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Auk

Zugeteilten Bausparvertrag weiter besparen

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Auk

Hallo liebe Sparer,

 

vor vielen Jahren hatten meine Eltern für mich einen Bausparvertrag "Ideal Sparen" bei der Wüstenrot für mich abgeschlossen.
Jeden Monat ging automatisch per Bankeinzug vom Konto meiner Eltern eine Summe X auf den Bausparvertrag. 

Nun stoppte die Wüstenrot den automatischen Geldeinzug, da 50 % der vertraglich ausgemachten Summe angespart sind. Ich erhielt einen Brief der Bank, dass mein Bausparvertrag zuteilungsfähig sei und ich nun das Geld ausgezahlt bekommen kann (mit oder ohne Darlehn).

 

Ich habe die alten Vertragsunterlagen im Ordner finden können und hier §5 gelesen der besagt, dass ich der Zuteilung widersprechen sowie den Vertrag weiter besparen kann.

Deshalb schrieb ich an die Wüstenrot, dass ich mich §5 bediene, meinen Bausparvertrag weiter besparen möchte und die Wüstenrot bitte weiter die ausgemachte Summe monatlich von Konto XY abbuchen soll.

 

Nun erhielt ich eine schriftliche Ablehnung mit der Begründung, dass das Sparziel bereits erreicht wurde.

Ich bin etwas verwirrt und verstehe anscheinend den Vertrag falsch.

 

Deshalb meine Frage an euch:

Habt ihr schon einmal einen Bausparvertrag mit mehr als 50 % bei der Wüstenrot bespart? 

Welchen Sinn macht ein Paragraph in den Vertragsunterlagen der besagt, dass eine Zuteilung abgelehnt und damit weiter gespart werden kann wenn die Bank das ablehnt?

 

Meiner Meinung nach ist das Sparziel die volle Summe und nicht die 50 %, sodass ich die restlichen 50 % von der Wüstenrot als Darlehn bekomme.

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker
N.a.

Die wollen nur die alten Verträge los werden.

 

Hartnäckig bleiben ist angesagt. Zur Not mit Hilfe der Verbraucherzentrale.

 

Hab meinen fast zu 100% bespart. Wird dieses Jahr ausgezahlt. Allerdings bei der LBS.

 

Würde mich mal interessieren was die machen, wenn du das Geld manuell überweist.

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Auk

Ok, also bin ich doch der deutschen Sprache ausreichend mächtig.

Ich dachte mir schon, dass die sich ein wenig davor drücken möchten. Dies wollte ich aber nicht gleich im Startpost behaupten.

 

Meine Eltern haben selber ebenfalls noch einen Bausparvertrag bei denen und dort kam es zur gleichen Situation. Mein Vater hatte dann einfach manuell eine Summe X überwiesen. Aber das Geld kam dann einfach wieder zurück.

 

Hartnäckig bleiben heißt für dich erst einmal erneut auf den Vertrag hinweisen?

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Skuggasteg

Ich selber habe auch einen zuteilungsreifen Wüstenrot-Bausparer. Da habe ich nach Zuteilungsreife einfach einen Dauerauftrag in Höhe des monatlichen Regelbeitrags eingerichtet, das hat problemlos funktioniert.

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IndexP
vor 4 Stunden schrieb Auk:

Meine Eltern haben selber ebenfalls noch einen Bausparvertrag bei denen und dort kam es zur gleichen Situation. Mein Vater hatte dann einfach manuell eine Summe X überwiesen. Aber das Geld kam dann einfach wieder zurück.

 

Manuell in welcher Höhe überwiesen?

Unterhalb, exakt oder oberhalb Regelbeitrag?

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Auk
vor 18 Stunden schrieb Skuggasteg:

Ich selber habe auch einen zuteilungsreifen Wüstenrot-Bausparer. Da habe ich nach Zuteilungsreife einfach einen Dauerauftrag in Höhe des monatlichen Regelbeitrags eingerichtet, das hat problemlos funktioniert.

 

Ok, dann werde ich das einfach so machen und einen Dauerauftrag einrichten. Exakt die gleiche monatliche Summe wie die Monate Zuvor von der Wüstenrot eingezogen wurden.

 

 

vor 15 Stunden schrieb IndexP:

 

Manuell in welcher Höhe überwiesen?

