unten].

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tyr

 

vor 15 Minuten schrieb Nachdenklich:

 

Wenn ich beispielsweise meine Allokation zwischen RK1 und RK3 festlegen will, dann ist es wichtig zu berücksichtigen, welche Ansprüche ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe. Bei hohen Ansprüchen kann ich mit weniger RK1 auskommen. Bei geringen Ansprüchen möchte ich vielleicht mehr Geld "sicher" anlegen [Zur Frage der Sicherheit: siehe unten].

Der Wert der GRV-Ansprüche ist langfristig unsicher, es gibt langfristig keine sicheren hohen oder geringen absolut berechenbaren GRV-Ansprüche. Kurzfristig kann man etwas berechnen, was eine Gültigkeit haben kann, langfristig kaum.

 

Cef hat das m.E. gut zusammengefasst. Das Vorhandensein einer GRV-Rente kann man hoffentlich als RK1 ansehen. Die Höhe ist dagegen RK3.

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Ramstein

Ich gehe sowas nicht grundsätzlich und mit dem Anspruch der Perfektion an, sondern pragmatisch: Was will ist sehen bzw. erreichen?

 

Also habe ich ein Spreadsheet, das mir meine (relativ) liquiden Assets (aka Finanzanlagen) zeigt. Da sehe ich, was wie angelegt ist, Verhältnisse, Entwicklungen. In einem übergeordneten Spreadsheet habe ich die Übersicht über das verfügbare(!) Vermögen, also auch beleihbare oder kündbare Kapitalversicherungen, Eigenheim, Firmenbeteiligungen, Familienjuwelen, Goldbarren, Kunstsammlungen, etc.).  Damit habe ich einen Gesamtwert, den ich verschenken, vererben, oder verprassen kann. Für die Altersvorsorge kann man dann noch das RuP-Spreadsheet (Einbau von Rentenansprüchen) nehmen und berücksichtigen, dass man im Seniorenheim weder eine eigene Immobilie braucht, noch eine größere Gemäldesammlung an die Wand hängen kann.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Auf der einen Seite gibt es hier "ellenlange" "super-fundierte" Threads, dass man sein Humankapital mit in die Assetallokation einbeziehen soll - das wird auch gefühlt jedem Anfänger, der hier nach Rat wegen der Assetallokation sucht, vor die Füße gekippt - und dann darf man aber auf KEINEN FALL die gesetzlichen Rentenansprüche bei der Allokation berücksichtigen. ... das ist schon ein wenig schizophren!

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tyr
Gerade eben schrieb sparfux:

Auf der einen Seite gibt es hier "ellenlange" "super-fundierte" Threads, dass man sein Humankapital mit in die Assetallokation einbeziehen soll - das wird auch gefühlt jedem Anfänger, der hier nach Rat wegen der Assetallokation sucht, vor die Füße gekippt - und dann darf man aber auf KEINEN FALL die gesetzlichen Rentenansprüche bei der Allokation berücksichtigen.

 

Wo stehst was von "auf keinen Fall" und "dürfen"? Bitte zitieren.

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Juninho
vor 18 Minuten schrieb sparfux:

Auf der einen Seite gibt es hier "ellenlange" "super-fundierte" Threads, dass man sein Humankapital mit in die Assetallokation einbeziehen soll - das wird auch gefühlt jedem Anfänger, der hier nach Rat wegen der Assetallokation sucht, vor die Füße gekippt - und dann darf man aber auf KEINEN FALL die gesetzlichen Rentenansprüche bei der Allokation berücksichtigen. ... das ist schon ein wenig schizophren!

Über Humankapital kann man frei verfügen und einen objektiven Wert beimessen. Die Wikipedia-Definition ist nicht so schlecht. Und hier scheint gute Arbeit geleistet zu werden. 

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sparfux
Gerade eben schrieb Juninho:

Über Humankapital kann man frei verfügen und einen objektiven Wert beimessen.

Echt? Wie ist denn Dein "objektiver Wert"?

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tom1956

Als lediglich interessierter Laie gehe ich das Ganze nicht wissenschaftlich an, sondern mehr mit dem gesunden Menschenverstand (den offiziellen Risikoklassen folge ich eher nicht).

Nichtsdestotrotz eine interessante Diskussion ...

 

Danach scheint mir die GRV als Ganzes und sozusagen nominal zwar halbwegs sicher (bei immerhin 25 Millionen (?) Rentnern - Tendenz steigend), der reale Wert des Anspruchs aber unsicher. Letztlich wird dies immer eine politische Rente sein (politische Verteilungsmasse). Nach meiner Erfahrung ändert zudem der Staat gerne mal mitten im Spiel und rückwirkend die Regeln wie die Tatsache belegt, daß Studienzeiten in der GRV nicht mehr berücksichtigt werden oder die rückwirkende Verbeitragung von Versorgungsbezügen der betrieblichen AV mit Krankenkassenbeiträgen zeigt.

 

Der größte Nachteil ist nach meinem Dafürhalten, daß man an das eingezahlte Geld nicht/nie mehr herankommt. Zwar kann man sich die Rente auch in das Ausland überweisen lassen, aber das Kapital eben nicht. Für mich beispielsweise ist dieser Aspekt (über Kapital auch außerhalb der EU zu verfügen) wichtig. Insoweit sehe ich einen (sehr überschaubaren) GRV-Anspruch als einen Baustein im Mix der Altersvorsorge. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

 

Insofern wundere ich mich manchmal über das Vertrauen und die Selbstverständlichkeit mit der in meinem Umfeld auf die GRV aber insbesondere auch auf Pensionen oder Bezüge der berufsständigen Versorgungswerke gebaut wird - bei vielen machen diese Ansprüche den absoluten Hauptbestandteil ihrer AV aus. Wer als kleiner Angestellter mit geringem Einkommen keine andere Wahl hat, bitte sehr. Das sieht bei vielen aber ganz anders aus: Sie hätten aufgrund ihres dauerhaft hohen und sicheren Einkommens auch anders disponieren (vorsorgen) können. Wie lange sich übrigens die Unwucht GRV versus Pensionen noch halten läßt, scheint mir (bei immer weiterer Absenkung des Rentenniveaus in der GRV) ohnehin fraglich. Das wäre aber wieder ein anderes Thema.

 

Die Zuordnung eines gesetzlichen Rentenanspruchs in eine RK oder unter Aspekten der AA wäre - jedenfalls mir - zu akademisch. Dahinter steht letztlich nur die ganz praktische Frage, wie sehr kann ich diesem Staat vertrauen. 

 

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