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domsi

Beamte: Wie geht ihr eure Altersvorsorge an?

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Schildkröte

Günter, vielleicht solltest Du selbst besser recherchieren. Ein Beamter kriegt bisher 70% vom letzten Netto und muss die Pension auch noch versteuern. Im übrigen kriegt er die 70% nur bei mindestens 40 Dienstjahren. Des weiteren wurden die 70% schon reduziert und werden es wohl auch weiter. Steht alles in dem WiWo-Artikel. Außerdem könnte der Staat mehr Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte statt als Beamte einstellen. Allerdings hat er es damit schwieriger qualifizierte Leute zu finden, weshalb er zuletzt wieder mehr Leute mit den Privilegien des Beamtenstatusses gekodert hat. 

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Schwachzocker

Der Punkt ist doch, dass die anstehende Pensionierungswelle ein großes Loch in die Personaldecken reißt. Man wird genug Mühe haben, dies auch nur annähernd durch Neuanstellungen auszugleichen. 

Wie soll das gehen, wenn die Privilegien gekappt werden? Und das dann auch noch unter den momentanen Bedingungen am Arbeitsmarkt. Man wird wohl schon etwas bieten müssen. Weshalb soll denn ein 25jähriger Straßenbauingenieur Beamter werden wollen? Weil er eine sichere Pension zu erwarten hat?:lol:

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Günter Paul
vor 6 Minuten schrieb Schildkröte:

Günter, vielleicht solltest Du selbst besser recherchieren. Ein Beamter kriegt bisher 70% vom letzten Netto und muss die Pension auch noch versteuern

Dann hätten wir keine Probleme , Stefan :D..wenn du das so gelesen hast im WiWo Artikel , dann ist das falsch , versteuert wird nicht von Netto , sondern von Brutto .

Ich mache mir nicht mehr die Mühe den ohnehin fragwürdigen Artikel noch einmal zu sichten , der war einfach nur ..na ja .

Also hier mal ein Zitat aus Money , dann muss ich nicht so viel schreiben..

""

Nach 40 Dienstjahren verabschieden sich Beamte in Deutschland in den Ruhestand: Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben.""

 

Das heißt , sie bekommen so viel ausgezahlt , wie sie zuvor verdient haben , wenn ich mal von rd. 30% Abzüge ausgehe , da ja der Sozialanteil fehlt .

 

Vielleicht noch ein kleiner Hinweis auf die letzten zwei Jahre einer Dienstzeit , die der Prozentualen Berechnung zugrunde liegen .

 

Du bist nah dran , wenngleich auch kein Beamter , aber du kennst die Praxis der Planstellenauskostung , die durchaus von Beamten gekonnt vor der Pensionierung durchgeschoben werden , alles Emotionsfrei und Erfahrungsbedingt .

 

Und wenn du dir jetzt die Mühe machst und diese Bruttobezogene Angabe nach unserem Steuersystem rechnest also Altersfreibeträge etc. einrechnest , dann wirst du sehen , dass es etwa 80 bis 83 % vom letzten Netto also von den 71,5% Brutto sein werden .Das ist übrigens auch die Größenordnung , die von Angestellten im Öffentlichen Dienst incl. der obligatorischen Zusatzversorgung erreicht wird , wobei die inzwischen ein wenig zurückgefahren worden ist .

 

 

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Günter Paul
· bearbeitet von Günter Paul
vor 44 Minuten schrieb Schwachzocker:

Der Punkt ist doch, dass die anstehende Pensionierungswelle ein großes Loch in die Personaldecken reißt. Man wird genug Mühe haben, dies auch nur annähernd durch Neuanstellungen auszugleichen. 

