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Beamte: Wie geht ihr eure Altersvorsorge an?

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Schildkröte
vor 45 Minuten schrieb Tenno:

Das ist mir neu, wie läuft das ab?

 

Durch einen Laufbahnaufstieg.

Wir driften vom Thema ab. 

Wobei durch einen Laufbahnaufstieg die private Altersversorge zurückgefahren werden kann. ^_^

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Knacker
vor einer Stunde schrieb TheMarl:

Bei dir klingt das so, als wenn ein Berufsschullehrer hier fast aufstocken muss,

Offensichtlich zahlt die Industrie in dieser Qualifikationsstufe noch etwas mehr, sonst würden sich doch viel mehr im öffentliche Dienst bewerben.

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KaiKai
Am 28.7.2018 um 16:27 schrieb Schildkröte:

 

Einen Rentenbescheid hattest Du noch nie in den Händen gehalten? Mit "ich glaube" hilfst Du hier niemandem. 

 

Wird hier die Erklärung, auch in Bezug auf Beitrag #37, noch nachgereicht?

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 6 Stunden schrieb TheMarl:

Du machst hier den großen Fehler, das du Renten 1:1 mit Pensionen vergleichst, was nämlich völliger Murks ist. Grundsätzlich solltest du die Pensionen von Beamten nur mit Rentnern vergleichen, die eine ähnliche Qualifikation besitzen. Da sieht das nämlich schon ganz anders aus. Die verpflichtenden Betriebsrenten o.ä. muss man auch mit einbeziehen, dann sieht es auch nicht mehr anders aus. 

 

Aber wie viele Arbeitgeber zahlen heute noch eine zusätzliche Betriebsrente? Die betriebliche Altersversorgung wird doch in der Regel durch Gehaltsumwandlung erzeugt. Der Arbeitgeber gibt dann oft nur die Ersparnis bei seinen Sozialabgaben dazu. Oder auch gar nichts. Das Gros der Betriebsrenten liegt bei unter 250 Euro: https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/krankenkassenbeitraege-die-spd-taktiert-bei-den-betriebsrenten/22741492.html Die durchschnittliche Rentenzahlung liegen in den alten Bundesländern (neuen Bundesländern) für Männer bei  1.078 Euro (1.171 Euro) und für Frauen bei 606 Euro (894 Euro).

 

Quelle: Rentenversicherung in Zahlen 2017. Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag für „Renten wegen Alters“, zu finden auf den Seiten 34 bis 36. Online in Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238692/publicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf

 

Von der Rente gehen aber auch noch die Beiträge wie Steuern (sofern die Rente den jährlichen Grundfreibetrag von 9.000 Euro überschreitet) und auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.Eine private Krankenversicherung muss auch davon bezahlt werden.

 

Bei der VBL sind auch nur etwa 4,5 Millionen Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes versichert. Etwa 1,3 Millionen erhalten eine Rente: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/daten_fakten_geschichte/

 

Ich verstehe ja, dass Beamte gern den Vorteil ihrer Pensionen kleinreden wollen, aber es ist in der Tat eine unvergleichliche Luxusversorgung. Die auf lange Sicht hin unbezahlbar wird. 63,91 Milliarden Euro gab der deutsche Staat 2016 für Pensionen aus, zehn Jahre zuvor waren es noch 44,46 Milliarden Euro.

 

Eine Studie, die Professor Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellt hat, besagt: Bis zum Jahr 2050 wird der Staat 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für die Versorgung seiner Beamten ausgeben müssen. Der Großteil davon, etwa 870 Milliarden Euro, gehen demnach für Pensionen drauf.

 

Dazu kommt noch, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinkt, während das Pensionsniveau weiter bei maximal 71,75 Prozent liegt. Eisberg voraus!

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TheMarl
vor 3 Stunden schrieb Tenno:

Das ist mir neu, wie läuft das ab?

 

Das habe ich doch weiter oben beschrieben. Ein Lehrer (gD, A12) der sich auf eine Stelle als Abteilungsleiter bewirbt, hat dann halt A14. Wenn er danach stellvertretender Schulleiter wird, A15. 

 

Ohne Laufbahnwechsel

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Tenno

Danke, dann ist das bei Lehrern ggf. anders.

