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Besteuerung von nichtrealisierten Zinsen bei Anleihenverkauf

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stuttgart87

Hallo allerseits,

 

nehmen wir an, Anleger A kauft im April 4000 Anleihen der Firma X, die 6% p. A. zahlt (das wären dann 240 Euro) und zwar zweimal im Jahr, im Juni und im Dezember, jeweils also 120 Euro. Nehmen wir weiter an, dass A die Anleihen im Mai, nach genau einem Monat, verkauft und zwar zu einem niedrigeren Kurs, der ein Verlust von insg. 30 Euro bedeutet. Die Juni-Zinsen bekommt er nicht, weil er ja noch vorher verkauft hat. Allerdings enthalten die Anleihen zum Verkaufszeitpunkt auch das Zinspotenzial, das sich seit der letzten Zinszahlung im Dezember angehäuft hat - also, der Einfachheit halber, 5 von 6 Monaten bzw. 100 Euro, die der Käufer vermutlich bekommen kann (sofern die Firma X nicht zahlungsunfähig wird). Wie sind diese 100 Euro steuerlich zu bewerten? Handelt es sich um Gewinn, obwohl die Firma X diese Zinsen noch gar nicht gezahlt hat (und es besteht ja auch keine Sicherheit, dass sie im Juni wirklich zahlt)? Mit anderen Worten: Ergibt sich aus dem Kauf und Verkauf ein Verlust i. H. v. 30 Euro (wegen Kursänderung) oder ein Gewinn i. H. v. 70 Euro (100-30)?

 

Wenn ich mich nicht irre, gibt es hier eigentlich drei Möglichkeiten:

- das Zinspotenzial ist gar nicht zu berücksichtigen, weil zwischen Kauf und Verkauf keine Zinsen gezahlt worden sind: Es ergibt sich ein Verlust von 30 Euro.

- das Zinspotenzial ist voll zu berücksichtigen, so als ob A die 100 Euro an Zinsen bekommen hätte: Es gibt sich ein Gewinn von 70 Euro.

- das Zinspotenzial ist nur für die Zeit zwischen Kauf und Verkauf zu berücksichtigen, also der Wertzuwachs von einem Monat (20 Euro): Es ergibt sich ein Verlust von 10 Euro (30-20).

 

Falls die Investmentsteuerreform hier irgendwie relevant ist - nehmen wir an, dass Kauf und Verkauf 2017 erfolgt sind.

 

Vielen Dank!

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Ramstein

Das Zauberwort lautet Stückzinsberechnung (bei Kauf und Verkauf). Stückzinsen werden zusätzlich zum Kurs berechnet.

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stuttgart87
10 minutes ago, Ramstein said:

Das Zauberwort lautet Stückzinsberechnung (bei Kauf und Verkauf). Stückzinsen werden zusätzlich zum Kurs berechnet.

Danke! Hab das jetzt ergooglet... Das bedeutet also, dass die dritte Möglichkeit richtig ist? Es wird also angenommen, dass der Verkaufspreis auch eine Vergütung für die Zinsen enthält, die sich seit dem Kauf (1 Monat) angehäuft haben? Und gilt das auch, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Kursverlust entstanden ist, der größer ist als die Stückzinsen?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

 Es wird also angenommen, dass der Verkaufspreis auch eine Vergütung für die Zinsen enthält, die sich seit dem Kauf (1 Monat) angehäuft haben?

Nein, das wird nicht nur angenommen, sondern das ist wirklich so, die Stückzinsen fließen real (der Käufer zahlt sie an den Verkäufer). Beim Kauf sind es steuerliche Verluste, beim Verkauf Gewinne.

 

Zitat

 Und gilt das auch, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Kursverlust entstanden ist, der größer ist als die Stückzinsen?

Natürlich.

Die Stückzinsen können sogar höher sein als der Wert.

 

Um noch etwas zu verwirren: Es gibt auch Anleihen die flat gehandelt werden (entweder weil der Emittent pleite ist, oder weil es so in den Anleihebedingungen steht), und dann gibt es keine Stückzinsen; dafür aber ggf. eine Art Dividendenabschlag.

Und richtig blöd wird es, wenn auf flat umgestellt wird, und wieder zurück.

 

Stefan

 

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stuttgart87
4 minutes ago, reckoner said:

Beim Kauf sind es steuerliche Verluste, beim Verkauf Gewinne.

Das heißt also, um auf das Beispiel zurückzukommen, dass A beim Verkauf im Mai Stückzinsen im Wert von 100 Euro mitverkauft hat, beim Kauf im April aber Stückzinsen im Wert von 80 Euro mitgekauft hat, sodass er unterm Strich nur 20 Euro zu besteuern hat?

 

Und: Wenn es nur einen Zahlungstermin (sagen wir mal im Januar) gibt und ich im Dezember kaufe - 11 x 20 = 220 Euro - dann kann ich in der Anlage KAP einen Verlust von 220 Euro angeben? (den ja nicht wirklich gemacht habe)

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das heißt also, um auf das Beispiel zurückzukommen, dass A beim Verkauf im Mai Stückzinsen im Wert von 100 Euro mitverkauft hat, beim Kauf im April aber Stückzinsen im Wert von 80 Euro mitgekauft hat, sodass er unterm Strich nur 20 Euro zu besteuern hat?

Korrekt.

 

Zitat

Und: Wenn es nur einen Zahlungstermin (sagen wir mal im Januar) gibt und ich im Dezember kaufe - 11 x 20 = 220 Euro - dann kann ich in der Anlage KAP einen Verlust von 220 Euro angeben?

Ja. Und das nennt sich Stückzinstrick (google mal danach, oder such' hier im Forum).

 

Zitat

den ja nicht wirklich gemacht habe

Naja, zahlen musst du die Stückzinsen ja doch.

Aber du hast recht, in der Regel (ohne Insolvenz o.ä.) hast du die gezahlten Zinsen ja indirekt noch als Stückzinsen (die kleben quasi an den Wertpapieren).

 

Stefan

 

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stuttgart87
25 minutes ago, reckoner said:

Ja. Und das nennt sich Stückzinstrick (google mal danach, oder such' hier im Forum).

Boah, was es alles gibt. Ich wäre nie darauf gekommen.

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