Wie soll das gehen, wenn die Privilegien gekappt werden? Und das dann auch noch unter den momentanen Bedingungen am Arbeitsmarkt. Man wird wohl schon etwas bieten müssen. Weshalb soll denn ein 25jähriger Straßenbauingenieur Beamter werden wollen? Weil er eine sichere Pension zu erwarten hat?:lol:

Da könnte man einsteigen Schwachzocker , das hat Substanz und wird wohl mit Sicherheit Thema werden .

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Michalski
vor 6 Stunden schrieb Schildkröte:

Günter, vielleicht solltest Du selbst besser recherchieren. Ein Beamter kriegt bisher 70% vom letzten Netto und muss die Pension auch noch versteuern.

 

Vom Brutto. Nicht vom Netto. Und die Rente muss auch versteuert werden. Der Vergleich hinkt.

 

vor 6 Stunden schrieb Schildkröte:

Im übrigen kriegt er die 70% nur bei mindestens 40 Dienstjahren. Des weiteren wurden die 70% schon reduziert und werden es wohl auch weiter. Steht alles in dem WiWo-Artikel. Außerdem könnte der Staat mehr Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte statt als Beamte einstellen. Allerdings hat er es damit schwieriger qualifizierte Leute zu finden, weshalb er zuletzt wieder mehr Leute mit den Privilegien des Beamtenstatusses gekodert hat. 

 

In dem WiWo-Artikel gibt es doch ein ganz plastisches Beispiel:

 

Zitat

Was bedeutet das in Zahlen? Nehmen wir als Beispiel eine Fachkraft, die das oben erwähnte durchschnittliche Gehalt von Fach- und Führungskräften verdient, nämlich 4846 Euro. Sie erwirbt dadurch pro Jahr 1,5 Rentenpunkte. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass das 45 Jahre lang konstant passiert, bekäme sie aktuell eine gesetzliche Rente von 2160 Euro. Ein Beamter mit demselben letzten Gehalt bekäme, so er die volle Zeit verbeamtet war, knapp 3480 Euro an Pension.

Es tut sich also eine Lücke von 1320 Euro auf. Gehen wir davon aus, dass die Fachkraft zusätzlich eine bAV hat, die die durchschnittlichen 4,6 Prozent des letzten Gehalts als Betriebsrente zahlt, dann sind das noch einmal gut 220 Euro dazu. Es bleibt immer noch eine Lücke von 1100 Euro zur Pension.

Die niedrigste mögliche Pension nach einem Vollzeit-Beamtenleben liegt nach einem Endgehalt von 2410 Euro bei 1729 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer 2410 Euro, und das im Schnitt, nicht nur am Ende, bekommt er nur 0,76 Rentenpunkte pro Jahr und damit nach 45 Jahren 1094 Euro Rente.

Bilanz: Die Lücke zwischen Rente und Pension ist also im Schnitt noch deutlich größer als die zwischen den Einkommen beider Gruppen. Angestellte haben theoretisch die Möglichkeit, diese Lücke selbst zu schließen, indem sie schon während ihres Erwerbslebens stärker vorsorgen, betrieblich oder privat. Dafür wären jedoch große Summen nötig, auf die der Arbeitnehmer im Umkehrschluss während seines Erwerbslebens verzichten müsste.

Die hohen Beamtenbezüge sowohl während des Arbeitslebens als auch im Ruhestand sollen kompensieren, dass Beamte etwa kein Streikrecht haben, und zudem ihren „Dienst an der Gesellschaft“ (DBB) honorieren. Sie sollen die besten Kräfte anlocken, um Kinder auszubilden, die Verwaltung am Laufen zu halten und für Ordnung und Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

Das scheint allerdings immer schlechter zu funktionieren: Derzeit fehlen etwa 200.000 Beamte. Selbst die vergleichsweise hohen Bezüge und der sichere Arbeitsplatz machen den Job für Nachwuchskräfte also offenbar nicht attraktiv genug. Aber das ist, wie gesagt, eine andere Debatte.