Ich kenne das nur aus dem Verwaltungsdienst. Da kannst Du dich als Beamter auf eine Stelle im höheren Dienst bewerben, bekommst die Besoldung aber erst, wenn Du über den Aufstieg (mit Lehrgang und Prüfung) die Befähigung nachgewiesen hast, vorher wird Dir die Stelle nicht übertragen und es erfolgt keine Beförderung.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
vor 13 Stunden schrieb Michalski:

Ich verstehe ja, dass Beamte gern den Vorteil ihrer Pensionen kleinreden wollen, aber es ist in der Tat eine unvergleichliche Luxusversorgung.

Auf einen Äpfel Birnen Vergleich möchte ich nur ungern eingehen wollen, aber es sollte klar sein das ein Beamter im einfachen oder mittlerem Dienst anders Altersvorsorge betreiben muss als der Beamte im mittlerem/höherem Dienst. Ein eindrucksvolles Beispiel hatte "WIR" hier im Thred ja bereits geliefert. Genau so ist das beim Gärtner im Vergleich zum Ingenieur. Unabhängig ob man nun Beamter ist o. nicht ist es was anderes ob ich nun 1800,- oder 6000,- Euro Netto verdiene. 

Hinzu kommen die schon angesprochenen geringen Einstiegsgehälter, und wenn man da nicht selbst aktiv wird und schaut das man sich auf den nächsten Beförderungsposten bewirbt, bleibt das auch lange Zeit so. Aber das ist wie überall, bei dem einen geht es rasch, beim anderen tut sich da Jahre nichts.  Ich selbst war gut 5 Jahre Angestellter und hatte damals gut verdient. Als ich dann endlich Bundesbeamter auf Probe wurde, Einstieg A5, verdiente ich ein vielfaches weniger und es dauerte schon seine Zeit bis das ausgeglichen war. 

 

vor 13 Stunden schrieb Michalski:

Eine Studie, die Professor Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellt hat, besagt: Bis zum Jahr 2050 wird der Staat 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für die Versorgung seiner Beamten ausgeben müssen. Der Großteil davon, etwa 870 Milliarden Euro, gehen demnach für Pensionen drauf.

 

Hat denn der Professor auch mit bedacht, das bei gleichzeitig steigender Anzahl der Beamten auch diese in die Beamtenversorgung einzahlen? Denn das wissen auch nur die wenigsten das der aktive Beamte, auch wenn er es selbst nicht mitbekommt und auch auf der Gehaltsabrechnung nicht ausgewiesen wird, in einen Pensionsfonds einzahlt.

 

vor 13 Stunden schrieb Michalski:

Dazu kommt noch, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinkt, während das Pensionsniveau weiter bei maximal 71,75 Prozent liegt.

 

Einspruch:D Dem ist nicht so, hatte ich in Post #33 schon verdeutlicht. Bei sinkendem Rentenniveau sinkt das Pensionsniveau. Da hatte Focus wohl falsch recherchiert.

 

Generell wird  aber hier gut am Thema vorbei geredet, man könnte auch die Frage des TO umformulieren, wie z.B. "Wie geht ihr eure Altersvorsorge bei x Brutto an?" Ich wiederhole mich da gerne noch mal, es ist etwas anderes ob ich nun Postbote oder Präsident des Bundesverwaltungsgerichts bin. Ich bin da immer wieder sprachlos, wie da der "Beamte" immer und immer auf die gleiche Stufe gestellt wird.

 

Zum Thema: Ich bin nicht der große Mathematiker und denke sicherlich nicht jede Variable durch. Aber bei sinkendem Renten/Pensionsniveau und  steigender Mieten/Lebenshaltungskosten kann ich zumindest für mich ermitteln, wenn ich eins und eins zusammen zähle, was ich später zusätzlich zu meiner Pension benötige. Wie gesagt alles Stand heute. Wenn ich unerwartet noch 3 bis 10 Sprossen herauf fallen sollte, wovon ich erst mal nicht von ausgehe, ändert sich an meiner Strategie nichts. Und alles was ich bis zum Ende meiner Tage nicht verkonsumieren kann, geht auf die nächste Generation über. Dadurch habe ich aber heute kein schlechteres Leben.

 

 

 

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DrFaustus
vor 6 Stunden schrieb Tenno:

Danke, dann ist das bei Lehrern ggf. anders.

Ich kenne das nur aus dem Verwaltungsdienst. Da kannst Du dich als Beamter auf eine Stelle im höheren Dienst bewerben, bekommst die Besoldung aber erst, wenn Du über den Aufstieg (mit Lehrgang und Prüfung) die Befähigung nachgewiesen hast, vorher wird Dir die Stelle nicht übertragen und es erfolgt keine Beförderung.

