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Malvolio

Abschaffung der Abgeltungssteuer

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Dandy

Alte Säcke :D

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WOVA1
vor 6 Stunden schrieb Akaman:

Bezogen auf Anleihen ganz sicher.

 

Ich hatte das Zitat darüber hinaus so verstanden, dass die Überlegungen sich auch auf Kursgewinne bei Aktien beziehen.

 

Ich denke dies auch.

Vermutlich als eine (kleine) Trophäe für die SPD.

 

Und vermutlich (zur Vermeidung von Steuerumgehungen) rückwirkend für 2018.

 

Immerhin könnte man dann ja die Banken weiterhin die 26,.. % abziehen lassen, aber halt alle Leute mit Veräusserungsgewinnen aber irgendeiner Grenze für 2018 verpflichten, die KAP abzugeben.

Die Finanzämter hätten ja dann noch ein knappes Jahr Zeit für die Vorbereitungen.

 

 

 

 

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beamter97
vor 3 Stunden schrieb DrFaustus:

Unternehmen A emittiert einen Bond: 100.000.000 EUR, 0% Kupon, Kurs 100, 5 Jahre Laufzeit

Emission scheitert natürlich, weil sch niemand findet, der kauft

Ich glaube, Draghi kauft den:

Besser als Staatsanleihen mit negativer Rendite!

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Malvolio

"Zur Abgeltungsteuer sind neue Diskussionen zu erwarten. Bisher ist geplant, sie für Zinseinkünfte abzuschaffen, wenn der automatische Informationsaustausch etabliert ist. Diese würden dann nicht mehr pauschal mit 25 Prozent belastet, sondern wie früher mit dem individuellen Steuersatz. Erstaunlicherweise hatten die Unterhändler in der Sondierung nicht nur Dividenden ausgeklammert, sondern auch Veräußerungserlöse. Hier will die SPD nacharbeiten. Unklar ist, inwieweit sich die Union darauf einlässt."

 

Quelle:  http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuerplaene-der-groko-familien-bleibt-bis-zu-2500-euro-mehr-15424824.html

 

 

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ImperatoM
vor 3 Stunden schrieb Malvolio:

"Zur Abgeltungsteuer sind neue Diskussionen zu erwarten. Bisher ist geplant, sie für Zinseinkünfte abzuschaffen, wenn der automatische Informationsaustausch etabliert ist. Diese würden dann nicht mehr pauschal mit 25 Prozent belastet, sondern wie früher mit dem individuellen Steuersatz. Erstaunlicherweise hatten die Unterhändler in der Sondierung nicht nur Dividenden ausgeklammert, sondern auch Veräußerungserlöse. Hier will die SPD nacharbeiten. Unklar ist, inwieweit sich die Union darauf einlässt."

 

Ich habe die SPD direkt mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie tatsächlich die nahezu einzige Möglichkeit von Normalverdienern zu finanziellem Aufstieg derart erschweren wollen. Je mehr Menschen eine Mail schreiben, desto besser...

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Sisyphos
vor 29 Minuten schrieb ImperatoM:

 

Ich habe die SPD direkt mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie tatsächlich die nahezu einzige Möglichkeit von Normalverdienern zu finanziellem Aufstieg derart erschweren wollen. Je mehr Menschen eine Mail schreiben, desto besser...

 

Vielleicht sollte man die "GroKodile" der SPD einmal daran erinnern, dass übermäßige Gefräßigkeit nicht nur im Tierreich auch erhebliche Nachteile hat.


Vielleicht sollte ihnen auch einmal jemand erzählen, dass bei der Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne natürlich automatisch wieder der vollständige Verlustabzug und die Berücksichtigung von Werbungskosten sowie von Zinsen für Wertpapierkredite aufleben müssen. Dafür wird ansonsten schon das BVG sorgen.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Brief an Finanzminister

 

Banken wollen die Abgeltungsteuer behalten

 

Die Kreditwirtschaft macht in Sachen Abgeltungsteuer mobil und findet, ihre Abschaffung sei eine schlechte Idee.