 

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Schwachzocker
Zitat

Das scheint allerdings immer schlechter zu funktionieren: Derzeit fehlen etwa 200.000 Beamte. Selbst die vergleichsweise hohen Bezüge und der sichere Arbeitsplatz machen den Job für Nachwuchskräfte also offenbar nicht attraktiv genug. Aber das ist, wie gesagt, eine andere Debatte.

Nein, das ist nicht eine andere Debatte, sondern das ist genau die Debatte. Sie beantwortet nämlich die Frage, woher die Unterschiede kommen, von selbst.

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ImperatoM

Die Sicherheit der Verbeamtung ist wegen des  sehr starken Arbeitsmarkts aktuell kein so wichtiger Grund mehr für viele Berufseinsteiger. Zudem haben zumindest die Teile der Wirtschaft, in denen naturwissenschaftliche Akademiker gesucht werden, die Arbeitsbedingungen in den letzten 10 Jahren massiv verbessert (man sehe sich mal den Tarifvertrag der IG Metall an oder denke an eine selbstverständliche Versorgung mit Getränken und / oder Obst auf der Arbeit - selbst Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft müssen dagegen ihre dort konsumierten Getränke selbst bezahlen, von echten Beamten mal ganz zu schweigen). Zudem haben die letzten 15 Jahre Beamten gezeigt, dass an ihren Bezügen beliebig durch den Gesetzgeber gekürzt werden kann. Da hilft die Aussicht auf eine gute Pesion wohl wenig.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Wenn man schon die Zahlen aus dem WiWo Artikel heranzieht, dann auch bitte den Hinweis auf die deutlich höheren Kosten für die Krankenversicherung nicht unterschlagen. Das sind mitunter mehrere hundert Euro.

 

Was auch überhaupt nicht angesprochen wird ist die Tatsache, dass Krankheitskosten auch erst ab einem bestimmten Betrag über die Beihilfe abgerechnet werden können.
Es gibt nämlich eine Kostendämpfungspauschale. In NRW sind es 150€ im Kj. bis Besoldungsstufe A11.

A12 - 15 haben schon 300€.

Da man aber nur hälftig über die Beihilfe abrechnet, müssen die Kosten doppelt so hoch sein.

Bis A11 also über 300€, damit man von der Beihilfe überhaupt etwas bekommt. Ist kein großer Betrag, aber trotzdem wird es den ein oder anderen geben, der deswegen nicht mit jedem kleinen Wehwehchen direkt zum Arzt rennt wie es manch gesetzlich Versicherter meiner Einschätzung nach tut. Frei nach dem Motto "ist ja sowieso schon bezahlt".

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Günter Paul
vor 9 Stunden schrieb Michalski:

Vom Brutto. Nicht vom Netto. Und die Rente muss auch versteuert werden. Der Vergleich hinkt.

 Hallo Paul.;).ja , da sagst du etwas ..auf Betreiben eines pensionierten Richters ,eines Beamten also, der geklagt hatte , wurde die Rentenbesteuerung vor Jahren eingeführt und wird nach und nach gestaffelt umgesetzt und zwar so lange , bis 100% der Rente steuerpflichtig ist .

War es bisher vielen Rentnern möglich über die Einkommenssteuererklärung die abgezogene Kapitalertragssteuer verrechnen zu lassen , weil der besteuerte Anteil der Rente gering war , so wird das in Zukunft als Erleichterung auch wegfallen .

Bei allen Diskussionen habe ich nur einen Hoffnung , dass Menschen ohne Schaum vor dem Mund sich endlich hinsetzen und unter Fachleuten ein längst verschobenes und überholtes System erneuern und zwar so , dass es vernünftig ist .

Das darf nichts mit Neiddebatte zutun haben sondern muss Fachkompetent bearbeitet werden sonst fliegt uns in dieser Gesellschaft außer Migration und deren Folgen noch so manch anderes um die Ohren .