Unterhalb, exakt oder oberhalb Regelbeitrag?

 

So viel ich weiß hatte mein Vater eine deutlich höhere Summe überwiesen. Das war vermutlich der Fehler.

 

 

Nun habe ich von meinen Eltern erfahren, dass ich noch einen weiteren Bausparvertrag habe, der schon seit 3 Jahren zuteilungsreif ist und "rumliegt". Kann ich hier dann ebenfalls einfach weiter einzahlen? Leider habe ich zu diesem zweiten Bausparvertrag keine Vertragsunterlagen finden können. Nun weiß ich natürlich nicht, ob es hier andere Regelungen gibt.

Oder wollte ich den Bogen nicht überspannen und nur den "aktuellen" Vertrag, von dem ich im Startpost berichtete, weiter besparen? Nicht, dass es zu unerwarteten Konsequenzen kommt?

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herr_welker

Ich würde erstmal den 1. Bausparvertrag machen.

 

Dann würde ich die fehlenden Vertragsunterlagen nachfordern. (manchmal findet man die auch im Online)

Man will ja schließlich wissen was man da bespart. z.B. Bonuszinsen sind immer ganz interessant zu wissen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte hier ja ein entscheidentes Urteil gesprochen. Die Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Bausparverträge nach 10 Jahren kündigen.

Die, wie ich finde, abendteuerliche Begründung:

 

Auf den Bausparverträgen sei Darlehensrecht anzuwährend. Das eingezahlte Geld ist also kein Guthaben, obwohl im Kontoauszug Guthaben zum 31.12.2017 steht, sondern ein Darlehen, dass du der Bausparkasse gibst.

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, dann hat die Bausparkasse das Darlehen vollständig empfangen. Ab jetzt tickt also bei dir die Zeit.

In §489 BGB steht, dass ein Darlehen gekündigt werden darf, wenn es vor 10 Jahren vollständig empfangen wurde. Darauf berufen sich die Bausparkassen.

 

 

Da ging es aber um zuteilungsreife Bausparverträge die die Bausparkassen kündigen wollen.

Bei dir wollen sie ja lediglich weitere Zahlungen verhindern. Mit ist hier kein Urteil bekannt.

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 34 Minuten schrieb herr_welker:

Das Bundesverfassungsgericht hatte hier ja ein entscheidentes Urteil gesprochen. Die Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Bausparverträge nach 10 Jahren kündigen.

Die, wie ich finde, abendteuerliche Begründung:

 

Also, ICH (natürlich KEIN Mitarbeiter einer BSK) kann das Urteil das Bundesverfassungsgerichts absolut nachvollziehen.

Mit Zuteilungsreife hat man einen (schwebenden) Darlehens-Vertrag (Möglichkeit der Ausreichung des verbleibenden Darlehens durch die BSK an den Bausparer) - den die BSK eben nach 10 Jahren kündigen kann. (so wie Immo-Kreditnehmer das eben auch können)

Oder willst Du hier einen Sparvertrag in Endlos-Schleife zaubern? (nur, weil es zu eigenen Gunsten ist...)

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Auk
Am 25.2.2018 um 23:05 schrieb herr_welker:

Ich würde erstmal den 1. Bausparvertrag machen.

 

Dann würde ich die fehlenden Vertragsunterlagen nachfordern. (manchmal findet man die auch im Online)

Man will ja schließlich wissen was man da bespart. z.B. Bonuszinsen sind immer ganz interessant zu wissen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte hier ja ein entscheidentes Urteil gesprochen. Die Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Bausparverträge nach 10 Jahren kündigen.

Die, wie ich finde, abendteuerliche Begründung:

 

Auf den Bausparverträgen sei Darlehensrecht anzuwährend. Das eingezahlte Geld ist also kein Guthaben, obwohl im Kontoauszug Guthaben zum 31.12.2017 steht, sondern ein Darlehen, dass du der Bausparkasse gibst.

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, dann hat die Bausparkasse das Darlehen vollständig empfangen. Ab jetzt tickt also bei dir die Zeit.

In §489 BGB steht, dass ein Darlehen gekündigt werden darf, wenn es vor 10 Jahren vollständig empfangen wurde. Darauf berufen sich die Bausparkassen.

 

 

Da ging es aber um zuteilungsreife Bausparverträge die die Bausparkassen kündigen wollen.

