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Tafelpapiere gefunden?

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kvnblo

Hallo liebe Forenmitglieder.

 

Ich habe im Nachlass meines Vaters einige Zettel im Safe gefunden. Es handelt sich um Belege? der Deutschen Bank "Schalter-Kauf von Wertpapieren". (Siehe Bildanhang)
Es sind zwei Belege, gekauft 1985 und 1990


Genau:  DWS Inter-Renta LD (WKN 847404) / 6 Stück zu je 100

 

Da ich noch nie ein Wertpapier oder Investment-Anteil in den Händen gehalten habe (im Depot lassen sich diese Werte schlecht streicheln) stellen sich mir einige Fragen:

 

- Ich habe häufiger von einem Mantel gelesen, wir haben nur diese Belege mit Nummern der Stücke. Stellen diese losen Zettel Tafelpaiere dar?

- Reichen diese Belege aus?

- Falls die Stücke einen Wert darstellen, soll ich mich an die Deutsche Bank wenden oder eher an die DWS?

- Könnte ich mich auch an meinen Broker wenden um diese Stücke in mein Depot buchen zu lassen?

 

Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen.

 

Vielen Dank!

IMG_20180120_201050.jpg

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Ramstein

Das ist nur eine Kaufquittung. Was du brauchst für Ansprüche, wären die Wertpapierurkunden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Wie Ramstein schon sagte. Das ist nur eine Abrechnung .... damit kannst du nicht viel anfangen .... die ist auch nichts wert. Tafelgeschäfte sind allerdings schon seit vielen Jahren aus der Mode (seit Einführung des erhöhten Zinsabschlag am 1. Januar 1993 und später dem ganzen Geldwäschegedöns :rolleyes: ) und werden heute vermutlich gar nicht mehr gemacht, jedenfalls nicht mehr im normalen Bankgeschäft. Vermutlich wird dein Vater die Anteile ein paar Jahre später wieder verkauft haben und hat noch die alte Abrechnung aufgehoben. Vielleicht findest du ja auch noch eine spätere Verkaufsabrechnung.

 

Was du brauchst sind die sog. "effektiven Stücke" also die Anteilsurkunde (Mantel) und den Bogen mit den Kupons für Ausschüttungen usw. Wenn du die findest, dann wird es interessant. ;)

 

Das sähe dann ungefähr so aus:

Deusche Bank grande n27.jpg

Deusche Bank pequeño n27.jpg

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kvnblo

Vielen Dank an euch beide.
Dann kann ich damit nun das Brennholz anmachen.

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Malvolio

Ich würde sie für alle Fälle noch aufheben .... jedenfalls bist ihr alle Unterlagen durchgesehen habt .... vielleicht findet ihr die "echten" Papiere ja doch noch. ;)

 

 

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chamud

was wäre es denn heute

wert, wenn er sie findet?^^

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dev
Walter_2023
Am 20.1.2018 um 22:42 von Malvolio:

Wie Ramstein schon sagte. Das ist nur eine Abrechnung .... damit kannst du nicht viel anfangen .... die ist auch nichts wert. Tafelgeschäfte sind allerdings schon seit vielen Jahren aus der Mode (seit Einführung des erhöhten Zinsabschlag am 1. Januar 1993 und später dem ganzen Geldwäschegedöns :rolleyes: ) und werden heute vermutlich gar nicht mehr gemacht, jedenfalls nicht mehr im normalen Bankgeschäft. Vermutlich wird dein Vater die Anteile ein paar Jahre später wieder verkauft haben und hat noch die alte Abrechnung aufgehoben. Vielleicht findest du ja auch noch eine spätere Verkaufsabrechnung.

 

Was du brauchst sind die sog. "effektiven Stücke" also die Anteilsurkunde (Mantel) und den Bogen mit den Kupons für Ausschüttungen usw. Wenn du die findest, dann wird es interessant. ;)

 

Das sähe dann ungefähr so aus:

Deusche Bank grande n27.jpg

Deusche Bank pequeño n27.jpg

Hallo zusammen,

genau sowas habe ich beim Entrümpeln meines Elternhauses gefunden. Habe damit auch noch nie zu tun gehabt, eine erste Suche nach der WKN 847 404 im Internet ergab u.a.: "Der Fonds DWS Inter-Renta LD Fonds wird seit dem 24.06.2021 nicht mehr vertrieben".

 

- An wen wende ich mich mit diesen Papieren, an eine Bank mit Wertpapierabteilung oder muss ich mich an die DWS wenden?

- Sind die Papiere noch gegen € einzutauschen oder wertlos?

 

Freue mich auf Rückmeldung von Euch.

