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curacanne

Nichtveranlagungsbescheinigung

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curacanne

Hallo,

 bin gerade etwas irritiert:

Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten und frage mich , was mit dem Aktienverlusttopf passiert, da laut Auskunft meiner Bank(codi) dieser bei Einreichung  auf Null gesetzt wird.

Für die erfahrenen Kollegen sicher kein Problem, aber ich überlege, ob ich die Bescheinigung dann überhaupt einreiche aus der Befürchtung, daß mir etwaige Gewinne aus Aktien nicht verrechnet werden und ich ja gehalten bin, bei Verbesserung der Vermögenslage die NVb zurückzugeben , ich mithin ständig Kontrolle über die Kapitalerträge haben will.

 

ich hoffe, ich habe mein Anliegen verständlich gemacht und freue mich über hilfreiche Antworten!

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reckoner

Hallo,

 

praktisch entbindest du mit einer NV die Bank von der Führung der Steuertöpfe, das musst du dann selber machen.

 

Imho müsste die Bank die Auskehrung aber irgendwie bescheinigen, entweder sofort oder am Jahresende.

 

Stefan

 

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curacanne

Hallo Stefan,

 

danke für die Antwort!Auskehrung, also Festhalten des Verlustbetrages macht ja dann eher für Anfang 2018 Sinn, wenn die NVB ab dem Zeitpunkt gilt oder ?

Und wie lange wäre sie dann gültig?

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Auskehrung, also Festhalten des Verlustbetrages macht ja dann eher für Anfang 2018 Sinn, wenn die NVB ab dem Zeitpunkt gilt oder ?

Ja, ab dem Zeitpunkt an dem Gewinne nicht mehr mit dem Verlusttopf verrechnet werden/wurden sondern aufgrund der NVB steuerfrei blieben.

 

Noch was: Normalerweise bleiben bankinterne Verlustvorträge ja einfach stehen und man muss sie dem Finanzamt nicht erklären (kann man nicht einmal, auch wenn man bei anderen Banken Gewinne hat mit denen verrechnet werden könnte). Das ist z.B. sinnvoll, wenn man eh keine Steuern zahlt aber Verluste erlitten hat und diese gerne für später aufheben möchte (zu diesem Zweck bietet sich ein gesondertes Depot an - ich nenne es gerne Verlustdepot, zu dem man im Fall der Fälle die Wertpapiere kurz vor dem Verkauf überträgt).

So weit so gut. Imho bist du aber mit einem ausgekehrten Verlustvorträgen erklärungspflichtig (du musst diesen Verlust in einen offiziellen Verlustvortrag umwandeln); und in den Jahren wo er noch existent ist auch.

 

Zitat

Und wie lange wäre sie dann gültig?

Meinst du damit die Bescheinigung über den Verlust?

Die ist gar keine Zeit nicht gültig, sie muss im betreffenden Jahr erklärt werden. Ich sehe das genauso wie die Verlustbescheinigung die man bis zum 15.12. beantragen kann/muss.

 

Stefan

 

PS: Ich mag NVs gar nicht, weil man sich damit viel Gestaltungsspielraum nimmt.

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beamter97
vor 1 Stunde schrieb reckoner:

PS: Ich mag NVs gar nicht, weil man sich damit viel Gestaltungsspielraum nimmt.

Ich mag Freistellungsaufträge gar nicht, weil man sich damit viel Gestaltungsspielraum nimmt. Ich nenne die immer "Auftrag zur kundennummernübergreifenden Verlustverrechnung".

 

 

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curacanne

Hallo @reckoner,

 die Idee mit dem Verlustdepot gefällt mir, indes sind bei mir die Aktienverluste schon entstanden und belaufen sich auf um die 6.000 Euro .Diesen Aktienverlusttopf will ich natürlich behalten zur Verrechnung mit etwaigen Aktiengewinnen in den nächsten Jahren.

Habe mir  daher jetzt überlegt, die NV Bescheinungung dem FA zurückzugeben und die kommenden Jahre dann eben eine Steuererklärung abzugeben , um die gezahlten Kapitalerträge erstattet zu bekommen.

Ich kann mich dann auf die Steuererstattung besonders freuen, wenn -wie dieses Jahr- ich damit eine demnächst fällige höhere Rechnung problemlos bezahlen kann und muß iü nicht ständig die Jahres -gesamteinnahmen im Blick haben um innerhalb des Freibetrages zu bleiben.

 

Nochmals vielen Dank auch an beamter97 für die  Beiträge!

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reckoner

Hallo,

 

 

Zitat

indes sind bei mir die Aktienverluste schon entstanden und belaufen sich auf um die 6.000 Euro .

Du kannst ja vielleicht auch genau dieses Depot ab sofort als Verlustdepot betrachten.

 

Zitat

Habe mir  daher jetzt überlegt, die NV Bescheinungung dem FA zurückzugeben und die kommenden Jahre dann eben eine Steuererklärung abzugeben , um die gezahlten Kapitalerträge erstattet zu bekommen.

In Zeiten von Negativzinsen ist das imho eine wirklich überlegenswerte Alternative.

 

Zitat

Ich mag Freistellungsaufträge gar nicht, weil man sich damit viel Gestaltungsspielraum nimmt. Ich nenne die immer "Auftrag zur kundennummernübergreifenden Verlustverrechnung".

Kannst du mal erklären was du damit meinst?

Verluste werden doch eigentlich immer verrechnet (außer man hat mehrere Depots bei einer Bank/Bankengruppe).

 

Stefan

 

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