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Philipp_

Steuer: welche Belege für Werkvertrag?

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Philipp_

Hallo,

ich plakatiere nebenberuflich für einen Bekannten, mit dem ich zu diesem Zweck einen Werkvertrag habe. Ich werde pro Plakat bezahlt, im letzten Jahr waren es etwa 200€ insgesamt. Ich habe das Geld manchmal in bar gekriegt und manchmal überwiesen bekommen. Jetzt frage ich mich, welche Belege das Finanzamt dafür sehen will. Reichen bei Überweisungen die Kontoauszüge? Reichen bei Barzahlungen die Durchschläge der Quittungen?

Wo muss ich die 200€ in der Steuererklärung eintragen?

 

Danke!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

als Belege reichen Überweisungsbelege und Quittungen.

 

Aber ich bezweifele, dass das überhaupt eine selbstständige Tätigkeit ist.

Wie ist der Job denn angemeldet?

 

Stefan

 

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Philipp_
vor 4 Stunden schrieb reckoner:

als Belege reichen Überweisungsbelege und Quittungen.

 

Aber ich bezweifele, dass das überhaupt eine selbstständige Tätigkeit ist.

Wie ist der Job denn angemeldet?

 

 

Angemeldet ist der Job gar nicht. Ein Werkvertrag ist wahrscheinlich kein Arbeitsvertrag.

Mir geht es nur darum, gegebenenfalls alle nötigen Belege fürs Finanzamt zu haben.

 

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JS_01

Geht das dann überhaupt oder ist das Schwarzarbeit wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Angemeldet ist der Job gar nicht. Ein Werkvertrag ist wahrscheinlich kein Arbeitsvertrag.

Nee, einen Werkvertrag gibt es nur bei Selbstständigen, da hättest du ein Gewerbe anmelden müssen (aber keine Sorge, das Finanzamt interessiert sich nicht sonderlich dafür, und solange du nicht nach außen auftrittst wird sich auch kaum jemand daran stören).

Da du aber offenbar nur für einen Kunden arbeitest sehe ich eher eine Scheinselbstständigkeit, in Wirklichkeit wärst du dann Arbeitnehmer. Das interessiert dann u.a. die Sozialversicherungen.

 

Für den Fall Gewerbe: Da gibt es einen Freibetrag in Höhe von 410 Euro, wenn das dein einziges Nichtarbeitnehmer-Einkommen ist reicht das wohl. Dann musst du gar nichts erklären (besser wäre aber eine kurze Notiz, dass es nur 200 Euro waren).

Für den Fall Arbeitnehmer: Kompliziert (weil es auch noch die sogenannten Minijobs gibt).

 

Stefan

 

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ava2

Das riecht aber nach einer Scheinselbständigkeit. Der “Vorteil” ist, dass für diesen Fehler nur der Auftraggeber bluten darf.


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