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domsi

Beamte: Wie geht ihr eure Altersvorsorge an?

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silentbob

Ok, du redest dann schon von der Endstufe die ein Beamter mit A? erreichen kann. Das dauert jedoch mehrere Jahre bis man dahin kommt. Wenn man eine neue Besoldungsstufe erreicht, kommt man dann wieder auf Stufe 0? 

 

Danke für deine Ergänzung.

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Graufell_2015

Ja, ich rede von Endstufe, es geht ja um die Altersvorsorge/Pension. Du meinst die Dienstaltersstufen mit Stufe? Nein, wenn ich A11 Stufe 6 war und werde befördert, dann bin ich danach A12 Stufe 6. Diesen Stufenaufstieg kann man auch fast nicht vermeiden, zur Pension ist man da am Anschlag. Aber wenn man die Beförderungen "verpasst", dann geht man auch mal mit A8, A11 oder A14 in Pension...aber auch A11 sind fast 4.4k .....davon 72%, minus ca 300Euro für die KK.... wer damit nicht rum kommt, weil er während der aktiven Phase schon 0 auf 0 aus dem Monat gekommen ist, der hat sicher Probleme, seinen Nachbarn sein Elend zu erklären. Und ein solcher Fall hätte auch kein Geld für eine extra Altersvorsorge.....

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silentbob

Ist echt interessant für mich, da ich die Möglichkeit hätte im gehobenen Dienst einzusteigen. Die Beförderungsintervalle (Wann, Wie) kenne ich im Detail nicht. Aber da Schwanke ich noch etwas, ob das für die Zukunft das richtige für mich ist (zwecks Familienplanung, etc.) 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 8 Stunden schrieb silentbob:

Ist echt interessant für mich, da ich die Möglichkeit hätte im gehobenen Dienst einzusteigen. Die Beförderungsintervalle (Wann, Wie) kenne ich im Detail nicht. Aber da Schwanke ich noch etwas, ob das für die Zukunft das richtige für mich ist (zwecks Familienplanung, etc.) 

Gerade bei Familienplanung! Mehr Sicherheit ("unkündbar") geht ja fast nicht.


Aber: die Zahlen die Graufell anspricht, passen bei mir z.B. nicht. Darum vermute ich mal er hat die Zahlen für Bundesbeamte genommen. Die verdienen (leider) noch mal etwas mehr.

Man muss unterscheiden nach Bund bzw. Land. und wenn Land dann natürlich noch welches Bundesland.

https://www.kommunalforum.de/besoldungstabellen.php  Ja. Dann kommt das auch mit den 4,4k hin.

 

Aber: man darf auch nicht vergessen, dass es kein Urlaubsgeld gibt. Weihnachtsgeld werden bei uns (Land NRW) auch nur noch 30% gezahlt bzw. sind schon in der Besoldung eingerechnet.

Das sind Dinge, die man in der freien Wirtschaft aushandeln kann. Ggf. auch Boni.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 10 Stunden schrieb silentbob:

Ist echt interessant für mich, da ich die Möglichkeit hätte im gehobenen Dienst einzusteigen. Die Beförderungsintervalle (Wann, Wie) kenne ich im Detail nicht. Aber da Schwanke ich noch etwas, ob das für die Zukunft das richtige für mich ist (zwecks Familienplanung, etc.) 

 

Das ist ja nun so schwer nicht, entspr. Tabellen zu googlen. Ältere Beamte sind noch nach Lebensalter (innert ihrer Besoldungsgruppe) eingestuft worden (bei einer Beförderung behält man die bisherige Stufe). Seit einiger Zeit werden Beamte wie auch Angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach Erfahrungsstufen (innert ihrer Entgeltgruppe) eingruppiert. Bei einem Wechsel des Dienstherrn innert NRWs behältst Du als älterer Beamter mit Bestandsschutz Deine bisherige Stufe innert der Besoldungsgruppe. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland kann es passieren, dass man nach dem neuen System entspr. zurückgestuft wird. Das sollte man vor einem Dienstherrenwechsel in Erfahrung bringen.

