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neue Investmentfonds Besteuerung 2018 bei Verlusten gegenrechenbar?

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Hallo,

 

ich habe ein Frage zur neuen Investmentfonds Besteuerung ab 2018.

 

Was passiert, wenn der Investmentfonds (20.000€) z.B. im Jahr 2018 einen Kursverlust von z.B. 10% und ich diesen dann in 2019 mit 10% Verlust verkaufe.

Mir werden doch trotzdem am 01.01.2019 zusätzlich eine Vorabpauschale (20 000 x 0,011 x 0,7) von 154€ abgezogen.

 

Werden diese 154€ in irgendeinem Ausgleichstopf bei der Bank mit anderen Gewinnen gegengerechnet oder muss ich sie bei der Steuererklkärung zurück holen.

 

Gruß

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Ramstein

Auch wenn es noch so oft gefragt wird. Es bleibt dabei:

 

Die Erhebung der Vorabpauschale ist gedeckelt durch die tatsächliche Wertsteigerung des Fondsanteils.

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Danke

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