 

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Michalski
vor einer Stunde schrieb BigSpender09:

Wenn man schon die Zahlen aus dem WiWo Artikel heranzieht, dann auch bitte den Hinweis auf die deutlich höheren Kosten für die Krankenversicherung nicht unterschlagen. Das sind mitunter mehrere hundert Euro.

 

Wenn Du schon die Kosten der Krankenversicherung aus dem WiWo Artikel mit heranziehst, dann auch bitte den Hinweis auf die Beihilfe nicht unterschlagen. Der Beamte muss sich nicht privat vollversichern, sondern nur eine Restkostenversicherung abschließen, die wesentlich günstiger ist und er genießt so kostengünstig die Privilegien als Privatpatient für sich und seine Familie. Dabei übernimmt der Staat mindestens 50 Prozent der jeweils anfallenden Behandlungskosten (Pensionäre bis 70 Prozent, für Kinder bis 80 Prozent). Dass die Restkostenversicherung nur von privaten Krankenversicherungen angeboten wird, wäre zu hinterfragen. Die Bertelsmann-Stiftung rechnete 2017 durch, dass gesetzlich krankenversicherte Beamte für den Steuerzahler weit günstiger wäre.

 

Zitat

Wäre die gesetzliche Krankenversicherung auch für die Staatsbediensteten Pflicht, könnten Bund und Länder bis 2030 rund 60 Milliarden Euro einsparen und die Beiträge für alle gesetzlich Versicherten sinken.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2017/januar/gesetzliche-krankenversicherung-fuer-beamte-wuerde-bund-und-laender-um-60-milliarden-euro-entlasten/

 

Beamte haben bei der Krankenkasse ja auch die freie Wahl. Warum Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, den Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil selbst tragen müssen, sollte die Frage sein. Gerade bei geringer verdienenden Beamten oder wenn man mehrere Kinder hat, stellt sich für mich das System bisher so nicht als sinnvoll heraus. Der Gedanke an die Bürgerversicherung ist  ja derzeit auch nicht mehr aktuell. Lieber diskutieren Fürchtende über Flüchtende. Hamburg macht hier immerhin den ersten Schritt und zahlt seinen Beamten auf Wunsch statt der Beihilfe den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Versicherung, wenn ich richtig informiert bin. Mal sehen, wie es hier weitergeht.

 

vor 40 Minuten schrieb Günter Paul:

 Hallo Paul.;).ja , da sagst du etwas ..auf Betreiben eines pensionierten Richters ,eines Beamten also, der geklagt hatte , wurde die Rentenbesteuerung vor Jahren eingeführt und wird nach und nach gestaffelt umgesetzt und zwar so lange , bis 100% der Rente steuerpflichtig ist .

 

Genau. Das Ergebnis war bestimmt nicht die Intention der damaligen Klage :-)

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 37 Minuten schrieb Michalski:

 

Wenn Du schon die Kosten der Krankenversicherung aus dem WiWo Artikel mit heranziehst, dann auch bitte den Hinweis auf die Beihilfe nicht unterschlagen. Der Beamte muss sich nicht privat vollversichern, sondern nur eine Restkostenversicherung abschließen, die wesentlich günstiger ist und er genießt so kostengünstig die Privilegien als Privatpatient für sich und seine Familie. [...]

Ich habe die Beihilfe ja angesprochen.
Inklusive Hinweis, der nirgendwo bisher Erwähnung gefunden hat.

 

Das eine hat mit dem anderen m.E. nichts zu tun.

Der Unterschied von mehreren hundert Euro ergibt sich aus den absoluten Zahlen.

Wenn die Restkostenversicherung 750€ (Zahl aus WiWo Artikel) kostet, dann kostet sie 750€. Ob er (der Beamte) damit nun 30, 50 oder mehr Prozent bei der Privaten abdeckt, ist m.E. für die Gegenüberstellung zur GKV unerheblich. 

 

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Michalski
vor 5 Stunden schrieb BigSpender09:

Das eine hat mit dem anderen m.E. nichts zu tun.