Eine Prüfung muss man nur noch in manchen Bereichen machen meines Wissens (z.B. Polizei denke ich).

Im Finanzamt kann ein Aufstieg ohne Lehrgang und Prüfung gemacht werden. Wenn zum Beispiel jemand aus dem gehobenen Dienst in den Höheren will, dann funktioniert das nur als Sachgebietsleiter. Diese Stellen sind normalerweise A12, was Endstufe mittlerer Dienst entspricht. Aber teilweise auch A13, was dann wiederum höherer Dienst wäre. Wenn man also das Sachgebiet wechselt, kann man u.U. in den höheren Dienst aufsteigen. Eine Prüfung braucht man nicht.

Anekdote dazu am Rande: In manchen Bundesländern ist der Aufstieg zum Sachgebietsleiter dadurch gekennzeichnet, dass die Runde der bisherigen Sachgebietsleiter dem quasi zustimmen muss. Was in einem System, das eigentlich Leistung belohnen soll, schon relativ absurd ist. Natürlich muss man aufgrund der Beurteilungen usw. die formelle Befähigung mitbringen. Aber ohne Vitamin B geht es nicht. Und das nichtmal versteckt, sondern ganz offiziell.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Meine "Altersvorsorge" besteht aus ingesamt drei Versicherungen (2x Kapital-Lebensversicherung, dazu noch eine mit Berunfsunfähigkeitsschutz)-allesamt in jungen Jahren abgeschlossen. Laufen noch zwischen 3 und 9 Jahren.

Würde ich heute nicht mehr machen- nur noch Berufsunfähigkeit ohne den anderen Nippes -ETFs gab es ja noch nicht und in den 80ern mit Aktien handeln- das war damals

noch hardcore ohne Internet... ;-)

Ich wurde berufsunfähig Ende der 90er Jahre und habe die Mindestversorgung des einfachen Dienstes (Besoldungsstufe A4Z).

Habe aber vorher auch schon gespart (das damals übliche- Sparbriefe zu erträglichen 6%, Festgelder...) und seit ca. 1994 bin ich überwiegend in Aktien investiert- war so ziemlich einer der ersten Kunden der damaligen DAB.

Hätte ich nicht vorgesorgt und würde z.B. in einer der mittlerweile ja auch an Heuschrecken versilberten Behördenwohnungen mit abgelaufener Sozialbindung wohnen, dann

müßte ich leider sagen- es ist knapp und ich rede jetzt nicht von Ballungsräumen. 

Meine Rentenbeiträge (~700 Euro), die ich ja nur während der Ausbildung gezahlt habe, habe ich mir auszahlen lassen, da man ja mindestens 5 (?) Jahre überhaupt einzahlen muss, um etwas

zurück zu bekommen. Die stecken jetzt in Aktien und dürften dort besser angelegt sein. ;-)

Frisches Geld lege ich jetzt bevorzugt in niedrigeren Risikoklassen an und im Depot (RK3-RK7) finden nur noch gelegentliche bzw. erforderliche Umschichtungen statt.

(Langfristig orientiert).

 

 

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Manticore
vor 6 Stunden schrieb DrFaustus:

Eine Prüfung muss man nur noch in manchen Bereichen machen meines Wissens (z.B. Polizei denke ich).

Im Finanzamt kann ein Aufstieg ohne Lehrgang und Prüfung gemacht werden. Wenn zum Beispiel jemand aus dem gehobenen Dienst in den Höheren will, dann funktioniert das nur als Sachgebietsleiter. Diese Stellen sind normalerweise A12, was Endstufe mittlerer Dienst entspricht. Aber teilweise auch A13, was dann wiederum höherer Dienst wäre. Wenn man also das Sachgebiet wechselt, kann man u.U. in den höheren Dienst aufsteigen.

Eine Ergänzug aus der Finanzverwaltung BW:

 

A12 erreicht man im Regelfall nicht vor dem 40. Geburtstag, A13 (und das ist voraussetzung für den Aufstieg in den Höheren Dienst) erreichen die meisten Sachgebietsleiter um den 50ten Geburtstag oder später.

 

Für einen Aufstieg ist ein Assessmentcenter notwendig, in dem man bestehen muss + einiger Lehrgänge (was ich zugeben muss wohl machbar sein soll, nachdem was ich gehört habe).