 

Du bist also bereits Angestellter (äh pardon Beschäftigter im öffentlichen Dienst) und kannst verbeamtet werden? Dann solltest Du drauf achten, was die Personalstelle als bisherige Berufserfahrung (nicht) anerkennt, was wie gesagt für die Einstufung relevant ist. Nach meiner Erfahrung gehen Personalstellen hier recht willkürlich vor - je nachdem, ob sie einen unbedingt haben wollen oder es genügend weitere Aspiranten gibt. Bezüglich der Altersvorsorge hast Du dann neben der Pension bereits weiterhin Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (sowie der betrieblichen Altersvorge (bei Bund und Länder VBL)). Bei einer Einzahlung von unter 60 Monaten kannst Du Dir die bisherigen eigenen Beiträge (jeweils) auszahlen lassen. Eine freiwillige weitere Besparung zusätzlich ist möglich, um beim Thema zu bleiben (auf den Aspekt (mögliche) Überversorgung gehe ich jetzt nicht mehr ein).

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TheMarl
· bearbeitet von TheMarl
vor 21 Stunden schrieb Graufell_2015:

Anschlag mittlerer Dienst ist A9, das sind brutto 3.5k im Monat, gehobener Dienst A13

 

Zumindest für Lehrer gilt das nicht, beispielsweise ein Lehrer für das Lehramt an Haupt-/Real- und Gesamtschulen steigt mit A12 in NRW ein, erste Beförderungsstelle wäre A13, dann bewirbt er sich als  Abteilungsleiter an einer Gesamtschule (A14 an den meisten Gesamtschulen), anschließend stellvertretender Schulleiter A15 und dann Schulleiter A16. Alles im gehobenen Dienst.

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otto03
vor 2 Stunden schrieb TheMarl:

 

Zumindest für Lehrer gilt das nicht, beispielsweise ein Lehrer für das Lehramt an Haupt-/Real- und Gesamtschulen steigt mit A12 in NRW ein, erste Beförderungsstelle wäre A13, dann bewirbt er sich als  Abteilungsleiter an einer Gesamtschule (A14 an den meisten Gesamtschulen), anschließend stellvertretender Schulleiter A15 und dann Schulleiter A16. Alles im gehobenen Dienst.

 

Du kennst dich ja hervorragend aus

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
Am 27.7.2018 um 10:42 schrieb Schildkröte:

Bei einer Einzahlung von unter 60 Monaten kannst Du Dir die bisherigen eigenen Beiträge (jeweils) auszahlen lassen

 

Genau das hatte ich auch vor, aber leider war ich mit 63 Monaten darüber und eine Auszahlung war nicht mehr möglich. Ich würde jedem Beamten raten darüber nachzudenken, der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus einer vorausgegangenen Berufstätigkeit erhält und unter 60 Monaten eingezahlt hatte, sich das Geld auszahlen zu lassen. Begründung siehe beim "Aber".

Mit Beginn des Ruhestandes wird nämlich der Betrag der gesetzlichen Altersrente voll auf die Ruhestandbezüge angerechnet d.h. der Ruhestandbezug wird um diesen Betrag gemindert.

 

Aber: Die gesetzliche Rente aus Pflichtbeiträgen wird auch nur dann auf die Pension angerechnet, wenn die Summe aus Beamtenpension und gesetzlicher Rente aus Pflichtbeiträgen die Höchstversorgung von 71,75 Prozent des Bruttoendgehalts abzüglich evtl. Versorgungsabschlag bei Frühpensionären überschreitet.

Nicht angerechnet werden übrigens freiwillige Einzahlungen zur ges. Rentenversicherung (§ 55 Abs. 4 Ziffer 1 Beamtenversorgungsgesetz), sowie private Rentenversicherung, Riester und Rürup.

 

Zur Altersvorsorge gebe ich, gerade jüngeren Beamten, zu bedenken das auch die Höchstversorgung von aktuell 71,75% mit singendem Rentenniveau mit sinken wird. Bis 2040 könnte dieser Wert auf 63% sinken, wie hier in dem Beispiel gezeigt wird.

Altersvorsorge Beamte

-------------------------------------

Ich persönlich habe aktuell eine Sparquote von knapp 45%, verteilt in schon sehr lange laufenden Kapitalversicherung, Rentenversicherung und Bausparer. Dazu Festgeld, Sparbriefe, ETF Depot, Anleihen. Irgendwo muss die Rendite ja herkommen. Die Sparquote werde ich nach und nach sicherlich runter schrauben, auch eine Beitragsfreistellung meiner Versicherungen ziehe ich je nach dem in Betracht; kann, muss nicht sein. Altersvorsorge heißt für mich ein klares Ziel zu haben, aber nicht starr darauf hinzuarbeiten, sondern je nach Lebenslage flexibel zu sein und sich auch mal neu auszurichten. Ich verdiene im mittlerem Dienst zwar nicht schlecht, aber nicht paradiesisch. Das muss es auch nicht, es reicht so wie es ist und im Alter möchte ich den Euro auch nicht drei mal umdrehen wollen. 

