Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
boxernase

Abgabe Anlage KAP notwendig

Empfohlene Beiträge

boxernase

Hallo ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Kapitalertragssteuern. Ich hatte in 2017 zum ersten und gleichzeitig letzten Mal einen ausländisch thesaurierten Fonds in meinen inländischen Depot. Dabei sind ausschüttungsgleiche Erträge angefallen. Gleichzeitig habe ich über die Abgeltungssteuer bereits Kapitalertragssteuer abgeführt. Die über die Abgeltungssteuer abgeführte Kapitalertragssteuer beläuft sich auf ca. 150 Euro incl. Solizuschlag. Meine Steuererklärung fertige ich über eine Steuersoftware an. Diese Steuersoftware zeigt mir im Berechnungsteil zur Kapitalertragssteuer an , dass ich insgesamt ca. 120 Euro an Kapitalertragssteuer incl. Solizuschlag zu zahlen habe. Meine Verständnisfrage ist, muss ich eine Anlage Kap abgeben, da ich ja bereits über die Abgeltungssteuer mehr ( 150 Euro ) gezahlt habe , als ich laut Steuersoftware ( 120 Euro ) an Kapitalertragssteuer schulde? Ich bin über meinen Sparerfreibetrag von 801 Euro und bin auch nicht kirchensteuerpflichtig.
Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wodorne

Lag der Fonds Ende 2017 noch in Depot? Was sagt die Steuerbescheinigung der Bank?

Ich habe gelernt, dass man nach altem Recht die nicht versteuerten ausländischen Gewinne deklarieren muss, wenn man bei ausgeschöpftem Freibetrag am Ende des Jahres ausländische Thesaurierer hält.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boxernase

Ja der Fonds lag Ende 2017 noch im Depot. Die Steuerbescheinigung weist ca. 50 Euro ausschüttungsgleiche Erträge an. Was ich nicht verstehe ist, wenn ich im Steuerprogramm alles eintrage incl. dieses ausschüttungsgleichen Betrages , zeigt mir der Berechnungsteil das ich ca. 120 Euro an Kapitalertragsteuer schulde. Anhand meiner Steuerbescheinigungen habe ich aber schon ca. 150 Euro an Kapitalertragsteuer durch die Abgeltungssteuer bezahlt. Also schulde ich doch niemanden etwas. Warum muß ich eine Anlage Kap abgeben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wodorne

Die Bank kann für ausländische Thesaurierer keine Abgeltungssteuer einbehalten haben. Auch nicht die ausländische KAG. Die Steuern wurden also auf Ausschüttungen oder inländische Thesaurierungen abgeführt.

Es könnte aber auch mit dem fiktiven Verkauf im Zusammenhang mit der Umstellung der Besteuerung zu tun haben. Das ist aber nur eine Vermutung. Zu diesem Thema gibt es in diesem Forum irgendwo einen langen Thread.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...