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el_Mare

Fiktive Veräußerungsgewinne DIBA

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maibaum2015
vor 37 Minuten schrieb GoGi:

Oder Delta-Korrektur?

?

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Mangalica
vor 4 Stunden schrieb maibaum2015:

Mist. Also Daten gemäß Bundesanzeiger selbst rechnen u die Daten der IngDiba korrigieren?

 

Du bekommst Thesaurierungsmitteilungen. Die musst du eigentlich nur zu den Werten der Jahressteuerbescheinigung hinzuaddieren.

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maibaum2015
vor 7 Stunden schrieb skrause:

 

Du bekommst Thesaurierungsmitteilungen. Die musst du eigentlich nur zu den Werten der Jahressteuerbescheinigung hinzuaddieren.

Ja gut, da steht ja das gleiche drin wie im bundesanzeiger. Konnte nur mit delta-korrektur nix anfangen, ausser du meinst damit, die unterschiede auszubügeln....

Nachteil bei Thesaurierungsmitteilungen ist die fehlende Angabe bzgl. anrechenbarer Quellensteuer...

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Randa-Michi
Am 1/24/2018 um 10:54 schrieb el_Mare:

Hallo zusammen!

 

Habt Ihr mal Eure fiktive Veräußerungsgewinne auf Richtigkeit geprüft?

Bei mir liegt der fiktive Veräußerungsgewinn bei einigen ETFs (Ishares Stoxx Europe 600, UBS Emerging Markets) weit über den von mir errechneten Ergebnissen - teilweise ist fast 100% mehr fiktives Ergebnis angegeben, als zum 31.12. Kursgewinne angefallen sind. Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler, aber das wäre bei einem Verkauf steuerlich gar nicht gut....

Ich habe noch keine Antwort von der DIBA, wollte aber trotzdem hier schon mal nachfragen, ob die Ergebnisse bei Euch korrekt berechnet wurden.

 

Viele Grüße!

 

Hi,

 

kannst du mir sagen, wie du zur Berechnung vorgehst?

Was ist der Beste Weg dazu?

Ich denke, man muss jeden Kauf mit Zeitpunkt, Anteile, Preis berücksichtigen und bis zum fiktiven oder vorherig erfolgten (Teil-)Verkauf hochrechnen. Ich glaube FIFO gilt beim Verkauf.

Woher bekommst du die Datenlage der Entwicklung der ETF's (Download KAG?)?

...

Ich möchte dies für meine Depots auch prüfen.

 

Danke und Grüße

Michi

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el_Mare

Hallo Michi!

 

Ich berechne dabei nichts nach dem FIFO Prinzip oder manche es anderweitig kompliziert.

Meine Prüfung im Januar ergab nur: Kursgewinn entspricht nicht dem fiktiven Verkaufserlös. Die genauere Prüfung ergab dann, dass ein Aufschlag von ca 6% des Kurswertes zum Jahresende 2017 zum echten Kursgewinn addiert wurde.

Also ganz einfach....

 

VG

Peter

 

 

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maibaum2015

So langsam trudeln die ishares-Korrekturen rein. dbxtrackers hat ebenfalls schon die Jahresendthesaurierungen gemeldet (zumindest die meiner ETFs).

weiss jemand wie es bei comstage aussieht?

 

interessant ist, dass die comdirect zB für A111X9 (EM IMI) die Steuerbescheide korrigiert u auch Thesaurierungsbescheide in die Postbox eingestellt hat, die IngDiBa aber nicht... Bin mal gespannt ob da nochwas kommt.

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi
vor 13 Stunden schrieb el_Mare:

Hallo Michi!

 

Ich berechne dabei nichts nach dem FIFO Prinzip oder manche es anderweitig kompliziert.

Meine Prüfung im Januar ergab nur: Kursgewinn entspricht nicht dem fiktiven Verkaufserlös. Die genauere Prüfung ergab dann, dass ein Aufschlag von ca 6% des Kurswertes zum Jahresende 2017 zum echten Kursgewinn addiert wurde.

Also ganz einfach....

