Zum Inhalt springen
earningpower

Untervermieten um Wohnkosten zu senken

Empfohlene Beiträge

earningpower

Hallo,

 

ich möchte ein Zimmer meiner Wohnung untervermieten um Geld zu sparen. Mein Vermieter erlaubt mir dies.

 

Die Frage, die sich mir stellt ist wie ich mich absichere gegen Schäden, die der Untermieter verursacht unabsichtlich wie absichtlich.

 

Welche Versicherungen brauche ich hier? Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung. Der Untermieter sollte auch eine haben. Sind damit unabsichtliche Schäden abgedeckt?

 

Wie sieht es mit absichtlichen Schäden aus? (Untermieter dreht durch und legt Feuer, bin ich dann dran?)

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stefi009
· bearbeitet von stefi009

.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 2 Stunden schrieb earningpower:

Wie sieht es mit absichtlichen Schäden aus? (Untermieter dreht durch und legt Feuer, bin ich dann dran?)

 

vor 33 Minuten schrieb stefi009:

Dann haftet er natürlich für den Schaden.

 

@stefi009: Haftest du für deine Aussagen, die du hier verzapfst? Siehe in diesem Falle hier:

 

Zitat

Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

 

Sind Räumlichkeiten einem Dritten überlassen, gehört der Aufenthalt in den Räumen zu ihrem Gebrauch. Alles was der Dritte in den Räumen tut, geschieht deshalb bei dem Gebrauch. Aus diesem Grund haftet der Mieter auch dann, wenn der Untermieter die Mietsache vorsätzlich beschädigt, etwa durch Brandstiftung oder das Herbeiführen einer Explosion

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Wie kann ich mich denn gegen dieses Risiko absichern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stefi009
· bearbeitet von stefi009

.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Walter White

Als Hauptmieter haften Sie dem Vermieter für Schäden, die aus dem Untermietverhältnis entstehen. Auch für den Fall eines verspäteten Auszugs des Untermieters nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses müssen Sie gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung tragen. Diese Ausgaben können Sie vom Untermieter zurückfordern. Daher sollten Sie immer eine Kaution verlangen.

 

Quelle:

 

https://www.finanztip.de/untermiete/

 

Vielleicht gibt eine Art Erweiterung der Hausrat/Haftplicht? Mal bei der Versicherung nachfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon

 

Ich meine eine Rechtsschutzversicherung wäre auch keine schlechte Idee.

 

Und die Sache mit der Haftpflicht müsste vertraglich festgehalten werden, insbesondere eine benötigte Verlängerung und den Nachweis darüber sowie die Konsequenzen (im rechtlichen Rahmen) wenn der Untermieter dies verweigert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
herr_welker
Zitat

(Untermieter dreht durch und legt Feuer, bin ich dann dran?)

:D witzig

 

Aber mal ehrlich. Dafür gibt es die Brandversicherung (die der Eigentümer hoffentlich abgeschlossen hat).

Ansonsten fällt mir nur noch eine Hausratversicherung ein. Falls vielleicht deine Küche abbrennt, wenn er etwas im Ofen vergisst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmuc
vor 20 Stunden schrieb herr_welker:

 Dafür gibt es die Brandversicherung (die der Eigentümer hoffentlich abgeschlossen hat).

Gut, wenn der Eigentümer die Versicherung auf den Mieter umgelegt hat, muss er zunächst diese bemühen. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung sicherlich bemüt sein, sich am Mieter schadlos zu halten.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Ja, das muss ich wohl noch abklären mit dem Vermieter wie das wäre. Meinem Haftpflichtversicherer habe ich auch geschrieben ob er mir für diesen Fall eine Versicherung anbieten kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
herr_welker
vor 5 Stunden schrieb chaosmuc:

Gut, wenn der Eigentümer die Versicherung auf den Mieter umgelegt hat, muss er zunächst diese bemühen. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung sicherlich bemüt sein, sich am Mieter schadlos zu halten.

 

 

Aufjedenfall. Nur sehe ich hier den Untermieter in der Pflicht, wenn er den Schaden verursacht hat.

 

Am Ende bleibt ein Restrisiko. Das hat der Vermieter ja auch.

 

Ganz nebenbei. Manche WG's haben eine Putzfrau, die einmal die Woche kommt. Die Kosten werden dann gleichmäßig verteilt. Vielleicht wäre das ja auch was für euch. So gibt es weniger Streit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmuc
Am 2/21/2018 um 02:01 schrieb herr_welker:

Nur sehe ich hier den Untermieter in der Pflicht, wenn er den Schaden verursacht hat.

Am Ende schon, nur bist Du zunächst der Mieter. Ich würde befürchten, dass das Inkasso gegenüber dem Untermieter Dein Problem ist und sich die gegneriche Versicherung zunächst gegen Dich wendet.