 

Im Schnitt erreichen in BW 8% eines jeden Jahrgangs im gehobenen Dienst das Endamt A13. Das ist eine schauerlich schlechte Quote.

 

Der Aufstieg in den Höheren Dienst ist mit normalen Sachgebietsleiterposten nicht erreichbar. A14 kann ausschließlich durch spezielle Posten bei der Oberfinanzdirektion, Ministerium oder bei der Konzernbetriebsprüfung (also Daxkonzerne usw.) erreicht werden.

 

Ich muss daher schon immer schmunzeln, wenn in Zeitungen und Posts wild von A 12 oder A13 geredet wird...das sind Posten die man faktisch nur als Lehrer erreicht.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 7 Stunden schrieb DrFaustus:

Diese Stellen sind normalerweise A12, was Endstufe mittlerer Dienst entspricht. Aber teilweise auch A13, was dann wiederum höherer Dienst wäre

 

Falsch 

 

vor 24 Minuten schrieb Manticore:

Ich muss daher schon immer schmunzeln, wenn in Zeitungen und Posts wild von A 12 oder A13 geredet wird...das sind Posten die man faktisch nur als Lehrer erreicht.

 

Auch falsch

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TheMarl

Also man muss schon fairerweise sagen, dass die Besoldungsgruppen A12 und aufwärts im öffentlichen Dienst jetzt nicht unbedingt häufig sind, das sind ja in der Regel irgendwelche Leitungsposten. Zum Vergleich: Beim Bund ist das ein Hauptmann, der ist dort idR Kompaniechef. Die einzige Ausnahme sind hier tatsächlich wohl Lehrer, weil das hier das Eingangsamt darstellt.

 

Die Masse der Lehrer verbleibt aber tatsächlich auch in A12 (wenn S1-Lehramt) oder A13 (wenn S2-Lehramt). Mal zum Vergleich, wir haben bei uns im Kollegium knapp 40 Kollegen mit S1-Lehramt die keine Schulleitungsposition o.ä. habem, von denen haben gerade mal 5 eine A13-Stelle. 

 

Bei der Finanzverwaltet startet man mWn aber auch bei A9, was natürlich einen deutlich längeren Aufstieg zur Folge hat. Dafür ist man aber auch viel schneller mit der Ausbildung fertig. (3 Jahre Dual  vs. 5 Jahre Studium plus 1,5-2 Jahre Ref)

 

 

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maps

Es kommt darauf an, in welchen Bereichen der Verwaltung man sich umschaut. Für Menschen die zum Richteramt befähigt sind stellt A13 nach wie vor das Einstiegsamt vor. Diese Stellen sind auch nicht „nicht häufig“ -- Juristen werden schließlich und gerade in der Verwaltung oft und gerne gebraucht. Wichtig ist nur der eigene Blickwinkel. Dass für Kolleg_innen aus dem mittleren/gehobenen Dienst A13 aufwärts als „nicht unbedingt häufig“ bzw. „unerreichbar“ wahrgenommen werden, ist aus deren Blickwinkel sicherlich verständlich. Gleichwohl kann ich das persönlich nicht bestätigen. In meiner Dienststelle sind wir neun Kollegen im höheren Dienst, davon werden lediglich zwei mit A/E13 besoldet, die Leitung mit A15 und der Rest mit A/E14. Die uns übergeordnete Ebene ist bereits vollständig in der B-Besoldung.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 4 Stunden schrieb maps:

Es kommt darauf an, in welchen Bereichen der Verwaltung man sich umschaut. Für Menschen die zum Richteramt befähigt sind stellt A13 nach wie vor das Einstiegsamt vor. Diese Stellen sind auch nicht „nicht häufig“ -- Juristen werden schließlich und gerade in der Verwaltung oft und gerne gebraucht.

Das ist korrekt.

Zitat

Wichtig ist nur der eigene Blickwinkel. Dass für Kolleg_innen aus dem mittleren/gehobenen Dienst A13 aufwärts als „nicht unbedingt häufig“ bzw. „unerreichbar“ wahrgenommen werden, ist aus deren Blickwinkel sicherlich verständlich. Gleichwohl kann ich das persönlich nicht bestätigen. In meiner Dienststelle sind wir neun Kollegen im höheren Dienst, davon werden lediglich zwei mit A/E13 besoldet, die Leitung mit A15 und der Rest mit A/E14. Die uns übergeordnete Ebene ist bereits vollständig in der B-Besoldung.