 

VG

Peter

 

 

Hi Peter,

 

naja, ich denke so einfach geht in meinem Fall leider nicht (denke ich).

Ich habe ETFs per Sparplan bespart und teilweise zwischenzeitlich etwas davon verkauft.

Da muss ich nach meinem Verständnis für jeden Kauf ab Kaufzeitpunkt die Rendite bis 31.12.2017 berechnen und davon die Anteile abziehen, die zum Zeitpunkt X verkauft wurden.

Um dies taggenau machen zu können benötige ich die zu Grunde legenden Daten und ich schätze, dass ich die von der KAG bekomme.

Habs noch nie gemacht und wollte hier einfach mal reinfragen, in der Hoffnung, dass mir einer die bestmögliche Vorgehensweise kurz schildert.

 

Danke für die Rückmeldung und Grüße

Michi

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el_Mare
vor 1 Stunde schrieb Randa-Michi:

zwischenzeitlich etwas davon verkauft.

...ja, das macht es dann etwas schwieriger.....

Dann musst Du tatsächlich prüfen, welche Anteile verkauft wurden (FIFO?) und dann entsprechend den neuen Gewinn ausrechnen.

Rendite musst Du nach meinem Verständnis nicht berechnen. Es reichen absolute Summen aus, da das fiktive Ergebnis auch als absolute Summe ausgewiesen wurde. Damit ersparst Du Dir schon mal viel Arbeit...und macht die Sache deutlich einfacher.

 

Viele Grüße!

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maibaum2015
Am 4.4.2018 um 06:28 schrieb maibaum2015:

So langsam trudeln die ishares-Korrekturen rein. dbxtrackers hat ebenfalls schon die Jahresendthesaurierungen gemeldet (zumindest die meiner ETFs).

weiss jemand wie es bei comstage aussieht?

 

interessant ist, dass die comdirect zB für A111X9 (EM IMI) die Steuerbescheide korrigiert u auch Thesaurierungsbescheide in die Postbox eingestellt hat, die IngDiBa aber nicht... Bin mal gespannt ob da nochwas kommt.

Antworte mir mal selber (codi): Bei Comstage kam auch die fiktive Jahresendthesaurierung, diese beträgt aber NULL Euro! Habe jetzt alle Daten für Steuererklärung... 

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west263
vor 17 Minuten schrieb maibaum2015:

(codi): Habe jetzt alle Daten für Steuererklärung...

bin etwas irritiert.

Bis jetzt habe ich nur die Steuerbescheinigung für mein Zweitdepot. Da liegen keinerlei Fonds / ETF, deswegen ist die Bescheinigung schon seit Anfang Februar da. Für mein Erstdepot warte ich immer noch.

 

Wann kam deine Steuerbescheinigung?

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maibaum2015
vor 13 Minuten schrieb west263:

bin etwas irritiert.

Bis jetzt habe ich nur die Steuerbescheinigung für mein Zweitdepot. Da liegen keinerlei Fonds / ETF, deswegen ist die Bescheinigung schon seit Anfang Februar da. Für mein Erstdepot warte ich immer noch.

 

Wann kam deine Steuerbescheinigung?

heute bei  comdirect in der postbox, nachdem alle stornos und erneuerten Steuerbescheide aller meiner etfs vorlagen. 

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Nachbarschaft

Nochmal zwei Verständnisfragen, damit ich das Thema vielleicht zumindest für dieses Jahr abhaken kann:

 

Als Hintergrundinfo:

Ich habe letzte Woche folgende drei ETFs verkauft, um auf Vanguard umzusteigen:

a) HSBC MSCI World (DE000A1C9KL8)

b) HSBC MSCI EM (DE000A1JXC94)

c) UBS MSCI EM (LU0480132876)

 

Für diese wurde mir ein fiktives Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 mitgeteilt, das eventuell zu hoch angesetzt ist. 

 

1. Ist das fiktives Veräußerungsergebnis für alle drei Fonds zu hoch? Zumindest für den UBS gibt es ja eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

 

2. Hat dieser Umstand Auswirkungen auf meine Steuererklärung für 2017? Oder kann ich die Daten aus der DIBA-Steuerbescheinigung einfach getrost übernehmen?