 

Berlin - Es kommt nicht häufig vor, dass Banken sich für den Erhalt einer Steuer einsetzen und damit auf Konfrontationskurs zu einer möglichen Regierung gehen. Doch genau das ist passiert. In einem Schreiben an den geschäftsführenden Finanzminister Peter Altmaier (CDU) und weitere Politiker setzt sich die Deutsche Kreditwirtschaft – die Spitzenvertretung der Banken – kritisch mit dem Sondierungspapier von Union und SPD auseinander.

 

„Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer allein für Zinserträge würde den bisherigen Vereinfachungseffekt durch eine pauschalierte Besteuerung von verschiedenen Ertragsarten durch einen einheitlichen Steuersatz beenden“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. Unterzeichnet ist es von Helmut Schleweis, dem neuen Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der damit erstmals seine politische Visitenkarte abgibt. Der DSGV führt in diesem Jahr die Geschäfte für die Spitzenvertretung.

 

Bislang werden private Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer) besteuert, sofern sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Unter Kapitaleinkünfte fallen Dividenden, Zinsen und Erträge aus Investmentfonds. Während nach den Plänen der künftigen Regierung die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge weiterhin gelten soll, sollen Zinseinkünfte voraussichtlich mit dem persönlichen Einkommenssatz versteuert werden. In diesem Fall rechnet die Kreditwirtschaft mit einem „erheblichen administrativen Mehraufwand für Steuerpflichtige und die Verwaltung“. Aufgrund der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit müssten auch anteilige Werbungskosten berücksichtigt werden.

 

Die Besteuerung in Zeiten einer Niedrigzinsphase würde zu einem zusätzlichen Kapitalverzehr führen, „der insbesondere Sparer mit mittlerem Einkommen trifft“, so die Kreditwirtschaft. Auch das Versicherungssparen könnte negativ beeinflusst werden. Und die kreditwirtschaftlichen Verbände sehen auch noch die Gefahr von Tricksereien: „Es könnte eine neue Gestaltungsanfälligkeit im Zinsbereich und bei Veräußerungsgewinnen aus Termingeschäften entstehen.“

 

...

 

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/brief-an-finanzminister-banken-wollen-die-abgeltungsteuer-behalten/20917270.html

 

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Malvolio

Aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages:

 

2620 Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen In

2621 formationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.

2622 An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäi

2623 schen Kontext halten wir fest.

 

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/entwurf-des-koalitionsvertrags-als-pdf-dokument-1.7372625.1517927616!file/1.pdf

 

Wohlgemerkt .... das ist noch nicht die endgültige Fassung des Koaltionsvertrags. Die Stelle ist aber nicht als "strittig" gekennzeichnet. Gegenüber dem Sondierungspapier ist ein entscheidender Satz hinzugekommen: "Umgehungstatbestände werden wir verhindern"

 

Es wird demnach wohl nicht nur bei den Zinserträgen bleiben. Wie weit der Begriff der "Umgehungstatbestände" aber interpretiert werden wird, bleibt erstmal noch offen.

 

Angeblich soll die SPD auch das Finanzministerium bekommen (Herr Scholz aus Hamburg)

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Heidelbärger
vor 34 Minuten schrieb Malvolio:

Aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages:

 

2620 Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen In

2621 formationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.

2622 An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäi

2623 schen Kontext halten wir fest.

 

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/entwurf-des-koalitionsvertrags-als-pdf-dokument-1.7372625.1517927616!file/1.pdf

 

Wohlgemerkt .... das ist noch nicht die endgültige Fassung des Koaltionsvertrags. Die Stelle ist aber nicht als "strittig" gekennzeichnet. Gegenüber dem Sondierungspapier ist ein entscheidender Satz hinzugekommen: "Umgehungstatbestände werden wir verhindern"

 

Es wird demnach wohl nicht nur bei den Zinserträgen bleiben. Wie weit der Begriff der "Umgehungstatbestände" aber interpretiert werden wird, bleibt erstmal noch offen.

