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wizzard
· bearbeitet von wizzard

Hallo,

 

ja - unser aller liebstes Thema mal wieder. <_<

 

Also:

Da ja bei Trades mit Haltedauer von <= 1 Jahr SpekuSteuer (Einkommenssteuer) anfällt, habe ich mal eine Frage:

Bezahlt man für jeden Trade einzeln Steuer? Falls ja, nur auf die Gewinne oder auch auf Verluste?

 

Oder wird am ende des Jahres die Gesamtgewinnsumme errechnet, und darauf Steuern berechnet?

 

Beispiel:

StartKapital 5.000

Im Juni durch einen Verkauf 2.500EUR Gewinn

Im Oktober durch einen Verkauft wieder 1.500EUR Verlust

 

Auf was bezahlt man denn Steuern? Auf die 2.500EUR oder auf die Jahresgewinnsumme von 1.000 EUR?

 

Vielen Dank schonmal...

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Thomas

Du kannst die Gewinne mit den Verlusten natürlich gegenrechnen. Innerhalb eines Jahres.

Die Summe der Gewinne aus allen Trades wird letztendlich besteuert.

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wizzard

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Beruhigt mich doch sehr. :D

Sonst könnte es ja passieren, dass man (bei risikoreichen Spekulationsgeschäften - theoretisch) am Ende des Jahres die Gewinne wieder gegen null relativiert und man denn noch wgn. der Steuern draufzahlt. :-"

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ZeroG

AFAIK wird die Jahresgewinnsumme versteuert, in deinem Fall 1000. Dies nach dem Halbeinkünfteverfahren, also 500 werden deinem sonstigen Einkommen hinzugerechnet ...

 

Dabei zählen natürlich nur reale Gewinne, dh keine Buchgewinne oder Verluste (noch nicht realisierte).

 

Mich würde interessieren, ob auch Verluste angerechnet werden ...

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Kitano
AFAIK wird die Jahresgewinnsumme versteuert, in deinem Fall 1000. Dies nach dem Halbeinkünfteverfahren, also 500 werden deinem sonstigen Einkommen hinzugerechnet ...

 

Dabei zählen natürlich nur reale Gewinne, dh keine Buchgewinne oder Verluste (noch nicht realisierte).

 

Mich würde interessieren, ob auch Verluste angerechnet werden ...

 

Die Werbungskosten (Kosten für Anschaffung, Verkauf und Depotführung z. B.) werden von den 1.000 noch abgezogen.

 

@ZeroG: Wie meinst du das "...ob Verluste angerechnet werden"? Innerhalb eines Jahres werden sie mit den Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart (§ 23 EStG) verrechnet. Ein Verlustvor- oder Nachtrag nach § 10d EStG darf nicht geschehen, das heißt im Klartext, dass der Gesetzgeber hier nicht möchte, dass Verluste aus Veräußerungsgeschäften (Aktien etc.) andere Einnahmen (Gewinn aus Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit etc.) schmälern. Jedoch räumt er mit § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG die Möglichkeit ein, nach Maßgabe des § 10d EStG die Verluste aus Veräußerungsgeschäften innerhalb dieser Einkunftsart vor- bzw. nachzutragen.

 

Wurde hier aber alles schon oft geschrieben und auseinandergesetzt.

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mam2

Und nicht zu vergessen:

 

Derivate werden mit dem persönlichen Steuersatz berechnet

UND NICHT nach dem Halbeinkünfteverfahren!

 

Steuerlich läuft zwar alles zusammen aber Verluste drücken nur das Einkommen in einer Einkuftsart und können nicht in eine andere Einkunftsart übertragen werden...

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Kitano
Und nicht zu vergessen:

 

Derivate werden mit dem persönlichen Steuersatz berechnet

UND NICHT nach dem Halbeinkünfteverfahren!

 

Steuerlich läuft zwar alles zusammen aber Verluste drücken nur das Einkommen in einer Einkuftsart und können nicht in eine andere Einkunftsart übertragen werden...

 

Das stimmt aber nicht. Denke nur einmal an Verluste aus Gerwerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung, welche sehr wohl das Einkommen - ich hoffe, dass du dich mit den steuerlichen Termini auskennst - mindern.

