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LeRoy

Gesundheitsfragen nicht eingelöste Rezepte angeben

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LeRoy

Hallo,

Ich versuche gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz abzuschließen. 

Ich muss hierbei einen  Zusatzfragebogen für Unfälle ausfüllen, da ich mir vor kurzem  eine Prellung zugezogen hatte.Hier wurden mir ein paar Stunden Massage beim Physiotherapeuten verschrieben, die ich aber nicht wahrgenommen hatte dafür Beschwerden komplette abgeklungen waren. Sollte ich dieses nicht eingelöste Rezept in den Bemerkungen erklären? 

Gefragt wird explizit nur nach Ärzten/ Physiotherapeuten bei denen ich in Behandlung war.

vielen Dank! 

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chamud

mh, gute frage. kann der arzt

das Rezept eventuell rückwirkend

stornieren? dann wäre es eindeutig.

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LeRoy

Hm hab zumindest noch nie was davon gehört das sowas geht ... normalerweise löst man es ja ein oder halt nicht wenn es einem besser geht :/

aber danke schonmal! 

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JS_01

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass eine einmalige Prellung ohne Nachwehen auf die BU eine Auswirkung hat, selbst wenn sie der Allianz bekannt ist.

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LeRoy

Es wurde mir nachträglich extra ein Zusatzfragebogen deswegen geschickt... 

die preklung war erst vor kurzem 

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Matthew Pryor
vor 19 Stunden schrieb LeRoy:

Hallo,

Ich versuche gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz abzuschließen. 

Ich muss hierbei einen  Zusatzfragebogen für Unfälle ausfüllen, da ich mir vor kurzem  eine Prellung zugezogen hatte.Hier wurden mir ein paar Stunden Massage beim Physiotherapeuten verschrieben, die ich aber nicht wahrgenommen hatte dafür Beschwerden komplette abgeklungen waren. Sollte ich dieses nicht eingelöste Rezept in den Bemerkungen erklären? 

Gefragt wird explizit nur nach Ärzten/ Physiotherapeuten bei denen ich in Behandlung war.

vielen Dank! 

Nun...wer hat dir denn die Behandlung verordnet?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Den Versicherer interessiert schlicht "was war wann, warum, wie wurde behandelt, wann war wieder gut". Der Grund für den Fragebogen wird schlicht wiederum der sein, dass dies (ob der zeitlichen Nähe?) nicht klar genug durch die Angaben herauskam.

 

Das Problem an Fragebögen ist dann allerdings, dass sie die Anzeigepflicht erheblich ausdehnen. Sowohl hinsichtlich des Abfragezeitraums, als auch in Bezug auf die Detailfragen. Der Unfallfragebogen der Allianz ist eher eine rühmliche Ausnahme. Zwar sind auch dort weitreichendere Fragen enthalten (bspw. "Sind (weitere) Operationen geplant oder ärztlicherseits angeraten?"), dürfte m Zuge einer Prellung aber irrelevant sein.

 

Das Annahmeschema der Allianz basiert im Wesentlichen auf "kein bleibender Schaden, keine Krankschreibung, inhaltlich abgeschlossen". In Bezug auf Bewegungsapparat ist die Allianz sehr moderat bei "inhaltlich" abgeschlossen. Andere Versicherer würden hier (ob der Physiotherapie) zT mehrere Monate ansetzen.

 

Es gibt aber keinen Grund nicht ehrlich zu sein. Wurde Physiotherapie empfohlen aber nicht eingelöst, dann gibt man das eben so an. Im Idealfall hätte man die Angabe von vornherein mit einem Arztbericht (iS anfangs erläutertes Schema) untermauert, dann wäre es gar nicht erst zum Fragebogen gekommen.

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LeRoy
vor 29 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Nun...wer hat dir denn die Behandlung verordnet?

Hallo, 

dee behandelnde Arzt wurde natürlich angegeben, die Frage ist ob eine verschriebene aber nicht durchgeführte Physiotherapie auch angegeben werden sollte. 

 

Danke Für die ausführliche Hilfe polydeikes.

