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Mister G

Zahlung aus Masseverbindlichkeit (Insolvenz 2013) erhalten - Wie in Elster eintragen?

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Mister G
· bearbeitet von Mister G

Hallo zusammen,

 

bei folgendem Sachverhalt bin ich mir nicht sicher, wie dieser in die Steuererklärung eingetragen werden muss.

 

Im Oktober 2013 wurde ein Insolvenzverfahren für meinen damaligen Argebitgeber eröffnet. Ich wurde gekündigt. Für den Oktober jedoch war ich freigestellt ohne fortlaufende Bezüge. Sprich, ich bekam Arbeitslosengeld anstatt meines Gehaltes. Das Delta zwischen meinem eigentlichen Gehalt und dem ALG war seit dem eine Forderung von mir gegenüber meinem alten Arbeitgeber. Im September 2017 habe ich dann tatsächlich noch eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten und dazu folgendes Schreiben von Insolvenzverwalter bekommen:

 

"Sehr geehrter Herr xy,

in dem o.g. Insolvenzverfahren habe ich die Abrechnung und Ausschüttung der Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Ziffer 2 InsO vorgenommen.

Es errechnet sich für Sie ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 1.399,52 €. Die Berechnung können Sie der anliegenden Aufstellung entnehmen."

 

Test 1.jpg

 

Ich habe für diesen Vorfall in Elster eine zweite Lohnsteuerkarte erstellt und die Beträge von dem Bild abgetippt. Beim Brutto habe ich 3.500 - 1.113,60 (ALG) = 2.386,40€ eingetragen. Dieses Vorgehen habe ich über Google und einen Bekannten (der mir aber bei meinen weiteren Fragen leider nicht helfen konnte) herausfinden können. Ist das so erstmal richtig?

Jetzt kommts: Bevor ich die zweite Lohnsteuerkarte erstellt habe, hätte ich lt. Elster ca. 50 Euro zurück bekommen. Jetzt soll ich ca. 420 € nachzahlen.

Grundsätzlich ist es so, dass das ALG + die Zahlung aus der Masse (insges. 2.513 EUR) höher sind, als mein Nettogehalt gewesen wäre, wenn ich im Oktober 2013 mein normales Gehalt bekommen hätte. Das wären ca. 2.150 EUR gewesen. Sieht für mich so aus, als hätte ich die Zahlung aus der Masse unversteuert erhalten. Daher erscheint es auch fair, dass ich was nachzahlen muss. Allerdings hat die Zahlung ihren Ursprung im Jahr 2013, in dem ich wesentlich weniger verdient habe als in 2017. Sprich, ich zahle jetzt auf die Zahlung deutlich mehr Steuern als ich es 2013 getan hätte.

 

Kann mir jemand sagen, ob ich da was falsch eingetragen habe?

Was würde passieren wenn ich die Steuererklärung einfach nicht abgebe? Auf dem Schreiben vom Insolvenzverwalter steht ja, dass die Daten dem Finanzamt übermittelt wurden. Daher würden die dann wahrscheinlich eh auf mich zukommen und eine Steuererklärung verlangen, oder?

 

Vielen Dank an alle, die bis hier hin gelesen habe und ein großes Sorry dafür, dass es hier nicht um Aktien, ETF usw geht. Aber ich habe über kein gutes anderes Forum finden können und weiß, dass hier sehr kompetente Leute unterwegs sind.

 

Ich bin für jeden Tipp dankbar. Wenn jemand ein gutes Forum für mein Thema kennt, bin ich auch für einen Link dankbar.

 

 

 

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reko
· bearbeitet von reko

Ist das Arbeitslosengelt nicht bereits in der Steuer 2013 berücksichtigt? Bin kein Steuerprofi, aber zugegangen in 2017 ist der Auszahlungsbetrag. Ich würde beim Finanzamt oder Steuerberater fragen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

 Bevor ich die zweite Lohnsteuerkarte erstellt habe, hätte ich lt. Elster ca. 50 Euro zurück bekommen. Jetzt soll ich ca. 420 € nachzahlen.

Ich komme da auf 470/1400=33,6% Grenzsteuersatz, und einem zu versteuernden Einkommen von ca. 71.000 Euro. Passt das ungefähr?

 

Anmerkung: Das mit Steuerklasse 4 abgerechnet wurde war imho nicht richtig (und auch nicht möglich, oder arbeitest du aktuell nicht als Arbeitnehmer?). Es hätte Steuerklasse 6 sein müssen.

