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Steuererklärung ETFs/Flatex

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Hallo zusammen,

 

ich bin relativer Neuling auf dem ETF-Gebiet, investiere seit letztem Jahr den COMS.-MSCI WORL.T.U.ETF (LU0392494562) sowie COMS.-MSCI EM.M.T.U.ETF (LU0635178014).

Nun steht die erste Steuererklärung an, wozu ich mir bei meinem Depotanbieter Flatex die Steuerbescheinigung beantragt habe.

Diese ist nun auch endlich für das Steuerjahr 2017 eingetroffen und ich musste mit großer Verwunderung feststellen, dass ich mir auch die vier Monate des Wartens hätte sparen können.

Inhalt dieser: "Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten Investmentfonds bekannt. Wir wiesen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommenssteurerklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben."

Beim Befüllen der Anlage KAP tue ich mich nun ein wenig schwer, da mir unklar ist, wie ich die Erträge ermitteln soll, wenn es mein Depotanbieter vier Monate nach Jahresabschluss nicht hinbekommt.

Laut Bundesanzeiger gab es im Zeitraum vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 für beide Fonds keine ausschüttungsgleichen Erträge (aktuellere Besteuerungsgrundlagen liegen nicht vor). 

Könntet Ihr mir behilflich sein, wie ich meine steuerlich relevanten Daten nun selbst ermitteln kann?

Vielen Dank vorab!

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JosefSpa

Einfach nichts eintragen. KAP weg lassen. Wenn du dir keine Quellensteuer zurückholen willst oder einen Verlustausgleich willst, dann vergiss die KAP.

ETFs werden genau wie Aktien direkt auf Bankebene besteuert, eine Angabe in der Steuererklärung ist meistens nicht notwendig.

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whister
vor 51 Minuten schrieb JosefSpa:

Einfach nichts eintragen. KAP weg lassen. Wenn du dir keine Quellensteuer zurückholen willst oder einen Verlustausgleich willst, dann vergiss die KAP.

ETFs werden genau wie Aktien direkt auf Bankebene besteuert, eine Angabe in der Steuererklärung ist meistens nicht notwendig.

Für 2017 stimmt das nicht. Für 2017 bist du verpflichtet ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung anzugeben und entsprechend zu versteuern. Bei den beiden genannten ETF sind aber vermutlich keine ausschüttungsgleichen Erträge angefallen.

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JosefSpa
vor 40 Minuten schrieb whister:

Für 2017 stimmt das nicht. Für 2017 bist du verpflichtet ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung anzugeben und entsprechend zu versteuern. Bei den beiden genannten ETF sind aber vermutlich keine ausschüttungsgleichen Erträge angefallen.

Na super, das hätte ich dann voll verschlafen... <_<

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Doppelpass

Okay, beudeutet das folglich, dass ich noch warten muss, bis der Bundesanzeiger die aktuellellen Besteuerungsgrundlagen des Jahres 2017 veröffentlicht -

sollten weiterhin keine Eträge gelistet sein, muss ich die Anlage KAP nicht beachten, sollten dort Erträge angefallen sein, dann trage ich die Zahlen aus dem Bundesanzeiger unter den entsprechenden Punkten der Steuererklärung ein?

 

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vanity
vor 47 Minuten schrieb whister:

... Für 2017 bist du verpflichtet ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung anzugeben und entsprechend zu versteuern ...

Na ja, das ist keine Besonderheit im Jahre 2017, das war vorher auch schon so. Ab 2018 entfällt das.

 

Die Besonderheit 2017 ist, dass (wie bei Comstage) Gesellschaften mit vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr für das Rumpfgeschäftsjahr von Ende des regulären Geschäftsjahr bis 31.12.2017 erzielte (und thesaurierte) Erträge ausweisen müssen und diese natürlich auch zu versteuern sind.

 

Comstage hat das Anfang April gemacht, die Thesaurierungsmitteilungen sollten sich seit dem im Postfach befinden (im Bundesanzeiger fehlen sie wohl noch). Zumindest für meine Comstage (weder World noch EM) gilt: Thesaurierungsbetrag war erwartungsgemäß € 0, so dass Anlage KAP nicht berührt ist.

 

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GregorG
Am 14.4.2018 um 18:59 schrieb vanity:

Comstage hat das Anfang April gemacht, die Thesaurierungsmitteilungen sollten sich seit dem im Postfach befinden (im Bundesanzeiger fehlen sie wohl noch). Zumindest für meine Comstage (weder World noch EM) gilt: Thesaurierungsbetrag war erwartungsgemäß € 0, so dass Anlage KAP nicht berührt ist.

 

 

Entschuldigung, wenn ich mich einfach so hier einklinke, finde das Thema aber sehr interessant. Ich stehe nämlich gerade vor derselben Frage wie der Thread- Eröffner, habe auch die gleichen ETFs und habe auch das Depot bei Flatex.

vanity, du hast also die Thesaurierungsmitteilungen schon bekommen? Dann frage ich ich warum ich noch nichts bekommen habe. Mein bisheriger Plan war, bis Ende April zu warten und dann zu hoffen, dass ich die noch fehlenden Angaben im Bundesanzeiger finde.

 

Gruß,

Gregor

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vanity

Für meine Comstages (X015, X023, X026) habe ich sowohl bei der DKB (Postfach) als auch bei der örtlichen SPK (Schneckenpost) die 0-Thesaurierungsmitteilungen für das Restjahr 2017 bekommen (am 04.04.2018).

 

@Folgebeitrag: Von HSBC und Vanguard ist noch nix da.

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ika
· bearbeitet von ika

Für das Depot meiner Frau mussten wir aufgrund von Compliancevorschriften ihres Arbeitgebers (Big4) ETFs von u.a. HSBC kaufen.

 

Für diese liegen die Besteuerungsgrundlagen auch noch nicht vor. In früheren Jahren musste dies bis zum 30.04. des Folgejahres passiert sein, aufgrund der Umstellung des Besteuerungsregimes haben die KAGs dieses Jahr aber soweit sie mir sagte sogar acht Monate Zeit :| Edit (nach Überfliegen der Übergangsvorschriften in § 56 InvStG): Für Fonds mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr gilt weiterhin die Frist bis Ende April, für solche mit einem Rumpf-Geschäftsjahr (wie den hier gegenständlichen von Comstage) gilt eine Frist bis 31.12.2018. Da die Steuerberatungsgesellschaften das Geschäft aber (zu ihrem großen Leidwesen) insgesamt einstellen, würde ich ebenfalls von einer Bereitstellung bis Ende April 2018 ausgehen.

 

Ich werde also auch das Finanzamt vertrösten oder in diesem Punkt nur vorläufig bescheiden lassen und abwarten bis die Informationen vorliegen.

 

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GregorG

Hallo,

 

also die Angaben für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 sind für die ETFs ja seit dem 18.04. im Bundesanzeiger zu finden.

Die Eintrage sind da überall 0,0000 ,also keine weiteren ausschüttungsgleichen Erträge, die ich in der Steuererklärung angeben muss, oder?

 

@Doppelpass: somit müssen wir nichts weiter in der Steuererklärung angeben, oder bist du anderer Meinung?

 

Gruß,

Gregor

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