Meine Idee wäre die Behandlung als abgeschlossen zu beschreiben und in die Anmerkungen: 

Beim ersten Arzttermin wurde eine Massage verschrieben, aufgrund einer schnellen Ausheilung/vollständigen Beschwerdefreiheit fiel die Notwendigkeit zur einlösung des Rezeptes jedoch weg.

 

Ja die Krankenakte hätte ich besorgt aber die Praxis ist momentan geschlossen.  

Viele Grüße 

Leroy

 

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polydeikes

Das sollte normalerweise völlig ausreichend sein. Der Fragebogen gibt besagtes Schema ohnehin vor. Mit der eigenen Klarstellung (wie genannt) sollte einer Policierung eigentlich nichts im Wege stehen. Zumindest bzgl. der Prellung.

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LeRoy

Danke für die Hilfe polydeikes, 

habe das jetzt so aufgeschrieben und klargestellt aber ich habe etwas bedenken nicht genommen zu werden ( die Prellung war eig nichts ernstes und die Schmerzen nach 2 Wochen vollständig verschwunden ) dies ist aber erst 1,5 Monate her und ich auch geschrieben habe und mit Rippe/ Brudtwirbelsäule sehr sensible Bereiche betroffen sind ... gibt es im Falle einer Ablehnung/ Auschluss die Möglichkeit nach einer Karenzzeit, für eine erst kürzlich Geschehene Krankheit, einen erneute Prüfung zu machen ?   

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polydeikes

Grundsätzlich sollte man sowas schlicht sauber vorab per Rivo klären. Alle Eventualitäten auf den Tisch und gut. Klingt hier ein wenig nach diy, immer risky. Von den Schilderungen her sollte aber eher nichts passieren. Zumindest nicht auf Basis einer einfachen Prellung ohne Folgebehandlung.

 

Leistungsausschlüsse unterliegen grds. dem Kontext von §41 VVG. Bei Wegfall der Voraussetzungen haben sie zu entfallen. Es liegt aber in der Natur von Leistungsausschlüssen, dass deren Voraussetzungen quasi so gut wie nie entfallen. Zudem ist es idP vergleichsweise schwierig Leistungsausschlüsse wieder los zu werden, wenn der Versicherer nicht schon von sich aus eine Nachschau anbietet.

 

Allerdings kann ich mir weder vorstellen, dass die Allianz wegen einer Prellung eine Erschwerung fordert, noch würde ich ob einer Prellung eine Erschwerung akzeptieren.

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LeRoy

Hi Polydeikes, 

danke für die ganze Hilfe.

 Ich bin jetzt einfach ganz offen und hoffe auf das beste. DIY ist es zwar nicht aber mein Vermittler sagt bei vielem einfach das könnte ich weglassen, wobei ich mir da nicht sicher bin und das deswegen lieber selbst beantworte. Sollte es zu einer Erschwerung kommen würde ich mich auch untersuchen lassen um klarzustellen, dass es keine Folgen mehr gibt. 

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polydeikes

Diesbezüglich kann man es sich einfach machen. Im Leistungsfall bist abhängig vom angesetzten Verschuldungsgrad du derjenige, der beweisen muss, nicht schuldhaft gehandelt zu haben. Nicht der Vermittler. Insofern sind "müssen sie nicht angeben" Aussagen in jeder Hinsicht mit äußerster Vorsicht zu genießen. Dem Vermittler kann es egal sein, so lange er das nicht dokumentiert.

 

Tatsächlich ist die Story natürlich etwas komplexer. Bspw. geht es abhängig vom Verschuldungsgrad um Kausalität oder nicht, ebenfalls von dir zu belegen. Der BU Sticky bietet da eine erste grobe, stark vereinfachte Übersicht, um das grundlegend als Problem zu verstehen.

 

Am Ende führt alles darauf hinaus: Du stehst für dein Handeln gerade, nicht der Vermittler. Insofern machst du es richtig, dass du mit offenen Karten spielst. Gleichwohl hätte die Story bei einem fähigen Vermittler gar nicht erst zum Problem werden sollen, diese Wertung sei mir gestattet.

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