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Mangalica
vor 2 Stunden schrieb Nachbarschaft:

1. Ist das fiktives Veräußerungsergebnis für alle drei Fonds zu hoch?

 

Ja. Für Details einfach diesen Thread komplett lesen. Es soll noch korrigiert werden, aber niemand weiß wann.

 

vor 2 Stunden schrieb Nachbarschaft:

2. Hat dieser Umstand Auswirkungen auf meine Steuererklärung für 2017?

 

Nein.

 

vor 2 Stunden schrieb Nachbarschaft:

Oder kann ich die Daten aus der DIBA-Steuerbescheinigung einfach getrost übernehmen?

 

Mindestens für den UBS solltest du eine Thesaurierungsmitteilung bekommen haben, die musst du in der Steuererklärung noch mit einbeziehen.

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Nachbarschaft

Danke @skrause für die Infos.

 

Heißt für mich dann also einfach: Abwarten und Tee trinken.

Bis zu meiner Steuererklärung für 2018 wird ja noch einige Zeit vergehen und hoffentlich dann auch mehr Klarheit zu dem Thema herrschen.

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stefi009

Die DKB hat eine Korrektur für das fiktive Veräußerungsergebnis geschickt. Der Schätzwert ist nun nicht mehr enthalten, dafür (wie erwartet) die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge. Die Daten stimmen zwar nicht auf den Euro mit den Thesaurierungsmeldungen von vor ein paar Wochen überein, aber in etwa.

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Permafrostboden

Hallo,

 

bin auch bei der ING-DiBa und habe meine Steuerbescheinigung im Feburar erhalten, ohne Hinweis darauf, dass noch Informationen zu ETFs fehlen.

Nun kamen im Mai für mehrere ETFs Ertragsthesaurierungen in der Form:
 

Zitat

 

Brutto USD 2,0
Umg. z. Dev.-Kurs 1,1993
Brutto-Thesaurierung EUR 1,7
Steuerpflichtig im PV EUR 1,7
Anrechenbare Quellensteuer EUR 0,3

 

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.
Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.
Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.
Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.
Die Abrechnung ist aus steuerlicher Sicht im Vorjahr einzuordnen

 

 

Das heißt nun also, dass ich die 1,7 Euro in der Anlage KAP der Steuererklärung 2017 dazurechnen muss? Oder müsste ich hier im Bundesanzeiger noch etwas prüfen? Oder wird die Steuer automatisch von der ING-DiBa abgeführt?

 

Vielen Dank!

 

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alsuna
vor 1 Stunde schrieb Permafrostboden:

Das heißt nun also, dass ich die 1,7 Euro in der Anlage KAP der Steuererklärung 2017 dazurechnen muss? Oder müsste ich hier im Bundesanzeiger noch etwas prüfen? Oder wird die Steuer automatisch von der ING-DiBa abgeführt?

Die Steuer wird nicht von der Bank abgeführt, sondern du musst die Erträge in deiner Steuererklärung 2017 angeben.

Der Thesaurierungsbetrag gehört in Zeile 15 und die anrechenbare Quellensteuer in Zeile 52. Wenn du für diese Zeilen schon etwas hast, dann musst du die 1,7 EUR bzw 0,3 EUR dazu addieren.

 

Im Bundesanzeiger musst du das nur prüfen, wenn du deiner Bank nicht vertraust, dass die Thesaurierungsmeldung korrekt ist.

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Permafrostboden

@alsuna Vielen Dank! Dann werde ich mal prüfen, ob ich die entsprechenden ETFs nicht sogar demnächst abstoße und gegen ETFs mit einer günstigeren TD tausche, dann muss ich zumindest beim Verkauf in 20 Jahren nicht mehr daran denken, dass ich diese Steuern bereits bezahlt habe...