Bei dir wollen sie ja lediglich weitere Zahlungen verhindern. Mit ist hier kein Urteil bekannt.

Also der Vertrag um den es hier im Thread geht ist aus dem Jahre 2010. Somit sollte ich noch zwei Jahre einzahlen können und dann besteht das Risiko, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigt. 

Oder ich wecke keine schlafenden Hunde, bezahle nicht weiter ein und bekomme länger die Zinsen ausbezahlt.

Bei diesem Vertrag kann ich auf einen Darlehn verzichten und bekomme nachträglich einen Zinsbonus, sodass mein Guthaben anstatt mit 1 rückwirkend mit 2 Prozent verzinst wird.

Das kann ich jetzt machen anstatt weiter einzuzahlen. 

Weiter einzahlen UND auf den Darlehn verzichten, sodass ich 2 % Zinsen bekomme wäre natürlich das beste ^^ Aber das werden die sicherlich nicht freiwillig mitmachen. 

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flamie

Achtung: die Bausparkasse darf 10 Jahre nach Zuteilung kündigen nicht 10 Jahre nach Vertragsbeginn.
Ich habe noch einen Vertrag aus 1998. Zugeteilt wurde in 2010. Seither ruht der Vertrag und verzinst sich wunderbar mit 2,5% plus 80 % (d.h. in Summe 4,5%) Zinsbonus.
Die Einzahlungen habe ich rechtzeitig gestoppt, so dass bis 2020 das Guthaben (ohne Bonus) knapp unter der Bausparsumme bleiben wird.
In 2020 gehe ich von Kündigung aus.

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bondholder
vor 11 Minuten schrieb Auk:

Oder ich wecke keine schlafenden Hunde, bezahle nicht weiter ein und bekomme länger die Zinsen ausbezahlt.

Computersysteme haben keine Emotionen – vergiß das mit den schlafenden Hunden einfach. Du kannst als Arbeitshypothese davon ausgehen, dass grundsätzlich alle Altverträge, bei denen die Bausparkasse Geld verliert, gekündigt werden, sobald das möglich ist.

 

Seit wann ist der Vertrag zuteilungsreif?

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Auk
Am 27.2.2018 um 20:20 schrieb flamie:

Achtung: die Bausparkasse darf 10 Jahre nach Zuteilung kündigen nicht 10 Jahre nach Vertragsbeginn.
Ich habe noch einen Vertrag aus 1998. Zugeteilt wurde in 2010. Seither ruht der Vertrag und verzinst sich wunderbar mit 2,5% plus 80 % (d.h. in Summe 4,5%) Zinsbonus.
Die Einzahlungen habe ich rechtzeitig gestoppt, so dass bis 2020 das Guthaben (ohne Bonus) knapp unter der Bausparsumme bleiben wird.
In 2020 gehe ich von Kündigung aus.

 

Am 27.2.2018 um 20:27 schrieb bondholder:

Computersysteme haben keine Emotionen – vergiß das mit den schlafenden Hunden einfach. Du kannst als Arbeitshypothese davon ausgehen, dass grundsätzlich alle Altverträge, bei denen die Bausparkasse Geld verliert, gekündigt werden, sobald das möglich ist.

 

Seit wann ist der Vertrag zuteilungsreif?

 

Ahso, dann habe ich das komplett falsch verstanden.

Der Vertrag wurde zwar 2010 unterschrieben, aber zugeteilt wurde der Bausparvertrag erst jetzt vor wenigen Wochen. Der Brief kam Ende Januar.

 

Also ist es am schlausten so wie es flamie erklärt hat.

Ich müsste mir ausrechnen wie lange ich noch aktiv weiter einzahlen werde (trotz derzeitigem stopp der automatischen Einzahlungen), damit ich von jetzt an in 10 Jahren inkl. aktueller Guthabenverzinsung von 1 % knapp unter den 100 % der Sparsumme ankomme.

Dann kann ich von jetzt, der Zuteilung, bis in 10 Jahren das meisten aus dem Bonus rausholen - in meinem Fall eine rückwirkende Zinserhöhung von 1 % auf 2 %.

Ist das so korrekt?

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Am 25.2.2018 um 23:39 schrieb IndexP:

 

Also, ICH (natürlich KEIN Mitarbeiter einer BSK) kann das Urteil das Bundesverfassungsgerichts absolut nachvollziehen.

