Zum Inhalt springen
Börse12345

Verlustverechnung Zertifikate mit Gewinne

Empfohlene Beiträge

Börse12345

Hallo,

 

ich wollte schlau sein u. meine Verluste die ich mit einem Faktor Zertifikat gemacht habe realisieren. Sprich, ich habe es verkauft, mit dem Gedanken, dass es in den Verrechnungstopf fliest.

 

Als die Abrechnung kam war mein Erstaunen groß. Es wurde nichts angerecht. Nun habe ich mich noch intensiver als vorher belesen u. meine, dass es tatsächlich nicht angerechnet wird. Stimmt das wirklich?

 

Laut Internetquelle: Das BFH hat zwar die Verrechnung zugelassen, aber das Bundesfinanzministerium hat es durch ein Erlass verhindert. ("Tolles" Rechtssystem; anderes Thema)

Nun habe ich von der Möglichkeit gelesen, dass man nur vor Gericht die Verrechnung durchbringen kann, muss aber den Weg über das Gericht gehen. Da es sich bei mir "nur" um 150 EUR "Spielgeld" handelt, ist es natürlich nicht lukrativ diesen Weg zu gehen.

Das entspricht wohl auch dem Hintergedanken des Bundesfinanzministeriums, durch den Erlass sein geltendes Recht durchzusetzen zu teuer u. langwierig zu machen. 

 

Wie seht Ihr das?

 

Besten Dank u. Grüße

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Klare Sachverhaltsangaben sind immer von Vorteil:rolleyes:

 

Gab es noch eine Gutschrift?

Waren die Kosten höher als der Kurswert?

Gab es vorher überhaupt Steuerzahlungen auf Erträge in 2018?

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Börse12345

Ich hatte 2018 bereits ein Papier mit Gewinn verkauft.

Mit den erwarteten Dividendenausschüttungen die in rund 2 Monaten fällig sind, werde ich meine 801,00 EUR Freibetrag aufgebraucht haben.

Zudem werde ich sehr wahrscheinlich in paar Wochen/Monaten ein paar Papiere mit Gewinn verkaufen. Daher war auch mein Gedanke den Verlust der FaktorZertifkate nun doch mal zu realisieren (0,01 EUR/Stk.). (Der Verlust war gedanklich längst abgeschrieben. Warum wird so ein Zertifikat nicht vom Emittenten gekündigt? Wo ist der Sinn hierbei? Soviel kann ja da nicht mehr gehandelt werden, oder?)

Die Kosten wären höher als der Kurswert gewesen. Ich habe mit rund 10 EUR Verkaufskosten gerechnet. Es wurden aber nur ein Verkaufserlös von 1,13 EUR als Kosten berechnet u. einbehalten.

 

MfG

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Dann hat die Bank alles "richtig" gemacht. Das entspricht (noch) der Verwaltungsauffassung. Die bisherigen Urteile zeigen aber, dass diese Auffassung kaum haltbar ist. In der Steuererklärung kann man das entsprechend erklären, gegen einen ablehnenden Bescheid dann Einspruch einlegen und auf die anhängigen Verfahren verweisen (wenn dieser Fall bis dahin nicht entschieden ist). So profitiert man von den Musterklagen ohne eigenes Kostenrisiko.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Börse12345

Taxadvisor, besten Dank für deine Info.

 

MfG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...