Walter_2023

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

IMHO wäre es sinnvoller, einfach mal bei der DWS anzurufen. Das sollte dich weiter bringen, als unverbindliche Meinungsäußerungen im Forum.

 

Falls du dann eine Negativaussage hast, kannst du die "Begründung" immer noch hier auf Stichhaltigkeit abklopfen lassen.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Interessanter Fall. Ich würde damit einfach mal zu (D)einer Bank gehen und frag, ob du die Papiere in ein Depot einliefern kannst. Vielleicht hast du Glück und da ist irgendwo noch ein älterer Kollege, der so etwas früher schon mal gesehen hat. ;)

 

Ansonsten ist hier wohl § 358 KAGB einschlägig (siehe unten). Du wirst dich über deine Bank wohl an die Verwahrstelle wenden müssen. Wenn du noch ein Prospekt der betroffenen Anteile findest (z.B. so etwas hier als Beispiel), kannst du dort auch einmal nach "effektive Stücke" suchen ... das ist der Fachbegriff für noch in Papierform vorhandene Wertpapiere. Im Prospekt müsste auch die Verwahrstelle angegeben sein. Im Zweifelsfall würde ich erstmal bei der Fondsgesellschaft nachfragen .... die können dir vielleicht schon einen Ansprechpartner für solche Fälle nennen, an den man sich wenden kann. 

 

Bitte berichte dann mal, was daraus geworden ist. :)

 

Zitat

 

§ 358  KAGB

 

(1) Für in Sammelverwahrung befindliche Inhaberanteilscheine und noch nicht fällige Gewinnanteilscheine kann eine Auslieferung einzelner Wertpapiere auf Grund der §§ 7 und 8 des Depotgesetzes nicht verlangt werden.

 

(2) Inhaber von vor dem 1. Januar 2017 fällig gewordenen Gewinnanteilscheinen können die aus diesen resultierenden Zahlungsansprüche gegen Vorlage dieser Gewinnanteilscheine bei der Verwahrstelle des betreffenden Sondervermögens geltend machen. Werden die Gewinnanteilscheine bei der Verwahrstelle eingelöst, darf sie den Auszahlungsbetrag nur an ein inländisches Kreditinstitut zur Weiterleitung auf ein für den Einreicher geführtes Konto leisten. Sofern ein Kreditinstitut die Gewinnanteilscheine zur Einlösung annimmt, darf es den Auszahlungsbetrag nur über ein für den Einreicher bei ihm im Inland geführtes Konto leisten.

 

(3) Inhaberanteilscheine, die sich mit Ablauf des 31. Dezember 2016 nicht in Sammelverwahrung bei einer der in § 97 Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen befinden, werden mit Ablauf des 31. Dezember 2016 kraftlos. Sind Gewinnanteilscheine auf den Inhaber ausgegeben, so erstreckt sich die Kraftlosigkeit auch auf die noch nicht fälligen Gewinnanteilscheine. Die in den Inhaberanteilscheinen nach Satz 1 und den Gewinnanteilscheinen nach Satz 2 verbrieften Rechte sind zum 1. Januar 2017 stattdessen gemäß § 95 Absatz 2 zu verbriefen. Die bisherigen Eigentümer der kraftlosen Anteilscheine werden ihren Anteilen entsprechend Miteigentümer an der Sammelurkunde. Die Sammelurkunde ist gemäß § 97 Absatz 1 Satz 2 zu verwahren. Die Miteigentumsanteile an dem Sammelbestand werden auf einem gesonderten Depot der Verwahrstelle gutgeschrieben.

 

(4) Nur mit der Einreichung eines kraftlosen Inhaberanteilscheins bei der Verwahrstelle kann der Einreicher die Gutschrift eines entsprechenden Miteigentumsanteils an dem Sammelbestand auf ein von ihm zu benennendes und für ihn geführtes Depotkonto verlangen. Die Kraftlosigkeit des Inhaberanteilscheins nach Absatz 3 steht einer Kraftloserklärung der Urkunde nach § 799 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entgegen. Zahlungen darf die Verwahrstelle nur auf ein von ihr für den Einreicher geführtes Konto oder an ein anderes Kreditinstitut zur Weiterleitung auf ein für den Einreicher von diesem geführtes Konto leisten; diese Zahlungen sind von der Verwahrstelle nicht zu verzinsen.

 

 

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Walter_2023

So, dann mal berichten ...

 

Seit Ende 2016 ist das ganze quasi beendet worden, noch spezieller in meinem Fall mit WKN 847 404 DWS Inter-Renta, da in 2020 der Fond aufgelöst wurde!

 

Ich spar mir hier die vielen anderen Quellen, die ich mit dem Stichwort "Effektive Stücke", das ich telefonisch von der DWS Service Hotline vorhin bekommen habe, gefunden habe.