 

Zitat

Allerdings hat die Zahlung ihren Ursprung im Jahr 2013, in dem ich wesentlich weniger verdient habe als in 2017. Sprich, ich zahle jetzt auf die Zahlung deutlich mehr Steuern als ich es 2013 getan hätte.

Du müsstest mal prüfen ob hier die Fünftelungsregelung anwendbar ist (eigentlich ist die für Abfindungen oder Entschädigungen, praktisch für alles was in einer Summe für mehrere Jahre gezahlt wird - keine Ahnung ob das auch bei einer Nachzahlung wie bei dir geht).

 

Zitat

Was würde passieren wenn ich die Steuererklärung einfach nicht abgebe?

Das nennt man Steuerhinterziehung (je nach Bundesland ist die in grob einer halben Stunde verwirklicht). Aber keine Angst, war jetzt extrem formuliert.

Bei Steuerklasse 4 bist du zwar eigentlich nicht zu einer Erklärung verpflichtet, ich sehe das aber als falsch abgerechnet an (s.o.), und damit ergibt sich imho doch eine Pflicht.

 

Zitat

Daher würden die dann wahrscheinlich eh auf mich zukommen und eine Steuererklärung verlangen, oder?

Ja, vermutlich würden sie das. Aber trotzdem ist die Steuererklärung eine Bringschuld, wer eine abgeben muss der muss es ohne Aufforderung tun.

 

Zitat

Ist das Arbeitslosengelt nicht bereits in der Steuer 2013 berücksichtigt?

Bestimmt. Es ist ja im versteuerten Brutto auch gerade nicht enthalten.

 

Stefan

 

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Mister G

Hallo reckoner,

 

vielen Dank für seine Antwort.

 

das erhaltene ALG hatte ich bereits in meiner Erklärung für 2013 angegeben.

vor 11 Stunden schrieb reckoner:
Zitat

 Bevor ich die zweite Lohnsteuerkarte erstellt habe, hätte ich lt. Elster ca. 50 Euro zurück bekommen. Jetzt soll ich ca. 420 € nachzahlen.

Ich komme da auf 470/1400=33,6% Grenzsteuersatz, und einem zu versteuernden Einkommen von ca. 71.000 Euro. Passt das ungefähr?

 

Anmerkung: Das mit Steuerklasse 4 abgerechnet wurde war imho nicht richtig (und auch nicht möglich, oder arbeitest du aktuell nicht als Arbeitnehmer?). Es hätte Steuerklasse 6 sein müssen.

Schön wärs. Habe die exakte Zahl gerade nicht zur Hand, aber müsste zw. 55k und 60k brutto liegen (Monatsgehalt hat sich unterjährig geändert und ich habe auch nen variablen Anteil, deswegen weiß ich das gerade nicht so genau). Dazu dann die Zahlung über 1.399 EUR

Eigentlich habe ich immer Steuerklasse 1 als unverheirateter, kinderloser Single. Seit 12/2013 bin ich durchgehend als normaler Arbeitnehmer beschäftigt (Steuerklasse 1). Davor war ich auch immer normaler Arbeitnehmer, wobei ich in 2013 gleich zweimal kurz arbeitslos war (in 01/2013 war ich von einer Geschäftsaufgabe betroffen und musste ebenfalls meinen Hut nehmen. Lief bei mir in 2013 :-) )

 

vor 11 Stunden schrieb reckoner:

 

Zitat

Allerdings hat die Zahlung ihren Ursprung im Jahr 2013, in dem ich wesentlich weniger verdient habe als in 2017. Sprich, ich zahle jetzt auf die Zahlung deutlich mehr Steuern als ich es 2013 getan hätte.

Du müsstest mal prüfen ob hier die Fünftelungsregelung anwendbar ist (eigentlich ist die für Abfindungen oder Entschädigungen, praktisch für alles was in einer Summe für mehrere Jahre gezahlt wird - keine Ahnung ob das auch bei einer Nachzahlung wie bei dir geht).

 

 

Hast du einen Tipp für mich wie ich das prüfen kann?

 

vor 11 Stunden schrieb reckoner:

Das nennt man Steuerhinterziehung (je nach Bundesland ist die in grob einer halben Stunde verwirklicht). Aber keine Angst, war jetzt extrem formuliert.

Bei Steuerklasse 4 bist du zwar eigentlich nicht zu einer Erklärung verpflichtet, ich sehe das aber als falsch abgerechnet an (s.o.), und damit ergibt sich imho doch eine Pflicht.