 

Zum Ersteren stimme ich dir zu, nur ging es hier, denke ich, um Aktien.

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fragenmachtklug

Na ist trifft sich ja gut. Ich bin auch Anfänger und hatte die gleich Frage.

 

Ich habe gelesen, dass mach auch die Kosten für Börsenzeitschriften absetzten kann?

Wie ist es denn dann wenn man bei einem Onlinebroker ist? Kann man dann auch den Internetanschluss absetzen? Sonst kommt man ja nicht auf die Seite zum Onlinebroker.

 

Wie kann man sicherstellen, dass man am Ende des Jahres die Steuern für seine Gewinne bezahlen kann und nicht dann deswegen Aktien verkaufen mss, die evtl. dann nicht gut stehen? Die Frage mag zwar blöd sein, gibt einem Börsenneuling wie mir aber zu denken. Denn wenn ich immer 50% des Gewinns auf die Seite lege, dann arbeitet dieses Geld, das für die Steuern gedacht ist ja wieder nicht für mich.

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mr.horeb
· bearbeitet von mr.horeb
Na ist trifft sich ja gut. Ich bin auch Anfänger und hatte die gleich Frage.

 

Ich habe gelesen, dass mach auch die Kosten für Börsenzeitschriften absetzten kann?

Wie ist es denn dann wenn man bei einem Onlinebroker ist? Kann man dann auch den Internetanschluss absetzen? Sonst kommt man ja nicht auf die Seite zum Onlinebroker.

 

börsezeitschriften kannst du absetzen, ja. den internetanschluss kannst du natürlich auch absetzen, du musst nur beweisen, dass du den anschluss nur fürs trading nutzt. du kannst auch deinen getränke-einkauf von der steuer absetzen, schließlich wärst du sonst verdurstet und könntest die gewinne ja nicht erwirtschaftet haben :blink::blink::blink:

 

im ernst: du kannst nur die sachen absetzen, die in direktem bezug zu deinem verdienst stehen. börsensoftware, magazine, fahrt- und hotelkosten um hauptversammlungen zu besuchen.. alles kein problem. aber mit kosten für internetanschluss, schreibtisch, arbeitszimmer etc. wäre ich ganz vorsichtig- nicht weil dich das fa auslacht, sondern weil die dich als beruflich selbstständigen einordnen könnten, was u.u. kostspielige folgen (versicherungen, rente...) nach sich ziehen könnte!

 

Wie kann man sicherstellen, dass man am Ende des Jahres die Steuern für seine Gewinne bezahlen kann und nicht dann deswegen Aktien verkaufen mss, die evtl. dann nicht gut stehen? Die Frage mag zwar blöd sein, gibt einem Börsenneuling wie mir aber zu denken. Denn wenn ich immer 50% des Gewinns auf die Seite lege, dann arbeitet dieses Geld, das für die Steuern gedacht ist ja wieder nicht für mich.

 

deine steuerschuld musst du schon bezahlen können :-" - also am besten geld zurücklegen. das arbeitet dann zwar nicht an der börse, aber ist wahrscheinlich billiger als einen kredit aufzunehmen B)

 

gruß

horeb

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Geparda
Denn wenn ich immer 50% des Gewinns auf die Seite lege, dann arbeitet dieses Geld, das für die Steuern gedacht ist ja wieder nicht für mich.

 

50 % ist auch definitiv zuviel zurückgelegt.

Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, d.h. nur auf die Hälfte der Spekulationsgewinne fallen überhaupt Steuern an (Freibeträge, Freigrenzen u.ä. mal außen vor gelassen). Diese 50 % werden mit Deinem Steuersatz dann versteuert. also auf die 50 % fallen so 20 bis 45 % an. selbst im schlimmsten Fall (wenn Du richtig viel Kohle verdienst) mußt Du nicht einmal 25 % Deines Ausgangsgewinnes zurücklegen. Und wenn dieser schlimmste Fall eintritt, dann machst Du Dir wahrscheinlich über andere Sachen mehr Gedanken - "Wie gebe ich nur meine Millionen aus?" :w00t:

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