Im Prinzip steht überall 2016 etwa das Gleiche:

 

Wer noch gedruckte Fondsanteile zu hause hat, sollte sich sputen. Laut einer EU-Richtlinie müssen diese bis zum 31. Dezember bei der Bank umgetauscht werden. Die Europäische Union will damit den anonymen Handel unterbinden.

 

Also Danke an Euch, hat nicht sollen sein :shit:

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Geldhaber
vor 11 Stunden von MarktengesWertpa:

@Walter_2023Hier ein Zitat von der genannten Seite:

Zitat

Effektive Stücke (Inhaber- und Gewinnanteilscheine an Investmentfonds), die nach dem 31.12.2016 noch im Umlauf sind, werden von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt und sind daher nicht mehr als Wertpapier verkehrsfähig und können lediglich bei einer Bank in girosammelverwahrte Anteile eingetauscht werden.

 

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Walter_2023
Am 9.1.2023 um 19:37 von Malvolio:

Interessanter Fall. Ich würde damit einfach mal zu (D)einer Bank gehen und frag, ob du die Papiere in ein Depot einliefern kannst. Vielleicht hast du Glück und da ist irgendwo noch ein älterer Kollege, der so etwas früher schon mal gesehen hat. ;)

 

Ansonsten ist hier wohl § 358 KAGB einschlägig (siehe unten). Du wirst dich über deine Bank wohl an die Verwahrstelle wenden müssen. Wenn du noch ein Prospekt der betroffenen Anteile findest (z.B. so etwas hier als Beispiel), kannst du dort auch einmal nach "effektive Stücke" suchen ... das ist der Fachbegriff für noch in Papierform vorhandene Wertpapiere. Im Prospekt müsste auch die Verwahrstelle angegeben sein. Im Zweifelsfall würde ich erstmal bei der Fondsgesellschaft nachfragen .... die können dir vielleicht schon einen Ansprechpartner für solche Fälle nennen, an den man sich wenden kann. 

 

Bitte berichte dann mal, was daraus geworden ist. :)

 

 

Nochmal ein persönliches Danke an Dich :thumbsup:

 

Auf telefonische Nachfrage bei der Deutschen Bank hieß es ich müßte erst ein Depot eröffnen, im Nachgang dann Prüfung, bei der Sparkasse das Gleiche, hier mindestens 80€ Gebühr!!! :shock:

 

Naja nur die schwarze Null oder noch weniger sollte nicht das Ergebnis sein :huh:

 

Weiß jemand, ob die Kupons für die Ausschüttungen nachträglich auch verrechnet werden oder werden nur die 5 Anteile zum Schlusskurs von ca. 13€ berechnet?

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chirlu
vor 26 Minuten von Walter_2023:

Auf telefonische Nachfrage bei der Deutschen Bank hieß es ich müßte erst ein Depot eröffnen

 

Ist auch so. Es muss aber nicht unbedingt bei der Deutschen Bank sein.

 

vor 27 Minuten von Walter_2023:

Weiß jemand

 

Das Gesetz. Absatz 2.

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Malvolio

Man braucht auf jeden Fall ein Depot/Konto bei einer Bank, die Einlieferungen von effektiven Stücken macht. Gebühren werden sich da kaum vermeiden lassen. ;)

 

Du kannst ja zum Spaß mal bei der Zahlstelle direkt nachfragen, ob du da die Papiere direkt einreichen kannst und das über dein Girokonto abrechnen lässt. Aber keine Ahnung, ob das funktioniert.

 

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Geldhaber

Dann gibt es da noch den Punkt 

Am 10.1.2023 um 16:40 von Walter_2023:

noch spezieller in meinem Fall mit WKN 847 404 DWS Inter-Renta, da in 2020 der Fond aufgelöst wurde!

... aber Ansprüche auf den Erlös aus dem aufgelösten Fonds sind hoffentlich noch nicht verjährt. 

 

Ich frage mich gerade, wie das wohl 2020 technisch abgelaufen sein mag: Der Erlös (Verkauf aller Wertpapiere plus Kassenbestand minus Abwicklungskosten) wurde doch sicherlich anteilig ausbezahlt (pro Anteil im Depot gab es die Summe X). Wurde ein Teil zurückbehalten für unbekannte Tafelpapierinhaber, die sich melden oder auch nicht?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Der Fonds ist wohl verschmolzen worden auf den DWS Eurozone Bonds Flexible

 

https://www.aab.de/sites/aabweb/Wocheninfo/2021/14492.pdf

 

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Geldhaber

Ok, dann haben sich obige Überlegungen in #17 erledigt. 