 

Angeblich soll die SPD auch das Finanzministerium bekommen (Herr Scholz aus Hamburg)

Wieso schließt du aus den Formulierungen, dass auch bei weitere Einkünften eine Abschaffung der Abgeltungsteuer geplant ist?

Für mich liest sich das so, dass das nur Zinserträge betrifft.

 

Unter Umgehungen könnte ich mir Finanzinovationen vorstellen, also etwas das anstelle von Zinsen am Ende einen höheren Rückzahlungsbetrag zahlt. Damit würde am Ende ein Kursgewinn (mit Abgeltungsteuer), aber keine Zinsen (pers. Steuersatz) anfallen.

 

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 8 Minuten schrieb Heidelbärger:

Wieso schließt du aus den Formulierungen, dass auch bei weitere Einkünften eine Abschaffung der Abgeltungsteuer geplant ist?

Für mich liest sich das so, dass das nur Zinserträge betrifft.

 

Unter Umgehungen könnte ich mir Finanzinovationen vorstellen, also etwas das anstelle von Zinsen am Ende einen höheren Rückzahlungsbetrag zahlt. Damit würde am Ende ein Kursgewinn (mit Abgeltungsteuer), aber keine Zinsen (pers. Steuersatz) anfallen.

 

Ja. Das Ganze kann man aber auch viel weiter stricken.

Was ist mit Fonds? Die werden ja mit Abgeltungssteuersatz besteuert. Festverzinsliche Wertpapiere in Fonds dann also mit....?

Hmpf. Das wird spannend.

Weiter geht es: Zinserträge innerhalb einer GmbH bis zur Unendlichkeit thesaurieren und damit dann "nur" Körperschafts- und Gewerbesteuer (~28%) zahlen?

 

Meine Meinung: Das Ganze wird noch spannend. Und an die Umgehungstatbestände, die da noch kommen werden, denkt von den GroKos keiner. Da bin ich mir sicher.

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obi90

"Die versprochene Steuerreform wird es nicht geben. Vereinbart ist lediglich, die Abgeltungsteuer für Zinserträge abzuschaffen, nicht jedoch für Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen. Zudem sollen Unternehmensteuern überprüft werden."

 

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/koalitionsvertrag-ueberblick-1.3856790

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ImperatoM
vor 4 Stunden schrieb DrFaustus:

Ja. Das Ganze kann man aber auch viel weiter stricken.

Was ist mit Fonds? Die werden ja mit Abgeltungssteuersatz besteuert. Festverzinsliche Wertpapiere in Fonds dann also mit....?

Hmpf. Das wird spannend.

Weiter geht es: Zinserträge innerhalb einer GmbH bis zur Unendlichkeit thesaurieren und damit dann "nur" Körperschafts- und Gewerbesteuer (~28%) zahlen?

 

Meine Meinung: Das Ganze wird noch spannend. Und an die Umgehungstatbestände, die da noch kommen werden, denkt von den GroKos keiner. Da bin ich mir sicher.

 

An den GroKo-Verhandlungen waren viele Menschen mit ziemlich viel Expertise beteiligt, dahinter stehen zwei Parteien mit zusammen fast 1 Mio Mitgliedern, zudem beeinflusst durch Verbände, NGOs, Lobbyisten usw.

Ich würde das nicht unterschätzen und absolut nicht davon ausgehen, dass solche Schwierigkeiten niemand außer uns hier erahnt, das wäre doch etwas überheblich.

 

Im Gegenteil werden "Umgehungstatbestände" ja bereits ausdrücklich erwähnt, so dass diese im Gesetzgebungsprozess sorgfältig untersucht werden dürften.