Beamtenpensionen werden zudem voll besteuert und die private Krankenversicherung und die event. Zusatzversicherung wollen auch bezahlt werden.

 

Der Rock des Beamten ist eng, aber er wärmt.^_^

 

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KaiKai
vor 4 Stunden schrieb Walter White:

 

Genau das hatte ich auch vor, aber leider war ich mit 63 Monaten darüber und eine Auszahlung war nicht mehr möglich. Ich würde jedem Beamten raten darüber nachzudenken, der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus einer vorausgegangenen Berufstätigkeit erhält und unter 60 Monaten eingezahlt hatte, sich das Geld auszahlen zu lassen. Begründung siehe beim "Aber".

Mit Beginn des Ruhestandes wird nämlich der Betrag der gesetzlichen Altersrente voll auf die Ruhestandbezüge angerechnet d.h. der Ruhestandbezug wird um diesen Betrag gemindert.

Unter 60 Monaten hat man glaube ich eh keinen Anspruch auf Regelaltersrente, von daher muss man sich da auch nicht um eine Anrechnung sorgen. :D

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Schildkröte
vor 42 Minuten schrieb KaiKai:

Unter 60 Monaten hat man glaube ich eh keinen Anspruch auf Regelaltersrente, von daher muss man sich da auch nicht um eine Anrechnung sorgen. :D

 

Einen Rentenbescheid hattest Du noch nie in den Händen gehalten? Mit "ich glaube" hilfst Du hier niemandem. 

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TheMarl
Am 27.7.2018 um 23:22 schrieb otto03:

 

Du kennst dich ja hervorragend aus

 

Ja gut, bin halt Lehrer. Dafür habe ich von den restlichen Behörden wenig Ahnung. 

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vanity
vor 17 Stunden schrieb Schildkröte:

 

Einen Rentenbescheid hattest Du noch nie in den Händen gehalten? Mit "ich glaube" hilfst Du hier niemandem. 

Zitat

 

(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

1.

Regelaltersrente,

2.

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und

3.

Rente wegen Todes.

 

Hier der vollständige SGB-Artikel.

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Tenno
vor einer Stunde schrieb TheMarl:

 

Ja gut, bin halt Lehrer. Dafür habe ich von den restlichen Behörden wenig Ahnung. 

Mit den Laufbahnen auch nicht?

A13 Realschullehrer, Gymnasiallehrer (landesrechtlich eingestuft)

A13 Einstiegsamt höherer Dienst, bei Lehrern Studienrat

A14 Oberstudienrat

A15  Studiendirektor

A16 Oberstudiendirektor

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Kapuzenpullimann
· bearbeitet von Kapuzenpullimann
vor einer Stunde schrieb Tenno:

Mit den Laufbahnen auch nicht?

 

Wenn wir schon kleinlich sind, dann richtig:

 

vor einer Stunde schrieb Tenno:

A13 Realschullehrer, Gymnasiallehrer (landesrechtlich eingestuft)

In vielen Bundesländern werden Grund- Haupt- und Realschullehrer in A12 eingestuft und verbleiben ohne Beförderungsamt im gehobenen Dienst.

 

vor einer Stunde schrieb Tenno:

A13 Einstiegsamt höherer Dienst, bei Lehrern Studienrat

Sachlich zu allgemein: A13 = gehobener Dienst, A13Z (inkl. allgemeiner Stellenzulage) = höherer Dienst (Studienrat)

Der Rest passt. A13 bildet ein sogenanntes Verzahnungsamt zwischen gehobenem und höherem Dienst, dabei ist A13 (ohne Zulage) gehobener und A13Z höherer Dienst.

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Kapuzenpullimann
Am 27.7.2018 um 10:42 schrieb Schildkröte:

Bei einer Einzahlung von unter 60 Monaten kannst Du Dir die bisherigen eigenen Beiträge (jeweils) auszahlen lassen.

Das habe ich auch getan, absolut sinnvoll - wenn man sie danach in RK3 investiert, natürlich :-)

 

Zum Thema zurück: Ich sehe es ähnlich wie Walter White, dass der Regelpensionssatz deutlich sinken wird. Allein deshalb ist ein Investieren für Beamte sinnvoll, auch wenn die Versorgungslücke nicht so hoch sein wird wie bei Rentnern.