Der Unterschied von mehreren hundert Euro ergibt sich aus den absoluten Zahlen.

Wenn die Restkostenversicherung 750€ (Zahl aus WiWo Artikel) kostet, dann kostet sie 750€. Ob er (der Beamte) damit nun 30, 50 oder mehr Prozent bei der Privaten abdeckt, ist m.E. für die Gegenüberstellung zur GKV unerheblich.

 

Die 750 Euro beziehen sich nicht auf die Restkostenversicherung, sondern auf PKV-Tarife allgemein. Für die Fälle, in denen der Beitrag eines Tarifes dennoch drastisch ansteigt, z.B. weil sich der Rentner in einem geschlossenen Tarif befindet und es versäumt hat, rechtzeitig zu wechseln, bietet die private Krankenversicherung für Beamte allen Mitgliedern die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Der Leistungsumfang des Basistarifes richtet sich dabei nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag darf deren Höchstsatz nicht überschreiten. Die Alterungsrückstellungen, die der entsprechende Rentner bis dahin gebildet hat, sorgen für eine zusätzliche Kostenentlastung. Aber egal, in welchem Tarif ein Pensionär nun versichert ist. Durch den Beihilfeanspruch, der für Pensionäre in der Regel bei 70% liegt, müssen Pensionäre nur noch 30% des eigentlichen Beitrages bezahlen. Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Ehepartner sowie für alle anderen Familienmitglieder, wenn der Pensionär für sie unterhaltspflichtig ist (z.B. Enkelkinder). Nicht nur, dass für Pensionäre der Beitrag in der PKV wesentlich günstiger ist, auch die Leistungen der PKV sind wesentlich besser als die der GKV. Dies gilt ebenfalls für die Private Krankenversicherung für Lehrer. Quelle: https://beamten-infoportal.de/ratgeber/krankenversicherungsbeitraege-in-der-pension/

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Günter Paul
vor 3 Minuten schrieb Michalski:

Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Ehepartner sowie für alle anderen Familienmitglieder, wenn der Pensionär für sie unterhaltspflichtig ist (z.B. Enkelkinder).

 

Genau so ist das , Paul , jetzt sollten wir allerdings noch anmerken , dass ausschließlich die GKV pauschal für Türkische Angehörige in der Türkei Versicherungskosten übernimmt , davon ist die Beamtenversicherung ausgenommen ;)

Da liegen so viele Eier im Korb , man wundert sich , warum man das alles hinnimmt .

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BigSpender09
vor 19 Minuten schrieb Michalski:

 

Die 750 Euro beziehen sich nicht auf die Restkostenversicherung, sondern auf PKV-Tarife allgemein.

Lese ich nicht so.

Es wird zunächst mit 250€ für den Beamteneinsteiger gerechnet. Diese 250€ sollen sich auf bis zu 750€ erhöhen.

"Wer zu Beginn seiner Versicherungszeit also etwa 250 Euro im Monat in die PKV einzahlt, auf den können im Ruhestand bis zu 750 Euro zukommen"


Ich sehe da keinen Grund zur Annahme, dass sich die Zahl nicht mehr auf die Restkostenversicherung eines Beamten und seine Familie beziehen sollte.

 

Alles Andere mag durchaus stimmen.

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Michalski
Gerade eben schrieb BigSpender09:

"Wer zu Beginn seiner Versicherungszeit also etwa 250 Euro im Monat in die PKV einzahlt, auf den können im Ruhestand bis zu 750 Euro zukommen"

 

Dann schlag mal die Primärquelle für dieses Zitat nach, denn der WiWo-Artikel beruft sich hier auf eine Analyse von Finanztip. Wenn Du schon dabei bist, schau mal nach, was 30% vom Basistarif der PKV sind. Dann siehst Du, das es niemals 750 Euro sein können.

