Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Osti1992

Ausschluss Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlene Beiträge

Osti1992

Hallo,

 

ich habe momentan ein Angebot für eine BU von der LV1871 vorliegen. Bei dieser gibt es allerdings einen Ausschluss beider Kniegelenke. Ich arbeite als Ingenieur am Schreibtisch und bin 25 Jahre alt.

 

"Jegliche Minderbelastbarkeit und alle Bewegungsstörungen, ausgehend von Erkrankungen beider Kniegelenke.

Selbstverständlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind:

- Tumorerkrankungen

- Tuberkulose und vergleichbare spezifische Infektionen

- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises

- Folgen neu hinzugetretener Frakturschäden im betroffenen Bereich"

 

Meine Frage ist nun, ob zu den Folgen, mal angenommen, auch Schäden an der Wirbelsäule gehören. Wenn z.B. durch die Kniegelenke irgendwann eine Fehlstellung dieser hervorgerufen wird. Ist dieses dann mitversichert? 

Alternativ habe ich die Möglichkeit, bis zu 2000€ monatliche BU-Rente über meinen Arbeitgeber bei der LV1871 mit vereinfachten Gesundsheitsfragen zu versichern. Die Kniegelenke wären dabei mitversichert, aber ich habe dann keine Nachversicherungsmöglichkeit und kann auch keine Dynamik vereinbaren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
vor 2 Stunden schrieb Osti1992:

Meine Frage ist nun, ob zu den Folgen, mal angenommen, auch Schäden an der Wirbelsäule gehören.

Ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Osti1992

Heißt die Versicherung müsste im Fall einer BU, welche durch Schmerzen an der Wirbelsäule hervorgerufen wird, nicht zahlen, wenn die Schmerzen auf die Knie zurückverfolgt werden können? 

Ich hätte gerne eine Meinung hier aus dem Forum, ob solch ein Ausschluss "okay" ist oder ich lieber eine andere Versicherung wähle. Die Alte Leipziger nimmt nicht auch nur mit diesem Ausschluss. Die Basler würde mich ohne Ausschluss nehmen, aber ich habe hier im Forum schon mehrfach gelesen, dass diese nicht zu empfehlen sei (Beitrag unten). 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Beim Leistungsausschluss (inkl. und Folgen, das hier ist nur eine Nuance davon) geht es inhaltlich meist weniger um den Ausschluss der konkreten Erkrankung für sich, als um die Einberechnung in die 50 % Grenze. Bei der quantitativen Berufsunfähigkeit muss die Summe der Beeinträchtigungen dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, das ist medizinisch nachzuweisen.

 

Werden nun beide Knie, welche Teil des Bewegungsapparats sind, ausgeschlossen ... , dann werden Beschwerden die zweifelsfrei kausal auf das Knieleiden zurückzuführen sind, bei der 50 % Ermittlung nicht berücksichtigt. Ein Leistungsausschluss für beide Knie ist damit nicht unbedingt erstrebenswert.

 

Das Besondere am LV1871 LA ist, dass Schmerzleiden nicht ausgeschlossen sind. Das dürfte - wenn auch nicht benannt - beim LA der der Alte Leipziger anders aussehen, diese schließt eigentlich generell immer pauschal Beeinträchtigungen (inkl. Schmerzleiden) und Folgen aus. Da bei der LV1871 nur die Minderbelastbarkeit der Knie ausgeschlossen ist, fällt bspw. ein Schmerzleiden in Folge Fehlhaltung im Bereich der Wirbelsäule aus dem Ausschluss raus.

 

Gleichwohl: Bewegungsapparat bleibt Bewegungsapparat und die zukünftige Entwicklung kann nicht vorhergesagt werden. Zumal ja auch Informationen zum dem Ausschluss zu Grunde liegenden Leiden fehlen.

 

Leistungsausschlüsse sind sehr individuell und sehr genau hinsichtlich der Formulierung zu werten. Hier kann man sich aber wohl durchaus soweit heraus lehnen, dass ich eher den schwächeren Anbieter (Basler) ohne weitreichenden Leistungsausschluss wählen würde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...