Den "Trick" mit der GmbH finde ich ohenhin nur halbgar, denn sobald man das Geld ins Privatvermögen übernehmen möchte, zahlt man nochmal Einkommenssteuer oben drauf - so viel Zinseszins kann man zwischenzeitlich höchstens über extrem lange Zeiträume verdienen, dass sich das lohnt. Für Mischfonds könnte eine Art Quellensteuer auf Zinserträge greifen, oder man könnte sie je nach Anlagegraden besteuern - die Fondsbesteuerungsreform vom 1.1.2018 geht ja bereits in diese Richtung. Sicher kann man hier nun auch erstmal den ein oder anderen Haken benennen, aber wir können und wollen hier ja auch keinen vollständigen Gesetzgebungsprozess führen. Wichtig ist mir zu zeigen, dass es durchaus Richtungen gibt, in die man gehen könnte, um das Problem zu lösen. Einen solchen Weg wird man dann gehen, von einer Unlösbarkeit ist das Problem meiens Erachtens weit entfernt.

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Maikel
vor 32 Minuten schrieb ImperatoM:

Im Gegenteil werden "Umgehungstatbestände" ja bereits ausdrücklich erwähnt, so dass diese im Gesetzgebungsprozess sorgfältig untersucht werden dürften.

 

Untersuchen sicherlich; ggf. kommen da ganz komplexe "Lösungen" bei rum. Und trotzdem werden findige Anleger noch wieder Schlupflöcher finden. Deren Stopfen das System noch komplizierter macht.

 

Unabhängig davon wird schon die Frage zum Problem, wie der "persönliche Steuersatz" berechnet wird.

Müssen dann wieder alle Kapitalerträge, auch die schon "abgegoltenen" in der EkSt-Erklärung angegeben werden?

Werden die dann auch wieder z.B. bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt? Oder lediglich die Zinseinkünfte, da nur die dem "persönlichen Steuersatz" unterliegen?

 

Wie gut daß noch nicht feststeht, wann der automatische Informationsaustausches "etabliert" sein wird.

 

 

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 52 Minuten schrieb ImperatoM:

 

An den GroKo-Verhandlungen waren viele Menschen mit ziemlich viel Expertise beteiligt, dahinter stehen zwei Parteien mit zusammen fast 1 Mio Mitgliedern, zudem beeinflusst durch Verbände, NGOs, Lobbyisten usw.

Ich würde das nicht unterschätzen und absolut nicht davon ausgehen, dass solche Schwierigkeiten niemand außer uns hier erahnt, das wäre doch etwas überheblich.

Das ist eine sehr romantische Sicht auf den Gesetzgeber. Wie gut man Umgehungen auf dem Schirm hat, sieht man dass beim neuen InvStG schon Tage nach der Veröffentlichung die Variante Immo-Rentenfonds kursierte. Das war sicherlich nicht die Intension des Gesetzes solche Fonds zu subventionieren.  

Zitat

 

Im Gegenteil werden "Umgehungstatbestände" ja bereits ausdrücklich erwähnt, so dass diese im Gesetzgebungsprozess sorgfältig untersucht werden dürften.

Ich bin sicher dass weder Steuerberater noch Steuerhinterzieher sich zu Wort melden werden, um solche Möglichkeiten publik zu machen. Dass der Gesetzgeber den Steuerzahlern immer 1-2-3 Schritte hinterher ist, ist doch nichts Neues.

Zitat

Den "Trick" mit der GmbH finde ich ohenhin nur halbgar, denn sobald man das Geld ins Privatvermögen übernehmen möchte, zahlt man nochmal Einkommenssteuer oben drauf - so viel Zinseszins kann man zwischenzeitlich höchstens über extrem lange Zeiträume verdienen, dass sich das lohnt.

Deswegen schrieb ich ja "bis ins Unendliche". GmbH-Anteile kann man vererben.

Ich rede ja auch nicht von Lieschen Müller. Für die wäre eine GmbH Gründung wohl übertrieben. Hier geht es um große Vermögen.

Zitat

Für Mischfonds könnte eine Art Quellensteuer auf Zinserträge greifen, oder man könnte sie je nach Anlagegraden besteuern - die Fondsbesteuerungsreform vom 1.1.2018 geht ja bereits in diese Richtung. Sicher kann man hier nun auch erstmal den ein oder anderen Haken benennen, aber wir können und wollen hier ja auch keinen vollständigen Gesetzgebungsprozess führen. Wichtig ist mir zu zeigen, dass es durchaus Richtungen gibt, in die man gehen könnte, um das Problem zu lösen. Einen solchen Weg wird man dann gehen, von einer Unlösbarkeit ist das Problem meiens Erachtens weit entfernt.