 

Übrigens stört mich in der ganzen Diskussion beim Vergleich der gesetzlichen Rente mit der Pension, dass einige Aspekte herausgelassen werden. Z.B. dass die Akademikerquote unter Beamten höher ist. Die akademischen Beamten im gehobenen und höheren Dienst bekommen natürlich mehr Pension und verzerren das Bild. Weiterhin ist die Pension per definitionem nicht mit der Rente zu vergleichen, denn sie ist Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und eine Art Fortsetzung der Bezüge nach Beendigung der Dienstzeit. Dabei ist zu beachten, dass sie - wenn überhaupt - mit gesetzlicher Rente plus Zusatzrente (VBL, Betriebsrente, etc.) zu vergleichen ist. Wenn man das macht, ist die Lücke nicht mehr sooo groß (sie ist gleichwohl noch da).

Also: Vergleichen wir die Pension eines A9ers mit der gesetztlichen Rente inkl. Zusatzversorgung/Betriebsrente, dann ist der Unterschied sicher nicht mehr so groß. 

 

Deutschland leistet sich mit dem Beamtentum eben einen vor Korruption weitgehend sicheren (Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe BAMF in Bremen) und handlungsfähigen (kein Streikrecht) Verwaltungsapparat. Das kostet eben und führt zu Neid.

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morini
· bearbeitet von morini

Vor allem was ihre Altersbezüge (Pensionen) angeht, haben Beamte alles richtig gemacht!! Finanziell stehen Beamte im Alter richtig gut da! Daher denke ich, dass Beamte für ihr Alter privat nicht vorzusorgen brauchen, und schon gar nicht, wenn man im gehobenen oder höheren Dienst tätig ist. Ob das gegenüber den in der freien Wirtschaft tätigen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer oftmals mickrigen gesetzlichen Renten von Beamtenpensionen nur träumen können, gerecht ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 

Außerdem rackert man sich als Beamter nicht kaputt (wenn man es richtig anstellt) und hat somit voraussichtlich eine höhere Lebenserwartung bzw. Lebensqualität im Alter, was schon alleine mit Geld überhaupt nicht aufzuwiegen ist.

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 2 Stunden schrieb Tenno:

Mit den Laufbahnen auch nicht?

A13 Realschullehrer, Gymnasiallehrer (landesrechtlich eingestuft)

A13 Einstiegsamt höherer Dienst, bei Lehrern Studienrat

A14 Oberstudienrat

A15  Studiendirektor

A16 Oberstudiendirektor

 

Ich denke, dass man bei Lehrern nicht im klassischen Laufbahnsystem denken sollte (gehobener und höherer Dienst sind mittlerweile eh (teilweise) zur Laufbahngruppe 2 zusammengefasst). Es macht aber schon Sinn zu schauen, welche Art von Lehrer (in welchem Bundesland) jeweils wie besoldet wird. Ich vermisse in der Aufstellung Grundschullehrer (A12 - als Grundschulleiter A13) und Berufsschullehrer (sowie Lehrer an Sonder- bzw. Förderschulen). Selbst bin ich technischer Beamter und wurde mal gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, in meinem Métier Berufsschullehrer zu werden. Nun, in einem Bundesland wäre das mit A13/A14 vergütet worden, in einem anderen mit A10. Letzteres war völlig inakzeptabel. Aber auch bei ersterem störte mich, dass ich allen Ernstes erneut einen Vorbereitungsdienst (für den Schuldienst) hätte absolvieren müssen (hatte ich schließlich bereits für die technische Verwaltung, einmal zwei Jahre Gürtel enger schnallen und Prüfungsstress reicht).

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TheMarl
vor 7 Stunden schrieb Tenno:

Mit den Laufbahnen auch nicht?

A13 Realschullehrer, Gymnasiallehrer (landesrechtlich eingestuft)

A13 Einstiegsamt höherer Dienst, bei Lehrern Studienrat

A14 Oberstudienrat

A15  Studiendirektor

A16 Oberstudiendirektor

 

 

Mir ist nicht ganz klar, was du hier mit deiner Auflistung sagen möchtest.