 

Simple Gegenprobe: Wenn 750 Euro = 30% Restkostenversicherung sind, dann wären 100% = 2.500 Euro PKV-Beitrag. So teuer ist auch die PKV für Rentner nicht.

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Manticore

@Günter Paul:

Das Land BW sucht seit Jahren verzweifelt neue Finanzbeamte (Direktlink auf das Bewerbeportal!). Es werden alle o.g. Annehmlichkeiten Geboten, die das Beamtenverhältnis bieten kann! Beihilfe (50%), möglichkeit sich in PKV zu versichern, 71% vom Bruttogehalt nach 45 Dienstjahren, Verbeamtung auf Lebenszeit nach nur 3 Jahren ab Ende der Ausbildung, duales Studium mit 1.100 € monatlich! GARANTIERTE übernahme ins Beamteverhältnis bei erreichen einer Aschlussnote von nur 5 Punkten! (normale Abiturskala von 0-15). Einstellung erfolgt nicht nur jährlich sondern sogar halbjährig!!! Theoretische Möglichkeit sich mit A13 (Oberamtsrat) in den Ruhestand zuverabschieden!

 

Nicht labern und motzen, sondern selbst aktiv werden und sich auch was vom Kuchen sichern!!!! Lass die anderen rackern und komm ins Schlaraffenland!

 

 

Am Ende des Studiums, welches dich nachher dazu bringt sich mit den Steuerberatern zu messen (welche im übrigen eine der schwersten zu erreichenden Qualifikationen ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberaterprüfung Überschrift "Schwierigkeitsgrad"), startest du dick ins Geschäft und verdienst krasse 2.000 € netto (nach Bruttogehalt - LSt - restliche selbst zu tragende PKV, http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue&g=A_9&s=1&f=0&z=100&zulage=&stj=2018&stkl=1&r=0&zkf=). Tägliche Beamtenwitze inklusive. Kannst ja mal schauen was dein Steuerberater kostet und den vergleich ziehen.

 

Wenn man dann "aufgestiegen" ist und A13 bekommt, z.B. als Konzernbetriebsprüfer darfst du dann die in BW ansässigen Daxkonzerne prüfen. Versteht sich von selbst, dass man A13 erst mit mitte 40 erreicht und damit dann so viel verdient wir ein Grundschullehrer. Aber das kann dir ja dann egal sein, bist ja überversorgt. Das jeder, der dir am Verhandlungstisch gegenübersitzt dein Jahresgehalt als Dienstwagen fährt macht dir ja dann sicher nichts aus.

 

Ich hoffe der sarkastische Unterton kommt rüber...gibt schon ein Grund warum BW verzweifelt Finanzbeamte sucht und keine findet. Am Ende gehen noch ca. 30 % der Leute die das Studium abschließen direkt vom Berater und ein großteil nachher nochmal, wenn er im Rahmen einer BP ein Jobangebot bekommt.

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Schwachzocker
vor 6 Minuten schrieb Manticore:

...

Am Ende des Studiums, welches dich nachher dazu bringt sich mit den Steuerberatern zu messen (welche im übrigen eine der schwersten zu erreichenden Qualifikationen ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberaterprüfung Überschrift "Schwierigkeitsgrad"), startest du dick ins Geschäft und verdienst krasse 2.000 € netto....

Immerhin ein überdurchschnittlicher Verdienst.

Auf jeden Fall ist zu bemängeln, dass viele Menschen in der freien Wirtschaft weniger verdienen, obwohl sie die gleiche Schuhgröße haben wie die Beamten. Das darf nicht sein. Da wird man ran müssen.:rolleyes:

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WiR

Vielleicht sollten wir die Kirche mal im Dorf lassen! Ich war Lehrer (stellvertretender Leiter eines Berufskollegs) und habe mein Gehalt als ebenso sehr üppig empfunden wie meine jetzige A 15- Pension. Hätte ich 1000 € im Monat weniger bekommen hätte, ich genauso gut und genauso gerne gearbeitet. Glück gehabt! Überbezahlt fühle ich mich übrigens nicht gegenüber meinen Studienkommilitonen, die ungeachtet schlechterer Examina fast alle in der zweiten und dritten Führungsebene in der Wirtschaft gelandet sind und dort - auch bei Berücksichtigung aller nötigen Zusatzvorsorge - sämtlich deutlich höhere Gesamtlebensentgelte haben (werden) als ich. So what? Hätte ich ja auch machen können.