Das würde eine Steuergesetzgebung komplett in einen Bereich führen, der an Komplexität alles übertrifft was die BRD bei der Kapitalbesteuerung je gesehen hat. Kann man machen. Im Koalitionsvertrag steht auch, dass man die Steuergesetze vereinfachen möchte wo das möglich ist. Das wäre dann das komplette Gegenteil.

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Sisyphos
vor 20 Minuten schrieb Maikel:

 

Unabhängig davon wird schon die Frage zum Problem, wie der "persönliche Steuersatz" berechnet wird.

Müssen dann wieder alle Kapitalerträge, auch die schon "abgegoltenen" in der EkSt-Erklärung angegeben werden?

Werden die dann auch wieder z.B. bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt? Oder lediglich die Zinseinkünfte, da nur die dem "persönlichen Steuersatz" unterliegen?

 

 

 

Ich habe keine Zweifel daran, dass uns die laut ImperatoM "vielen Menschen mit ziemlich viel Expertise" wieder einen gigantischen Murks generieren werden, der sowohl für Steuerberater als auch die Fiananzingenieure der Banken ein sehr ergiebiges Konjukturprogramm darstellen wird. Über einen Mangel an Beschäftung werden die jedenfalls nicht zu klagen haben - übrigens genauso wenig wie die Finanzämter.


In Zukunft dürfte es dann wohl auch eine Günstigerprüfung nicht nur für Geringverdiener sondern auch den Mittelstand geben. Oder wie will man den Solidaritätszuschlag auf die verbleibende Abgeltungssteuer für Dividenden (und ggf. Kursgewinne) mit der Abhängigkeit des Solidaritätszuschlags vom Einkommen unter einen Hut bringen?

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ImperatoM
vor 51 Minuten schrieb Sisyphos:

In Zukunft dürfte es dann wohl auch eine Günstigerprüfung nicht nur für Geringverdiener sondern auch den Mittelstand geben. Oder wie will man den Solidaritätszuschlag auf die verbleibende Abgeltungssteuer für Dividenden (und ggf. Kursgewinne) mit der Abhängigkeit des Solidaritätszuschlags vom Einkommen unter einen Hut bringen?

 

Die Zukunft des Solis in bezug auf die AbgSt würde mich auch interessieren. Vermutlich ist sie aber noch nicht entschieden.

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Taxadvisor
vor einer Stunde schrieb DrFaustus:

Ich bin sicher dass weder Steuerberater noch Steuerhinterzieher sich zu Wort melden werden, um solche Möglichkeiten publik zu machen. Dass der Gesetzgeber den Steuerzahlern immer 1-2-3 Schritte hinterher ist, ist doch nichts Neues.

 

Müssen sie aber demnächst. Der Entwurf für die Meldepflicht von Steuergestaltungsmodellen liegt in der Schublade.

 

Gruß

Taxadvisor

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DrFaustus
vor 11 Minuten schrieb Taxadvisor:

Müssen sie aber demnächst. Der Entwurf für die Meldepflicht von Steuergestaltungsmodellen liegt in der Schublade.

 

Gruß

Taxadvisor

Hab ich auch gehört. Da bin ich mal sehr gespannt was der bringen wird. Das stelle ich mir ungefähr so sinnvoll vor, wie ein Gesetz, dass Bankräuber dazu verpflichtet bei Planung eines Bankraubes die Polizei zu informieren, dass man einen Bankraub plant.

Nur um das klarzustellen: Ich setze Steuerumgehung nicht mit Bankraub gleich.

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Taxadvisor
vor 13 Minuten schrieb DrFaustus:

Hab ich auch gehört. Da bin ich mal sehr gespannt was der bringen wird. Das stelle ich mir ungefähr so sinnvoll vor, wie ein Gesetz, dass Bankräuber dazu verpflichtet bei Planung eines Bankraubes die Polizei zu informieren, dass man einen Bankraub plant.

