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Anabell.02

Kündigung Krankenzusatzversicherung

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Anabell.02

 Habe ich nachdem ich meine  Krankenzusatzversicherung UKV  gekündigt habe ..diese läuft noch bis 31.12.18,noch Anspruch auf Erstattung ..vielen Dank für Informationen

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Bis zum 31.12.2018 hast du Anspruch auf Erstattung der tariflichen Leistungen.

Immerhin entrichtest du bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechende Prämie.

Nur aus Interesse: Weshalb hast du gleich gekündigt?

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Anabell.02
vor 18 Minuten schrieb Xeronas:

Bis zum 31.12.2018 hast du Anspruch auf Erstattung der tariflichen Leistungen.

Immerhin entrichtest du bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechende Prämie.

Nur aus Interesse: Weshalb hast du gleich gekündigt?

Hallo..  ich habe diese Versicherung seit 2004 ...mit meinen Kindern zusammen ..diese stehen nun auf eigenen Beinen...ich habe sie kaum in Anspruch genommen 

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Matthew Pryor

Hallo,

 

maßgeblich ist § 7 der "Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung":

 

Zitat

Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Leistungsansprüche, auf die zwar formal ein begründeter Anspruch bestehen würde, die aber nach Beendigung des Versicherungsvertrages enstehen, sind demnach nicht erstattungsfähig. 

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