Überbezahlt bin ich aber gegenüber z.B. einem Oberstleutnant der BW, der als Bataillonskommandeur in Afghanistan bei gleichen Bezügen unvergleichlich viel mehr Verantwortung zu tragen hat als ich je hatte. Ich denke, dass ich das als Reserveoffizier einschätzen kann.

 

Und bevor hier zu viele Verteidiger wie Verächter des Berufsbeamtentums zu viel Schaum vor dem Mund stehen haben: Für wie realistisch haltet ihr denn tiefgreifende Eingriffe in das Beamtenrecht? Die sind doch nur durch Gesetzgebung möglich. Und solange die davon ebenfalls profitierenden Spitzenbeamten als Vorbereiter von Gesetzen und die Bundesverfassungsrichter als Letztinstanz existieren, wird sich wohl realistischerweise nichts gravierend ändern – es sei dann wir bekämen einen Systembruch. Aber dann hätten wir andere Sorgen.

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Schwachzocker
vor 36 Minuten schrieb WiR:

Vielleicht sollten wir die Kirche mal im Dorf lassen! Ich war Lehrer (stellvertretender Leiter eines Berufskollegs) und habe mein Gehalt als ebenso sehr üppig empfunden wie meine jetzige A 15- Pension. Hätte ich 1000 € im Monat weniger bekommen hätte, ich genauso gut und genauso gerne gearbeitet. Glück gehabt! Überbezahlt fühle ich mich übrigens nicht gegenüber meinen Studienkommilitonen, die ungeachtet schlechterer Examina fast alle in der zweiten und dritten Führungsebene in der Wirtschaft gelandet sind und dort - auch bei Berücksichtigung aller nötigen Zusatzvorsorge - sämtlich deutlich höhere Gesamtlebensentgelte haben (werden) als ich. So what? Hätte ich ja auch machen können.

Überbezahlt bin ich aber gegenüber z.B. einem Oberstleutnant der BW, der als Bataillonskommandeur in Afghanistan bei gleichen Bezügen unvergleichlich viel mehr Verantwortung zu tragen hat als ich je hatte. Ich denke, dass ich das als Reserveoffizier einschätzen kann.

...

Die ganzen Vergleiche, die zu diesem Thema angestellt werden, sind immer etwas schwierig.

Die Leichtathleten beschweren sich ja auch ständig, dass sie schlechter bezahlt werden als die Fußballer, obwohl es angeblich eine ähnliche Leistung ist. Aber kommt es hier auf die Leistung an? Die Menschen wollen eben Fußball sehen und zahlen dafür.

Genauso wollen die Menschen einen sicheren Rechtsstaat, Rechtssicherheit und sachliche Entscheidungen. Jetzt mehr denn je. Sie werden immer ängstlicher und wollen vor allen möglichen Gefahren des täglichen Lebens geschützt werden. Nur zahlen wollen sie dafür nicht. Das passt nicht.

 

vor 44 Minuten schrieb WiR:

...

Und bevor hier zu viele Verteidiger wie Verächter des Berufsbeamtentums zu viel Schaum vor dem Mund stehen haben: Für wie realistisch haltet ihr denn tiefgreifende Eingriffe in das Beamtenrecht? Die sind doch nur durch Gesetzgebung möglich. Und solange die davon ebenfalls profitierenden Spitzenbeamten als Vorbereiter von Gesetzen und die Bundesverfassungsrichter als Letztinstanz existieren, wird sich wohl realistischerweise nichts gravierend ändern – es sei dann wir bekämen einen Systembruch. Aber dann hätten wir andere Sorgen.