Mit Zuteilungsreife hat man einen (schwebenden) Darlehens-Vertrag (Möglichkeit der Ausreichung des verbleibenden Darlehens durch die BSK an den Bausparer) - den die BSK eben nach 10 Jahren kündigen kann. (so wie Immo-Kreditnehmer das eben auch können)

Oder willst Du hier einen Sparvertrag in Endlos-Schleife zaubern? (nur, weil es zu eigenen Gunsten ist...)

Warum nicht? Schließlich wurden die Verträge auch zum Sparen beworben, den Bonus gibt es ja auch nur bei Darlehensverzicht.

 

vor 15 Stunden schrieb Auk:

Ist das so korrekt?

Ja.

 

Aber Achtung: Je nach Tarif / ABB gibt es einen Regelsparbetrag, wenn der nicht eingezahlt wird kann der Vertrag u.U. gekündigt werden.

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Auk
vor 9 Stunden schrieb Raccoon:

Warum nicht? Schließlich wurden die Verträge auch zum Sparen beworben, den Bonus gibt es ja auch nur bei Darlehensverzicht.

 

Ja.

 

Aber Achtung: Je nach Tarif / ABB gibt es einen Regelsparbetrag, wenn der nicht eingezahlt wird kann der Vertrag u.U. gekündigt werden.

Danke. Da muss ich einmal schauen, ob in meinem Vertrag etwas zum Regelsparbetrag steht. 

Auf der sicheren Seite bin ich bestimmt, wenn ich die gleiche Summe einfach weiter monatlich einzahle. 

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flamie

Ja. Zahl einfach den Regelsparbeitrag weiter ein. Gib der Bausparkasse keinen Grund für eine Kündigung.
So lange du unter der Bausparsumme bleibst, hast du Anspruch auf Darlehen. Das ist dein Joker [emoji6]

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Freeliner

Inkl. Zinsen unter der Bauspasumme bleiben.

Und dran denken, wenn zB bei einem 30.000er BSV nur noch 500€ „Darlehen“ übrig bleiben, verfällt der Anspruch auch.

 

Man ist bei diesem, im Verhältnis, kleiner Darlehen nicht mehr darlehensberechtig.

 

 

 

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Auk
· bearbeitet von Auk
Am 1.3.2018 um 21:35 schrieb flamie:

Ja. Zahl einfach den Regelsparbeitrag weiter ein. Gib der Bausparkasse keinen Grund für eine Kündigung.
So lange du unter der Bausparsumme bleibst, hast du Anspruch auf Darlehen. Das ist dein Joker emoji6.png

Nur zum Verständnis. Was genau bedeutet dieser Regelsparbeitrag? Muss exakt diese Summe nun weiter einbezahlt werden? Darf die Summe höher sein? Darf sie niedriger sein?

 

Am 2.3.2018 um 16:27 schrieb Freeliner:

Inkl. Zinsen unter der Bauspasumme bleiben.

Und dran denken, wenn zB bei einem 30.000er BSV nur noch 500€ „Darlehen“ übrig bleiben, verfällt der Anspruch auch.

 

Man ist bei diesem, im Verhältnis, kleiner Darlehen nicht mehr darlehensberechtig.

 

 

 

Kannst du mir das bitte noch einmal etwas genauer erklären? Welcher Anspruch verfällt dann? Wenn ich bei einem Bausparvertrag mit 30 000 € als Gesamtsparziel habe und dann am Ende bereits 29 500 € eingezahlt habe, dann verfällt mein Anspruch auf einen Darlehn in Höhe von 500 €? Die 500 € sind dann aber auch egal ^^ Immerhin bekomme ich den Zinsbonus in diesem Fall nur, wenn ich auf einen Darlehn verzichte.

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Freeliner
vor einer Stunde schrieb Auk:

 

Genau da liegt das Problem, wenn kein Darlehensanspruch mehr besteht, kannst du auch nimmer drauf verzichten.

 

Je nach Vertrag verfallen dann die Bonuszinsen bzw. die Rückerstattung der Abschlussgebühr.

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Auk
vor 31 Minuten schrieb Freeliner:

Genau da liegt das Problem, wenn kein Darlehensanspruch mehr besteht, kannst du auch nimmer drauf verzichten.