Das ist nicht korrekt.

Es geht doch um die tatsächliche Zahl der Leute. Wenn du und deine 8 Kollegen + die Ebene drüber (wie viele sind das?) 100 Kollegen aus mittlerem und gehobenem Dienst gegenüberstehen, dann ist der Blickwinkel egal. Ihr werde auch aus eurem Blinkwinkel erkennen (müssen), dass ihr in der klaren Minderheit seid.

Solltet ihr tatsächlich in der Mehrzahl sein, bist du wohl in einem Bereich, in dem es dann eben wenig bis gar keinen m.D. und g.D. gibt.

 

Man kann ja nicht sagen: "also von meinen 8 Kollegen sind alle 8 im höheren Dienst. was faseln die hier von h.D. ist selten?".

 

P.S. was für eine Ebene gibt es denn innerhalb einer Dienststelle über der Leitung?

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maps
vor 9 Minuten schrieb BigSpender09:

Das ist nicht korrekt.

Es geht doch um die tatsächliche Zahl der Leute. Wenn du und deine 8 Kollegen + die Ebene drüber (wie viele sind das?) 100 Kollegen aus mittlerem und gehobenem Dienst gegenüberstehen, dann ist der Blickwinkel egal. Ihr werde auch aus eurem Blinkwinkel erkennen (müssen), dass ihr in der klaren Minderheit seid.

Solltet ihr tatsächlich in der Mehrzahl sein, bist du wohl in einem Bereich, in dem es dann eben wenig bis gar keinen m.D. und g.D. gibt.

 

Man kann ja nicht sagen: "also von meinen 8 Kollegen sind alle 8 im höheren Dienst. was faseln die hier von h.D. ist selten?".

 

P.S. was für eine Ebene gibt es denn innerhalb einer Dienststelle über der Leitung?

 

Da habe ich mich wohl tatsächlich missverständlich ausgedrückt, Du hast natürlich Recht. Dass für die Kollegen aus dem mD/gD der hD unerreichbar erscheint, dürfte jedoch i. d. R. daran liegen, dass diese oftmals nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen. Setzt der Dienstherr in seiner Laufbahnverordnung bestimmte Anforderungen fest, müssen diese i. d. R. zwingend erfüllt werden.

 

Mit „Leitung“ meinte ich meinen Abteilungsleiter/Vorgesetzten. In meiner Dienststelle gibt es diverse Dezernate, meine Abteilung untersteht unmittelbar dem zuständigen Dezernenten, dieser hat nur noch die Amtsleitung über sich. Er ist zugleich jedoch auch stellvertretender Amtsleiter. Wenn wir in Ausgangsverfahren tatsächlich eine bestimmte Vorgehensweise durchsetzen möchten, müssten wir wohl den Weg über Abteilungsleitung/Dezernenten/Amtsleitung einschlagen -- meine Kollegen und ich sind gegenüber den anderen Abteilungen nicht weisungsbefugt.

 

Im Übrigen hat meine Dienststelle hat eine Aufsichtsbehörde, die letztlich weisungsbefugten Personen dürften jedoch auch alle mindestens auf A16-Stellen sitzen. Sollte es tatsächlich mal zu Weisungen kommen, dürften diese unmittelbar von der Leitung des entsprechenden Ministeriums kommen. Die Umstände hier sind mit einem Großteil der übrigen Länder nicht vergleichbar, da ich in einer Einheitsgemeinde und nicht in einem Flächenland tätig bin.

 

Gruß

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Hier mal ein nüchterner Vergleich der WiWo zwischen Beamten und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich Einkommen, Krankenversicherung sowie Rente bzw. Pension. 

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Günter Paul
Am 1.11.2018 um 18:43 schrieb Schildkröte:

Hier mal ein nüchterner Vergleich der WiWo zwischen Beamten und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich Einkommen, Krankenversicherung sowie Rente bzw. Pension. 

So ein Vergleich ist bezogen auf Rente oder Pension unredlich , weil die einen zahlen und die anderen nicht .

Ich würde den Artikel wegen falscher oder irreführender Darstellung zerreißen , der ist schlecht gemacht , aber was solls .

 

Beamtenbashing oh nein , du wirst es erleben , da wird man ran müssen und man wird es unter dem Druck der Realität auch machen .