Naja, das ein oder andere ist in der Vergangenheit ja durchaus passiert.

Und es ist auch niemand so doof und fragt die Frösche, ob man Ihren Sumpf trocken legen darf. Externe können genauso gut Gesetzesvorlagen machen.

Die richtig tiefgreifenden Eingriffe (ein Abrücken von den Grundprinzipien) bedürften einer Grundgesetzänderung. Also Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern.

 

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Naim
vor 10 Stunden schrieb Günter Paul:

 

 

Bei allen Diskussionen habe ich nur einen Hoffnung , dass Menschen ohne Schaum vor dem Mund sich endlich hinsetzen und unter Fachleuten ein längst verschobenes und überholtes System erneuern und zwar so , dass es vernünftig ist .

Das darf nichts mit Neiddebatte zutun haben sondern muss Fachkompetent bearbeitet werden sonst fliegt uns in dieser Gesellschaft außer Migration und deren Folgen noch so manch anderes um die Ohren .

 

Hervorragend. Ich sehe das genau so!

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Nachdenklich

@WiR

 

:thumbsup:

 

 

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Günter Paul
vor 15 Stunden schrieb WiR:

Und solange die davon ebenfalls profitierenden Spitzenbeamten als Vorbereiter von Gesetzen und die Bundesverfassungsrichter als Letztinstanz existieren, wird sich wohl realistischerweise nichts gravierend ändern – es sei dann wir bekämen einen Systembruch. Aber dann hätten wir andere Sorgen.

Ich habe sehr viel mit Schulleitern zu tun und schätze deren Kommentare zu unterschiedlichsten Dingen .

Auch hier wieder klar von dir beschrieben und erkannt .

So wird das dann wohl enden , erst wenn ein Systembruch da ist , ich empfinde bei all dem , was ich registriere , allerdings , dass es nicht mehr allzu lange dauern wird .

Danke für den sachlichen Beitrag.. :thumbsup:

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Schwachzocker
vor 12 Minuten schrieb Günter Paul:

Ich habe sehr viel mit Schulleitern zu tun und schätze deren Kommentare zu unterschiedlichsten Dingen .

Auch hier wieder klar von dir beschrieben und erkannt ....

Nein!

Weder sind Richter Beamte noch müssen es unbedingt Beamte sein, die Gesetze vorbereiten. 

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 39 Minuten schrieb Schwachzocker:

Weder sind Richter Beamte noch müssen es unbedingt Beamte sein, die Gesetze vorbereiten. 

 

Natürlich sind Richter ebenso wie Soldaten keine Beamte. Ihr Besoldung wird aber nach den gleichen Prinzipien geregelt. In den entsprechenden Vorschriften heißt es daher häufig "Beamte, Richter und Soldaten".

In anderen Bereichen des Dienstrechtes gibt es aber natürlich erhebliche Unterschiede.

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Schwachzocker
Gerade eben schrieb Nachdenklich:

 

Natürlich sind Richter ebenso wie Soldaten keine Beamten. Ihr Besoldung wird aber nach den gleichen Prinzipien geregelt. In den entsprechenden Vorschriften heißt es daher häufig "Beamte, Richter und Soldaten".

In anderen Bereichen des Dienstrechtes gibt es aber erhebliche Unterschiede.

Ja, aber diese Diskussion kann sich doch nicht ernsthaft auch auf Richter erstrecken. Oder will man die jetzt auch noch mit einer "Fachkraft" vergleichen und sich lange wundern, warum die Richter eine bessere Bezahlung und eine bessere Pension erhalten?

Mit welcher "Fachkraft" wollen wir einen Richter am Bundesverfassungsgericht denn vergleichen?

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