 

Abgesehen davon, dass sie teilweise falsch ist (Realschullehrer werden seit Jahren nicht mehr in A13 eingestuft, die letzten gehen gerade in Pension, Gymnasiallehrer ist mWn keine Amtsbezeichnung, etc.) und du hier für die höheren Besoldungsstufen nur die Amtsbezeichnungen des höheren Dienstes vorgelegt hast? (A13 ist auch nicht nur als Amtsbezeichnung der Studienrat, hier würde auch Lehrer, Gesamtschulrektor/Sekundarschulrektor, Rektor oder Konrektor für Grundschulen (je nach Größe) o.ä. gelten))

 

Also erneut meine Frage, was möchtest du mir damit sagen?

 

vor 4 Stunden schrieb Schildkröte:

Ich vermisse in der Aufstellung Grundschullehrer (A12 - als Grundschulleiter A13)

 

 

In NRW inzwischen A14 als Rektor einer Grundschule, sofern keine Minischule.  Konrektoren sind A13 auch seit kurzem.

vor 4 Stunden schrieb morini:

Ob das gegenüber den in der freien Wirtschaft tätigen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer oftmals mickrigen gesetzlichen Renten von Beamtenpensionen nur träumen können, gerecht ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 

Du machst hier den großen Fehler, das du Renten 1:1 mit Pensionen vergleichst, was nämlich völliger Murks ist. Grundsätzlich solltest du die Pensionen von Beamten nur mit Rentnern vergleichen, die eine ähnliche Qualifikation besitzen. Da sieht das nämlich schon ganz anders aus. Die verpflichtenden Betriebsrenten o.ä. muss man auch mit einbeziehen, dann sieht es auch nicht mehr anders aus.

 

vor 4 Stunden schrieb morini:

Außerdem rackert man sich als Beamter nicht kaputt (wenn man es richtig anstellt) und hat somit voraussichtlich eine höhere Lebenserwartung bzw. Lebensqualität im Alter, was schon alleine mit Geld überhaupt nicht aufzuwiegen ist.

 

Wie kommst du zu deiner Behauptung? Generell rackert man sich in allen Jobs, die eine höhere Qualifikation erfordern, nicht "kaputt". Da ist halt mehr geistige Arbeit gefordert. Außerdem resultiert die höhere Lebenserwartung idR aus dem höheren Bildungsniveau, was idR mit Alkoholkonsum und Tabakkonsum sowie Ernährung und Arztbesuchen korreliert. 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 23.7.2018 um 21:41 schrieb Joschka1989:

Das werden auch die Pensionäre in 35 Jahren. Auch diese Bezüge werden deutlich gekürzt werden. Auch diese Leute müssen vorsorgen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nachteilig dabei ist, dass Beamte in jungen Jahren, wenn sie das Geld dringend benötigen, am wenigsten bekommen. Mein Sohn hat sich als Ingenieur überlegt als Berufsschullehrer anzufangen. Das Einstiegsamt wäre bei A13 gewesen. Die Bezahlung war aber lange nicht so auskömmlich wie die seines bisherigen Jobs. Also hat er es bleiben lassen, weil er ein Haus kaufen wollte und eine Familie ernähren muss. Von was hätte er  den Altersvorsorgebeiträge leisten sollen? Und dann noch die Aussicht, dass der geringerer Bezahlung in jungen Jahren auch noch Kürzungen im Alter folgen sollen.

 

Man hat gleich nach dem Kriege einfach versäumt das Beamtentum abzuschaffen. Wie will man heute noch gerecht korrigieren? Diejenigen, die heute Pensionen einsacken haben sicher in jüngeren Jahren darben müssen. Der Staat müsste also heute neben den hohen Pensionen zwecks Anreiz auch die Berufsanfänger besser bezahlen, damit  sie überhaupt beim Staat anfangen und sich ggf. Altersvorsorgebeiträge leisten können. Das will und kann sich der Staat aber nicht leisten.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 47 Minuten schrieb Knacker:

Nachteilig dabei ist, dass Beamte in jungen Jahren, wenn sie das Geld dringend benötigen, am wenigsten bekommen. Mein Sohn hat sich als Ingenieur überlegt als Berufsschullehrer anzufangen. Das Einstiegsamt wäre bei A13 gewesen. Die Bezahlung war aber lange nicht so auskömmlich wie die seines bisherigen Jobs. Also hat er es bleiben lassen, weil er ein Haus kaufen wollte und eine Familie ernähren muss. Von was hätte er  den Altersvorsorgebeiträge leisten sollen? Und dann noch die Aussicht, dass der geringerer Bezahlung in jungen Jahren auch noch Kürzungen im Alter folgen sollen.

