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Börse12345

Bausparer-Riester kündigen u. deren Folgen?

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Börse12345

Hallo Zusammen,

 

es geht hier um einen LBS Bauspar-Riester der damals einen (in der Ausbildung) aufs Auge gedrückt wurde.

 

Der Bausparer wurde als 5.000 er abgeschlossen. Richtig gelesen Fünftausend EUR Bausparsumme.

Nun beträgt das Guthaben ca. 3.500 EUR. Zulagen sind auch die letzten Jahre eingeflossen.

Die Bank möchte natürlich, dass es aufgelöst wird. Sind mit Bonus schließlich 3% p.a. Zinsen:-)

 

Bauen wollen wir nicht. Reines Vermögenssparen.

 

Meine Fragen:

1. Wenn ich den Bausparer (BS) kündige, muss ich vermutlich die Zulagen zurück zahlen?

2. Was ist mit der evtl. Steuerersparnis? Muss ich vermutlich auch zurück zahlen?

3. Es gibt einen 2. Riestervertrag bei der Allianz. Kann ich bei Kündigung des LBS Riesters, die Zulagen vom LBS Riester nun rückwirkend in den 2. Riestervertrag

   (Allianz) beantragen obwohl die Steuererklärungen der letzten Jahre schon abgebeben wurden?

4. Kann ich den BausparerRiester (LBS) in die klassische Riestervertrag (Allianz) übertragen u. verliere somit keine Zulagenansprüche etc. u. habe nur die

    Verwaltungsgebühr zu zahlen?

5. Was passiert mit dem Riestervertrag, wenn mir die Bank diesen BausparRiester (LBS) kündigt? Dann sind auch die Zulagen, Steuern zurück zu zahlen oder?

6. Wenn die Bank den Bausparriester (LBS) kündigt, besteht dann noch ein Riestervertrag? Also wurde nur der Bausparer gekündigt oder der gesamte Riestervertrag?

7. Darf die Bank einfach kündigen? Beim Bausparer ist es ja so ne Sache. Aber hier geht es ja eigentlich um ein staatliches bzw. staatlich gefördertes

    Altersvorsorgeprodukt.

 

8. Was ist das überhaupt für ein Konstrukt der BausparRiester? Angenommen dieser ist Zuteilungsreif u. ich nehme es in Anspruch, dann erhalte ich ein Darlehen,

    was ich zurück zahlen muss. Mit den jährlichen Zulagen geht es schneller. Soweit klar. Was ist, wenn das Darlehen zurück gezahlt ist? Endet dann der Vertrag? ist

    es dann immer noch ein Riestervertrag? Wird dieser Bausparriester, dann quasi in ein Wohnförderkonto umgewandelt?

9. Aufgrund der niedrigen Summe ist evtl. eine offensichtliche Falschberatung vorhanden. Diese Bausparsumme (5.000 EUR) ist definitiv zu wenig um ernsthaft zu

   bauen oder es irgendwann mal vorzuhaben. Vor allem wenn man damals erst 18 J. alt war. Als Vermögensaufbau ist ein Bausparriester definitiv das Falsche. Aber

   das werde ich separiert nochmal prüfen bzw. prüfen lassen. (Frage 9 ist nicht die Hauptfrage hier.)

 

Besten Dank für Eure Antworten.

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__TIM__

Hallo,

zu 1: Ja, der Anbieter zahlt aus dem Guthaben die Zulagen an die ZfA zurück.

zu 2: Ja, die ZfA teilt dem Anbieter mit, wie hoch die Steuervergünstigungen waren. Diese werden dann auch aus dem Guthaben an die ZfA gezahlt.

zu 3 und 4: Es besteht die Möglichkeit einer Kapitalübertragung an den anderen Anbieter. Dabei blieben die Zulagen und die Steuervergünstigungen erhalten (unschädliche Kündigung). Der abgebende Anbieter verlangt dafür eine Gebühr von max. 150 EUR. Ob der neue Anbieter (Allianz) die Kapitalübertragung annimmt, ist vorab zu klären. Es gibt Anbieter die Kapitalübertragungen nur unter gewissen Bedingungen annehmen. 

zu 5-7: Ein Riester-Produkt ist durch den Anbieter nicht kündbar. Der Bausparriester (LBS) IST der Riestervertrag. Das sind keine zwei verschiedene Verträge.

zu 8: Der Bausparvertrag kann entweder unschädlich gekündigt werden. Dann muss das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich (unter Riester-Gesichtspunkten) verwendet werden. Der Vertrag ist dann beendet. Wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird, muss dieses auch wohnwirtschaftlich (unter Riester-Gesichtspunkten) verwendet werden. Der Vertrag endet erst nach Tilgung des Darlehens. Für den  Tilgungsanteil der monatlichen Rate gibt es auch Zulagen und Steuervorteile. Da bei Riester immer eine nachgelagerte Besteuerung erfolgt, wird das geförderte Kapital in das Wohnförderkonto gestellt und jährlich mit 2% "verzinst". Zu Beginn der Auszahlungsphase (das ist der riesterrechtliche Rentenbeginn) erfolgt dann die Versteuerung des Wohnförderkontos. Entweder auf einen Schlag oder nach und nach bis zum 85. Lebensjahr.

zu 9. Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Es gibt Riester-Bausparverträge, die sich - sobald das Guthaben sich der Bausparsumme nähert - automatisch erhöhen. Dafür ist dann erneut eine Abschlussgebühr zu zahlen. Wenn der Vertrag eine solche Klausel hat und dazu noch eine ordentliche garantierte Verzinsung liefert, wäre das ein Grund den Vertrag weiterzuführen. Sobald dann der Beginn der Auszahlungsphase erreicht ist, und bis dahin kein Darlehen in Anspruch genommen wurde, erfolgt ab dann eine monatliche Rentenzahlung. Wenn der Vertrag sich nicht automatisch erhöht, kann er auf jeden Fall beitragsfrei gestellt werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der monatliche Rentenanspruch dann im Rahmen einer Kleinbetragsrente in einer Summe ausgezahlt. Diese ist dann wie bei einer Abfindung nach der Fünftel-Regel zu besteuern.

 

Die Frage 9 kann aber meiner Meinung nach nur unvollständig in einem Forum geklärt werden. Nur ein allgemeiner Tipp: Nicht vorschnell kündigen. Die Abschlussgebühr ist bezahlt, und insbesondere ältere Riester-Bausparverträge bieten oftmals eine ordentliche Verzinsung, die zudem noch garantiert ist.

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