Hm... demnach wäre es am sinnvollsten wenn ich heute einfach mal alles abschicke und dann notfalls Einspruch gegen den Bescheid einlege? Wird ja ne Weile dauern, bis die durch sind mit ihren Berechnungen, vermute ich. Dann muss ich in der Zwischenzeit ja "nur noch" herausfinden was jetzt wirklich richtig ist damit ich überhaupt in der Lage bin einen berechtigten Einspruch einzulegen.

 

 

Und noch ne kurze Frage zur Steuerklasse. Habe ich als unverheirateter, kinderloser Single nicht immer Steuerklasse 1, egal was für eine Zahlung ich erhalte. Dass auf dem Dokument vom Insolvenzverwalter Steuerklasse 4 steht, war mir gar nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis!

 

Ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende.

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bobby13

Ich würde sagen du hast das richtig eingetragen.

 

Zusätzlich musst du noch noch die Sozialversicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorge eintragen, dann sollte die Nachzahlung wieder deutlich runter gehen.

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Mister G
vor 1 Stunde schrieb bobby13:

Zusätzlich musst du noch noch die Sozialversicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorge eintragen, dann sollte die Nachzahlung wieder deutlich runter gehen.

 Da hatte ich kurz Hoffnung! Aber "leider" hat Elster das bereits automatisch übernommen (aus beiden Lohnsteuerkarten).

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bobby13
vor 9 Minuten schrieb Mister G:

 Da hatte ich kurz Hoffnung! Aber "leider" hat Elster das bereits automatisch übernommen (aus beiden Lohnsteuerkarten).

Schade :D

 

Aber ein wirklich sehr interessanter Fall!

Dann möchte ich mich der Berechnung von reckoner anschließen. Der Lohnsteuerabzug basiert darauf, dass du 28.600€ im Jahr verdienst (2386 x 12).

Nun Verdienst du aber zur Zeit ca. 60.000€ und die Steuerbelastung ist dadurch deutlich höher und nun kommen die 2386€ noch als Kirsche oben drauf.

 

Demnach wäre eine Steuernachzahlung in oben genannter Höhe durchaus realistisch.

Eine Steuererklärung muss auch abgegeben werden, da die Verschonung gem. §46 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht greift.

 

Die Tarifbegünstigung (Fünftelregelung) ist auch nicht möglich, da es sich dabei um Arbeitslohn für mehrere Jahre handeln müsste.

 

Meiner Meinung nach ist die Nachzahlung korrekt. Durch die spätere Zahlung bist du leider in eine ungünstige steuerliche Konstellation gerutscht. 

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Mister G

Na dann komme ich um die Nachzahlugn wohl nicht drum herum :'(

 

Naja, alles halb so schlimm. Schließlich werde ich heute Abend sehr wahrscheinlich 90 Mio im Euro Jackpot abgreifen :vintage:

 

Danke für eure Antworten!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Schön wärs. Habe die exakte Zahl gerade nicht zur Hand, aber müsste zw. 55k und 60k brutto liegen

Ja, kann auch stimmen, meine Rechnung war zu grob.

 

Zu der Abrechnung: Leider kann ich die 272 Euro Lohnsteuer überhaupt nicht nachvollziehen, weder für 2013 noch für 2017 komme ich auf diesen Betrag, auch die Osttabelle hilft nicht.

Ich wollte nämlich mal überprüfen, ob es vielleicht ein Tippfehler ist und eigentlich Steuerklasse VI heißen sollte. Das kann ich aber ausschließen, die Steuer wäre dann viel höher.

 

Ob Klasse 1 oder 4 ist vom Ergebnis her egal, aber hier ist imho beides falsch, es hätte Klasse 6 sein müssen. Das kommt davon, wenn jemand Abrechnungen erstellt der sonst nicht damit zu tun hat.

Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob das wirklich eine richtige Abrechnung ist. Es könnte auch nur eine Berechnung der Masseverbindlichkeit sein, 3500 Lohn hättest du bekommen müssen, davon 1113,60 ab (hast du bekommen), und der Rest dann so gerechnet als hättest du Steuern und Abgaben gezahlt (was aber nicht geschehen ist). Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

Ich weiß aber auch nicht wie man eine solche Zahlung dann dem Finanzamt erklären muss.

 

Zitat

Die Tarifbegünstigung (Fünftelregelung) ist auch nicht möglich, da es sich dabei um Arbeitslohn für mehrere Jahre handeln müsste.

Ist das nicht schon bei Lohn für 2 Jahre der Fall?

Andererseits bringt es bei dem relativ geringen Betrag auch nicht viel, versteuert werden muss ja immer alles, die Fünftelungsregelung reduziert nur etwas den Steuersatz, der hier aber eh' nicht stark steigt.

 

Stefan

 

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