Nur um das klarzustellen: Ich setze Steuerumgehung nicht mit Bankraub gleich.

Aber Steuerberater mit Bankräubern, oder? Wer nicht meldet, verliert im Extremfall die Zulassung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung... Da ist so ein Steuer-Gesetz deutlich sinnvoller. Aber vielleicht "fluten" wir dann die Verwaltung mit ALLEN Gestaltungen, so dass die Perlen im Dickicht versickern ;-))

 

Gruß

Taxadvisor

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 30 Minuten schrieb Taxadvisor:

Aber Steuerberater mit Bankräubern, oder?

Nein auch das natürlich nicht!

Zitat

 

Wer nicht meldet, verliert im Extremfall die Zulassung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung... Da ist so ein Steuer-Gesetz deutlich sinnvoller. Aber vielleicht "fluten" wir dann die Verwaltung mit ALLEN Gestaltungen, so dass die Perlen im Dickicht versickern ;-))

 

Gruß

Taxadvisor

Oder die Großen gründen eine Zweigstelle irgendwo im Ausland, die dann solche Dinge empfiehlt.

Ich vermute fast dass das Melden solcher Gestaltungen gar nicht so große Auswirkungen haben wird. Man müsste ja jedesmal Gesetze ändern. Dann wäre der Bundestag nur noch mit dem Schließen von Steuerlöchern beschäftigt.

Auch heute werden Gestaltungen oft offen gelegt um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu vermeiden. Auswirkungen auf den Gesetzgeber gibt es  aber wenige.

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ElGro

Sieht nicht gut aus für uns Anleger: Finanzministerium in der Hand der SPD. Ich erwarte, dass nun bei Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Kursgewinnen, Zinsen etc. wieder der persönliche Spitzensteuersatz gelten wird und der Eur 100k Freibetrag für Altanteile wegfallen wird. Was meint ihr?

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otto03
vor 8 Minuten schrieb ElGro:

Sieht nicht gut aus für uns Anleger: Finanzministerium in der Hand der SPD. Ich erwarte, dass nun bei Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Kursgewinnen, Zinsen etc. wieder der persönliche Spitzensteuersatz gelten wird und der Eur 100k Freibetrag für Altanteile wegfallen wird. Was meint ihr?

Nix

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Gast231208
vor 6 Minuten schrieb otto03:

Nix

 

:thumbsup: 

Warum soll man eine Meinung zu ungelegten Eiern haben?

Und selbst wenn es eine Gesetzesänderung gibt, welchen Einfluss habe ich darauf?

Also beschränke ich mich auf die Dinge, die ich bei der Geldanlage (und auch generell im Leben) beeinflussen kann, der Rest ist Mumpitz und Zufall.

 

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odensee
vor 45 Minuten schrieb ElGro:

Sieht nicht gut aus für uns Anleger: Finanzministerium in der Hand der SPD. Ich erwarte, dass nun bei Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Kursgewinnen, Zinsen etc. wieder der persönliche Spitzensteuersatz gelten wird und der Eur 100k Freibetrag für Altanteile wegfallen wird. Was meint ihr?

Dass die Abgeltungssteuer auch von einem SPD-Finanzminister eingeführt wurde. Ansonsten meine ich immer noch, man sollte den Gesetzesentwurf abwarten.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 10 Stunden schrieb Malvolio:

Umgehungstatbestände werden wir verhindern.

 

Ich weiss schon wie das Laufen wird: Bestimmte Papiere werden als Zinspapiere definiert und auf die gibt es dann eine zu versteuernde "Vorabpauschale", die mit den eventuell anfallenden Zinserträgen verrechnet werden kann nach vielen Jahren. Fonds ab einem gewissen Anteil an "Zinspapieren" werden auch mit dieser "Vorabpauschale" belegt. :D

 

Kommt das jemandem bekannt vor? :D

 

Man man, wie kann man denn so be_scheuert sein verschiedene Arten von Kapitalerträgen nach unterschiedlicher Systematik zu besteuern. :(

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