 

Das mit den Nullzinsen und den Mietpreissteigerungen beschreibst du korrekt , aber jetzt mal im Ernst , auch das ist von Politikern gemacht und schreib jetzt bitte nicht ich würde Draghi bashing betreiben ;) da war alles mit beteiligt und unser Schäuble ist von Madame ausgebremst worden , dass es letztlich dazu geführt hat , dass er jetzt bzw. in letzter Zeit auch mal etwas gegen die Kanzlerin sagt und dass man nun liest , dass er den Antritt von Merz mit vorbereitet haben soll .

Ein interessanter Hinweis war gestern im Laufband ntv zu lesen , Merz will kein Gehalt , das erinnert mich an Trump .

Na ja , wenn er kein Gehalt bezieht wird er vermutlich nicht offen legen müssen , was er zusätzlich einnimmt , oder welchen Grund könnte er haben ?

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Rubberduck
vor 35 Minuten schrieb Günter Paul:

Ein interessanter Hinweis war gestern im Laufband ntv zu lesen , Merz will kein Gehalt , das erinnert mich an Trump .

Na ja , wenn er kein Gehalt bezieht wird er vermutlich nicht offen legen müssen , was er zusätzlich einnimmt , oder welchen Grund könnte er haben ?

 

Dem Vorwurf zu entrinnen jeden müden Pfennig mitzunehmen? Das war am Ende der Vorwurf gegen Wulff.

 

Transparenzvorschriften wird er damit kaum umgehen können.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 51 Minuten schrieb Günter Paul:

...

Na ja , wenn er kein Gehalt bezieht wird er vermutlich nicht offen legen müssen , was er zusätzlich einnimmt , oder welchen Grund könnte er haben ?

Keinen! Er ist ja nicht Abgeordneter und bewirbt sich auch nicht dafür. Ein öffentliches Amt will er auch nicht, jedenfalls noch nicht.

Was geht es die Öffentlichkeit an, wieviel ein Parteifunktionär der Union nebenbei verdient? 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Günter, in der Tat zahlen Beamte nicht in die Rentenkasse ein. Deren Dienstherr allerdings auch nicht. Dafür ist das Brutto der Beamten niedriger. Würde man für Beamte eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung einführen, müsste man auch deren Brutto anheben. Ob das dann letztlich billiger ist, bleibt abzuwarten. Während der Arbeitsphase ist der Beamte halt günstiger und in der Ruhestandsphase teurer. Alles schon xmal durchgekaut und am Ende geht es hierbei mehr um Emotionen (Neid und Recht haben) als um Fakten. Ist doch bei PKV vs. GKV ähnlich. Leben und leben lassen. 

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Rubberduck
vor 46 Minuten schrieb Schwachzocker:

Keinen! Er ist ja nicht Abgeordneter und bewirbt sich auch nicht dafür. Ein öffentliches Amt will er auch nicht, jedenfalls noch nicht.

Was geht es die Öffentlichkeit an, wieviel ein Parteifunktionär der Union nebenbei verdient? 

 

Warum sind denn anonyme Parteispenden mittlerweile illegal?

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Günter Paul
vor 42 Minuten schrieb Schildkröte:

Würde man für Beamte eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung einführen, müsste man auch deren Brutto anheben. Ob das dann letztlich billiger ist, bleibt abzuwarten.

 

Das bleibt nicht abzuwarten , das kann man rechnen und völlig unabhängig davon wird diese Diskussion geführt werden , je näher das Rentenalter der Kommenden erreicht wird und dann mit 48% vom letzten Netto bei denen , die gezahlt haben und etwa 83% vom letzten Netto , bei denen , die nicht eingezahlt haben das Dasein bestritten werden muss .

 

vor 47 Minuten schrieb Schildkröte:

Alles schon xmal durchgekaut und am Ende geht es hierbei mehr um Emotionen (Neid und Recht haben) als um Fakten.

 Aber , aber , so kann man das doch wirklich nicht sehen , es ist weder bashing noch Neid es wird eine Notwendigkeit aus der Belastung heraus sein , die zu dieser Diskussion und - davon bin ich Überzeugt -  zu Änderungen führen wird .

 

Ich halte Diskussion und Konsequenzen aus dieser Versorgungslage als unvermeidbar , das kann man auf Dauer nicht Gesellschaftlich vermitteln und ebenso wenig auf Dauer finanzieren .