 

Als echter Vermieter kann man an soetwas wie eine Mietnomadenversicherung denken, aber ob sich das für Untervermietung lohnt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Zusatzfrage:

 

Was muss ich alles tun damit die Mietpreisbremse nicht greift? Reicht es aus mit in der Wohnung zu wohnen und die Gemeinschaftsräume einzurichten?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Möbliert vermieten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Noch eine Zusatzfrage: Gibt es einen gesonderten Mietspiegel für WG Zimmer oder rechnet man einfach die Quadratmeterpreise der normalen Wohnungen runter?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
voc
Am 12.3.2018 um 00:26 schrieb earningpower:

Noch eine Zusatzfrage: Gibt es einen gesonderten Mietspiegel für WG Zimmer oder rechnet man einfach die Quadratmeterpreise der normalen Wohnungen runter?

Im Mietpreisspiegel der zuständigen Stadt/Gemeinde sind alle zu berücksichtigen Themen erfasst. -> googlen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sthenelos

Mietspiegel sind für WG / Zimmervermietung und Microappartements nicht relevant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Ohje, was bedeutet das nun? Angenommen ich möchte ein Zimmer für den Quadratmeterpreis untervermieten, der bei WG-Gesucht, dem aktuellen Durchschnitt der Angebote entspricht. Bin ich damit auf der sicheren Seite oder nicht?

 

Was müsste ich alles bereitstellen damit man von möbliert sprechen kann? Was ist dafür die minimale Ausstattung?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nachdenklich
vor 20 Minuten schrieb earningpower:

Was müsste ich alles bereitstellen damit man von möbliert sprechen kann? Was ist dafür die minimale Ausstattung?

 

Solltest Du das nicht mit einem möglichen Mieter klären?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
earningpower

Habe aktuell einen Interessenten, der unmöbliert mieten will. Ich möchte aber nicht, dass der dann eines Tages wenn er auszieht die Möglichkeit hat zu sagen, dass er ja eigentlich zu viel bezahlt und Summe X von mir fordert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
voc
Am 13.3.2018 um 20:01 schrieb Sthenelos:

Mietspiegel sind für WG / Zimmervermietung und Microappartements nicht relevant.

Das ist falsch.

Viele Mietspiegel schließen Einzelzimmer oder private Untervermeitungen aus (z.B. München), dass ist aber nicht grundsätzlich so.

 

Am 14.3.2018 um 00:06 schrieb earningpower:

Ich möchte aber nicht, dass der dann eines Tages wenn er auszieht die Möglichkeit hat zu sagen, dass er ja eigentlich zu viel bezahlt und Summe X von mir fordert.

Was sagt denn der Mietspiegel deiner Stadt/Gemeinde konkret?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sthenelos
· bearbeitet von Sthenelos
Am 15.3.2018 um 14:32 schrieb voc:

Das ist falsch.

Viele Mietspiegel schließen Einzelzimmer oder private Untervermeitungen aus (z.B. München), dass ist aber nicht grundsätzlich so.

 

Was sagt denn der Mietspiegel deiner Stadt/Gemeinde konkret?

 


Es gibt separate Mietspiegel für WGs, Zimmervermietung etc., es handelt sich hierbei aber nicht um offizielle Mietspiegel einer Stadt.

Mietspiegel sind bestenfalls eine grobe und allgemeine Orientierungshilfen, die im Einzelfall oftmals relevante Fakten nicht berücksichtigen.
In der Praxis (tatsächliche Mietpreise) gibt es nicht nur 10-15 % Toleranz wie in den Ergebnissen der Mietpreis Berechnung, sondern auch Abweichungen von 50 % oder mehr.
Die Schwachstellen der Mietspiegel sind den zuständigen Behörden oftmals gut bekannt :)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
voc
vor 5 Minuten schrieb Sthenelos:

Es gibt separate Mietspiegel für WGs, Zimmervermietung etc., es handelt sich hierbei aber nicht um offizielle Mietspiegel einer Stadt.

Mietspiegel sind bestenfalls eine grobe und allgemeine Orientierungshilfen, die im Einzelfall oftmals relevante Fakten nicht berücksichtigen.
In der Praxis (tatsächliche Mietpreise) gibt es nicht nur 10-15 % Toleranz wie in den Ergebnissen der Mietpreis Berechnung, sondern auch Abweichungen von 50 % oder mehr.
Die Schwachstellen der Mietspiegel sind den zuständigen Behörden oftmals gut bekannt :)

Das bestreite ich alles gar nicht.

 

Aber in diesem konkreten Fall geht es darum ob für die private Untervermeitung eines Einzelzimmers eine "beliebig" hohe Miete vereinbart werden kann ohne das der Mieter im Nachgang gegen die Miete rechtliche Mittel einlegen kann.

Dafür ist der offizielle Mietspiegel der Stadt (auch: qualifizierter Mietspiegel) im Vorfeld zu prüfen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
orange_clock

Ich kann den anderen hier nur zustimmen: die Kaution ist in dem Fall extrem wichtig und auch da kann man sich etwas beraten lassen, wie hoch sie sein soll in dem Fall.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...