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Heidelbärger

Hallo,

 

mittlerweile hat die ING ja einiges an Ertragsthesaurierungen verschickt, damit sollten ihr doch die Daten vorliegen um den fiktiven Verkaufserlös korrekt  berechnen zu können (ohne Schätzwert)

Hat die ING denn schon bei jmd. den fiktiven VE mittlerweile korrigiert?

Bei mir ist noch nichts geschehen...

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Flip
vor 1 Stunde schrieb Heidelbärger:

Hallo,

 

mittlerweile hat die ING ja einiges an Ertragsthesaurierungen verschickt, damit sollten ihr doch die Daten vorliegen um den fiktiven Verkaufserlös korrekt  berechnen zu können (ohne Schätzwert)

Hat die ING denn schon bei jmd. den fiktiven VE mittlerweile korrigiert?

Bei mir ist noch nichts geschehen...

 

Bei mir auch noch nicht. Ich habe letzten Freitag per E-Mail bei der Diba nachgefragt. Sobald ich Antwort habe, gebe ich hier Bescheid.

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Flip

Die Antwort der Diba ist da:

 

Zitat

...

 

Die Schätzwerte werden wir sehr wahrscheinlich noch im Laufe des Jahres korrigieren. Wenn wir die echten Daten gemeldet bekommen und zudem auch die technische Umsetzung für die Korrektur vornehmen können, werden wir mit diesen Daten abrechnen und den Schätzwert somit natürlich automatisch wieder aus dem Veräußerungsergebnis herausnehmen.

Bedenken Sie dabei aber bitte, dass wir dann auch die bereits mit Schätzwert abgerechneten Verkäufe stornieren und neu ohne Schätzwert - dafür aber mit den echten Daten - abrechnen müssen. Das wird sicherlich auch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Deshalb können wir Ihnen keinen exakten Zeitpunkt für die Korrektur nennen. Zurzeit rechnen mit dem 2. Halbjahr. Wir versprechen Ihnen aber, dass wir auch sehr an einer zeitnahen Bearbeitung interessiert sind und deshalb versuchen werden, die Korrekturen schnellstmöglich vorzunehmen.
 

...

 

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liq
Am 26.5.2018 um 23:01 schrieb alsuna:

Die Steuer wird nicht von der Bank abgeführt, sondern du musst die Erträge in deiner Steuererklärung 2017 angeben.

Der Thesaurierungsbetrag gehört in Zeile 15 und die anrechenbare Quellensteuer in Zeile 52. Wenn du für diese Zeilen schon etwas hast, dann musst du die 1,7 EUR bzw 0,3 EUR dazu addieren.

 

Im Bundesanzeiger musst du das nur prüfen, wenn du deiner Bank nicht vertraust, dass die Thesaurierungsmeldung korrekt ist.

Kann ich hier den Sparer-Pauschbetrag auch einfach um das Delta aus Zeile 15 erhoehen? (Liegt noch unter der Pauschalgrenze)

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 23 Stunden schrieb Flip:

Die Antwort der Diba ist da:

Ok, das ist jedenfalls nicht extrem tragisch. Für die Steuererklärung 2017 reichen die Daten aus den Thesaurierungsbescheinigungen. Die korrekten fiktiven Verkäufe werden frühestens mit der Steuererklärung 2018 relevant (falls verkauft wurde).

vor 1 Stunde schrieb liq:

Kann ich hier den Sparer-Pauschbetrag auch einfach um das Delta aus Zeile 15 erhoehen? (Liegt noch unter der Pauschalgrenze)

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt immer 801 EUR für eine Person und kann nicht geändert werden. Der wird immer komplett berücksichtigt, auch wenn er nicht schon über einen Freistellungsauftrag bei Banken in Anspruch genommen wurde.

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GoGi
Am 29/05/2018 um 13:45 schrieb Flip:

Die Antwort der Diba ist da:

Wurde bei dir (oder jemand anderem) schon etwas gemacht? Ok, das 2. Halbjahr hat erst angefangen...

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Flip
vor 15 Stunden schrieb GoGi:

Wurde bei dir (oder jemand anderem) schon etwas gemacht? 

 

Nein.

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