 

Je nach Vertrag verfallen dann die Bonuszinsen bzw. die Rückerstattung der Abschlussgebühr.

Oh, jetzt wird es noch einmal knifflig. Auf den Bonuszins möchte ich natürlich nicht verzichten. 

Ab wann verfällt denn der Anspruch? Das muss doch im Vertrag auch irgendwie genau festgehalten sein.

 

Wenn ich mehr einzahle als die Bausparkasse automatisch abzieht, also wenn ich nach der Zuteilung weiter einspare, verfällt dann bereits der Anspruch?

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Skuggasteg
· bearbeitet von Skuggasteg
vor 15 Stunden schrieb Auk:

Was genau bedeutet dieser Regelsparbeitrag? Muss exakt diese Summe nun weiter einbezahlt werden? Darf die Summe höher sein? Darf sie niedriger sein?

 

Der Regelsparvertrag ist die vertraglich vereinbarte monatliche Sparrate, alle Abweichungen davon brauchen eine Genehmigung der Bausparkasse. So hat die Bausparkasse prinzipiell das Recht, bei nicht geleisteten Regelbeiträgen nach entsprechender Mahnung den Bausparvertrag zu kündigen, bei Überschreiten des Beitrages darf sie die Einzahlung zurückbuchen. In der Vergangenheit wurde das vergleichsweise locker gehandhabt. Durch die Niedrigzinsphase schauen die Bausparer inzwischen genauer hin, gerade bei hochverzinsten Verträgen (deswegen wurde ja bei dir schon die eine manuell überwiesene Summe zurückgewiesen).

 

Bei meinem Wüstenrot-Vertrag ist der Regelsparbeitrag nur bis Zuteilungsreife verpflichtend. Wenn du die Bausparbedingungen zur Hand hast, würde ich empfehlen, mal den Paragraphen "Sparzahlungen" durchzulesen, da ist eigentlich alles beschrieben. Wenn es eine Mindestdarlehenssumme gibt (vgl. Beitrag von Freeliner), solltest du die in dem Punkt "Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen" finden.

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Auk
vor einer Stunde schrieb Skuggasteg:

 

Der Regelsparvertrag ist die vertraglich vereinbarte monatliche Sparrate, alle Abweichungen davon brauchen eine Genehmigung der Bausparkasse. So hat die Bausparkasse prinzipiell das Recht, bei nicht geleisteten Regelbeiträgen nach entsprechender Mahnung den Bausparvertrag zu kündigen, bei Überschreiten des Beitrages darf sie die Einzahlung zurückbuchen. In der Vergangenheit wurde das vergleichsweise locker gehandhabt. Durch die Niedrigzinsphase schauen die Bausparer inzwischen genauer hin, gerade bei hochverzinsten Verträgen (deswegen wurde ja bei dir schon die eine manuell überwiesene Summe zurückgewiesen).

 

Bei meinem Wüstenrot-Vertrag ist der Regelsparbeitrag nur bis Zuteilungsreife verpflichtend. Wenn du die Bausparbedingungen zur Hand hast, würde ich empfehlen, mal den Paragraphen "Sparzahlungen" durchzulesen, da ist eigentlich alles beschrieben. Wenn es eine Mindestdarlehenssumme gibt (vgl. Beitrag von Freeliner), solltest du die in dem Punkt "Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen" finden.

Vielen Dank für die Erklärung :)

Dann werde ich mir noch einmal die Unterlagen anschauen. 

Ich will am Ende keine Fehler begehen und mich ärgern.

 

 

Noch eine Frage die mich in diesem Zusammenhang interessiert. Einmal im Jahr gibt es ein Formular zur Wohnungsbauprämie. Hin und wieder tauchen in meinen Jahreskontoauszügen des Bausparvertrages geringe Summen auf, die als Wohnungsbauprämie deklariert sind. Diese Summe muss ich bei der Berechnung meines Sparziels mit berücksichtigen, richtig?

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Freeliner

...alles, was das Guthaben im Vertrag erhöht^_^

 

+ an die max. 10 Jahre nach Zuteilung denken

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herr_welker
Am 25.2.2018 um 23:39 schrieb IndexP:

 

Also, ICH (natürlich KEIN Mitarbeiter einer BSK) kann das Urteil das Bundesverfassungsgerichts absolut nachvollziehen.