Das gilt natürlich ebenso für PKV und GKV , die Privaten Krankenkassenbeiträge der Beamten betragen nur einen Bruchteil im Vergleich zu den Beiträgen derjenigen , die nicht Beamte sind und der Steuerzahler finanziert über Beihilfen bereits während der Arbeitsphase erheblich den Krankenstand der Beamten , der aus geschützten Arbeitsverhältnissen heraus eben auch erheblich ist .

Bitte keine Emotionen , das kann man alles recherchieren und rechnen und wie gesagt , nach meiner Meinung eine zwingende Notwendigkeit .

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Schwachzocker
vor 4 Minuten schrieb Günter Paul:

 

Das bleibt nicht abzuwarten , das kann man rechnen und völlig unabhängig davon wird diese Diskussion geführt werden , je näher das Rentenalter der Kommenden erreicht wird und dann mit 48% vom letzten Netto bei denen , die gezahlt haben und etwa 83% vom letzten Netto , bei denen , die nicht eingezahlt haben das Dasein bestritten werden muss .

...

Man müsste Dir jetzt nochmals erklären, dass es egal ist, ob man einzahlt oder stattdessen weniger Bruttogehalt erhält. Das wäre aber wohl zwecklos.

 

vor 6 Minuten schrieb Günter Paul:

...

Bitte keine Emotionen , das kann man alles recherchieren und rechnen und wie gesagt , nach meiner Meinung eine zwingende Notwendigkeit .

Eine zwingende Notwendigkeit ist es, zu begreifen, wie schädlich es sein kann, Beamte nicht hinreichend gut zu versorgen.

Der Beamte kann die Bauanträge von den Leuten, die ein paar Hunderter herüberschieben, schneller bearbeiten.

Der Beamte bei der Straßenverkehrsbehörde kann bei denjenigen eine verkehrsberuhigte Zone anordnen, die am höchsten dafür bieten.

Der Polizeibeamte muss den Alkoholgeruch beim Autofahrer nicht riechen. Wenn ein Hunderter bei Übergabe der Papiere beiliegt, hat der Polizeibeamte vielleicht schnupfen.

Der Finanzbeamte muss die Steuererklärung nicht so genau prüfen, wenn ein Teil der fälligen Steuer auf sein Konto wandert.

 

Das alles ist teurer als den Beamten die angemessenen Privilegien zukommen zu lassen, die nun einmal mit seiner Verantwortung einhergehen. Es wäre also gut, wenn man die Emotionen, wie von Günter vorgeschlagen, tatsächlich beiseite lässt (und dies nicht nur von anderen fordert) und ein wenig das gebraucht, was zwischen den Ohren sitzt.

Die Beamten brauchen das Geld nicht. Sie können es sich alternativ auch direkt vom Bürger holen.

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Günter Paul

Genial...:D.. wir Zahlen allen Beamten das Doppelte Gehalt und sind dann sicher , dass Korruption nicht mehr existiert..man Schwachzocker du hast aber auch Ideen .

 

Aber es muss Emotionslos bleiben , dafür stehe ich , wenn es ohne Gesellschaftliche Konsequenzen in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten bezahlbar bleibt , dann ist es doch OK , nur daran glaube ich nicht , was ich aber weiß ist , dass es nicht realistisch ist .

 

Wir haben Sonntag und es wäre eine Kleinigkeit , dir die Intermediären Interdependenzen unseres Sozial , Finanz-und Steuersystems aufzuzeigen , jedenfalls soweit , dass es reichen würde dir das Problem klar zu machen...aber wie gesagt , wir lassen die Emotionen draußen und natürlich auch die Politik ;)..bleib bitte geschmeidig oder wie die FdP zu den Grünen sagt cremig , dann erregt man sich auch nicht ....

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 28 Minuten schrieb Günter Paul:

Genial...:D.. wir Zahlen allen Beamten das Doppelte Gehalt und sind dann sicher , dass Korruption nicht mehr existiert..man Schwachzocker du hast aber auch Ideen .

Wie kommst Du auf "das doppelte Gehalt"? Das doppelte gegenüber wen oder was?

Wer behauptet, dass es absolute Sicherheit vor Korruption gibt? Es gilt zu verhindern, dass es nichts mehr anderes als Korruption gibt.

 

Klar, man kann sich überlegen, ob man hier und da etwas eindampft. Ab einem gewissen Punkt stellt sich aber die Frage, warum man überhaupt noch Beamter werden sollte. Und in Teilbereichen gibt es jetzt schon Probleme mit der Nachwuchsgewinnung.

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