 

Man hat gleich nach dem Kriege einfach versäumt das Beamtentum abzuschaffen. Wie will man heute noch gerecht korrigieren? Diejenigen, die heute Pensionen einsacken haben sicher in jüngeren Jahren darben müssen. Der Staat müsste also heute neben den hohen Pensionen zwecks Anreiz auch die Berufsanfänger besser bezahlen, damit  sie überhaupt beim Staat anfangen und sich ggf. Altersvorsorgebeiträge leisten können. Das will und kann sich der Staat aber nicht leisten.

 

Das kann ich nur unterstreichen, dass im öffentlichen Dienst insbesondere die Einstiegsgehalter lachhaft sind. Als Berufsanfänger kann man damit ja noch den einen oder anderen ködern, Berufserfahrene eher nicht (Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes wird oft bloß teilweise angerechnet). Im technischen Bereich sind deshalb zahlreiche unbesetzte Stellen die Folge. Bei Lehrern wird das (zum Teil) damit kompensiert, dass wieder mehr Lehrer verbeamtet werden. 

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Tenno
Am 27.7.2018 um 21:12 schrieb TheMarl:

 

Zumindest für Lehrer gilt das nicht, beispielsweise ein Lehrer für das Lehramt an Haupt-/Real- und Gesamtschulen steigt mit A12 in NRW ein, erste Beförderungsstelle wäre A13, dann bewirbt er sich als  Abteilungsleiter an einer Gesamtschule (A14 an den meisten Gesamtschulen), anschließend stellvertretender Schulleiter A15 und dann Schulleiter A16. Alles im gehobenen Dienst.

Sieh meine Antwort im Kontext mit deinem Posting.

A14 ist Laufbahngruppe 2.2 höherer Dienst.

Darunter geht A13 mit oder ohne z entweder Laufbahngruppe 2.1 oder Eingangsamt 2.2

 

Eben nicht alles gehobener Dienst

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TheMarl
· bearbeitet von TheMarl
vor 3 Stunden schrieb Knacker:

achteilig dabei ist, dass Beamte in jungen Jahren, wenn sie das Geld dringend benötigen, am wenigsten bekommen. Mein Sohn hat sich als Ingenieur überlegt als Berufsschullehrer anzufangen. Das Einstiegsamt wäre bei A13 gewesen. Die Bezahlung war aber lange nicht so auskömmlich wie die seines bisherigen Jobs. Also hat er es bleiben lassen, weil er ein Haus kaufen wollte und eine Familie ernähren muss. Von was hätte er  den Altersvorsorgebeiträge leisten sollen? Und dann noch die Aussicht, dass der geringerer Bezahlung in jungen Jahren auch noch Kürzungen im Alter folgen sollen.

Also in NRW bekommt ein junger Studienrat, der verheiratet ist und ein Kind hat, nach dem Referendariat ein Gehalt von 4500 EUR Brutto im Monat, sind knapp 3400 netto bei Steuerklasse IV. 

Da kommen auch viele Ingenieure auch direkt nach dem Studium nicht unbedingt dran. 

 

Bei dir klingt das so, als wenn ein Berufsschullehrer hier fast aufstocken muss,

 

 

 

vor 2 Stunden schrieb Schildkröte:

Das kann ich nur unterstreichen, dass im öffentlichen Dienst insbesondere die Einstiegsgehalter lachhaft sind.

 

Empfinde ich nicht so. 

 

vor 1 Stunde schrieb Tenno:

Eben nicht alles gehobener Dienst

 

Habe ich auch nie behauptet. Ich habe gesagt, dass man auch im gehobenen Dienst A14/A15/A16 bekommen kann.

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Tenno
vor 12 Minuten schrieb TheMarl:

Habe ich auch nie behauptet. Ich habe gesagt, dass man auch im gehobenen Dienst A14/A15/A16 bekommen kann.

Das ist mir neu, wie läuft das ab?

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Gast231208
vor 6 Minuten schrieb Tenno:

Das ist mir neu, wie läuft das ab?

 

Was läuft da ab?

Ehrlich - interessiert das irgendwen (der nicht Beamter ist)?

Einfacher Dienst - Mittlerer Dienst - gehobener Dienst - höherer Dienst (Pfarrer) - außer Dienst ^_^

 

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Tenno

Ruhig Brauner, bin schon raus

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