 

Nun also der DWS Eurozone Bonds Flexible LD (ausschüttend).

 

vor 16 Stunden von Walter_2023:

Weiß jemand, ob die Kupons für die Ausschüttungen nachträglich auch verrechnet werden oder werden nur die 5 Anteile zum Schlusskurs von ca. 13€ berechnet?

Der Kurs für einen Fondsanteil steht aktuell bei 29,29 EUR. Bei 5 Anteilen sind das immerhin 146,45 EUR. :) Hinzu kommen noch die Ausschüttungen. Da lohnt sich doch die Eröffnung eines Depots. 

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Malvolio
vor 10 Stunden von Geldhaber:

Ok, dann haben sich obige Überlegungen in #17 erledigt. 

 

Nun also der DWS Eurozone Bonds Flexible LD (ausschüttend).

 

Der Kurs für einen Fondsanteil steht aktuell bei 29,29 EUR. Bei 5 Anteilen sind das immerhin 146,45 EUR. :) Hinzu kommen noch die Ausschüttungen. Da lohnt sich doch die Eröffnung eines Depots. 

5 Anteile des alten Fonds entsprechen ja nicht unbedingt auch 5 Anteilen des neuen Fonds. Und hier sind die alten Anteilsscheine ja auch noch nicht umgetauscht worden.

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Geldhaber
vor 8 Stunden von Malvolio:

5 Anteile des alten Fonds entsprechen ja nicht unbedingt auch 5 Anteilen des neuen Fonds. Und hier sind die alten Anteilsscheine ja auch noch nicht umgetauscht worden.

Stimmt natürlich! Das Verhältnis kann ein ganz anderes sein. 

 

Allerdings habe ich gerade mal nach dem letzten Kurs vom DWS INTER-RENTA LD geschaut: 

13,45 € am 23.06.2021 - deutet darauf hin, dass eher weniger herauskommt. 

 

Hier z.B. kann man sich historische Kurse für den DWS Eurozone Bonds Flexible LD anzeigen lassen. 

Kurs am 24.06.2021: 32,77 €

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Schildkröte
Zitat

Es passiert immer wieder, dass Angehörige noch Papieraktien oder „echte“ Fondsanteile in Tresoren entdecken. Solche „effektiven Stücke“ wurden Ende 2016 offiziell für kraftlos erklärt. Das bedeutet, sie sind nicht mehr handelbar – wertlos müssen sie aber nicht sein. Eigner sollten 2016 nur dazu gebracht werden, die Papiere bei den Banken einzuliefern, um sich deren Wert dem Depot gutschreiben zu lassen. Die Papierstücke wurden quasi digitalisiert. Und das geht auch heute noch.

Und wie das genau geht, erklärt Euch Capital nach der nächsten Maus.

 

 

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sabine_w
Am 20.1.2018 um 20:32 von kvnblo:

Hallo liebe Forenmitglieder.

 

Ich habe im Nachlass meines Vaters einige Zettel im Safe gefunden. Es handelt sich um Belege? der Deutschen Bank "Schalter-Kauf von Wertpapieren". (Siehe Bildanhang)
Es sind zwei Belege, gekauft 1985 und 1990


Genau:  DWS Inter-Renta LD (WKN 847404) / 6 Stück zu je 100

 

Da ich noch nie ein Wertpapier oder Investment-Anteil in den Händen gehalten habe (im Depot lassen sich diese Werte schlecht streicheln) stellen sich mir einige Fragen:

 

- Ich habe häufiger von einem Mantel gelesen, wir haben nur diese Belege mit Nummern der Stücke. Stellen diese losen Zettel Tafelpaiere dar?

- Reichen diese Belege aus?

- Falls die Stücke einen Wert darstellen, soll ich mich an die Deutsche Bank wenden oder eher an die DWS?

- Könnte ich mich auch an meinen Broker wenden um diese Stücke in mein Depot buchen zu lassen?

 

Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen.

 

Vielen Dank!

IMG_20180120_201050.jpg

Hallo kvnblo,
das Thema ist zwar schon älter - aber bist du hier noch aktiv? Ich hätte eine Frage zu diesem Fall.
Liebe Grüße, Sabine

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Minuten von sabine_w:

bist du hier noch aktiv?

 

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Zitat

Letzter Besuch

Januar 20, 2018

 

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber
vor 12 Minuten von sabine_w:

Hallo kvnblo,
das Thema ist zwar schon älter - aber bist du hier noch aktiv? Ich hätte eine Frage zu diesem Fall.
Liebe Grüße, Sabine

Letzter Besuch im WPF von @kvnblowar "Januar 20, 2018". 

Edit: @chirluwar schneller. 

 

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