Mit Zuteilungsreife hat man einen (schwebenden) Darlehens-Vertrag (Möglichkeit der Ausreichung des verbleibenden Darlehens durch die BSK an den Bausparer) - den die BSK eben nach 10 Jahren kündigen kann. (so wie Immo-Kreditnehmer das eben auch können)

Oder willst Du hier einen Sparvertrag in Endlos-Schleife zaubern? (nur, weil es zu eigenen Gunsten ist...)

 

Ich konnte jedenfalls in meinen Vertragsbedingungen keinen Punkt dafür finden, dass ich ein Darlehen gebe.

Transparent wäre es gewesen dies in den Vertragsbedingungen klar und deutlich zu schreiben. (Aber das wusste die Bausparkasse damals wahrscheinlich selbst noch nicht)

 

In meinem Vertrag stehen Sätze wie:

...Verzichtet der Bausparer auf die Zuteilung, wird sein Vertrag fortgesetzt"

"Vom Zeitpunkt der Zuteilung an stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen bereit"

 

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IndexP

Von dieser Darlehens-Definition mal abgesehen - gibt es doch auch ein logisches Problem (ich hatte es oben schon angedeutet):

 

Willst Du hier einen Spar-Vertrag "erzeugen", den Du zu festgelegten Konditionen (=Zinsen) notfalls bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag besparen kannst?

Kennst Du sonst IRGENDEINEN Vertrag (egal aus welchem Bereich), der

- unbefristet

- unkündbar

- und zu starren Konditionen läuft?

 

Ich behaupte mal, daß es schon die Verbindung unbefristet und unkündbar nicht geben kann/darf.

 

Man mag sich damals bei der Formulierung der BS-Vertragsbedingungen nicht hätte denken können, daß Bausparer irgendwann auf die Idee kommen, ihren BSV endlos besparen zu wollen.

 

Ich bin kein Jurist - aber man mußte in den letzten Jahren Lösungen finden, wie man übergeordnet/höchstrichterlich dieses Paradoxon (unbefristet UND unkündbar) löst.

Vielleicht wäre da auch was mit "Verstoß gegen Treu und Glauben" oder Nichtigkeit des Vertrags wegen schwerster Formfehler gegangen.

 

Da finde ich die Lösung, wie man eine Befristung (zur Not zwangsweise) herstellt, schon ziemlich elegant - und für den Bausparer äußerst fair.

 

Wie gesagt...

NUR, weil es dem eigenen Geldbeutel dient - bitte NICHT jede Logik und übergeordnetes Recht (über einem BSV geht schon noch einiges...) außer Kraft setzen.

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Raccoon
vor 20 Stunden schrieb IndexP:

Von dieser Darlehens-Definition mal abgesehen - gibt es doch auch ein logisches Problem (ich hatte es oben schon angedeutet):

 

Willst Du hier einen Spar-Vertrag "erzeugen", den Du zu festgelegten Konditionen (=Zinsen) notfalls bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag besparen kannst?

Kennst Du sonst IRGENDEINEN Vertrag (egal aus welchem Bereich), der

- unbefristet

- unkündbar

- und zu starren Konditionen läuft?

Und? Ob es das gibt oder nicht schließt doch nicht aus, das ein Bausparvertrag so ausgelegt wird und dabei die einzige Anlageform ist, die solche Konditionen bietet.

(Ob das wirklich so ist habe ich mir weiter keine Gedanken drüber gemacht; wenn nicht, dann spricht es noch stärker gegen dein Argument.)

 

Ich behaupte mal, daß es schon die Verbindung unbefristet und unkündbar nicht geben kann/darf.

Eine Behauptung ohne Nachweise ist nichts wert. Außerdem gibt es Kündigungsmöglichkeiten auf Seiten der Bausparkasse, spätestens dann, wenn die Bausparsumme erreicht ist.

 

Man mag sich damals bei der Formulierung der BS-Vertragsbedingungen nicht hätte denken können, daß Bausparer irgendwann auf die Idee kommen, ihren BSV endlos besparen zu wollen.

Die Banken/Kassen beschäftigen hunderte sogenannter Experten welche die Angebote und Bedingungen ausarbeiten, hier inklusive von Bonuszinsen bei Darlehensverzicht und bewerben solche Verträge zum Sparen, aber sie können dann nicht voraussehen, daß der Bausparer genau das tun will. Ne, ist klar.

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